desilo schrieb am 10.05.2010 um 12:40:40:zweite briefe von auslandsbehörde mit den betref vollzug des aufnetahlsgesetzes und wurde gebeten eine aktuelle studentenbescheinigung und mein studentenausweis mitzubrigen,meine frage sollte ich etwas für mein aufentahltstittel fürchten?
Ich denke, es geht zunächst mal um eine Überprüfung, ob die Voraussetzungen, die Deiner
AE zum Zwecke des Studiums zugrunde liegen, noch gegeben sind. Dass die
ABH daran zwischenzeitlich gewisse Zweifel hat, ist nachvollziehbar, da Du Dich während Deiner Schwarzfahrt ja mit einem gefälschten Studentenausweis ausgewiesen hast.
Tatbestände für eine Regel- bzw. zwingende Ausweisung erfüllst Du nicht - insoweit dürfte also nichts zu befürchten sein.
Ansonsten gilt es, den Termin pünktlich und unter Vorlage aller geforderten Unterlagen wahrzunhemen. Dann wird man sehen ...
- Modus "ein":
Die "Begründung"
desilo schrieb am 10.05.2010 um 12:40:40:weil ich an der tag irgenwie keine andere wahl hatte
finde ich einfach nur ebenso crazy wie dreist, besonders mit Blick auf das hier:
desilo schrieb am 10.05.2010 um 12:40:40:eine (amateur)gefälschte studentenausweise(die ich am selber tag ausgedruckte hatte)
- Modus "out"
=schweitzer=