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10 Jahre lang duldung (Gelesen: 10.715 mal)
Themen Beschreibung: Duldung
Djinn
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30.04.2010 um 15:59:49
 
Sehr geehrte Community,
ich bin seid Oktober 2000 hier in Deutschland. Bin damals als minderjähriger eingereist. In dieser Zeit habe ich realschule und Fachabitur absolwiert. Ich arbeite seid fast 3 Jahren in IT Branche und habe unbefristeten Arbeitsvertrag. Bin verheiratet (kirchlich)  und habe ein Sohn. Ich bekomme vom Stadt kein Geld nicht mal Kindergeld oder Sozialgeld, meine Frau ebenfalls nicht.
Mein Problem ist, dass ich meine Identität nicht nachweisen kann.
Obwohl ich mich schriftlich bei meiner Botschaft gemeldet habe, passiert nichts. Ausländerbehörde behauptet, dass meine Botschaft sich noch nicht gemeldet hat, und meine botschaft will mit mir nicht mal reden. Meine duldung wird immer verlängert und mein Kind hat keine Staatsangehörigkeit.
Ich  habe keine Vorstrafen und bezahle brav die Steuer.
Nun ist die Frage wie lange kann sowas dauern? Warte schon seid fast 10 Jahre auf die Antwort von Botschaft und Zentrale Ausländeramt.
Was könnte man da machen. Bitte um Ihren Rat
Danke im Voraus weinend
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Saxonicus
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Antwort #1 - 30.04.2010 um 20:07:55
 
Djinn schrieb am 30.04.2010 um 15:59:49:
ich bin seid Oktober 2000 hier in Deutschland. Bin damals als minderjähriger eingereist.

Ja und aus welchen Land bist Du gekommen, wo geboren, welche Staatsangehörigkeit haben Deine Eltern ?
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Djinn
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Antwort #2 - 30.04.2010 um 20:18:27
 
Ich bin alleine nach Deutschland gekommen (ohne Begleitung).Derjenige mit dem ich gekommen bin, hat keinen Kontakt mit  mir.  Das Land wo ich herkomme ist Aserbaidschan (geboren auch ).Eltern habe ich während Karabach Krieg verloren.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 30.04.2010 um 20:43:05
 
Dann dürftest du wohl auch Aserbeidschaner sein.
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Djinn
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Antwort #4 - 30.04.2010 um 20:53:23
 
Saxonicus schrieb am 30.04.2010 um 20:43:05:
Dann dürftest du wohl auch Aserbeidschaner sein.

toll, bleibt nur das auszudrucken und dem Ausländeramt vorzulegen.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 30.04.2010 um 23:11:07
 
Du müßtest Dich zunächst um eine Geburtsurkunde beim Standesamt an Deinem Geburtsort bemühen und dann um einen Pass.

Erst danach kommt die ABH ins Spiel
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Antwort #6 - 01.05.2010 um 00:14:06
 
Danke für das Antwort
Saxonicus schrieb am 30.04.2010 um 23:11:07:
Du müßtest Dich zunächst um eine Geburtsurkunde beim Standesamt an Deinem Geburtsort bemühen und dann um einen Pass.

Erst danach kommt die ABH ins Spiel

was heißt denn bemühen?
folgendes wurde beireits gemacht:
1.Kopie von Geburtsurkunde an ABH weitegegeben
2.Kopie von Stadtsarchiv über ausgabe einer Geburtsurkunde
3. Antrag auf einen Pass bei der jeweiliger Botschaft.
gibt es noch welche Schritte die ich machen sollte?
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Antwort #7 - 01.05.2010 um 12:26:12
 
Saxonicus schrieb am 30.04.2010 um 20:43:05:
Dann dürftest du wohl auch Aserbeidschaner sein.


Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz Aserbaidschans von 1998 haben alle die Staatsangehörigkeit verloren, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Aserbaidschan aufhielten (gemeint ist der Machtbereich der Regierung). Die Wiedereinbürgerung ist nur möglich nach zweijährigen legalem Aufenthalt und Ablegen einer Sprachprüfung. Damit hat Aserbaidschan die vertriebene armenische Minderheit staatenlos gemacht.

Problem ist, dass seitdem auch viele Armenier aus Armenien hergekommen sind, die eine aserbaischanische Geburt und die Ausbürgerung behaupten, um hier Asyl zu bekommen. Eine (echte) aserbaidschanische Geburtsurkunde ist für wenig Geld zu bekommen, bis vor drei Jahren auch bei der Botschaft in Berlin. D.h. in Aserbaidschan Geborene bekommen eine Gurtsurkunde, nicht dort geborene bekommen für eine "Gebühr" ebenfalls eine Geburtsurkunde. Da beide von der zuständigen Behörde ausgestellt werden, sind sie für die Ausländerbehörde nicht zu unterscheiden.

In unserem Bundesland bringt regelmäßig nur folgender Weg Erfolg:
- Antrag auf Staatenlosenpass mit Verweis auf die Geburtsurkunde, den eigenen Angaben, eidesstattliche Versicherung etc. pp.
- Nach einem Jahr ohne Antwort Feststellungklage beim VG, auch Untätigkeitsklage ist möglich, je nach Verhalten der ABH.

Die Klage kann man auch verlieren, wenn die Geburt in Aserbaidschan nicht glaubhaft gemacht werden kann.

Es gibt aber auch ein Rücknahmeabkommen Deutschland - Armenien, das ausdrücklich Staatenlose einschließt: Wenn diese sich nach Beginn der Pogrome (Sumgait 1988) während der Flucht "längere Zeit" in Armenien aufgehalten haben, soll die armensiche Botschaft in Berlin Passersatzpapiere ausstellen. Macht die Botschaft selten, auch weil es genug Armenier mit falscher Geschichte gibt, die nach der Identifizierung Ersatzpapiere für Rückkehr/Abschiebung bekommen.
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Antwort #8 - 01.05.2010 um 15:11:44
 
Danke für sehr kompetente Antwort.

Habe ich das richtig verstanden? Ich in meinem Fall koennte einen Antrag auf Staatenlosenpass stellen? Wenn ich das aber verliere, werde ich dann abgeschoben? Kann die Untätigkeitsklage mit der Begründung "Keine Passersatzpapiere von Aserbaidschanischer Botschaft vorliegt" abgelehnt werden?

danke für Antwort immer im Voraus
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reinhard
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Antwort #9 - 01.05.2010 um 16:10:33
 
Wenn Du
1) in Aserbaidschan oder der UdSSR geboren bist,
2) nach der Unabhängigkeit Aserbaidschans als deren Staatsbürger gegolten hast (und nicht als der Armeniens)
3) 1998 nicht in Aserbaidschan warst, insofern ausgebürgert wurdest
4) als Sprachunkundiger und nicht Aufenthaltsberechtigter die aserbaischanische Staatsangehörigkeit nicht bekommen kannst (unabhängig davon, was Du willst) –

dann solltest Du einen Staatenlosen-Pass bei der Ausländerbehörde beantragen und das so ausführlich wie Du kannst begründen. Schreib vorsichtshalber auch, warum Du nicht Staatsbürger einer anderen Nachfolgerepublik der Sowjetunion (Armenien, Russ. Föderation) bist.

Du musst damit rechnen, dass die Ausländerbehörde erst mal ablehnt. Staatenlosigkeit musst Du nachweisen, und das kannst Du normalerweise nicht – insbesondere, wenn die Ausländerbehörde Dir nicht glaubt. Die Botschaften von Aserbaidschan und Armenien bestätigen das in der Regel auch nicht, dass Du nicht zu ihnen gehörst. Du kannst es nur begründen "ich habe es x-mal versucht, sie antworten nicht, deshalb muss ich davon ausgehen, nicht deren Staatsbürger zu sein".

Frag beim Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes nach einer guten Beratungsstelle. Angehörige der armenischen Minderheit aus Aserbaidschan mit Duldung leben hier viele, es gibt Beratungsstellen, die sich damit auskennen.

Richte Dich darauf ein, dass die Auseinandersetzung mit der Ausländerbehörde länger dauert, Du musst eventuell klagen.

Nein, Du kannst nur wegen Untätigkeit klagen, wenn die Ausländerbehörde untätig ist. Wenn die aserbaidschanische Botschaft nicht antwortet, kannst Du einmal im Monat per Einschreiben (mit Zeugen bei der Post aufgeben) daran erinnern. Das ist später für das Gericht ein Punkt, Dir zu bestätigen, dass Du Dich genügend bemüht hast.

Abgeschoben werden kannst Du nur ein einen Staat, der Dir die Staatsangehörigkeit bestätigt oder der Dich nimmt. Staatenlose Aserbaidschaner (armenisch) werden von Aserbaidschan und von Russland nicht genommen. Manche Verwaltungsgerichte lehnen eine Aufenthaltserlaubnis ab, weil Du über Eriwan und den Korridor nach Stepanakert fahren könntest und dann "zu Hause" wärst. Ich glaube aber, im Moment lehnen die meisten Gerichte diese Konstruktion ab. Vielleicht haben andere da aktuellere Informationen.
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Antwort #10 - 01.05.2010 um 18:36:33
 
danke auf jeden Fall für deine Antwort.
1. Ich bin ein Aserbaidschaner und kein Armenier
2. Bin von Armenischen und russischen Truppen geflüchtet.
3. Habe bei Vorstellungsgesprächen von aserbaidschanischer Seite mehr mals teilgenommen.
4. Ich gehe fest davon aus, dass ABH alle nötige Papiere bereits über mich hat. (evl durch Zusammenarbeit mit aserbaidshcanischer Behörde direkt in Aserbaischan) zumindestens hat der Mitarbeiter das inderekt betont.
5. ABH ist nicht verpflichtet diese Papiere bekannt zu geben.
reinhard schrieb am 01.05.2010 um 16:10:33:
3) 1998 nicht in Aserbaidschan warst, insofern ausgebürgert wurdest
4) als Sprachunkundiger und nicht Aufenthaltsberechtigter die aserbaischanische Staatsangehörigkeit nicht bekommen kannst (unabhängig davon, was Du willst) –


zum 3. Punkt Muss ich sagen, dass ich mich in Aserbaidschan aufgehalten habe, aber auch ohne Papiere.
4. Ich bin mit 15 Jahren nach DE eingereist zu damaliger Zeit hatte ich in Aserbaidschan auch keine Papiere und wurde nirgendswo registriert. 

Ach mann das ist so schwer mit den Gesetzten, das macht einen Kaputt. Griesgrämig
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Antwort #11 - 01.05.2010 um 19:02:43
 
Das heißt, Du bist Aserbaidschaner aus Karabach?

Dann ist die Staatenlosigkeit unwahrscheinlich, dann müsstest Du Aserbaidschaner sein. Eventuell hat der Staat keine Unterlagen über Dich, weil diese in Karabach liegen oder vernichtet sind.

Dann stell eher einen Antrag bei der Härtefallkommission. Such Dir auf jeden Fall schnell eine Beratungsstelle, die Ahnung von diesen Sachen hat.
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Antwort #12 - 01.05.2010 um 19:20:21
 
Habe ich auch schon Härtefallkommision hat nur eine possitive Empfehlung an die ABH geschrieben.  Da stand auch, dass nur ABH über sowas entscheidet. Die Härtefallkommision äußert nur Ihre Meinung.

Geburtsurkunde und Bestätigung vom Stadtarchiv, habe ich bereits. Ich habe sogar an die Botschaft ca vor einem Jahr weitergeleitet .

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Antwort #13 - 01.05.2010 um 19:50:43
 
Djinn schrieb am 01.05.2010 um 19:20:21:
Habe ich auch schon Härtefallkommision hat nur eine possitive Empfehlung an die ABH geschrieben.  Da stand auch, dass nur ABH über sowas entscheidet. Die Härtefallkommision äußert nur Ihre Meinung.


Das ist in jedem Bundesland verschieden. Diese Regelung kenne ich aus NRW (früher), ist jetzt aber geändert.

Du solltest Dir schnell eine Beratungsstelle suchen.
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Antwort #14 - 01.05.2010 um 20:25:27
 
Wo kann ich denn einen finden? Ich meine wo sitzen sie normallerweise?

ich werde mich auf jeden fall schlau machen. Danke für deine Hilfe
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