Saxonicus schrieb am 30.04.2010 um 20:43:05:Dann dürftest du wohl auch Aserbeidschaner sein.
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz Aserbaidschans von 1998 haben alle die Staatsangehörigkeit verloren, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Aserbaidschan aufhielten (gemeint ist der Machtbereich der Regierung). Die Wiedereinbürgerung ist nur möglich nach zweijährigen legalem Aufenthalt und Ablegen einer Sprachprüfung. Damit hat Aserbaidschan die vertriebene armenische Minderheit staatenlos gemacht.
Problem ist, dass seitdem auch viele Armenier aus Armenien hergekommen sind, die eine aserbaischanische Geburt und die Ausbürgerung behaupten, um hier Asyl zu bekommen. Eine (echte) aserbaidschanische Geburtsurkunde ist für wenig Geld zu bekommen, bis vor drei Jahren auch bei der Botschaft in Berlin. D.h. in Aserbaidschan Geborene bekommen eine Gurtsurkunde, nicht dort geborene bekommen für eine "Gebühr" ebenfalls eine Geburtsurkunde. Da beide von der zuständigen Behörde ausgestellt werden, sind sie für die Ausländerbehörde nicht zu unterscheiden.
In unserem Bundesland bringt regelmäßig nur folgender Weg Erfolg:
- Antrag auf Staatenlosenpass mit Verweis auf die Geburtsurkunde, den eigenen Angaben, eidesstattliche Versicherung etc. pp.
- Nach einem Jahr ohne Antwort Feststellungklage beim VG, auch Untätigkeitsklage ist möglich, je nach Verhalten der
ABH.
Die Klage kann man auch verlieren, wenn die Geburt in Aserbaidschan nicht glaubhaft gemacht werden kann.
Es gibt aber auch ein Rücknahmeabkommen Deutschland - Armenien, das ausdrücklich Staatenlose einschließt: Wenn diese sich nach Beginn der Pogrome (Sumgait 1988) während der Flucht "längere Zeit" in Armenien aufgehalten haben, soll die armensiche Botschaft in Berlin Passersatzpapiere ausstellen. Macht die Botschaft selten, auch weil es genug Armenier mit falscher Geschichte gibt, die nach der Identifizierung Ersatzpapiere für Rückkehr/Abschiebung bekommen.