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Frage zu RL 2004/38/EG (Gelesen: 20.344 mal)
ghana2008
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29.04.2010 um 15:52:53
 
hallo,
ich habe mir das RL 2004/38/EG  alles mal durchgelesen,

verstehe ich das richtig,
wenn ich nach afrika fliege, und auf dem rückflug meine afrikanische frau mitbringe,
dann darf die ohne visa mit mir in jedes EU land einreisen,
ergo auch hier nach deutschland,

stimmt das ???
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Daddy
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Antwort #1 - 29.04.2010 um 16:05:46
 
Hi...

da es um EU- Recht geht, habe ich es hierher verschoben...

ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 15:52:53:
dann darf die ohne visa mit mir in jedes EU land einreisen, [...] stimmt das ???

Nicht ganz...

Art. 5 Abs. 2 der RL
Zitat:
Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt.


ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 15:52:53:
ergo auch hier nach deutschland,

stimmt das ???

Nein...

Art. 3 Abs. 1 der RL
Zitat:
Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen.

Selbst bei einer Einreise über Spanien z.B. könnte deine Frau keine Freizügigkeit in Deutschland ableiten, da du als Deutscher in Deutschland grundsätzlich keine Freizügigkeit genießt (Ausnahme Rückkehrersachverhalt, der hier offensichtlich nicht vorliegt.)

Daddy

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ghana2008
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Antwort #2 - 29.04.2010 um 16:16:02
 
hallo daddy,

erstmal danke, dass du ins richtige forum verschoben hast,

ich habe das bei RL 2004/38/EG etwas anders gelesen,
nähmlich, dass ich z.B mit meiner frau nach spanien einreise und sie dort ihre aufenthaltskarte erhält,
ich als deutscher darf mich ja ohne angabe von gründen, für mindestens 3 monate im gesamten schengenraum aufhalten, personalausweis bzw pass genügt, und RL 2004/38/EG sagt, meine ehefrau darf mich dabei Ohne visum begleiten und erhält bei einreise die aufenthaltskarte.
von den bedingen die du hier zitierst, konnte ich nichts finden
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 29.04.2010 um 17:36:07
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 16:16:02:
mit meiner frau nach spanien einreise und sie dort ihre aufenthaltskarte erhält

Ja sicher, das geht. Aber eben nur solange ihr beide zusammen in Spanien seid. Von Spanien aus werdet ihr dann theoretisch nicht weiter nach Deutschland kommen (praktisch schon, aber dann ist deine Frau unter Umstaenden illegal in Deutschland!); denn dazu braucht deine Frau ein FZF Visum.
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ghana2008
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Antwort #4 - 29.04.2010 um 17:44:50
 
wieso wäre sie illegal hier,

wenn sie laut EU recht legal als meine frau eingereist ist,
mit mir zusammen ist, und wir hier die AE beantragen,
da von meiner frau weder eine gefahr ausgeht, sie ist auch nicht vorbestraft, auch kein sicherheits risiko,
sie ist ja nicht Bin Laden, sondern nur ne kleine harmlose lehrerin,
welcher grund sollte vorliegen sie auszuweisen bzw, abzuschieben
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Antwort #5 - 29.04.2010 um 17:58:06
 
Also, eigentlich ganz einfach: wenn Du von der Richtlinie profitieren willst, dann musst Du in einen Mitgliedstaat der EU (nicht Deutschland) ziehen, und dort mindestens 3 Monate (länger ist besser) entweder für einen Arbeitgeber arbeiten oder selbständig arbeiten. Nach dieser Zeit kann man dann auch in D von der Richtlinie Gebrauch machen. Das geht aber nur, wenn man seine Freizügigkeit als Arbeitender in Anspruch genommen hat innnerhalb der EU (nicht D). Nachteil: man kann nicht direkt nach D ziehen von ausserhalb der EU. Vorteile: wenn man dann nach D zieht, keine FZF, kein Sprachtest notwendig.
Es gilt also abzuwägen, was für einen besser ist....
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Antwort #6 - 29.04.2010 um 18:03:11
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 17:44:50:
wieso wäre sie illegal hier,


sie kann nach z.B Spanien (oder anderes EU Land *ausser* Deutschland) mit Berufung auf von dir abgeleitete Freizügigkeit mit dir zusammen einreisen.
Dies ist möglich durch deinen Status der Freizügigkeit.
Aber in D bist du nicht Freizügigkeitsberechtigt, da du D bist.
Damit kann sich deine Frau auch nicht auf von dir abgeleitete Freizügigkeit berufen.


hat schon Daddy geschrieben:
Daddy schrieb am 29.04.2010 um 16:05:46:
Art. 3 Abs. 1 der RL
Zitat:

Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen
anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt,
begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen. 


solltet ihr nach D einreisen, ist die Einreise und Aufenthalt illigal.
Deswegen wird es auch keine AE geben.

Was ihr braucht, ist eine FZF
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Antwort #7 - 29.04.2010 um 18:09:55
 
ok,

wie sieht es in der zwischenzeit aus, nach einreise in die eu,
sie dürfte dann ja mindestens 90 tage bleiben,
innerhalb dieser zeit darf sie doch auch mit mir nach deutschland oder??
deutsch A1 ist vorhanden und FZF läuft, (Klage in berlin)
meine frau würde ja bei einreise in ein EU land eine aufenthaltskarte erhalten,
darf sie damit in meinem beisein durch die EU reisen inklusive Deutschland?
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Antwort #8 - 29.04.2010 um 19:20:09
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 18:09:55:
innerhalb dieser zeit darf sie doch auch mit mir nach deutschland oder??

ohne Visum oder Schengenwirksamen AT wäre das illegal

Eine Freizügigkeit kann sie von Dir überall in der EU, nur nicht in D, ableiten (solange du mit dabei bist)

ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 18:09:55:
meine frau würde ja bei einreise in ein EU land eine aufenthaltskarte erhalten,

Diese Aufenthaltskarte (Freizügigkeitsbescheinigung) hat nur einen deklaratorischen Charakter, sie "weist" quasi nur nach, dass sie sich nur über abgeleitete Freizügigkeit im Land aufhält.
Wie schon gesagt: Freizügigkeit gilt nicht in D, da du dt. bist.

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Antwort #9 - 29.04.2010 um 19:25:39
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 18:09:55:
wie sieht es in der zwischenzeit aus, nach einreise in die eu,
sie dürfte dann ja mindestens 90 tage bleiben,

Beantragt ein Visum fuer Spanien unter Berufung auf die Richtlinie. Wenn ihr Glueck habt, dann bekommt deine Frau ein "ganz normales" Schengen Visum, Gueltigkeit ungewiss. Dann trefft ihr euch in Spanien und fahrt danach nach Deutschland wenn du unbedingt willst. Wenn ihr Pech habt, dann sagen die Spanier "Ach, Sie brauchen kein Visum, kommen Sie einfach so zur Grenze."

Selbst wenn du ein Schengen Visum fuer deine Frau bekommst, so muss sie nach erfolgreichem FZF Visa Antrag wieder in ihr Heimatland fahren um von dort nach Deutschland einzureisen. Denn ohne FZF Visum bekommt sie von der ABH keine AE.
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Antwort #10 - 29.04.2010 um 19:59:15
 
Stefan-TR schrieb am 29.04.2010 um 19:25:39:
Wenn ihr Pech habt, dann sagen die Spanier "Ach, Sie brauchen kein Visum, kommen Sie einfach so zur Grenze."



die Spanier würden wohl ein Einreisevisum ausstellen. Allerdings könnten sie das im ursprünglichen Sinne tun: nämlich als Erlaubnis zum Grenzübertritt oder als lediglich notwendige formale Voraussetzung für eine Erlaubnis der Einreise - nicht aber als Regelung hinsichtlich des anschließenden Aufenthalts.

Ein Vermerk "erlischt mit Beendigung der Einreise" wäre denkbar.

Das ist jetzt zwar alles etwas spekulativ, sollte aber verdeutlichen, dass es sich hier nicht um einen klaren, sicheren Weg handelt.

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Antwort #11 - 30.04.2010 um 14:55:38
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 15:52:53:
wenn ich nach afrika fliege, und auf dem rückflug meine afrikanische frau mitbringe,
dann darf die ohne visa mit mir in jedes EU land einreisen,
ergo auch hier nach deutschland,

Aller Wahrscheinlichkeit nach, würde Dein Plan schon am (afrikanischen) Flughafen scheitern, weil die Fluggesellschaften Deine  Frau ohne Visum oder Aufenthaltstitel garnichtins Flugzeug einsteigen lassen würden.

Aus eigener (leidvoller) Erfahrung weiß ich, daß es oftmals auch mit einem gesicherten und im Pass dokumentierten Aufenthaltstitel für Deutschland in anderen Länder garnicht so einfach ist ins Flugzeug zu kommen.

Durch Unkenntnis der Bediensteten am Flughafen wrd oftmals versucht Reisende abzuwimmeln obwohl eine Berechtigung zur Einreise nach Deutschland besteht und es bedarf dann schon einer längeren Diskussion mit den dort Tätigen.
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Antwort #12 - 30.04.2010 um 15:29:34
 
welches interesse sollte eine fluggesellschaft in ghana, oder sonst wer dort, daran haben meine frau nicht ausreisen zulassen,
bei meinen aufenthalten dort, habe ich nie gesehen, dass ghanaer bei der ausreise probleme hatten,
kann auch nicht nachvollziehen warum, wer wo hinfliegt, kann der airline doch egal sein, die leben davon das die leute fliegen
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Antwort #13 - 30.04.2010 um 15:33:09
 
ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 15:29:34:
welches interesse sollte eine fluggesellschaft in ghana, oder sonst wer dort, daran haben meine frau nicht ausreisen zulassen,
bei meinen aufenthalten dort, habe ich nie gesehen, dass ghanaer bei der ausreise probleme hatten,
kann auch nicht nachvollziehen warum, wer wo hinfliegt, kann der airline doch egal sein, die leben davon das die leute fliegen

Die Strafen für die Einfuhr von Leuten ohne Einreiserecht liegen zwischen meheren zehntausend Euro und einem kompletten Anflugverbot für die Airline, also ist es ihnen nicht egal Zwinkernd
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Antwort #14 - 30.04.2010 um 15:45:48
 
ist schon klar, das die airline nicht als "schleuser" auftreten darf,

aber ein flug meiner frau in meiner begleitung ist ja eine legale einreise, bzw in ghana eine legale ausreise,

ich habe das thema hier eingestellt,
WEIL ich legale infos suche,
illegale kontakte kenne ich nicht,
ich bin auch bestimmt nicht so dumm, soetwas ausgerechnet in einem forum anzusprechen, indem soviele beamte aus genau diesem bereich anwesend sind.
was würde RL 2004/38/EG für einen sinn machen, wenn die betreffenden nicht aus ihrem herkunftsland rauskommen, weil die airline nein sagt
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Antwort #15 - 30.04.2010 um 15:53:21
 
Zitat:
ist schon klar, das die airline nicht als "schleuser" auftreten darf,

aber ein flug meiner frau in meiner begleitung ist ja eine legale einreise, bzw in ghana eine legale ausreise,

Das war es war Saxonicus meinte, EU/Ausländerrecht Recht ist komplex, Flugbegleiter/innen haben meist andere Fachgebiete Zwinkernd
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Antwort #16 - 30.04.2010 um 15:59:34
 
ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 15:45:48:
aber ein flug meiner frau in meiner begleitung ist ja eine legale einreise, bzw in ghana eine legale ausreise,

wenn die Angestellte der Airline am checkin RL 2004/38/EG nicht kennnen, wovon du ausgehen solltest, wie sollen sie denn beurteilen, ob deine Frau legal einreisen kann?
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Antwort #17 - 30.04.2010 um 15:59:46
 
schon klar,
flugbegleiter machen IHR ding,
aber die leute am check in schalter ,
sollten die ausreisebestimmungen des jeweiligen landes wohl kennen,
wie sonst wollen sie prüfen ob die ausreise legal ist oder nicht
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Antwort #18 - 30.04.2010 um 16:04:33
 
Die Leute am Checkin sind meist nichts anderes als Flugbegleiter bzw. "Cabin Crew" Zwinkernd
Wurde schon öfters von der Dame am Checkin Schalter dann im Flugzeug bedient.

Die Wissen eben oft nur das wichtigste: EU Bürger, AE im Pass, oder nicht.
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Antwort #19 - 30.04.2010 um 16:10:56
 
da ich davon ausgehe, das deutsche beamte HIER sehr gut geschult sind und auf einhaltung der vorschriften auf deutschen flüghäfen sehr viel mehr geachtet wird als in ghana, hier ein beispiel
für die einreise nach ghana besteht für deutsche visum pflicht,
wenn ich aber z.B keine zeit habe auf ein visum zu warten, dann fliege ich OHNE visum nach ghana und kann dann dort am flughafen ein visum bei einreise bekommen,, kostet dann etwa 30 euro mehr als wenn ich es hier geholt hätte,
weder bei der passcontrolle hier, noch am checkin der airline gabs dabei probleme
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Antwort #20 - 30.04.2010 um 16:15:36
 
Das ist ja wirklich interessant(?), aber wir erklären dir nur was passieren kann.
Saxonicus hat seine Erfahrungen nicht erfunden, und mir geht es da genauso Zwinkernd
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Antwort #21 - 30.04.2010 um 16:27:47
 
ich bin ja auch froh darüber, dass ich hier von erfahreungen von leuten wie euch lernen kann,
ich bin halt auch etwas überrascht, dass in einem land indem die dinge eigentlich viel lockerer gesehen werden als hier,
die formalitäten mehr probleme machen könnten als hier,

um das visum bei einreise in ghana ohne probleme zu erhalten,
gibt man nur an, das man sehr kurzfristig reisen musste und keine zeit für ein normales visum war,
die stecken sich das geld auch nicht ein, sondern haben einen preis dafür, du füllst bei einreise an der passkontrolle ein formular aus, bezahlst und du hast dein visum,
und wie gesagt, hier wird ja durch deutsche beamte bei ausreise auch dein pass kontroliert, und die sehen, dass du KEIN visum für ghana hast und lassen dich auch ausreisen,
beim zwischenstopp in tripolis gibt es auch keinerlei probleme deswegen,
aber ich sehe schon, scheint alles nicht so einfach zu sein wie es im gesetzestext steht
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Antwort #22 - 30.04.2010 um 17:18:38
 
ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 16:10:56:
da ich davon ausgehe, das deutsche beamte HIER sehr gut geschult sind 

da liegt ein Missverständniss vor, die Grenzpolizisten (Beamte) wissen sehr wohl, wer aus D ausreisen darf und wer nach D einreisen darf ...
Dummerweise sitzen aber am checkin keine BEAMTE, sondern Angestellte der Fluggesellschaft. Und diese werden einen checkin verweigern, wenn sie glauben, dass die Einreise ins Zielland verweigert werden kann.

In Deinem Fall sind die Angestellten in D offenbar gut genug geschult, so dass sie wissen, dass ein D in Ghana das Visum einfach am Airport bei der Einreise bekommen kann.

ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 16:27:47:
aber ich sehe schon, scheint alles nicht so einfach zu sein wie es im gesetzestext steht 

nun, der Gesetzgeber sieht ein FZF Visum für den Nachzug des Ehegatten vor. Du willst das umgehen und beschwerst dich, dass existierende Gesetze es dir nicht erleichtern?
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Antwort #23 - 30.04.2010 um 18:20:39
 
erne schrieb am 30.04.2010 um 17:18:38:
da liegt ein Missverständniss vor, die Grenzpolizisten (Beamte) wissen sehr wohl, wer aus D ausreisen darf und wer nach D einreisen darf ...
Dummerweise sitzen aber am checkin keine BEAMTE, sondern Angestellte der Fluggesellschaft. Und diese werden einen checkin verweigern, wenn sie glauben, dass die Einreise ins Zielland verweigert werden kann.

In Deinem Fall sind die Angestellten in D offenbar gut genug geschult, so dass sie wissen, dass ein D in Ghana das Visum einfach am Airport bei der Einreise bekommen kann.

nun, der Gesetzgeber sieht ein FZF Visum für den Nachzug des Ehegatten vor. Du willst das umgehen und beschwerst dich, dass existierende Gesetze es dir nicht erleichtern?


ich will nichts umgehen, die FZF haben wir ja beantragt, da diese abgelehnt wurde, und es sehr lange dauert bis das gerichtsverfahren abgeschlossen ist, suche ich einfach nach einer möglichkeit ein paar wochen mit meiner frau zu verbringen,
ist doch wohl verständlich, ich suche hier nicht nach etwas illegalem, sondern auf dem wege von deutschem bzw EU recht einen weg, damit wir uns sehen können
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Antwort #24 - 30.04.2010 um 21:02:35
 
dann beantragt doch das Einreisevisum in ein EU Land und bezieht euch darauf auf RL 2004/38/EG.

und wenn die Botschaft das ablehnt, weil Ihr das nicht braucht, lass deiner Frau schriftlich geben und zeig das bei Problemen am check-in

aber denk daran, ohne Visum/AT keine Einreise&Aufenthalt nach D
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Antwort #25 - 01.05.2010 um 00:03:57
 
ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 15:59:46:
schon klar,
flugbegleiter machen IHR ding,
aber die leute am check in schalter ,
sollten die ausreisebestimmungen des jeweiligen landes wohl kennen,
wie sonst wollen sie prüfen ob die ausreise legal ist oder nicht

Du kannst doch wohl nicht ernsthaft von so einem Mädchen am Check-Inn-Schalter erwarten, daß ihr Wissen über die Feinheiten der verschiedensten  Einreisebestimmungen aller Länder dieser Erde auf dem aktuellsten Stand ist.

Sie kennt die gängigen Visumsetiketten, aber von solchen speziellen Möglichkeiten der Einreise hat sie sicherlich keine Ahnung.

Zudem wird sie ständig dahingehend geschult, unbedingt darauf zu achten, daß niemand ohne die entsprechende Einreiseberechtigung für das Zielland in das Flugzeug gelangt.
Daher wird sie wohl lieber jemanden abweisen, als einen Fehler zu machen, der für ihre Fluggesellschaft verdammt teuer werden kann und für sie wohl auch nicht ohne Konsequenzen bleiben würde.

Selbst bei Beamten der Grenzpolizei in Frankreich und Tschechien habe ich schon feststellen können, daß sie nicht unbedingt über die Wirksamkeit der verschiedenen Aufenthaltstitel Bescheid wußten und es bedurfte längere Diskussionen und telefonischen Erkundigungen bei ihren Vorgesetzten, um endlich einreisen zu können.
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Antwort #26 - 01.05.2010 um 10:43:39
 
Aus dem Grund, ( Das es keine Diskussionen an der Grenze und am Flughafen gibt ), geben einige ( viele ? ) Schengen Länder direkt ein Schengen Visa, wenn die Einreise auf dem Luftweg erfolgt . Gibt es ein Schengen Visum, gilt das natürlich auch für Deutschland.

Auch wenn es nur ein Einreisevisum gibt, muss die Einreise / Aufenthalt in D. nicht unbedingt illegal sein. Ist zb. das Einreiseland DK und es soll ein Urlaub in Austria gemacht werden, wäre IMHO der Transit durch Deutschland nicht Illegal ! Für die Reise wäre IMHO auch für einen Deutschen Staatsbürger 2004/38/EG anzuwenden, da es ja nicht um den Aufenthalt in D. geht, sondern um die Wahrnehmung seiner Rechte als EU Bürger. Gleiches würde ich für den Fall annehmen , wenn zb. ein Urlaub in Austria gemacht werden soll, und die Einreise über München erfolgt und von da aus nach Austria weiter gereist würde.

Zur Freizügigkeit eines Deutschen in Deutschland , möchte ich noch anmerken, das dazu nicht unbedingt der Wohnsitz in einem anderen EU Land genommen werden muss. Es muss nur ein Bezug zu andern EU Ländern vorhanden sein. Zb. wenn der Deutsche eine Firma in einem anderen EU Land hat, die Regelmäßig zu besuchen ist. Oder wenn er von seinem Arbeitgeber regelmäßig in einem anderen EU Land eingesetzt wird. So was ist natürlich den ABH ´s teilweise schwer zu vermitteln, ein Verweis auf diverse Urteile des EGH ist aber oft hilfreich .


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Antwort #27 - 01.05.2010 um 11:11:49
 
Mikael321 schrieb am 01.05.2010 um 10:43:39:
Auch wenn es nur ein Einreisevisum gibt, muss die Einreise / Aufenthalt in D. nicht unbedingt illegal sein. Ist zb. das Einreiseland DK und es soll ein Urlaub in Austria gemacht werden, wäre IMHO der Transit durch Deutschland nicht Illegal !


das in solchen Dingen nicht ganz unkundige VG Darmstadt hat eine ähnliche Reise als unerlaubt im Sinne von § 14 AufenhtG betrachtet. Müsste demnächst irgendwo veröffentlich werden.

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Antwort #28 - 01.05.2010 um 11:46:33
 
ich habe mir gerade den § 14 mal durchgelesen,

der bezieht sich nach meinem verständnis NUR auf personen ohne gültigen pass bzw passersatz,
und auf personen die schon einmal abgeschoben oder ausgewiesen wurden,

sehe ich das falsch?
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Antwort #29 - 01.05.2010 um 12:09:09
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 11:46:33:
ich habe mir gerade den § 14 mal durchgelesen,

der bezieht sich nach meinem verständnis NUR auf personen ohne gültigen pass bzw passersatz,
und auf personen die schon einmal abgeschoben oder ausgewiesen wurden,

sehe ich das falsch?


mein Gesetz liest sich ander:

Zitat:
§ 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er

1. ...
2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt oder...


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Antwort #30 - 01.05.2010 um 12:17:54
 
ok,
habe ich gelesen,
aber weiter oben wurde ja geschrieben,
das die meisten botschaften in diesen fällen ein schengen visum ausstellen, damit es bei der ausreise im herkunftsland, und bei der einreise in EU keine probleme gibt,

und wer mit einem schengen visum reinkommt,
der ist doch legal eingereist,
wenn er dann noch einen gültigen pass hat,
und noch nie abgeschoben oder ausgewiesen wurde,
sollte §14 wohl nicht mehr greifen
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Antwort #31 - 01.05.2010 um 12:21:56
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 12:17:54:
wenn er dann noch einen gültigen pass hat,

In einen ungültigen Pass wird er wohl auch kaum ein Visum erhalten.
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Antwort #32 - 01.05.2010 um 12:33:09
 
das weis ich,

das mit dem ungültigen pass, steht im § 14, der hier in einem vorangegangen post zitiert wurde,
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Antwort #33 - 01.05.2010 um 12:34:10
 
mikael123 hatte in diesem Zusammenhang ausdrücklich ein Nicht-Schengenvisum ins Spiel gebracht. Darauf bezog sich mein Hinweis.

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Antwort #34 - 01.05.2010 um 12:41:19
 
ok,

das bedeuted, bei einreise mit schengen visa greift § 14 nicht,

dann ergibt sich natürlich an dieser stelle folgende frage,

wenn also der ehepartner eines deutschen hier legal mit einem schengen visum eingereist ist,
wie will man dem die AE hier verwehren,
oder ihn ausweisen bzw abschieben, weil da liegt die latte ja relativ hoch,
ausgehend davon, nie straffällig, weder hier noch in der heimat,
nie abgeschoben oder ausgewiesen, nie asyl hiergehabt
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Antwort #35 - 01.05.2010 um 14:13:34
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 12:41:19:
wie will man dem die AE hier verwehren,

... indem § 5 AufenthG nicht eingehalten wurde:

Zitat:
...
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer

1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und

2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat


In euerem Fall - da FZF bereits beantragt wurde - ist das klarer wie Klosbrühe.

ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 12:41:19:
abschieben, weil da liegt die latte ja relativ hoch

Da liegst etwas falsch.

AE wird nicht erteilt. Deine Frau erhält eine Ausreiseaufforderung. Wird diese nicht eingehalten, ist sie illegal in Deutschland und kann jederzeit abgeschoben werden.

Nur das verheiratet sein mit einem Deutschen ist kein Abschiebehindernis.

ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 12:41:19:
ausgehend davon, nie straffällig, weder hier noch in der heimat,
nie abgeschoben oder ausgewiesen, nie asyl hiergehabt 

Das ist hier auch nicht relevant.
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Antwort #36 - 01.05.2010 um 14:26:35
 
warum sollte sie zur ausreise aufgefordert werden,
bei einem gültigen schengen visum

FZF wurde ja beantragt,
da abgelehnt läuft klage in berlin,
der gesetzgeber sieht auch vor, dass ehepaare nach möglichkeit nicht länger als 3 monate getrennt werden sollen,
und es gibt die härtefall klausel,
schliesslich wäre es ein härtefall, wenn das ehepaar wieder getrennt leben müsste, weil die ehefrau ausreisen muss,
und wenn ich mich nicht irre, kann man gegen eine ausreiseaufforderung hier klagen
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Antwort #37 - 01.05.2010 um 14:32:21
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 14:26:35:
FZF wurde ja beantragt,
da abgelehnt läuft klage in berlin

... und du glaubst doch nun nicht im Ernst, dass eine ABH in einem Klageverfahren schnell mal die AE erteilt.

Nochmals! Die ABH wird deiner Frau keine AE erteilen und somit ist sie nach Ablauf des Schengen Visum illegal in Deutschland.

ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 14:26:35:
der gesetzgeber sieht auch vor, dass ehepaare nach möglichkeit nicht länger als 3 monate getrennt werden sollen

.... und die Quelle hierzu wäre?

ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 14:26:35:
und es gibt die härtefall klausel,

... und wo liegt in euerem Fall eine Härtefall vor?

ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 14:26:35:
schliesslich wäre es ein härtefall, wenn das ehepaar wieder getrennt leben müsste, weil die ehefrau ausreisen muss,
und wenn ich mich nicht irre

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Einem erwachsenen Ehepaar ohne Kinder kann eine zeitliche Trennung von ein paar Monaten zugemutet werden.

Hierzu gibt es zig Rechtsprechungen darüber.

Macht euch also keine unnötigen Hoffnungen.
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Antwort #38 - 01.05.2010 um 14:40:02
 
du schreibst,
einem ehepaar ohne kinder kann eine trennung von ein paar monaten zugemutet werden,

stimme dir zu!!
wir sind aber nun schon 1, 5 jahre getrennt
und ich denke, da wäre eine erneute trennung schon ein härtefall

das GG sieht vor, das die ehe geschützt wird,
aber solch lange trennungen und wiederausreise, hält ja irgendwann die beste ehe nicht aus,

wenn das kein härtefall ist,
was dann??
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Antwort #39 - 01.05.2010 um 14:47:22
 
ghana2008 ich kann deinen Ärger und dein Unverständnis sehr gut verstehen.

Aber nochmals zum Verständnis. Gegen den Ablehnungsbescheid der ABH müßtet ihr Klagen.

Die Klage dürfte aber schon aus dem Grund zurückgewiesen werden, weil bereits eine Klage beim VG Berlin läuft.

Oder die Klage wird zurückgestellt, bis die Entscheidung aus Berlin da ist, was ja letztendlich auf's gleiche heraus kommt.

Oder willst du bzw. deine Frau im laufenden Verfahren der beklagten Partei noch die Argumente liefern, dass falsche Angaben im Visumsantrag gemacht wurden. Unabhängig davon dass das auch strafrechtliche Folgen haben könnte.

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Antwort #40 - 01.05.2010 um 14:57:31
 
ich will den beklagten keinerlei gründe liefern,
und im visumsantrag zur familienzusammen führung wurden auch keinerlei falsche gründe für das visum angegeben,

ich versuche nur, einen weg zu finden, um auf LEGALEM wege mit meiner frau zusammen zu sein,

und eine überlegung ist halt die LEGALE eireise mit schengen visum, und dann evt. eine duldung bis zum gerichtsentscheid zu erhalten,

es geht hier seitens meiner frau auch ncht um die "erschleichung2 eines aufenthaltstitel,
da sowohl sie als auch ihre familie dort sehr gut etabliert ist,
wenn es nach ihr ginge, dann würden wir die he dort führen,

aufgrund meiner minderjährigen deutschen kinder, und meiner seit vielen jahren bestehenden cronischen erkrankung, KANN ich nicht in afrika leben,

aber nochmals,
alles was ich hier versuche auszuloten, soll LEGAL sein
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Antwort #41 - 01.05.2010 um 15:09:29
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 14:57:31:
ich versuche nur, einen weg zu finden, um auf LEGALEM wege mit meiner frau zusammen zu sein

... und das dürfte nur für maximal drei Monate möglich sein, solange das Schengen Visum gültig ist.

ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 14:57:31:
und dann evt. eine duldung bis zum gerichtsentscheid zu erhalten,

... und die müßtest ihr euch auch wieder erkämpfen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Deiner Frau ist es zumutbar, das Verfahren in der Heimat abzuwarten.

ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 14:57:31:
es geht hier seitens meiner frau auch ncht um die "erschleichung2 eines aufenthaltstitel

Doch, weil ein Schengen Visum die Rückkehrbereitschaft voraussetzt. Und so wie ihr das ganze angeht, ist diese im Vorfeld nicht gegeben, sondern das Visum wird nur dazu benutzt, die Dauer der Gerichtsentscheidung gemeinsam in Deutschland zu leben.
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Antwort #42 - 01.05.2010 um 15:22:12
 
du schreibst:
meiner frau wäre es zumutbar im herkunftstland die entscheidung abzuwarten,

ist es MIR auch zumutbar??
wenn ja,     wie lange,
wieviel jahre???
1,5 jahre sind schon rum,,

ich fange langsam wirklich an, so einiges in MEINEM staat hier anzuzweifeln,

gerade jetz erst, präsentiert man in den medien stolz eine muslimische ministerin mit türkischer herkunft, legt die latte für ein visum für türken aber immer höher,
das passt doch alles nicht zusammen,

jedenfalls bin ich der überzeugung das mir meine rechte aus 6GG ganz klar vorenthalten werden
wenn ich nun meinerseits versuche zu meinem recht auf führen meiner ehe hier zukommen,
dann heist es gleich, alles illegal,
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Antwort #43 - 01.05.2010 um 15:30:58
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 15:22:12:
ist es MIR auch zumutbar??
wenn ja, wie lange,
wieviel jahre???
1,5 jahre sind schon rum,,

Gegen die Laufzeiten eines Gerichtsverfahren ist grundsätzlich nichts einzuwenden, zumindestens nicht die Argumente, die menschlich nachvollziehbar sind.

Mancher wartet schon mehrere Jahre auf den Zuzug seines Ehegatten.

Wenn du die Erfahrungswerte hier im Forum liest, dauert ein Verfahren beim VG Berlin etwa ein Jahr.

ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 15:22:12:
wenn ich nun meinerseits versuche zu meinem recht auf führen meiner ehe hier zukommen,
dann heist es gleich, alles illegal,

Das Recht kann man sich aber nicht dadurch erzwingen, indem man einen Weg geht, der gesetzlich so nicht vorgesehen ist.

Wenn dein Chef dir dein Gehalt nicht bezahlt, kannst du dir auch nicht einfach seine  Vermögens- oder Sachwerte aneignen, damit du zu deinem Recht kommst.
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Antwort #44 - 01.05.2010 um 15:37:36
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 15:22:12:
wenn ich nun meinerseits versuche zu meinem recht auf führen meiner ehe hier zukommen,
dann heist es gleich, alles illegal, 


Wer hat das geschrieben? - kann ich grad nicht finden ...

Deinen Unmut kann ich schon nachvollziehen, aber hier ist bislang nur versucht worden, Dir aufzuzeigen, was geht und wofür die Chancen sehr wahrscheinlich gering oder unwahrscheinlich sind.

Diskussionen über vermeintliche Grundgesetzwidrigkeit bestimmter Regelungen oder Handlungen bringen im Übrigen nicht weiter - die können wir hier eh' nicht lösen. - Wir machen die Gesetze hier nicht und können sie auch nicht ändern. Das sollten wir im Rahmen dieses Forums so stehen lassen und hinnehmen und es ausschließlich bei Fragen und Erläuterungen zum geltenen Aufenthaltsrecht belassen.

Ich möchte dies auch als Hinweis verstanden wissen, die Disussion hier nicht von der fachlichen Ebene abdriften zu lassen ...


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Antwort #45 - 01.05.2010 um 15:40:40
 
ich möchte hier wirklich nichts illegales tun,

ich möchte versuchen, während der gültigkeit des schengen visum,
hier über eine "härtefall" regelung oder eine duldung zu erreichen, dass meine frau bis zum gerichtsentscheid hierbleiben kann,

sollte uns das nicht gelingen,
wird sie SELBSTverständlich bei ablauf des schengen visums wieder ausreisen,

wir wollen ja nicht noch mehr probleme als wir eh schon haben
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Antwort #46 - 01.05.2010 um 15:44:49
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 15:22:12:
du schreibst:
meiner frau wäre es zumutbar im herkunftstland die entscheidung abzuwarten,

ist es MIR auch zumutbar??


ja. Entsprechende Rspr ist vorhanden - rechtspolitische Diskussionen sind hier nicht zielführend und im Übrigen an dieser Stelle auch unerwünscht. Für sowas gibt es andere Plattformen.

Bevor es zu chaotisch wird, fasse ich mal zusammen:

1.) Visum einer deutschen Botschaft

FZF-Visum abgelehnt, Klage läuft. Bis zur Entscheidung des Gerichts bzw. Einigung im Prozess wird eine dt. Botschaft in der Praxis kein Visum ausstellen. Schengenvisum scheitert offensichtlich an mangelnder Rückkehrbereitschaft (Beweislast beim Antragsteller!)

2.) Schengenvisum von anderem Land

a.)

Regulär beantragtes Schengenvisum erfordert grundsätzlich Rückkehrwillen, worüber die ausländische Botschaft getäuscht werden müsste (sonst kein Visum). Regelmäßig zwar kein Ausweisungsgrund nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a.) und oftmals wohl auch keine Straftat nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG wg. § 7 Abs. 2 StGB.

Aber im Anschluss trotzdem keine AE, weil § 5 Abs. 2 S. 1 AufenthG nicht erfüllt ist, kein Fall von § 39 AufenthV vorliegt (umstritten aber wohl überwiegende Rechtsauffassung) und Nachholung zumutbar (§ 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG).

b.)

Beantragtes Einreisevisum für Familienangehörigen von Unionsbürger, welches in der Form eines Schengenvisums ausgestellt wird: keine Falschangaben aber ebenfalls keine AE (s.o.)

c.)

Beantragtes Einreisevisum welches auch korrekt als Einreisevisum ausgestellt wird (Nicht-Schengen): keine erlaubte Einreise nach D möglich und daher keine AE wg. § 5 Abs. 2 S. 1 und im Übrigen strafrechtlich relevantes Verhalten nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG

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Antwort #47 - 01.05.2010 um 16:04:00
 
ok,

was ist mit diesem § aus dem aufenthaltsgestz?

§ 56 Besonderer Ausweisungsschutz

1) Ein Ausländer, der

4. mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt,
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Antwort #48 - 01.05.2010 um 16:14:32
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 16:04:00:
ok,

was ist mit diesem § aus dem aufenthaltsgestz?

§ 56 Besonderer Ausweisungsschutz

1) Ein Ausländer, der

4. mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt,



Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, wenn eine hier lebende Ausländerin eine Straftat begeht. Bei mit Deutschen Zusammenlebenden muss die Straftat schwerer sein, um zu einer Ausweisung zu kommen.

Hat mit Dir und Deiner netten Frau garantiert überhaupt nichts zu tun.
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Antwort #49 - 01.05.2010 um 16:20:28
 
ok reinhard,

habe verstanden, gilt also nur für die die hier schon leben und strafällig werden,

die ist wirklich sehr nett, woher weist du das ? Zwinkernd
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #50 - 01.05.2010 um 21:57:03
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 16:20:28:
gilt also nur für die die hier schon leben und strafällig werden

Nicht nur. Aber was du gelesen hast bezieht sıch auf eine Ausweisung, also dıe Rücknahme eines legalen Aufenthalts durch die Behörde. Wenn deine Frau mit Schengen-Visum kommt, dann hat das aber eine automatische Zeitbombe mit eingebaut, also braucht es keine Ausweisung um den legalen Aufenthalt zu beenden. Mit Ablauf der Gültigkeit besteht Ausreisepflicht. Du verwechselst Ausweisung mit Abschiebung.

Da du hier schreibst, dass du alles toll und legal machen willst, dann leg doch einfach los. Trefft euch in einem anderen EU Land zum Urlaub, hofft auf ein Schengen Visum. Wenn ihr es bekommt, lebt nach dem Urlaub in Deutschland bis kurz vor Ablauf zusammen. Frag bei der ABH nach einer Duldung. Wenn ihr keine kriegt, dann fliegt deine Frau wieder für 3 Monate heim. Danach gleiches Spiel von vorne. So seht ihr euch immerhin 50% des Jahres.
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Antwort #51 - 01.05.2010 um 22:06:47
 
Stefan-TR schrieb am 01.05.2010 um 21:57:03:
Danach gleiches Spiel von vorne

... was auch dazu führen könnte, dass gar kein Visum mehr erteilt wird, weil es nicht glaubwürdig erscheint, dass man alle drei Monate als Hauptreiseziel und Hauptaufenhaltsort ein EU-Land wählt, um einen gemeinsamen Urlaub miteinander zu verbringen.
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Antwort #52 - 02.05.2010 um 10:38:15
 
hallo steini007,

wieso ist es unglaubwürdig, wenn ich mich mit meiner ehefrau in einem nachbarland treffe, damit ich etwas zeit mit ihr verbringen kann,
hier in deutschland geht es ja leider nicht,
es kann ja wohl keine negativen auswirkungen haben, wenn ein mann seine frau trifft,
der wunsch ist halt auf beiden seiten vorhanden, weil wir eben keine scheinehe führen, ( wie uns unterstellt wird)
und sollte meine frau also von einem EU land ein schengen visum erhalten, und wir verbringen dann auch einige zeit hier in D während der visa gültigkeit, und versuchen in der zeit evt. eine duldung zu erhalten,
was ist daran falsch,
menschlch wohl garnichts,
und ich denke es gibt auch kein gesetz gegen das wir verstossen, meine frau wird ja wieder ausreisen,
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Antwort #53 - 02.05.2010 um 11:26:33
 
@ ghana2008

Meine Aussage der "Unglaubwürdigkeit" bezog sich auf kontinuierliche Wiederholung der Visumsbeantragung  um sich im EU-Ausland gemeinsam aufzuhalten.

Die Botschaften wissen um solche Tricks.

Deine Frau sitzt in ihrem Heimatland und beantragt ein Visum bei einer anderen Botschaft. Sie muss glaubhaft machen, dass sie mit dir dort gemeinsam verweilen möchte.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die andere Botschaft die rechtliche Möglichkeit hat, bei der deutschen Botschaft nachfragen kann, ob eine FZF geplant ist.

Ob die andere EU-Botschaft die HU akzeptiert, müßtest du auch erst einmal klären.
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Antwort #54 - 02.05.2010 um 11:31:11
 
was ist HU ?
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Antwort #55 - 02.05.2010 um 11:36:01
 
ghana2008 schrieb am 02.05.2010 um 11:31:11:
was ist HU ? 


Soll wohl HeiratsUrkunde bedeuten  öhm
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Antwort #56 - 02.05.2010 um 11:47:23
 
ok,
heiratsurkunde ist vorhanden,
auch ein neuer pass in dem der neue familienname steht ( meiner)
die HU wird als eines der wenigen dokumente selbst von der deutschen botschaft in accra ohne probleme akzeptiert,
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Antwort #57 - 02.05.2010 um 11:51:22
 
ghana2008 schrieb am 02.05.2010 um 11:47:23:
von der deutschen botschaft in accra 

... aber um die geht es doch hier gar nicht.

Weißt du, ob die HU z.B. von den Spaniern, Italiener, Österreicher usw. akzeptiert wird, wenn deine Frau dort auftritt und ein Visum beantragen möchte?

Weißt du, welche Unterlagen die Botschaften für die Glaubhaftmachung (gemeinsamer Aufenthalt) der Aussage deiner Frau benötigen?
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Antwort #58 - 02.05.2010 um 11:58:17
 
welche papiere die botschaft haben will,
das kann meine frau ja dort erfragen,
wenn alle stricke reissen, müsste ich halt runterfliegen und mit zur botschaft, dann dürften wohl keine probleme auftreten,
aufgrund freizügigkeit kann ja dann nicht abgelehnt werden
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