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Frage zu RL 2004/38/EG (Gelesen: 20.239 mal)
ghana2008
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29.04.2010 um 15:52:53
 
hallo,
ich habe mir das RL 2004/38/EG  alles mal durchgelesen,

verstehe ich das richtig,
wenn ich nach afrika fliege, und auf dem rückflug meine afrikanische frau mitbringe,
dann darf die ohne visa mit mir in jedes EU land einreisen,
ergo auch hier nach deutschland,

stimmt das ???
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Daddy
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Antwort #1 - 29.04.2010 um 16:05:46
 
Hi...

da es um EU- Recht geht, habe ich es hierher verschoben...

ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 15:52:53:
dann darf die ohne visa mit mir in jedes EU land einreisen, [...] stimmt das ???

Nicht ganz...

Art. 5 Abs. 2 der RL
Zitat:
Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt.


ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 15:52:53:
ergo auch hier nach deutschland,

stimmt das ???

Nein...

Art. 3 Abs. 1 der RL
Zitat:
Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen.

Selbst bei einer Einreise über Spanien z.B. könnte deine Frau keine Freizügigkeit in Deutschland ableiten, da du als Deutscher in Deutschland grundsätzlich keine Freizügigkeit genießt (Ausnahme Rückkehrersachverhalt, der hier offensichtlich nicht vorliegt.)

Daddy

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ghana2008
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Antwort #2 - 29.04.2010 um 16:16:02
 
hallo daddy,

erstmal danke, dass du ins richtige forum verschoben hast,

ich habe das bei RL 2004/38/EG etwas anders gelesen,
nähmlich, dass ich z.B mit meiner frau nach spanien einreise und sie dort ihre aufenthaltskarte erhält,
ich als deutscher darf mich ja ohne angabe von gründen, für mindestens 3 monate im gesamten schengenraum aufhalten, personalausweis bzw pass genügt, und RL 2004/38/EG sagt, meine ehefrau darf mich dabei Ohne visum begleiten und erhält bei einreise die aufenthaltskarte.
von den bedingen die du hier zitierst, konnte ich nichts finden
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 29.04.2010 um 17:36:07
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 16:16:02:
mit meiner frau nach spanien einreise und sie dort ihre aufenthaltskarte erhält

Ja sicher, das geht. Aber eben nur solange ihr beide zusammen in Spanien seid. Von Spanien aus werdet ihr dann theoretisch nicht weiter nach Deutschland kommen (praktisch schon, aber dann ist deine Frau unter Umstaenden illegal in Deutschland!); denn dazu braucht deine Frau ein FZF Visum.
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ghana2008
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Antwort #4 - 29.04.2010 um 17:44:50
 
wieso wäre sie illegal hier,

wenn sie laut EU recht legal als meine frau eingereist ist,
mit mir zusammen ist, und wir hier die AE beantragen,
da von meiner frau weder eine gefahr ausgeht, sie ist auch nicht vorbestraft, auch kein sicherheits risiko,
sie ist ja nicht Bin Laden, sondern nur ne kleine harmlose lehrerin,
welcher grund sollte vorliegen sie auszuweisen bzw, abzuschieben
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Antwort #5 - 29.04.2010 um 17:58:06
 
Also, eigentlich ganz einfach: wenn Du von der Richtlinie profitieren willst, dann musst Du in einen Mitgliedstaat der EU (nicht Deutschland) ziehen, und dort mindestens 3 Monate (länger ist besser) entweder für einen Arbeitgeber arbeiten oder selbständig arbeiten. Nach dieser Zeit kann man dann auch in D von der Richtlinie Gebrauch machen. Das geht aber nur, wenn man seine Freizügigkeit als Arbeitender in Anspruch genommen hat innnerhalb der EU (nicht D). Nachteil: man kann nicht direkt nach D ziehen von ausserhalb der EU. Vorteile: wenn man dann nach D zieht, keine FZF, kein Sprachtest notwendig.
Es gilt also abzuwägen, was für einen besser ist....
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Antwort #6 - 29.04.2010 um 18:03:11
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 17:44:50:
wieso wäre sie illegal hier,


sie kann nach z.B Spanien (oder anderes EU Land *ausser* Deutschland) mit Berufung auf von dir abgeleitete Freizügigkeit mit dir zusammen einreisen.
Dies ist möglich durch deinen Status der Freizügigkeit.
Aber in D bist du nicht Freizügigkeitsberechtigt, da du D bist.
Damit kann sich deine Frau auch nicht auf von dir abgeleitete Freizügigkeit berufen.


hat schon Daddy geschrieben:
Daddy schrieb am 29.04.2010 um 16:05:46:
Art. 3 Abs. 1 der RL
Zitat:

Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen
anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt,
begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen. 


solltet ihr nach D einreisen, ist die Einreise und Aufenthalt illigal.
Deswegen wird es auch keine AE geben.

Was ihr braucht, ist eine FZF
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Antwort #7 - 29.04.2010 um 18:09:55
 
ok,

wie sieht es in der zwischenzeit aus, nach einreise in die eu,
sie dürfte dann ja mindestens 90 tage bleiben,
innerhalb dieser zeit darf sie doch auch mit mir nach deutschland oder??
deutsch A1 ist vorhanden und FZF läuft, (Klage in berlin)
meine frau würde ja bei einreise in ein EU land eine aufenthaltskarte erhalten,
darf sie damit in meinem beisein durch die EU reisen inklusive Deutschland?
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Antwort #8 - 29.04.2010 um 19:20:09
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 18:09:55:
innerhalb dieser zeit darf sie doch auch mit mir nach deutschland oder??

ohne Visum oder Schengenwirksamen AT wäre das illegal

Eine Freizügigkeit kann sie von Dir überall in der EU, nur nicht in D, ableiten (solange du mit dabei bist)

ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 18:09:55:
meine frau würde ja bei einreise in ein EU land eine aufenthaltskarte erhalten,

Diese Aufenthaltskarte (Freizügigkeitsbescheinigung) hat nur einen deklaratorischen Charakter, sie "weist" quasi nur nach, dass sie sich nur über abgeleitete Freizügigkeit im Land aufhält.
Wie schon gesagt: Freizügigkeit gilt nicht in D, da du dt. bist.

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Antwort #9 - 29.04.2010 um 19:25:39
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 18:09:55:
wie sieht es in der zwischenzeit aus, nach einreise in die eu,
sie dürfte dann ja mindestens 90 tage bleiben,

Beantragt ein Visum fuer Spanien unter Berufung auf die Richtlinie. Wenn ihr Glueck habt, dann bekommt deine Frau ein "ganz normales" Schengen Visum, Gueltigkeit ungewiss. Dann trefft ihr euch in Spanien und fahrt danach nach Deutschland wenn du unbedingt willst. Wenn ihr Pech habt, dann sagen die Spanier "Ach, Sie brauchen kein Visum, kommen Sie einfach so zur Grenze."

Selbst wenn du ein Schengen Visum fuer deine Frau bekommst, so muss sie nach erfolgreichem FZF Visa Antrag wieder in ihr Heimatland fahren um von dort nach Deutschland einzureisen. Denn ohne FZF Visum bekommt sie von der ABH keine AE.
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Antwort #10 - 29.04.2010 um 19:59:15
 
Stefan-TR schrieb am 29.04.2010 um 19:25:39:
Wenn ihr Pech habt, dann sagen die Spanier "Ach, Sie brauchen kein Visum, kommen Sie einfach so zur Grenze."



die Spanier würden wohl ein Einreisevisum ausstellen. Allerdings könnten sie das im ursprünglichen Sinne tun: nämlich als Erlaubnis zum Grenzübertritt oder als lediglich notwendige formale Voraussetzung für eine Erlaubnis der Einreise - nicht aber als Regelung hinsichtlich des anschließenden Aufenthalts.

Ein Vermerk "erlischt mit Beendigung der Einreise" wäre denkbar.

Das ist jetzt zwar alles etwas spekulativ, sollte aber verdeutlichen, dass es sich hier nicht um einen klaren, sicheren Weg handelt.

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Antwort #11 - 30.04.2010 um 14:55:38
 
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 15:52:53:
wenn ich nach afrika fliege, und auf dem rückflug meine afrikanische frau mitbringe,
dann darf die ohne visa mit mir in jedes EU land einreisen,
ergo auch hier nach deutschland,

Aller Wahrscheinlichkeit nach, würde Dein Plan schon am (afrikanischen) Flughafen scheitern, weil die Fluggesellschaften Deine  Frau ohne Visum oder Aufenthaltstitel garnichtins Flugzeug einsteigen lassen würden.

Aus eigener (leidvoller) Erfahrung weiß ich, daß es oftmals auch mit einem gesicherten und im Pass dokumentierten Aufenthaltstitel für Deutschland in anderen Länder garnicht so einfach ist ins Flugzeug zu kommen.

Durch Unkenntnis der Bediensteten am Flughafen wrd oftmals versucht Reisende abzuwimmeln obwohl eine Berechtigung zur Einreise nach Deutschland besteht und es bedarf dann schon einer längeren Diskussion mit den dort Tätigen.
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Antwort #12 - 30.04.2010 um 15:29:34
 
welches interesse sollte eine fluggesellschaft in ghana, oder sonst wer dort, daran haben meine frau nicht ausreisen zulassen,
bei meinen aufenthalten dort, habe ich nie gesehen, dass ghanaer bei der ausreise probleme hatten,
kann auch nicht nachvollziehen warum, wer wo hinfliegt, kann der airline doch egal sein, die leben davon das die leute fliegen
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Antwort #13 - 30.04.2010 um 15:33:09
 
ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 15:29:34:
welches interesse sollte eine fluggesellschaft in ghana, oder sonst wer dort, daran haben meine frau nicht ausreisen zulassen,
bei meinen aufenthalten dort, habe ich nie gesehen, dass ghanaer bei der ausreise probleme hatten,
kann auch nicht nachvollziehen warum, wer wo hinfliegt, kann der airline doch egal sein, die leben davon das die leute fliegen

Die Strafen für die Einfuhr von Leuten ohne Einreiserecht liegen zwischen meheren zehntausend Euro und einem kompletten Anflugverbot für die Airline, also ist es ihnen nicht egal Zwinkernd
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Antwort #14 - 30.04.2010 um 15:45:48
 
ist schon klar, das die airline nicht als "schleuser" auftreten darf,

aber ein flug meiner frau in meiner begleitung ist ja eine legale einreise, bzw in ghana eine legale ausreise,

ich habe das thema hier eingestellt,
WEIL ich legale infos suche,
illegale kontakte kenne ich nicht,
ich bin auch bestimmt nicht so dumm, soetwas ausgerechnet in einem forum anzusprechen, indem soviele beamte aus genau diesem bereich anwesend sind.
was würde RL 2004/38/EG für einen sinn machen, wenn die betreffenden nicht aus ihrem herkunftsland rauskommen, weil die airline nein sagt
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