Hi...
da es um EU- Recht geht, habe ich es hierher verschoben...
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 15:52:53:dann darf die ohne visa mit mir in jedes EU land einreisen, [...] stimmt das ???
Nicht ganz...
Art. 5 Abs. 2 der RL
Zitat:Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt.
ghana2008 schrieb am 29.04.2010 um 15:52:53:ergo auch hier nach deutschland,
stimmt das ???
Nein...
Art. 3 Abs. 1 der RL
Zitat:Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen.
Selbst bei einer Einreise über Spanien z.B. könnte deine Frau keine Freizügigkeit in Deutschland ableiten, da du als Deutscher in Deutschland grundsätzlich keine Freizügigkeit genießt (Ausnahme Rückkehrersachverhalt, der hier offensichtlich nicht vorliegt.)
Daddy