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Frage zu RL 2004/38/EG (Gelesen: 20.243 mal)
maki
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Antwort #15 - 30.04.2010 um 15:53:21
 
Zitat:
ist schon klar, das die airline nicht als "schleuser" auftreten darf,

aber ein flug meiner frau in meiner begleitung ist ja eine legale einreise, bzw in ghana eine legale ausreise,

Das war es war Saxonicus meinte, EU/Ausländerrecht Recht ist komplex, Flugbegleiter/innen haben meist andere Fachgebiete Zwinkernd
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Antwort #16 - 30.04.2010 um 15:59:34
 
ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 15:45:48:
aber ein flug meiner frau in meiner begleitung ist ja eine legale einreise, bzw in ghana eine legale ausreise,

wenn die Angestellte der Airline am checkin RL 2004/38/EG nicht kennnen, wovon du ausgehen solltest, wie sollen sie denn beurteilen, ob deine Frau legal einreisen kann?
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Antwort #17 - 30.04.2010 um 15:59:46
 
schon klar,
flugbegleiter machen IHR ding,
aber die leute am check in schalter ,
sollten die ausreisebestimmungen des jeweiligen landes wohl kennen,
wie sonst wollen sie prüfen ob die ausreise legal ist oder nicht
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Antwort #18 - 30.04.2010 um 16:04:33
 
Die Leute am Checkin sind meist nichts anderes als Flugbegleiter bzw. "Cabin Crew" Zwinkernd
Wurde schon öfters von der Dame am Checkin Schalter dann im Flugzeug bedient.

Die Wissen eben oft nur das wichtigste: EU Bürger, AE im Pass, oder nicht.
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Antwort #19 - 30.04.2010 um 16:10:56
 
da ich davon ausgehe, das deutsche beamte HIER sehr gut geschult sind und auf einhaltung der vorschriften auf deutschen flüghäfen sehr viel mehr geachtet wird als in ghana, hier ein beispiel
für die einreise nach ghana besteht für deutsche visum pflicht,
wenn ich aber z.B keine zeit habe auf ein visum zu warten, dann fliege ich OHNE visum nach ghana und kann dann dort am flughafen ein visum bei einreise bekommen,, kostet dann etwa 30 euro mehr als wenn ich es hier geholt hätte,
weder bei der passcontrolle hier, noch am checkin der airline gabs dabei probleme
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Antwort #20 - 30.04.2010 um 16:15:36
 
Das ist ja wirklich interessant(?), aber wir erklären dir nur was passieren kann.
Saxonicus hat seine Erfahrungen nicht erfunden, und mir geht es da genauso Zwinkernd
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Antwort #21 - 30.04.2010 um 16:27:47
 
ich bin ja auch froh darüber, dass ich hier von erfahreungen von leuten wie euch lernen kann,
ich bin halt auch etwas überrascht, dass in einem land indem die dinge eigentlich viel lockerer gesehen werden als hier,
die formalitäten mehr probleme machen könnten als hier,

um das visum bei einreise in ghana ohne probleme zu erhalten,
gibt man nur an, das man sehr kurzfristig reisen musste und keine zeit für ein normales visum war,
die stecken sich das geld auch nicht ein, sondern haben einen preis dafür, du füllst bei einreise an der passkontrolle ein formular aus, bezahlst und du hast dein visum,
und wie gesagt, hier wird ja durch deutsche beamte bei ausreise auch dein pass kontroliert, und die sehen, dass du KEIN visum für ghana hast und lassen dich auch ausreisen,
beim zwischenstopp in tripolis gibt es auch keinerlei probleme deswegen,
aber ich sehe schon, scheint alles nicht so einfach zu sein wie es im gesetzestext steht
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Antwort #22 - 30.04.2010 um 17:18:38
 
ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 16:10:56:
da ich davon ausgehe, das deutsche beamte HIER sehr gut geschult sind 

da liegt ein Missverständniss vor, die Grenzpolizisten (Beamte) wissen sehr wohl, wer aus D ausreisen darf und wer nach D einreisen darf ...
Dummerweise sitzen aber am checkin keine BEAMTE, sondern Angestellte der Fluggesellschaft. Und diese werden einen checkin verweigern, wenn sie glauben, dass die Einreise ins Zielland verweigert werden kann.

In Deinem Fall sind die Angestellten in D offenbar gut genug geschult, so dass sie wissen, dass ein D in Ghana das Visum einfach am Airport bei der Einreise bekommen kann.

ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 16:27:47:
aber ich sehe schon, scheint alles nicht so einfach zu sein wie es im gesetzestext steht 

nun, der Gesetzgeber sieht ein FZF Visum für den Nachzug des Ehegatten vor. Du willst das umgehen und beschwerst dich, dass existierende Gesetze es dir nicht erleichtern?
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Antwort #23 - 30.04.2010 um 18:20:39
 
erne schrieb am 30.04.2010 um 17:18:38:
da liegt ein Missverständniss vor, die Grenzpolizisten (Beamte) wissen sehr wohl, wer aus D ausreisen darf und wer nach D einreisen darf ...
Dummerweise sitzen aber am checkin keine BEAMTE, sondern Angestellte der Fluggesellschaft. Und diese werden einen checkin verweigern, wenn sie glauben, dass die Einreise ins Zielland verweigert werden kann.

In Deinem Fall sind die Angestellten in D offenbar gut genug geschult, so dass sie wissen, dass ein D in Ghana das Visum einfach am Airport bei der Einreise bekommen kann.

nun, der Gesetzgeber sieht ein FZF Visum für den Nachzug des Ehegatten vor. Du willst das umgehen und beschwerst dich, dass existierende Gesetze es dir nicht erleichtern?


ich will nichts umgehen, die FZF haben wir ja beantragt, da diese abgelehnt wurde, und es sehr lange dauert bis das gerichtsverfahren abgeschlossen ist, suche ich einfach nach einer möglichkeit ein paar wochen mit meiner frau zu verbringen,
ist doch wohl verständlich, ich suche hier nicht nach etwas illegalem, sondern auf dem wege von deutschem bzw EU recht einen weg, damit wir uns sehen können
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Antwort #24 - 30.04.2010 um 21:02:35
 
dann beantragt doch das Einreisevisum in ein EU Land und bezieht euch darauf auf RL 2004/38/EG.

und wenn die Botschaft das ablehnt, weil Ihr das nicht braucht, lass deiner Frau schriftlich geben und zeig das bei Problemen am check-in

aber denk daran, ohne Visum/AT keine Einreise&Aufenthalt nach D
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Antwort #25 - 01.05.2010 um 00:03:57
 
ghana2008 schrieb am 30.04.2010 um 15:59:46:
schon klar,
flugbegleiter machen IHR ding,
aber die leute am check in schalter ,
sollten die ausreisebestimmungen des jeweiligen landes wohl kennen,
wie sonst wollen sie prüfen ob die ausreise legal ist oder nicht

Du kannst doch wohl nicht ernsthaft von so einem Mädchen am Check-Inn-Schalter erwarten, daß ihr Wissen über die Feinheiten der verschiedensten  Einreisebestimmungen aller Länder dieser Erde auf dem aktuellsten Stand ist.

Sie kennt die gängigen Visumsetiketten, aber von solchen speziellen Möglichkeiten der Einreise hat sie sicherlich keine Ahnung.

Zudem wird sie ständig dahingehend geschult, unbedingt darauf zu achten, daß niemand ohne die entsprechende Einreiseberechtigung für das Zielland in das Flugzeug gelangt.
Daher wird sie wohl lieber jemanden abweisen, als einen Fehler zu machen, der für ihre Fluggesellschaft verdammt teuer werden kann und für sie wohl auch nicht ohne Konsequenzen bleiben würde.

Selbst bei Beamten der Grenzpolizei in Frankreich und Tschechien habe ich schon feststellen können, daß sie nicht unbedingt über die Wirksamkeit der verschiedenen Aufenthaltstitel Bescheid wußten und es bedurfte längere Diskussionen und telefonischen Erkundigungen bei ihren Vorgesetzten, um endlich einreisen zu können.
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Antwort #26 - 01.05.2010 um 10:43:39
 
Aus dem Grund, ( Das es keine Diskussionen an der Grenze und am Flughafen gibt ), geben einige ( viele ? ) Schengen Länder direkt ein Schengen Visa, wenn die Einreise auf dem Luftweg erfolgt . Gibt es ein Schengen Visum, gilt das natürlich auch für Deutschland.

Auch wenn es nur ein Einreisevisum gibt, muss die Einreise / Aufenthalt in D. nicht unbedingt illegal sein. Ist zb. das Einreiseland DK und es soll ein Urlaub in Austria gemacht werden, wäre IMHO der Transit durch Deutschland nicht Illegal ! Für die Reise wäre IMHO auch für einen Deutschen Staatsbürger 2004/38/EG anzuwenden, da es ja nicht um den Aufenthalt in D. geht, sondern um die Wahrnehmung seiner Rechte als EU Bürger. Gleiches würde ich für den Fall annehmen , wenn zb. ein Urlaub in Austria gemacht werden soll, und die Einreise über München erfolgt und von da aus nach Austria weiter gereist würde.

Zur Freizügigkeit eines Deutschen in Deutschland , möchte ich noch anmerken, das dazu nicht unbedingt der Wohnsitz in einem anderen EU Land genommen werden muss. Es muss nur ein Bezug zu andern EU Ländern vorhanden sein. Zb. wenn der Deutsche eine Firma in einem anderen EU Land hat, die Regelmäßig zu besuchen ist. Oder wenn er von seinem Arbeitgeber regelmäßig in einem anderen EU Land eingesetzt wird. So was ist natürlich den ABH ´s teilweise schwer zu vermitteln, ein Verweis auf diverse Urteile des EGH ist aber oft hilfreich .


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Antwort #27 - 01.05.2010 um 11:11:49
 
Mikael321 schrieb am 01.05.2010 um 10:43:39:
Auch wenn es nur ein Einreisevisum gibt, muss die Einreise / Aufenthalt in D. nicht unbedingt illegal sein. Ist zb. das Einreiseland DK und es soll ein Urlaub in Austria gemacht werden, wäre IMHO der Transit durch Deutschland nicht Illegal !


das in solchen Dingen nicht ganz unkundige VG Darmstadt hat eine ähnliche Reise als unerlaubt im Sinne von § 14 AufenhtG betrachtet. Müsste demnächst irgendwo veröffentlich werden.

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Antwort #28 - 01.05.2010 um 11:46:33
 
ich habe mir gerade den § 14 mal durchgelesen,

der bezieht sich nach meinem verständnis NUR auf personen ohne gültigen pass bzw passersatz,
und auf personen die schon einmal abgeschoben oder ausgewiesen wurden,

sehe ich das falsch?
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Antwort #29 - 01.05.2010 um 12:09:09
 
ghana2008 schrieb am 01.05.2010 um 11:46:33:
ich habe mir gerade den § 14 mal durchgelesen,

der bezieht sich nach meinem verständnis NUR auf personen ohne gültigen pass bzw passersatz,
und auf personen die schon einmal abgeschoben oder ausgewiesen wurden,

sehe ich das falsch?


mein Gesetz liest sich ander:

Zitat:
§ 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er

1. ...
2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt oder...


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