Frau X ist verheiratet, lebt hier seit knapp 40 Jahren, hat eine Niederlassungserlaubnis. Beim Ehemann dasselbe. Herkunft: Nicht-EU-Land.
So, nun sind in der Heimat die Eltern von Frau X verstorben, Wohnung wurde aufgeräumt und jetzt kamen Dokumente zum Vorschein, dass die Frau X einen anderen Geburtsdatum hat, also paar Jahre älter.
So, daher wollte Frau X das Geburtsdatum korrigieren.
Bevor sie das macht, braucht sie fachmännischen Rat hier im Forum, am Besten von jemanden, der in der
ABH arbeitet oder der solche Erfahrungen hat oder ähnliche Fälle kennt.
Das Geburtsdatum im ausländischen Pass lässt sich ändern. Dazu wurde hier und da bei der betreffenden Botschaft telefoniert.
Aber, wie sieht es bei der
ABH aus? Kann man da einfach so mit dem neuen Pass hingehen? Welche Konsequenzen hat das auf die
NE? Wird daran etwas gerüttelt? Wie sieht der Vorgang bei der
ABH aus? Muss man irgendwelche Dokumente aus der Heimat holen oder legalisieren lassen oder ähnliches?
Ihr geht es darum, den Aufwand und den Vorgang zu verstehen, bevor man einen Schritt nach vorne macht.