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ABH verlangt Pass aus Ukraine, bin dauerhaft psychisch labil. (Gelesen: 8.874 mal)
Natalinchen
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25.02.2010 um 22:19:06
 
Hallo,

ich komme ursprünglich aus der Ukraine und lebe seit 17 Jahren in Deutschland. Ich bin mit 10 Jahren mit meinen Eltern hergekommen, ich habe noch nie einen ukrainischen Pass gehabt.

Zwischendurch hatten meine Eltern es erreicht, dass wir einen deutschen Reisepass für Ausländer (Befugnis) hatten und zwar konnten meine Eltern es mit irgendwelchen Papieren nachweisen, dass sie keine ukrainischen Pässe bekommen können ( das war so ca. 2002 ) nachdem ich 2005 ausgezogen bin und seit 2006 mit meinem deutschen Freund lebe, haben die Probleme angefangen.

Ich lebte noch in der gleichen Stadt, aber in einem anderen Bezirk, und bei der Passverlängerung hatte man mir den Pass entzogen und eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, mit der Begründung die Gäsetzte hätten sich in der Ukraine geändert und ich müsste mich um eine ukrainischen Pass kümmern. Ich bin also zum ukrainischen Konsulat und man hatte mir gesagt, dass zuerst festestellt werden müsste, ob ich überhaupt noch ukrainerin bin, also habe ich die Papiere ausgefüllt, das Geld bezahlt und warte schon seit 2006 auf irgendeine Antwort. Es kam natürlich nix.

Zwischendurch haben wir eine Tochter bekommen aufgrund dessen ich jetzt eine Aufenthaltserlaubnis bekamm aber als Ausweisersatz. Die Behörde verlangte von mir vor ca. 1,5 Jahren, dass ich in die Ukraine reise und mich dort dadrum kümmere. Ich war geschockt.

Es war und ist für mich allerdings einfach unmöglich...seit ich 14 bin, befinde ich mich in psychologischer Behandlung, ich war oft in stationärer Behandlung, nehme seit Jahren Medizin und hatte schon etliche Suizid-Versuche hinter mir, weil mir dieser ewiger Kampf mit der Behörde und andere "Kleinigkeiten" das Leben schwer machten.

Das alles habe ich der ABH auch erklärt und vor 4-5 Monaten sogar einen ärztlichen Attest vorgelegt, in dem es heißt: dass ich nicht in der Lage bin in die Ukraine zu reisen, weil ich schon langjährig in Behandlung bin und unter Ängsten leide.
Bei der AE-Verlängerung wurde mir gesagt, dass es jetzt geprüft wird, ob ich eventuell einen deutschen Reissepass bekommen werde, es sollte dazu die Akte meines Bruders eingeholt werden, weil der ja noch diesen deutschen Reisepass hat.


Naja und heute hat mein Freund dort angerufen und die haben was ganz anderes erzählt und zwar dass sie eine Mail ans Konsulat geschrieben hätten und dann kammen auch Andeutungen, dass sie wohl warten würden bis ich psychisch stabil bin. Und wir sollen noch 3 Monate warten, dann hieß es noch wir sollen uns in der Ukraine einen Anwalt nehmen um den Pass zu besorgen...also die haben echt Ideen.

Meine Frage ist, ob die das mit dem Anwalt wirklich von mir verlangen können? Und ob die ABH wirklich warten wird bis ich wieder fit bin?? Ich meine es heißt doch eindeutig: einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass besitzt und ihn nicht in zumutbare Weise erlangen kann, soll ein deutscher Reisepass ausgestellt werden...?
Und ich finde das es bei mir der Fall ist! Meine Krankheit habe ich mir auch nicht ausgedacht, ich bin schon jahrelang in Behandlung...wenns um die ABH geht....ich kann da schon gar nicht mehr ohne Begleitung hingehen, ich kann da nicht anrufen, da get nix mehr....ich weiß nicht was ich machen soll, bitte helft mir!!!    weinend
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reinhard
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Antwort #1 - 26.02.2010 um 12:40:39
 
Das ist hier im Forum kaum zu beantworten.

Als Ukrainerin hast Du selbstverständlich die Pflicht, einen ukrainischen Pass vorzulegen, wenn Du in Deutschland leben willst.

Die Gründe, die dagegen sprechen, sind sehr individuell und nur zwischen Dir und der ABH zu klären. Du solltest aber auch bedenken: Wenn Du in die Ukraine fährst, den Pass besorgst und ihn vorlegst, wirkst sich das ja sehr entspannend auf Deine gesamte Situation aus. Die Möglichkeit solltest Du auch in Deiner Therapie besprechen.
Der Stress wäre auf einen Schlag vorbei.
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Eduard
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Antwort #2 - 26.02.2010 um 13:10:57
 
Was mir da einfällt: wenn die TS tatsächlich psychisch nicht in der Lage ist, sich um ihre Angelegenheit in Bezug auf die ABH zu kümmern:

Natalinchen schrieb am 25.02.2010 um 22:19:06:
ich kann da schon gar nicht mehr ohne Begleitung hingehen, ich kann da nicht anrufen, da get nix mehr.


wäre es dann nicht eine Option, eine Betreuung für genau diesen Aufgabenkreis anzuregen (§1896 BGB)?

Und dieser Ratschlag

reinhard schrieb am 26.02.2010 um 12:40:39:
Wenn Du in die Ukraine fährst, den Pass besorgst und ihn vorlegst, wirkst sich das ja sehr entspannend auf Deine gesamte Situation aus


könnte auch nach hinten losgehen, denn ich glaube nicht, dass der Pass in der Ukraine zur Abholung bereit liegt, es muss bestimmt einiges im Vorfeld geklärt werden, bis der Pass überhaupt beantragt werden kann. Eine psychisch labile Person in die Ukraine schicken, ein Land, in dem sie zuletzt mit 10 Jahren gelebt hat, um sich mit der dortigen Bürokratie herumzuschlagen, ich weiß nicht ...

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Natalinchen
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Antwort #3 - 26.02.2010 um 13:42:32
 
hallo, vielen Dank schon mal für die Antworten.

Eine Betreuung wurde mir schon mal vorgeschlagen, ich habe aber bischen Angst vor dem Jugendamt, da ich schon mal mit den zu tun hatte. Nicht dass die nachher sagen, ich könne nicht für meine 3 jährige Tochter sorgen und mir wird das Sorgerecht entzogen.

...ich weiß dass es wirklich die Lösung aller Probleme wäre, wenn ich einen ukr. Pass vorlegen könnte...ach hätte ich bloß einen, oder könnte ich das wenigstens hier in Deutschland erledigen! Und dahin zu reisen, mit einem Ausweissersatz?? Soweit ich weiss, darf man mit dem Ding nicht die Grenze übertreten??? Und wenn ich in der Ukraine keinen Pass bekommen werde? Niemand wird mich je hier rein lassen...das ist die absolute Horrorvorstellung!

Meint ihr ich könnte es mal einfach versuchen unter Erläuterung aller Umstände einen Antrag auf deutschen Reisepass zu stellen? Ich habe echt Angst es noch schlimmer zu machen...ich habe überhaupt Angst irgendwas zu tun...aber so geht das ja auch nicht mehr...

LG
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reinhard
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Antwort #4 - 26.02.2010 um 14:44:07
 
Für den ukrainischen Pass wäre es sinnvoll, wenn Du Dich genau erkundigst. Du hast viele Befürchtungen – einige Stimmen, andere sind unsinnige Gerüchte.

Du kannst einen deutschen Reiseausweis nicht beantragen (das können nur Deutsche), sondern nur einen Ersatzpass ("Ausländeraufweis"). Damit kannst Du in die Ukraine reisen und hierhin zurückkehren, der wird nicht ungültig.

Aber, wie gesagt: Besprich beide Möglichkeiten auch mit Deinem Therapeuten, und informier Dich über beide Möglichkeiten. Je mehr Informationen Du hast, desto kleiner ist die Panik.
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Natalinchen
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Antwort #5 - 26.02.2010 um 16:19:49
 
Zitat:
Du kannst einen deutschen Reiseausweis nicht beantragen (das können nur Deutsche), sondern nur einen Ersatzpass ("Ausländeraufweis"). Damit kannst Du in die Ukraine reisen und hierhin zurückkehren, der wird nicht ungültig.



...ich meinte ja auch eine deutschen Reiseausweis für Ausländer, den hatte ich ja schon gehabt, bevor er mir entzogen wurde...


Zitat:
Der Reiseausweis für Ausländer ist ein solches Passersatzpapier. Es darf nur ausgestellt werden, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann.


...das ist so ein graues Teil, mit dem kann man überallhin reisen, außer in die Ukraine, weil man ja daruch in die Passhocheit der Ukraine eingreifen würde.
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maki
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Antwort #6 - 26.02.2010 um 16:24:58
 
Wobei nicht klar ist, ob du mit einem "Reiseausweis für Ausländer" überhaupt in die Ukraine einreisen darfst, würdest du denn einen "Emergency Passport" vom Konsulat bekommen können?

Was wäre denn an der Lösung mit dem Anwalt verkehrt?
Klar kostet das Geld, aber du musst wohl nicht selber hinfahren.
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erne
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Antwort #7 - 26.02.2010 um 23:51:15
 
Eduard schrieb am 26.02.2010 um 13:10:57:
Eine psychisch labile Person in die Ukraine schicken, ein Land, in dem sie zuletzt mit 10 Jahren gelebt hat, um sich mit der dortigen Bürokratie herumzuschlagen, ich weiß nicht ...

oh ich weiss schon (ich "weiss" natürlich nicht, sondern habe nur eine Meinung) --- meine Frau ist Ukrainerin, nicht psychisch labil und in der Ukraine, wenn es darum geht, etwas erledigen zu müssen, immer unter Stress ... und ich auch, wenn ich da nicht gerade für ein paar Tage im "Urlaub" bin.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 27.02.2010 um 03:57:58
 
Warum beantragst Du den Pass nicht beim ukrainischen Konsulat in Deutschland ?
Ukrainische Konsulate gibt es doch in mehreren deutschen Städten.
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Antwort #9 - 27.02.2010 um 08:04:46
 
Zitat:
Warum beantragst Du den Pass nicht beim ukrainischen Konsulat in Deutschland ?


Weil die ukrainischen Konsulate für nicht "ordnungsgemäß" angemeldete Landsleute keinen Finger krumm machen...

Gab es hier irgendwo sogar mal einen Thread bzgl. Einbürgerung, das ein OVG Mehrstaatlichkeit akzeptiert hatte, weil eine Ausbürgerung aus UA wegen der vorherigen An und Abmeldeprozedur beim Konsulat nicht zumutbar sei..

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Natalinchen
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Antwort #10 - 27.02.2010 um 09:39:13
 
..ich war doch schon mindestens 20 zig mal bei dem konsulat...habe ich doch schon bereits geschrieben, ich habe einen antrag auf Klärung meiner staatsbürgerschaft gestellt, aber da kamm seit 2006 keine Antwort..

das habe ich auch bestätigt bekommen, schriftlich, und eben darum soll ich doch in die Ukraine... unentschlossen

fons: Änderung:
Folgepost eingefügt:



jetflyer schrieb am 27.02.2010 um 08:04:46:
Gab es hier irgendwo sogar mal einen Thread bzgl. Einbürgerung, das ein OVG Mehrstaatlichkeit akzeptiert hatte, weil eine Ausbürgerung aus UA wegen der vorherigen An und Abmeldeprozedur beim Konsulat nicht zumutbar sei..


...du weisst nicht zufällig wo dieses Thema ist?
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« Zuletzt geändert: 27.02.2010 um 10:41:11 von N/V »  
 
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Mikael321
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Antwort #11 - 27.02.2010 um 12:01:04
 
Natalinchen schrieb am 27.02.2010 um 09:39:13:
du weisst nicht zufällig wo dieses Thema ist?


Hier findest du das Urteil.

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:pITPzQ-XJyoJ:www.asyl.net/Magazin/Docs...

Natalinchen schrieb am 25.02.2010 um 22:19:06:
ich komme ursprünglich aus der Ukraine und lebe seit 17 Jahren in Deutschland. Ich bin mit 10 Jahren mit 
Schon mal über Einbürgerung nachgedacht ? Ausbürgerung kann nicht verlangt werden, siehe Urteil oben. Bei § 10 Einbürgerungen, ist auch die Finanzielle Seite, nicht so wichtig. Das würde das Problem ja endgültig und recht schnell lösen. Problem dürfte allerdings sein, das es keinen gültigen Pass gibt. Vielleicht solltest du mal mit deiner EBH sprechen, was man machen kann.


Michael

PS: Für alle, die denken das es einfach ist einen UA Pass zu benatragen, sollen es gerne mal versuchen. Meinen Infos nach, hat die UA im Moment mal wieder Probleme, überhaupt Pässe ranzuschaffen . Es gab zeiten, wo das bis zu 12 Monaten ( mit Bakschisch !) gedauert hat. IMHO ist es nicht zumutbar , eine Reise in die UA zu verlangen. Wenn TS ein Deutsches Kind hat, schon gar nicht. Die Botschaft macht nichts, wenn der UA Bürger nicht angemeldet ist. Die Anmeldung selber, ist schon das reine Spießrutenlaufen , mit teilweise nicht erfüllbaren Wünschen, seitens der Botschaft.
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Antwort #12 - 27.02.2010 um 13:15:07
 
jetflyer schrieb am 27.02.2010 um 08:04:46:
Weil die ukrainischen Konsulate für nicht "ordnungsgemäß" angemeldete Landsleute keinen Finger krumm machen...

Das ist natürlich richtig und auch irgendwie verständlich, die vorgeschriebenen Gepflogenheiten sollte man schon einhalten, daß wird auch von den deutschen Auslandsvertretungen von deutschen Staatsbürgern so verlangt.
Jedenfalls habe ich das so erlebt.
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Natalinchen
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Antwort #13 - 27.02.2010 um 13:21:22
 
Vielen dank Michael du machst mir ja echt Hoffnung!

Ich werde mal versuchen mich einbürgern zu lassen, aber soweit ich weiss muss man eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben und meine Aufenthaltserlaubnis läuft dieses Jahr noch aus.

Zitat:
PS: Für alle, die denken das es einfach ist einen UA Pass zu benatragen, sollen es gerne mal versuchen. Meinen Infos nach, hat die UA im Moment mal wieder Probleme, überhaupt Pässe ranzuschaffen . Es gab zeiten, wo das bis zu 12 Monaten ( mit Bakschisch !) gedauert hat. IMHO ist es nicht zumutbar , eine Reise in die UA zu verlangen. Wenn TS ein Deutsches Kind hat, schon gar nicht. Die Botschaft macht nichts, wenn der UA Bürger nicht angemeldet ist. Die Anmeldung selber, ist schon das reine Spießrutenlaufen , mit teilweise nicht erfüllbaren Wünschen, seitens der Botschaft.


...genau das meine ich, in der Ua läuft eh alles nur wenn man Geld hat, und für einen schnellen Pass braucht man schon viel mehr Geld, von 3-4stelligen €-Summen habe ich gehört...
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Antwort #14 - 27.02.2010 um 14:03:22
 
Natalinchen schrieb am 27.02.2010 um 13:21:22:
ch werde mal versuchen mich einbürgern zu lassen, aber soweit ich weiss muss man eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben


Nicht unbedingt.

Aber man kann auch nicht mit jeder AE eingebürgert werden. - Was für eine AE (nach welchem Paragraphen des AufenthG) hast Du denn?


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