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Aufenthalterlaubnis verlängerung nach einem job (Gelesen: 2.518 mal)
mexikan21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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22.02.2010 um 14:42:08
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier, und leider mein deutsch ist nicht sehr gut aber hoffentlich ich kann mich gut erklären.

ich habe mehrere mals die auslandsbehörde angerufen und viele fragen stellen über meine situation aber niemand könnte meine frage antworten, es wäre sehr nett von euch wenn ihr mir weiter helfen können oder viellecht ein paar tips geben Smiley
danke !

AE: Aufenthalterlaubnis
AG:arbeitsgenehmigung

so, ich bin mexikaner, und bin seit 4 jahre 6 monate(08.2005) in deutschland, ich habe meine 2 studium in einer FH in Deutschland absolviert (BWL) ich hatte immer meine AE als student gehabt, aber nach dem studium hatte ich eine AE  als Arbeitsplatzsuche  bekommen, glücklischweise habe  ich ein job in einer intenationale Unternehmen gefunden mit ein befristet vertrag für 2 jahre, meine AE und AG ist beschränkt und gültig für diese tatigkeit bei dieser firma  bis 15.05.2010 (ende des vertrages).

jetzt habe ich mit meinem chef gesprochen und leider meine vertrag wird nicht verlängert, muss ich ein neue Job suchen.

Die frage ist, Was ist passiert wenn ich vor den 15.05 NICHT einem neuen Job gefunden habe ? Soll ich das Land am 16.05.2010 verlassen ? bekomme ich eine AE wider als Arbeitsplatzsuche wider ? Für wie lange ?

*einzige antwort von auslandsbehörde bis jetzt ist entweder  "suchen Sie einem neuen job" oder "ich weiss es nicht"

ich will in DE bleiben, ich habe mein leben, freunde alles  hier..
2 jahre steuer,sozialhilfe, arbeitslos versicherung, etc...  bezahlt. 

bis jetzt habe ich folgendes gemacht.

- Arbeitsuche bei der Arbeitsamt gemeldet.
- Meine Lebenslauf aktualisiert und bin auf die suche für einem neuen Job
- ich werde einer termin bei der Auslandsbehörde in April vereinbaren für die verlengerung meines AE   

ich bedanke mich bei euch für eure hilfe in voraus

Danke schön

Grüße
Mexikan
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C_Devil
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Antwort #1 - 22.02.2010 um 18:24:48
 
Hi mexikan21,


mexikan21 schrieb am 22.02.2010 um 14:42:08:
bin seit 4 jahre 6 monate(08.2005) in deutschland, ich habe meine 2 studium in einer FH in Deutschland absolviert (BWL) ich hatte immer meine AE als student gehabt, aber nach dem studium hatte ich eine AE als Arbeitsplatzsuche bekommen, glücklischweise habeich ein job in einer intenationale Unternehmen gefunden mit ein befristet vertrag für 2 jahre, meine AE und AG ist beschränkt und gültig für diese tatigkeit bei dieser firma bis 15.05.2010

deinen recht spärlichen Angaben zufolge müsstest du meiner Meinung nach die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschVerfV erfüllen.
Um das jedoch genau nachrechnen zu können, solltest du
1. den genauen Einreisetermin,
2. die genauen Zeiträume des Studiums nennen und
3. von wann bis wann dein Vertrag läuft.


Gruß
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

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(Paul Claudel 1868-1955)
 
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mexikan21
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Antwort #2 - 22.02.2010 um 22:06:19
 
Hi C_Devil,

vielen dank für deine Hilfe !

hier die daten.

anreise datum 25.08.2005
inmatrikuliert an FH von 01.09.2005 bis 31.08.2007 (Diplom betribswirt)
vertrag von 15.05.2008 bis 14.05.2010

AE nach §18 Abs 4 S.1  Regional Beschränkung:Berlin

Danke schön !
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C_Devil
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Antwort #3 - 22.02.2010 um 22:19:59
 
Hi mexikan21,

danach hast du bereits jetzt Anspruch auf einen AT nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschVerfV, da du die erforderlichen 3 Jahre (anrechenbare Zeiten) im Bundesgebiet bist.

Geh zu deiner ABH und beantrage nach o.G. benannter Rechtsgrundlage jetzt schon den AT.


Gruß & viel Erfolg
C_Devil





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Antwort #4 - 22.02.2010 um 22:29:21
 
Vielen dank ...

und  die letzte frage

für wie lange bekome ich die AT?

danke schön
gruß
mexikan
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C_Devil
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Antwort #5 - 22.02.2010 um 22:43:46
 
mexikan21 schrieb am 22.02.2010 um 22:29:21:
für wie lange bekome ich die AT?

Da muss ich passen, ist nicht meine Baustelle Traurig
Hier sollte dir einer der anderen Experten weiterhelfen können.


Gruß
C_Devil
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Mick
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Antwort #6 - 22.02.2010 um 23:07:18
 
Hi,

für die Verlängerung gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen.
Dazu gehört die Sicherung des LU. Wie wäre er sichergestellt? Ggf. über-
gangsweise durch ALG I? Dann würde ich für die Dauer des voraussichtlichen
Bezuges befristen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mexikan21
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Antwort #7 - 22.02.2010 um 23:21:07
 
Lieben Dank für Eure Hilfe, ich werde mich an Euren Tips orientieren und mich weiter auf die Suche machen Smiley Ich bin dankbar für jeden weiteren Hinweis.

Grüße

Mexicaner21
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