Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Rettung der kleinen Raffah (Gelesen: 25.651 mal)
Themen Beschreibung: WICHTIG !!!
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rettung der kleinen Raffah
04.02.2010 um 22:26:06
 
Hallo,

ich wende mich an Euch um Rat zu suchen.

Es geht um die kleine Rafah, sie ist 9 Jahre alt.

Ich habe seit Pfingsten letzten Jahres versucht Ihr hier in Deutschland eine lebend rettende OP zu besorgen. Am 21.01.2010 war es dann endlich soweit und sie wurde in der Uniklinik Main operiert. Hier mal ein Artikel der Wiesbadener Zeitung:

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/8097961.htm

Die OP ist super verlaufen, allerdings wurde bei der kleinen Hepatitis C festgestellt. Das hat Sie wohl bei einer Bluttransfusion in Syrien bekommen. Sie muss weiter Medikamente nehmen.

Nun zum Hintergrund meines Thread:

Die Familie sind Flüchtlinge und leben Momentan in Syrien als Flüchtlinge.
Die kleine und die Mama der kleinen ist momentan mit einem Schengenvisum für 3 Monate wegen der OP in Deutschland.

Was kann Deutschland weiterhin für diese Familie tun?

Ich danke Euch vorab schon einmal für Ihre Antworten.

LG Steffi
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.02.2010 um 08:20:01 von Daddy »  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #1 - 05.02.2010 um 08:28:38
 
Ich vergass zu sagen das die Familie Palästinenser sind und aus Palestina nach Damaskus geflüchtet sind und seitdem in Damaskus leben.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #2 - 05.02.2010 um 08:55:33
 
Deine Frage ist immens schwer zu beantworten und entbehrt auch nicht einer gewissen Pikanterie.

Ich lese aus ihr aber eine sehr engagierte und aufrichtige humanitäre Haltung, deshalb möchte ich versuchen, einige Gedanken zu schreiben:

Du postest, dass die Familie der kleinen Rafah als palästinensische Flüchtlinge  in Syrien leben.

Ich frage das, weil es bei einem Asylantrag in Deutschland zunächst grundsätzlich um die Prüfung der Kriterien der Flüchtlingseigenschaft bzw. von Abschiebungshindernissen bezogen auf das Land geht, dessen Staatsangehörigkeit man hat bzw. aus dem man ursprünglich geflohen ist.

Syrien hat nun aber offenbar diese Familie als Flüchtlinge aufgenommen oder lässt sie zumindest als solche gewähren. - Wenn das so ist, vovon auszugehen ist, wird man bezogen auf Syrien wohl kaum konkrete, individuelle Verfolgung die vom syrischen Staat oder seinen Strukturen ausgeht belegen können. - Das aber wäre genau die Anforderung an ein  erfolgreiches Asylverfahren bezogen auf Syrien.

Diesbezüglich sehe ich letztlich keine Chance.

Man könnte freilich bei der Ausländerbehörde auch allein das Bestehen von Abschiebehindernissen nach Syrien bezogen auf das kleine Mädchen prüfen lassen. - Aber auch hier sind die Hürden sehr hoch und einiges zu beachten.

Das Prüfen von Abschiebehindernissen erfolgt unter Beteiligung des Bundesamtes füpr Migration. Die Prüfung erfolgt zielstaatenbezogen, das heißt - die Situation in Syrien würde bezogen auf die konkret zu erwartende Situation für das Mädchen zu beurteilen sein. - In ihrem Falle würde es also letztlich zuerst um die Frage der Behandelbarkeit der Hepatitis C und im weiteren um die Frage des tatsächlichen Zugangs des Mädchens zu dieser Behandlung gehen.

Würde beides bejaht, gäbe es auch, wenn der Zugang schwieriger und das Gesundheitssystem insgesamt nicht so gut wie in Deutschland wäre, behördlicherseits keine Grundlage für die Annahme von Ausreise- bzw. Abschiebungshindernissen.

Dieses würde letztlich nur bejaht werden, wenn die Kleine im Falle einer Ausreise aus Deutschland quasi sehenden Auges in den Tod geschickt werden würde, also, absehbar wäre, dass die Krankheit in Syrien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich keit aufghrund nicht hinreichend gegebener Behandlungsmöglichkeiten zu einer Lebensbedrohung, zumindest aber zu einer dramatischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Mädchens führen würde.

Ob dies bezogen auf Rafah und die Situation in Syrien so angenommen werden kann, vermag ich von hier aus nciht zu beurteilen - ich möchte nur vor zu viel "Hioffnung" warnen.

Nur am Rande sei noch erwähnt, dass selbst, wenn im Falle von Rafah derartige Ausreisehindernisse festgestellt würden, daraus nicht quasi folgerichtig ein Anspruch auf Familiennachzug für die übrigen Familienmitglieder bestünde.

Noch ein letzter Gedanke:

Ggf.  wäre es überlegenswert, sich im Rahmen einer Petition an Eure Landesregierung mit dem Ersuchen um eine humanitäre Einzelfallentscheidung zu wenden. - Das wäre aber auch nicht mehr als ein Versuch, an den ich hier auf keinen Fall pauschale Hoffnungen knüpfen möchte.

Soweit ich das bis hierhin beurteilen kann, müsste im Zweifel überlegt werden, ob bzw. wie man das Mädchen un ihre Familie von Deutschland aus unterstützen könnte. Ich weiß, dass das sehr schwer und aufwändig wäre.-

Aber das, was ich hier geschrieben habe, beruht auf fast 19 Jahren teils auch sehr leidvoller Erfahrungen in der Beratung von Flüchtlingen. So schwer es fällt, das sagen zu müssen: Gerade deshalb verbietet es sich für mich, Hoffnungen zu wecken, für die es letztlich kaum eine Basis gibt.

Verzeih mir meine Ehrlichkeit, die jedoch aufrichtig ist. Deshalb stehe ich zu ihr.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #3 - 05.02.2010 um 10:03:57
 
Ich danke dir erstmal für deine Offenheit.

Heute Morgen habe ich mich mit einer Flüchtlings e.v. telefonisch in Verbindung gesetzt, die mir fast das gleiche gesagt haben, wie du gerade.

Mir ist bewußt das es ein langer und harter Weg werden wird, dennoch bin ich bereit alles zu versuchen, damit bei der kleinen Rafah ein Leben garantiert ist. Sie hat bereits schon 2 Geschwister wegen Krankheit in Damaskus verloren, ich will der Familie noch weiteres Leid ersparen.

Nunja es gibt wohl 3 Wege, wobei einer schon wegfällt.

Weg 1:

Eine Aufenthaltsverlängerung zu beantragen, aufgrund des Arztberichtes.

Weg 2:

Festellung auf Abschiebungshindernisse, da man die Arztkosten in Syrien nicht finanzieren kann. Muss wohl dann bei der Ausländerbehörde beantragt werden und nicht bei dem Bundesamt für Imigranten udn Flüchtlinge.

Weg3:

Antrag auf Nachzug sonstiger Familienangehöriger. Dieser Weg entfällt, der Onkel der kleinen der hier in Deutschland lebt nicht gewährleisten kann, das die Krankenvers. + der Lebensunterhalt von Ihm finanziert werden kann.

Für deinen Tipp mit der humanitäre Einzelfallentscheidung danke ich Dir sehr. So oder so werde ich Euch (wenn es recht ist) auf den laufenden halten. Ich bedanke mich für den ausführlichen Ratschlag du hast mir sehr weiter geholfen ;o)

LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #4 - 05.02.2010 um 11:11:35
 
IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 10:03:57:
Muss wohl dann bei der Ausländerbehörde beantragt werden und nicht bei dem Bundesamt für Imigranten udn Flüchtlinge.


Ja, diesbezüglich habe ich gerade noch mal eine Rückversicherung von einem Experten bekommen. Da bislang kein Asylverfahren betrieben worden ist, wäre für einen Antrag auf Feststellen von Abschiebungshindernissen unmittelbar die ABH zuständig. Das BAMF wird aber beteiligt.

Wäre bereits einmal ein Asylverfahren durchgeführt worden, wäre der entsprechende Antrag auf (dann erneutes) Überprüfen hinsichtlich des Vorhandenseins von Abschiebungshindernissen direkt ans BAMF zu richten.

In dem Falle hier wäre also im Zweifel Variante 1 einschlägig.

IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 10:03:57:
Ich bedanke mich für den ausführlichen Ratschlag du hast mir sehr weiter geholfen


Keine Ursache - wichtig ist ja letztlich, dass das Mädchen menschenwürdig leben kann und Zugang zu einer angemessenen medizinischen Vesorgung gewährleistet wird.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #5 - 05.02.2010 um 11:22:29
 
Ich sehe allerdings in Variante 1 das Problem, das Sie nicht ewig das Visum verlängern, da Hepatitis C nicht heilbar ist, wäre mir die Variante mit dem Asyl natürlich lieber. Verständlicher Weise.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #6 - 05.02.2010 um 11:33:04
 
IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 11:22:29:
Ich sehe allerdings in Variante 1 das Problem, das Sie nicht ewig das Visum verlängern


Zweifellos richtig.

IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 11:22:29:
wäre mir die Variante mit dem Asyl natürlich lieber.


Noch mal, um das klar zu stellen:

Ein Asylantrag und ein Antrag auf Feststellen von Abschiebungshindernissen sind nicht dasselbe.  -

Für ersteren sehe ich bei vorliegender Konstellation nicht die Spur einer Chance.

Hinsichtlich der Hürden des Feststellens von Abschiebungshindernissen im konkreten Fall hatte ich ausführlich gepostet.

Und, Steffi, so schwer das fällt: Was wir uns wünschen oder uns lieber wäre und was realistisch machbar ist, sind oft zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Lass Dich gegebenenfalls mal von einer seriösen Flüchtlingsberatungsstelle, die vielleicht sogar Erfahrungen in Bezug auf die Situation in Syrien hat, beraten (Ich habe hier keine Flüchtlinge aus Syrien, deshalb bin ich da nicht so ganz auf dem Laufenden).

Und dann heißt es ohne Illusionen in Ruhe abzuwägen, was wirklich das Beste für das Mädchen ist. Ein Leben hier, in steter (letztlich aber unbegründeter) Hoffnung mit vielleicht einer großen Enttäuschung am Ende, will nämlich auch erstmal verkraftet sein.

Aber ich will nicht oberlehrerhaft daher kommen - ich denke Du bist Dir der Verantwortung Deines Tuns mit Blick auf das Mädchen sehr bewusst.

IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 10:03:57:
So oder so werde ich Euch (wenn es recht ist) auf den laufenden halten.


Bin ich gespannt drauf.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #7 - 05.02.2010 um 11:42:20
 
Danke schön.

Ich habe mich an die GGUA Flüchtlingshilfe (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.) in Münster heute morgen gewandt. Diese Mitarbeiter sind sehr nett, sodas ich hoffe, das bald ein Beratungstermin zustandekommen wird und dann schauen wir weiter.

Es ist nicht meine Art alles übers Knie zu brechen, nur da ich von diesem Thema überhaupt keine Ahnung habe, wird es Zeit mich darüber zu Informieren, sodas ich vielleicht in irgendeiner Art und Weise weiterhin helfen kann.

Bis dahin verbleibe ich bei Euch mit einem riesen Dankeschön.

LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #8 - 05.02.2010 um 19:19:59
 
Lieber Schweitzer,

ich hätte da mal noch eine Frage, was ist, wenn die Mama eine Arbeit hier in Deutschland bekommen würde, sodas Sie sich und Ihre Tochter selber ernähren könnte, ohne auf die Hilfe Deutschlands angewiesen zu sein, würde Sie dann hier in Deutschland bleiben können mit Ihrer Tochter zusammen? Besteht dann die Möglichkeit Ihren Ehemann mit den restlichen Kindern nach Deutschland zu holen?

Der Gedanke kam mir gerade, was vielleicht auch weit her geholt ist, da Sie kein Wort deutsch spricht.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #9 - 05.02.2010 um 22:37:12
 
Vielleicht habt Ihr ja Lust, Euch die ganze Geschichte der kleinen Rafah durchzulesen. Morgen ist folgender Artikel in der Zeitung:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/126606...

Halte Euch weiterhin auf den laufenden, was mit der kleinen und deren Familie passiert.

LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #10 - 06.02.2010 um 09:18:45
 
Hallo Steffi,

es fällt mir ja nicht leicht, aber ich muss schon wieder Hoffnungen zerstreuen.

Wie Du ja schriebst befinden sich Rafah und ihre Mutter mit einem Schengenvisum in Deutschland. Dieses Visum berechtigt nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung. - Mehr noch, dem Visum liegt ein bestimmter Zweck zugrunde und dieser Zweck heißt nicht: Arbeitsaufnahme.

Kurz gesagt, eine Verlängerung oder Verfestigung des Aufenthalts über eine legale Arbeitsaufnahme durch die Mutter ist nicht möglich. -

Die Zugangsmöglichkeiten von Ausländern aus sogenannten Drittstaaten (nicht EU-Staaten) zum Arbeitsmarkt sind in Deutschland sehr restriktiv geregelt.- Auch ein spezielles Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung steht regelmäßig unter Zustimmungsvorbehalt der Arbeitsverwaltung und richtet sich stringent nach der Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt - ein Stichwort in diesem Zusammenhang: Anwerbestopp - und ist deshalb nur überaus  schwer zu bekommen.

Abgesehen davon hast Du ja selber angedeutet, dass die Vorausetzungen, die die Mutter für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland (logischerweise) nur eingeschränkt sind (u.a. fehlende deutsche Sprachkenntnisse).

Im Übrigen würde die Tatsache allein, dass die Mutter arbeitet noch keinen Anspruch auf Nachzug der noch in Syrien befindlichen Familienangehörigen bedeuten. Volljährige Kinder wären davon selbst dann ausgeschlossen, wenn es der Mutter gelänge, ein so hohes Arbeitseinkommen zu erzielen, dass damit der Lebensunterhalt der gesamten Familie hinreichend gesichert wäre. - Aber sag selbst, wie sollte sie das schaffen? - sie müsste nachweisen, dass alle Kosten für Ernährung, Kleidung, Krankenversicherungschutz sowie Miete für die ganze familie aus dem Einkommen welches sie aus ihrer Arbeit erzielen würde, gedeckt werden können.

Nein - wenn es überhaupt Wege gibt, dann nur über die von mir schon geannnten Varianten - das Feststellen von Abschiebehindernissen beogen auf Rafah oder eine einzelfallbezogen humanitäre Lösung.

Alles andere ist völlig illusorisch. Ich hätte das auch kurz und bündig schreiben können, wollte Dir, da Du mir ehrlich interessiert scheinst, aber denn doch ein paar Hintergründe deutlich machen.

Halte Dich an die von Dir schon kontaktierte Flüchtlingshilfe. Ich kenne die aus eigener Erfahrung (auch jemanden, der dort an "hoher Stelle" arbeitet). Ihr seid dort gut aufgehoben - die Leute verstehen ihr Fach und wissen zwischen realistischen Möglichkeiten und letztlich illusorischem Begehren gut zu unterscheiden. So viele Flüchtlingshilfen mit derartiger Professionalität gibt es, wie ich finde, nicht in Deutschland.

*

Ich habe die von Dir verlinkten Artikel gelesen und kann nur sagen, dass mir Dein Engagement hohen Respekt abnötigt. - Ich kann mir auch gut vorstellen, dass Du nun nicht einfach stillsitzen und der Dinge harren kannst, die da ggf. auch nicht nur zum Guten auf das kleine Mädchen zukommen. - Aber nochmal: Umso nötiger ist es, sich auf das Realistische und Machbare zu konzentrieren. - Das ist vielleicht nicht so viel, aber wenn, dann sollte das und nur das probiert werden.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #11 - 07.02.2010 um 18:07:14
 
Danke Dir für Deine ehrliche und ausführliche Stellungnahme.
Sobald es was neues gibt im Fall Rafah, melde ich mich wieder in diesem Thread, bis dahin wünsch ich alles alles erdenktlich Gute und bin froh, das es so ein tolles Forum gibt für Rat suchende. Danke ! LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
otternase
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 126
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #12 - 07.02.2010 um 18:20:43
 
IIIAngelIII schrieb am 05.02.2010 um 10:03:57:
Weg 2:

Festellung auf Abschiebungshindernisse, da man die Arztkosten in Syrien nicht finanzieren kann.


darf ich mal doof dazwischen fragen?

die Arztkosten sind doch vermutlich in Syrien nicht signifikant höher als in D. Wieso können die in D finanziert werden, in Syrien aber nicht? Wenn die in D durch Zuwendungen und Spenden finanziert werden, was spricht dagagen, dieses Geld nach Syrien zu überweisen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #13 - 07.02.2010 um 18:32:40
 
Hallo...

zur Erklärung, die Familie lebt in Syrien als Flüchtliche, d.h. sie haben keine staatlichen Unterstützungen zu erwarten.

Wie ernähren Sie sich, stellt sich vielleicht jetzt der ein oder andere die Frage. Nunja Sie bekommen von anderen Familienmitgliedern mal Reis oder andere Lebensmittel geschenkt.

Der Vater der kleinen geht einmal die Woche zu einer Fabrik, wenn er Glückl hat bekommt er einen Pappkarton geschenkt, den er dann weiterverkaufen kann. Das ist die einzigste Möglickeit für die Familie an Geld zu kommen.

Du hast recht, wenn Du sagst was spricht dagegen, die Familie weiter in Syrien zu betreun, nunja meine Überlegung war es jetzt einen Spendenaufruf zu starten. Die Deutsche Stiftung für Niere und Harnwege hat zugesichter alle weiteren Medikamente die zukünftig anfallen zu finanzieren. Worüber ich dem Herrn Werner sehr dankbar bin. Einen Satz von anderen Stiftungen zu hören "Wir helfen lieber mehreren Kindern als nur einem Kind" klinkt im ersten Moment logisch, hat mich aber stinken sauer gemacht. Es war wirklich ein Geschenk des Himmels, das ich diese Stiftung und vorallem diesen tollen Arzt Herrn Prof. Dr. Thüroff für dieses Vorhaben gewinnen konnte. Herr Werner hat nicht umsonst das Bundesverdienstkreuz und Herr Thüroff ist ein Weltbekannter Arzt auf diesem Gebiet, wie in den Artikeln nachzulesen ist ;o)

Nunja wie schon erwähnt ich versuche mein bestes, um Rafah auch ein Menschenwürdiges Leben in Ihrer Heimat zu Garantieren.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #14 - 10.02.2010 um 18:15:44
 
So Ihr lieben,

wollte Euch den neusten Stand mal mitteilen.

Habe eine Klinik für Hepatitis C  gefunden, der Herr Dr. med. Rohde hat zugesichert Rafah kostenlos zu behandeln. Juchhuuuuu

Die 20.000-30.000 Euro die für die Behandlung incl. Medikamente anfallen sind heftig. Von der Essex Pharma Firma habe ich die zusage über die Spende der benötigten Medikamente pegIntron und Ribavirin bereits bekommen.

Und am 16.02. hat sie die Erstuntertsuchung in Hamm.

Als ich die Nachricht heute erfahren habe, sind mir erstmal die Tränen gekommen, vielleicht sogar vor erschöpfung weil ich seit 3 Tagen nur am telefonieren bin. Mein Haushalt sieht aus als ob da ne Bombe eingeschlagen hat, worüber sich mein Mann jetzt freun wird, das ich wieder Zeit habe mich diesem jetzt wieder zu widmen ;o) LG an alle wir lesen uns ;o)

Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #15 - 01.03.2010 um 16:18:09
 
Hallo Ihr Lieben, Lieber Schweitzer,

mittlerweile ist im Fall Rafah eine Welle der Hilfsbereitschaft in Steinfurt-Borghorst ins Rollen gekommen, worüber ich sehr dankbar bin.

Rafah besucht ab kommenden Montag die örtliche Marienschule. Erstmal nur für 4 Std. täglich, damit Sie sich nicht überanstrengt.

Am kommenden Freitag wird der kleinen im St. Marien-Hospital in Hamm ein Stück von Ihrer Leber entfernt, um dann ein genaueres Krankheitsbild zu bekommen.

Mittlerweile habe ich mich letzte Woche auch mit der zuständigen Außländerbehörde in Verbindung gesetzt. Zum erstaunen, war dem netten Herrn dieses Forum bekannt und auch dieser Beitrag. Dennoch gab es keine guten Neuigkeiten für mich.

Momentan bin ich dabei eine Krankenversicherung zu finden. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es keine Möglichkeiten jetzt schon Rafah und Ihre Mutti zu versichern. Nach einem Jahr eventuell. Somit habe ich versucht bei den privaten Krankenversicherungen nachzufragen. Aber selbst da ist es sehr schwierig, da Sie schlecht die Nieren und Hepatitis C Krankheiten in der Police ausschliessen können. Bin gespannt was sich da ergibt.

Nunja, desweiteren müsste die Familie Reslan damit rechnen, das Ihre Mutti allein am 13.04.2010 zurückfliegen muss und der Onkel der kleinen Maus ab Dato die Befugnis bekommt über Rafahs Schicksal künftig zu entscheiden. Es ist hart, da ich selber Mama von 3 Kindern bin, würde ich mein Kind nie allein zurücklassen, da man weiss, was das Kind in dieser Zeit ohne die Mama durchmacht.

Hier mal der Artikel der am Wochenende in der örtlichen Zeitung stand:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/127994...

Ich bin gespannt wie es weitergeht und hoffe, das man auch in einer Behörde einmal Herz zeigen darf. Vorgaben sind nunmal Vorgaben aber vielleicht kann man in diesem Fall einmal ein Auge zudrücken ;o)

LG aus Berlin
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
mato
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

LE, Sachsen, Germany
LE
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: de
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #16 - 02.03.2010 um 10:23:45
 
Hallo,


Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich hatte einen sehr ähnlichen Fall. Eine palästinensisches Mädchen kam nach Deutschland zu Behandlung also mit Schengenvisum. Nach Feststellung eines Abschiebungshindernisses wurde ihr und Ihre begleitende Mutter eine Aufenthaltserlaubnis nach 25. abs 3 erteilt.

ich will meinen Dank ausprechen für alles was für die kleine Raffah gemacht hast. Ich wünsche dir viel Kraft und deinem Ehemann wünsche ich auch viel Geduld  Laut lachend



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #17 - 14.04.2010 um 09:01:26
 
Hallo Ihr Lieben,

über Rafah ist in den letzten Wochen wieder ein Artikel erschienen, entschuldigt bitte das ich Euch erst jetzt darüber in Kenntnis setze.

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/128837...

Gestern haben wir erfahren das Rafah Leukämie hat. Die Behandlung würde zwischen 80.000 und 100.000 Euro kosten. Es ist wohl ein Wunschdenken von mir, das ich durch eine Spendenaktion in so einem kleinen Ort wie Steinfurt diese Summe zusammenbekommen werde.

Seit einigen Wochen läuft übrigens die Beantragung nach 25.3/ 25.4. Mit der zuständige Ausländerbehörde ist die Zusammenarbeit super, sodass ich jederzeit Antworten auf meine Fragen bekomme (vielleicht wart Ihr mich deshalb als Nervensäge die letzten Wochen los) ;o)

Dennoch war für die Familie und mich gestern ein trauriger Tag. So eine Nachricht zu bekommen nach all dem was wir schon erreicht haben ist schon häftig. Die Hepatis C Behandlung der kleinen ist jetzt in weiter ferne gerückt, denn erst wenn der Blutkrebs geheilt ist, kann mit der Behandlung Hepatitis C begonnen werden.

Nun fängt für mich ein drittes Mal der Weg an nach Ärzten, Krankenhäuser und Stiftungen zu suchen, die bereit sind Rafahs Erkrankungen kostenlos zu behandeln.

Es ist raurig was die kleine Maus schon erleiden musste in Ihrem Leben und dennoch ist es schön das Sie immer wieder lachen kann, sowie mit freuden die Schule besucht.

Ich hoffe das sich dennoch alles zum Guten wenden wird, ich werde Euch informieren.

Liebe Grüße aus Berlin

Steffi


PS: Wir denken darüber nach Asyl zu beantragen, ob sich die Familie dafür entscheidet ist noch unklar, da es ja sein kann, dass Rafah und Ihre Mutti irgendwo in Deutschland untergebracht werden kann.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #18 - 14.04.2010 um 09:22:02
 
IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 09:01:26:
Wir denken darüber nach Asyl zu beantragen


Ich kann mich da nur wiederholen, Steffi - für ein erfolgreiches Asylbegehren sehe ich keine Chance. - Außerdem sehe ich das aufgrund des laufenden Antrags auf Erteilung einer humanitären AE bei der ABH das Stellen eines Asylantrages als kontraproduktiv an.

Wenn ich das richtig sehe, geht es doch bei dem Antrag, der bei der ABH eingereicht worden ist, in der Folge um die Erteilung einer AE nach § 25 (3) AufenthG. - Durch ein Asylverfahren, was nun begonnen wird, würde dieser Antrag quasi unterlaufen, weil auch im Rahmen eines Asylverfahrens das Bestehen von Abschiebungshindernissen geprüft wird, was in der Folge zu einer AE-Erteilung nach § 25 (3) AufenthG führen kann. -

Wäre also "doppelt gemoppelt" und würde die Dinge nach jetzigem Stand nur durcheinander bringen bzw. verkomplizieren - zumal eine Flüchtlingsanerkennung (wegen der ein Asylverfahren ja hauptsächlich betrieben werden sollte) mit der Rechtsfolge der Erteilung von AE nach § 25(2) oder gar (1) AufenthG bei der hier vorliegenden Konstellation IMHO wirklich illusorisch ist.

Das mit der Leukämie ist für das kleine Mädchen natürlich der Hammer, ich kann gar nicht in Worte fassen, wie ich mich angesichts so einer "Nachricht" fühle ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #19 - 14.04.2010 um 12:01:30
 
IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 09:01:26:
Wir denken darüber nach Asyl zu beantragen, ob sich die Familie dafür entscheidet ist noch unklar, da es ja sein kann, dass Rafah und Ihre Mutti irgendwo in Deutschland untergebracht werden kann.

Irgendwie habe ich den Eindruck, daß Dir (und anscheinend auch vielen anderen) die Bedeutung und der Sinn des Asyl-Artikels 16a in unserem Grundgesetz noch nicht so ganz klar verständlich ist.

Er lautet nämlich unmißverständlich:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #20 - 14.04.2010 um 13:03:13
 
vielleicht sollte hier ein isolierter Antrag auf Anerkennung nach § 60 Abs. 7 AufenthG beim BAMF gestellt werden


B.D.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #21 - 14.04.2010 um 13:14:30
 
Zitat:
vielleicht sollte hier ein isolierter Antrag auf Anerkennung nach § 60 Abs. 7 AufenthG beim BAMF gestellt werden



Bitte den thread vorm posten genau lesen, denn wir drehen uns mittlerweile ein bissel im Kreise - auf die Variante hatte ich in meiner Antwort
#4
hier schon hingewiesen.

Da vorher nie ein Asylantrag gestellt worden ist, wäre der Antrag zum Feststellen von Abschiebungshindernissen im hiesigen Falle allerdings nicht ans BAMF sondern direkt an die ABH zu richten, was offenbar auch schon geschehen ist, denn Angel (Steffi) schireb ja:

IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 09:01:26:
Seit einigen Wochen läuft übrigens die Beantragung nach 25.3/ 25.4. Mit der zuständige Ausländerbehörde ist die Zusammenarbeit super ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #22 - 14.04.2010 um 13:23:23
 
Zitat:
vielleicht sollte hier ein isolierter Antrag auf Anerkennung nach § 60 Abs. 7 AufenthG beim BAMF gestellt werden


na klasse, soviel also zum Thema ist-doch-alles-ganz-einfach-und-vor-allem-kein-Asyl-wenn-man-nur-das-GG-lesen-ka
nn...

1.)

Die ABH ist (ausschließlich) zuständig (§ 71 AufenthG) für die Prüfung von Abschiebungsverboten nach dem hier in Frage kommenden § 60 Abs. 7 AufenthG. Das BAMF ist zu beteiligen (§ 72 Abs. 2 AufenthG).

2.)

Wenn jedoch ein Asylantrag gestellt wird, dann ist ab Antragstellung das BAMF zuständig (§ 24 Abs. 2 AsylVfG) und zwar für die Prüfung über die Zuerkennnung des Asylstatus, eines Flüchtlingsstatus und von Abschiebungsverboten.

Daraus folgt, dass ein "isolierter" Antrag auf Feststellung von Abschiebungsverboten beim BAMF wegen Unzuständigkeit nicht sachlich beschieden werden dürfte.

Das BAMF kann jedoch durch einen (im Hinblick auf das Asylgrundrecht und eine Flüchtlingsanerkennung sogar offensichtlich unbegründeten) Asylantrag ggf. für die Feststellung von Abschiebungsverboten zuständig werden (rechtl. umstr. aber in der Praxis doch anzutreffen), so dass ein Asylantrag in einem Fall wie dem hier vorliegenden nicht von vornherein völlig abwegig ist.

Vielleicht sollte man daher mal in Anbetracht der nicht immer ganz einfachen Rechtslage nicht vorschnell und unterschwellig einen angestrebten "Asylmissbrauch" unterstellen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #23 - 14.04.2010 um 13:23:42
 
Lieber Saxonicus,

im Grunde ist es mir egal was für eine Bedeutung dahinter steckt, dieses kleine Mädchen hat in Ihrem Leben schon so viel Leid erfahren, das es mir zur Pflicht geworden ist Ihr zu helfen.

Fakt ist, dass auch ich die Gesetze beachten muss, sowie die Behördengänge. Und deshalb werde ich bestimmt keine Krummen Dinger drehen, damit die kleine hier bleiben kann. Nochmal zum Verständnis, die Familie will nur das die kleine geheilt wird, sodass Sie dann wieder zurück nach Syrien fliegen können und endlich wieder eine Familie sind. Denn es ist für alle eine sehr schwierige Situation. Der Vater in Syrien muss sich um den Rest der Familie kümmern. Rafah hat noch 3 weitere Geschwister. Ihr Onkel hier in Deutschland hat eine hohe finanzielle Belastung dadurch das Rafah mit Ihrer Mami im Haushalt leben. Und für die Mami von Rafah ist es schwer sich nicht um den Rest der Kinder in Syrien kümmern zu können.

Es ist somit legitim das ich jede Möglichkeit ausschöpfen möchte damit Rafah wieder gesund nach Syrien zurückfliegen kann und dabei ist mir vollkommen egal welcher Paragraph in diesem Fall zur Geltung kommt, sorry aber sowas macht mich sauer !!! Ich bin kein Schmarotzer oder ähnliches, Sie haben keine Ahnung was in unseren Köpfen seit gestern vor sich geht, wir sind alle fertig, wissen nicht mehr weiter und da kommen Sie mit der Bedeutung von Paragraphen daher. Wissen Sie was Leben heisst? Wenn Sie es wissen, dann ist Ihre Aussage sowas von unangebracht !!!

An die Moderatoren: Entschuldigt bitte meine Ausdrucksweise, vielleicht ist es unpassend formuliert, vielleicht etwas hart aber jetzt ist weiss Gott anderes wichtiger als die Bedeutung von Paragraphen durchzugehen ----> der Weg ist das Ziel !!!
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #24 - 14.04.2010 um 14:02:49
 
Muleta schrieb am 14.04.2010 um 13:23:23:
1.)

Die ABH ist (ausschließlich) zuständig (§ 71 AufenthG) für die Prüfung von Abschiebungsverboten nach dem hier in Frage kommenden § 60 Abs. 7 AufenthG. Das BAMF ist zu beteiligen (§ 72 Abs. 2 AufenthG). 


oh Gott ja, sorry.
Nu blas Dich doch nicht gleich so auf !

Diese Endlosthreads komplett zu lesen oftmals nicht gemacht wird...


B.D.

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.04.2010 um 14:14:48 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #25 - 14.04.2010 um 14:09:31
 
IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 13:23:42:
aber jetzt ist weiss Gott anderes wichtiger als die Bedeutung von Paragraphen durchzugehen 



wenn Du sicherstellen willst, dass die Kleine vernünftige medizinische Betreuung erhält, wirst Du Dich aber damit auseinander setzen müssen. Die Krankheit selbst kannst Du
nicht therapieren und so wie Du schreibst, kümmerst Du Dich um die Möglichkeit das Kind in D behandeln zu lassen.

IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 13:23:42:
im Grunde ist es mir egal was für eine Bedeutung dahinter steckt,


sorry, wenn dem so ist, dann frage ich mich, weshalb Du überhaupt danach fragst ?  hä?

B.D.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #26 - 14.04.2010 um 14:16:12
 
Genereller Einspruch:

Ich fordere dringend alle (!) auf, hier wieder auf die Sachebene zurückzukehren.

Im Interesse des Forums, vor allem im Interesse des kleinen Mädchens, um das es hier geht, und bitte auch gegenseitige Unterstellungen weg lassend!

Aus meiner Sicht hat hier bislang niemand etwas Missbräuchliches beabsichtigt oder absichtlich falsch gepostet.

Also: Kein Kommentar und zurück zur Tagesordnung!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #27 - 14.04.2010 um 14:33:35
 
Danke !

Also die Frage um die es jetzt geht:

Lassen wir den Antrag so weiter laufen wie bisher, dann ist die Frage ob ich es wieder einmal schaffe eine Klinik zu finden die bereit ist Rafah kostenlos zu behandeln. Oder per Spendenaktion eine Summe von 80.000-100.000 Euro zusammen zu bekommen für die Behandlung. Dazu kommt das die Familie des Onkels mit den wenigen finanziellen Mitteln, die sie selbst zum leben zur Verfügung haben, überfordert ist dieses weiterhin zu stämmen. <---- die Klinik ist nicht gerade um die Ecke.

oder

Beantragen wir Asyl, die kleine Maus und Ihre Mami würde finanzielle Unterstützung + eine Krankenkasse bekommen aber irgendwo in Deutschland ansässig werden. Zudem ist hier immer noch die Problematik was wäre wenn es die Ablehnung des Antrages zur Folge hätte. D.h. Sie die Behandlung zwar begonnen hat aber diese nicht zu ende bringen kann.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #28 - 14.04.2010 um 14:38:00
 
IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 14:33:35:
Also die Frage um die es jetzt geht:


IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 14:33:35:
dann ist die Frage ob ich es wieder einmal schaffe eine Klinik zu finden die bereit ist Rafah kostenlos zu behandeln. Oder per Spendenaktion eine Summe von 80.000-100.000 Euro zusammen zu bekommen für die Behandlung. 


IIIAngelIII schrieb am 14.04.2010 um 14:33:35:
Zudem ist hier immer noch die Problematik was wäre wenn es die Ablehnung des Antrages zur Folge hätte. D.h. Sie die Behandlung zwar begonnen hat aber diese nicht zu ende bringen kann. 


Ganz ehrlich.
Diese Fragen kann Dir hier keiner beantworten.


B.D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #29 - 14.04.2010 um 14:42:10
 
Es ist sehr schwierig hier den besten Weg zu finden Schockiert/Erstaunt( da gebe ich Dir recht mit diesen Fragen.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #30 - 14.04.2010 um 16:14:09
 
Zitat:
Ganz ehrlich.
Diese Fragen kann Dir hier keiner beantworten.


Selbstverständlich kann man auch diese Fragen beantworten:

Zu prüfen ist zunächst, ob die Kosten von einer evtl. bestehenden Reiseversicherung getragen werden könnten, soweit es sich um nach der Einreise neu hinzugekommene Diagnosen handelt.

Ist dies nicht der Fall, sind die Kosten zumindest der unabweisbar gebotenen (hier: überlebensnotwendigen!) Krankenbehandlung bei Mittellosigkeit
* nach §§ 4 und 6 AsylbLG solange das Kind eine Duldung hat oder z.B. durch Ablauf des Visums ausreisepflichtig ist oder wird, oder
* nach § 23 iVm § 48 SGB XII solange das Visum noch gilt, eine Fiktionsbescheinigung erteilt wurde oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird,
vom örtlich zuständigen Sozialamt zu tragen.

Dafür ist es notwendig, beim Sozialamt umgehend einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Krankenbehandlung nach SGB XII bzw. AsylbLG zu stellen (für beides ist das Sozialamt zuständig, daher kann man im Antrag auch offen lassen, um welche Leistung konkret es geht), da Leistungen vom Sozialamt rückwirkend nicht gewährt werden.

Mangels Arbeitserlaubnis der Mutter kommt ein Anspruch nach SGB II (Alg II bzw. Sozialgeld) mit daraus folgender Krankenversicherung nicht in Frage. Daher ist trotz Erwerbsfähigkeit der Mutter hier in jedem Fall das Sozialamt für die Krankenbehandlung zuständig (vgl. Rpsr. des BSG zur Krankenbehandlung für Nichtversicherte nach § 48 SGB XII bei Erwerbsfähigkeit ohne vorherigen ALG II-Antrag).

Jedenfalls soweit es sich um nach Einreise neu hinzugekommene Diagnosen handelt, kann hier auch der sozialleistungsrechtliche Ausschluss des § 1a Nr. 1 AsylbLG bzw. § 23 III SGB XII nicht greifen.

Die Kosten der offenbar unabweisbar geboten (überlebensnotwendigen!) Krankenbehandlung wären bei Mittellosigkeit aber auch dann zu erbringen, wenn (was hier wohl nicht der Fall ist) eine im Sinne des Sozialleistungsrechts missbräuchliche Einreise zum Zwecke der Krankenbehandlung erfolgt wäre.

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Budweiser
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #31 - 14.04.2010 um 21:35:20
 
Ich finde es schon schlimm wie Du versuchst das Asylrecht zu missbrauchen - das Mädchen ist nicht politisch verfolgt!
Wenn Dir so sehr am helfen gelegen ist schlage ich vor dass Du alles, aber wirklich alles verkaufst was Dir gehört bevor du mit Lügen und Betrügen versuchst dem Madel zu helfen!
Es ist nicht Aufgabe des dt. Steuerzahlers einem Kind aus der dritten Welt zu helfen dass vorgibt politisch verfolgt zu sein.
Wenn ich könnte würde ich denn Thread schliessen anstatt Dir Tips zum Missbrauch des Asylrechts zu geben.
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #32 - 14.04.2010 um 21:43:54
 
Budweiser schrieb am 14.04.2010 um 21:35:20:
Ich finde es schon schlimm wie Du versuchst das Asylrecht zu missbrauchen - das Mädchen ist nicht politisch verfolgt!


Das hast Du völlig falsch verstanden.

Es ist hier nie um politisches Asyl gegangen. Es geht darum, einen Asylantrag auf die Feststellung von Abschiebehindernissen (wegen der Krankheit) zu beschränken. Das hat nichts mit Missbrauch zu tun, sondern ist bei uns genauso wie beim Bundesamt Alltag.

Und in einem solchen Fall kann das mit jeder Ausländerbehörde auch ganz sachlich besprochen werden. Die ABH ist eben für inlandsbezogene Abschiebehindernisse zuständig, das Bundesamt kann sollte für das Herkunftsland feststellen. Und in solch einem Fall kann man durchaus diskutieren, wie man zu einem zumindest vorübergehend sicheren Status kommt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #33 - 14.04.2010 um 22:02:29
 
Budweiser schrieb am 14.04.2010 um 21:35:20:
Ich finde es schon schlimm wie Du versuchst das Asylrecht zu missbrauchen 


Wenn Asylmissbrauch vorliegen würde, wäre hier längst
Schicht im Schacht.


Budweiser schrieb am 14.04.2010 um 21:35:20:
Wenn ich könnte würde ich denn Thread schliessen


Was ein Glück kannst du es nicht  Ärgerlich

Spiel hier nicht den Moralapostel, spiel nicht den Hilfsmod.
Leg dir einen anderen Ton zu - hier werden User nicht so
angemacht

und dafür

Budweiser schrieb am 14.04.2010 um 21:35:20:
Wenn Dir so sehr am helfen gelegen ist schlage ich vor dass Du alles, aber wirklich alles verkaufst was Dir gehört bevor du mit Lügen und Betrügen versuchst dem Madel zu helfen!


hast du dir ne ... verdient
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Budweiser
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #34 - 14.04.2010 um 22:49:37
 
Ich spiele nicht den Moralapostel - ich habe Moral.
Und ich bin Steuerzahler!
Und es geht bei diesem schwerkranken Kind nicht um Spiel - ich verbitte mir deine Anmache und Unterstellungen!

Dein Ton ist schon sehr respekt- und würdelos!

Stimmt: Mein Vorschlag den Thread zu beenden war nicht gut, solche Dinge gehören diskutiert.
Dafür möchte ich mich entschuldigen!

Zum Seitenanfang
  

Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #35 - 14.04.2010 um 22:58:11
 
Budweiser schrieb am 14.04.2010 um 22:49:37:
Dein Ton ist schon sehr respekt- und würdelos!


Ich empfehle dringend die Lektüre der NUB - aber sowas
von dringend.

Ich geb dir Urlaub - sagen wir - eine Woche
...
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #36 - 15.04.2010 um 08:08:15
 
Guten Morgen Herr Budweiser,

ich möchte nocheinmal dringlichst daraufhinweisen, das man gar keine Möglichkeit hat irgendwelche grummen dinger zu drehen, denn die Ausländerbehörde sowie die Bamf entscheiden auch bezugnehmend den Arztberichten. Und da diese nunmal von einem Arzt/ Klinik ausgestellt werden, ist wohl ein Mißbrauch eher unwahrscheinlich und gilt somit für alle anderen Personen auch, dass hier gar kein Mißbrauch vorliegen kann.

Und alle 3 Befunde habe ich hier in Berlin, sowie die zuständige Ausländerbehörde bereits vorliegen. Und ich bin dankbar, dass hier eine zusammenarbeit stattfindet die einfach nur klasse ist.
Gibt es Neuigkeiten, so wird die zuständige Ausländerbehörde sofort darüber in Kenntnis gesetzt.

Was das verkaufen von Sachen angeht, glauben Sie mir wenn ich Ihnen sage, das auch von meiner Seite, die Familie unterstützt wird. Und wissen Sie was das schöne ist, die Familie bedankt sich bei jedem mit einem kleinen Geschenk als Dankeschön, die Rafah geholfen haben, denn wir sehen es nicht als selbstverständlich an, was manche Menschen für die kleine tun. So und nun stehen mir wieder die Tränen in den Augen, es tut weh meist Hilflos daneben zu stehen und nichts tun zu können für die kleine Maus. Ich bedank mich bei allen hier im Forum für die Liebe Unterstützung und wünsche Ihnen von ganzem Herzen das auch Sie einen Engel finden, der Ihnen genauso beiseite steht, wie Sie es getan haben.

LG aus Berlin

Stefanie Lorenz

Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #37 - 15.04.2010 um 12:30:20
 
Sozialleistungsrechtlich gilt, dass solange sie physisch hier anwesend ist (ganz egal welchen Aufenthaltsstatus sie hat) und aufgrund ihres Gesundheitszustandes bzw. der in Syrien fehlenden Behandlungs- und Überlebensmöglichkeit nicht abgeschoben werden kann und darf (Gefahr für Leib und Leben, Art. 1 und 2 GG, § 60 Abs. 7 AufenthG; hilfsweise zumindest Reiseunfähigkeit und/oder humanitäre Gründe für eine Duldung nach § 60a AufenthG) und zudem materiell bedürftig ist (keine Versicherung, kein zur Behandlung ausreichendes Einkommen und Vermögen der Eltern), immer auch zumindest die unabweisbare (hier: lebensnotwendige) Krankenbehandlung (ggf. auch mehr) zu leisten ist, entweder auf Grundlage der §§ 23 und 48 SGB XII oder auf Grundlage der §§ 4 und 6 AsylbLG.

Welches Gesetz dabei anzuwenden ist bleibt für die Betroffene letztendlich egal. Zuständig ist in beiden Fällen das Sozialamt am Ort des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes, hilfsweise das Amt am Ort des tatsächlichen Aufenthaltes, vgl. § 10a AsylbLG bzw. § 98 SGB XII. Das Amt am Wohnsitz bzw. letzten tatsächlichen Aufenthaltes ist dabei immer vorrangig zuständig vor dem Amt am ggf. anderswo liegenden Ort des Krankenhauses.

Siehe zur Krankenhilfe bei prekärem Aufenthalt auch diesen Text:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/arbeitshilfen/krankenhilfe_asylblg.doc

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Online


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #38 - 17.04.2010 um 10:00:50
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #39 - 20.04.2010 um 19:04:28
 
Hallo Ihr Lieben,

heute wurde Rafah vorläufig aus dem Krankenhaus entlassen.

Hier mal der Artikel der am Samstag in den Westfälischen Nachrichten stand und auch der morgen drin stehen wird:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/130487...

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/130674...

Von den Behörden habe ich leider heute noch keine Nachricht bekommen, sodass ich weiter die Daumen drücke.

Seit heute bin ich dabei für Rafah und Ihre Mutti eine Wohnung in Steinfurt-Borghorst zu suchen. 2 könnten Sie sich schon morgen angucken, nur wie schone erwähnt, der Ablehnungsbescheid auf Sozialleistungen erreicht die Familie morgen, sodass wir dann vors Sozialgericht müssen, dieses kann 2/3 Wochen in Anspruch nehmen.
Einen einstweiligen Rechtschutz mit dem Ziel das die Stadt Steinfurt die Sozialleistungen zu tragen haben bis es rechtskräftig entschieden ist wer die Kosten der Sozialleistungen zu tragen hat.

Sobald es Neuigkeiten gibt melde ich mich.

LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #40 - 20.04.2010 um 22:11:50
 
Korrektur:

Da ich ebend mit dem Onkel von Rafah telefoniert habe, muss ich mich korrigieren:

Bis 14 Uhr hies es noch das Rafah heute entlassen wird, nach der Entscheidung das "Ein Herz für Kinder" 20.000 Euro spendet, wurde entschieden, dass Rafah in der Klinik bleibt, damit Sie morgen wieder etwas von Ihrem Knochenmark entnehmen können, um festzustellen welche Art von Leukemie Sie genau hat.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #41 - 09.06.2011 um 11:58:29
 
Hallo Ihr Lieben,

bitte entschuldigt, dass ich mich seit langem nicht gemeldet habe, dass lag aber daran, das es bislang keine Neuigkeiten gab. Nun die Neuigkeiten:

Rafah hat die Duldung nach §25.3 bekommen und Ihre Mami darf nach § 81 des Asylbewerbergesetz auch bleiben, nachdem man festgestellt hatte, dass in Syrien (Damaskus) die medizienischen Voraussetzungen für Rafahs Behandlung nicht gegeben sind. Die Behandlung kann bei Rafah dennoch nicht fortgesetzt werden, da Sie beide nach wie vor keine Krankenversicherung haben.

Da Rafah noch keine 15 Jahre alt ist, bezieht Sie Leistungen des SGB XII welches dieses nicht vorsieht. Erst wenn Sie 15 Jahre alt ist, würde Sie automatisch ins SGB II fallen.
Kurz: Nur wenn Rafahs Mami es schafft mit Ihren paar brocken Deutsch einen Sozialversicherungpflichtigen Job zu finden, wäre es möglich eine Krankenversicherung für die beiden zu bekommen. Dies ist auch jetzt erst möglich, da Sie vorher ja keine Arbeitserlaubnis hatte.

Rafahs Mutti lernt täglich fleissig in einem 5 stündigen Kurs deutsch. Und Rafah kann mittlerweile so gut deutsch, dass Sie Ihre Mami hilft bei Übersetzungen. Obwohl Rafah täglich (soweit es Ihren Gesundheitszustand erlaubt) die Schule besucht, merkt man das Rafah dringlichst ärztliche Hilfe benötigt, Sie ist oft schlapp im Unterricht und schläft oft ein.

Nun meine Frage: Haben wir eine Möglichkeit im Gesetz übersehen in Sachen Krankenversicherung?

LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #42 - 09.06.2011 um 12:34:40
 
Hallo Steffi,

zunächst möchte ich unbedingt loswerden, dass es mich sehr freut, dass es für das kleine Mädchen und seine Mutter eine humanitäre Lösung gegeben hat.

Deine Frage ist kompliziert, einiges müsstest Du auch noch einmal genauer erklären - Du hast da offensichtlich einiges verwechselt.

Eine dieser Verwechslungen kann ich wohl selbst aufklären, denn wenn die kleine Raffah den § 25 (3) AufenthG bekommen hat, dann handelt es sich dabei nicht nur um eine Duldung sondern um eine Aufenthaltserlaubnis.

Was die Mutter betrifft, müsstest Du aber doch noch mal schauen, denn § 81 AsylVfG begründet unmöglich ein Aufenthaltsrecht - diese Vorschrift befasst sich mit dem "Nichtbetreiben des Verfahrens" - das kann es also unmöglich sein.

Hat die Mutter eine AE gemäß § 25 (5) AufenthG ? Und wenn ja, wie lange schon und für wie lange noch (entsprechend der Befristung)?

Für Raffah gäbe es, so wie sich die Dinge für mich bis hierher darstellen, wohl nur einen Zugang zur Pflichtversicherung, wenn die ABH nochmals "ein wenig mitspielen" würde.

Raffah könnte in die Pflichtversicherung für "Nicht-Versicherte" einbezogen werden - siehe dazu § 5 (1) Nr. 13 SGB V - jedoch nur, wenn die Ausschlussklausel nach § 5 (11) SGB V nicht greift.

Eine der dort genannten Hürden ist in Raffahs Fall schon mal nicht gegeben, denn die AE gemäß § 25 3) AufenthG ist nicht von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig.

Die zweite Hürde ist aber, dass die AE für mehr als ein Jahr ausgestellt sein muss. In der Praxis werden AE gemäß § 25 (3) AufenthG allerdings überwiegend nur für ein Jahr ausgestellt.

Die ABH müsste und sollte also gebeten werden, die AE für einen entsprechend etwas längeren Zeitraum auszustellen (für die Versicherungspflicht würden 12 Monate und ein Tag genügen!), da eine andere hinreichende Absicherung im Krankheitsfall nicht besteht.

Zwar könnte und müsste Raffah im Falle von akuten Erkrankungen oder Krankheitsschüben zumindest vom Sozialamt einen Krankenbehandlungsschein erhalten, aber angesichts ihres Krankheitsbildes dürfte das eben nicht als hinreichend angesehen werden können.

Soweit meine bescheidene Einlassung bis hierher - die Materie ist alles andere als mein Spezialgebiet, aber den Denkanstoß halte ich für durchaus seriös - deshalb habe ich gepostet.


=schweitzer=

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.06.2011 um 13:03:01 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #43 - 09.06.2011 um 13:57:30
 
Erwischt, hab da was durcheinander gebracht, also:

§81 ist die momentande Fixion die am 30.06.2011 ausläuft. Sie bekommt dann entweder §36 was sich als sehr schwierig gestalten würde aber mit diesem würde Sie ins SGB II fallen. Aber so wie es aussieht bekommt Sie ab dem 01.07.2011 den §25.5

Was Rafah betrifft §25.3
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #44 - 09.06.2011 um 13:58:28
 
IIIAngelIII schrieb am 09.06.2011 um 11:58:29:
bezieht Sie Leistungen des SGB XII welches dieses nicht vorsieht.


Das verstehe ich nicht, was ist mit §48 SGB XII:

Zitat:
Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend dem Dritten Kapitel Fünften Abschnitt Ersten Titel des Fünften Buches erbracht. Die Regelungen zur Krankenbehandlung nach § 264 des Fünften Buches gehen den Leistungen der Hilfe bei Krankheit nach Satz 1 vor.


schweitzer schrieb am 09.06.2011 um 12:34:40:
Zwar könnte und müsste Raffah im Falle von akuten Erkrankungen oder Krankheitsschüben zumindest vom Sozialamt einen Krankenbehandlungsschein erhalten, aber angesichts ihres Krankheitsbildes dürfte das eben nicht als hinreichend angesehen werden können.


Im Gesetz ist ganz eindeutig nicht nur von "akuten Erkrankungen oder Krankheitsschüben" die Rede.

Vielleicht muss hier mal jemand dem Sozialamt auf die Füsse treten...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #45 - 09.06.2011 um 14:20:14
 
Zur Info: Im SGB XII gibt es keine Pflichtversicherung. Es muss eine Lösung gefunden werden, dass die Mami ins SGB II rutscht.

Die Mami bekommt immer nur für ein halbes Jahr die Verlängerung und Rafah hat Sie für ein Jahr.

...

Was den §48 betrifft, dies wird jetzt geprüft.

Ich möchte nocheinmal erwähnen, das alle (sei es die ABH oder das Sozialamt) händeringend versuchen alles zu tun um Rafah zu helfen. Die Zusammenarbeit ist einfach nur Klasse, dennoch denke ich, dass manchmal 4 Augen mehr sehen als 2 Augen. Deshalb wende ich mich mal wieder an Euch ;o)
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.06.2011 um 14:41:20 von N/V » 
Grund: Folgepost eingefügt 

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #46 - 09.06.2011 um 14:28:53
 
IIIAngelIII schrieb am 09.06.2011 um 14:24:49:
Ich möchte nocheinmal erwähnen, das alle (sei es die ABH oder das Sozialamt) händeringend versuchen alles zu tun um Rafah zu helfen.


Dann sollte doch mein Vorschlag mit der AE für 12 Monate und einen Tag als Basis für eine Pflichtversicherung keine unumschiffbare Hürde sein.

(Ich beziehe mich mit meinem Vorschlag übrigens auf: Dorothee Frings, Sozialrecht für Zuwanderer, Nomos-Verlag Baden-Baden 2008, Seite 231.)


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.06.2011 um 15:12:54 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Korrektur des Buchtitels 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #47 - 09.06.2011 um 14:42:23
 
Habe gerade mit der ABH gesprochen, Dein Vorschlag -schweizer- (AE mit 12 Monate und 1 Tag) ist leider gesetzlich nicht umsetzbar. Die ABH ist aber nach wie vor offen für Vorschläge/ Ideen.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #48 - 09.06.2011 um 14:48:27
 
IIIAngelIII schrieb am 09.06.2011 um 14:42:23:
Dein Vorschlag -schweizer- (AE mit 12 Monate und 1 Tag) ist leider gesetzlich nicht umsetzbar. 


Das ist schlicht und ergreifend nicht richtig. -

Ich zitiere aus der Verwaltungsvorschrift zum § 25 (3) AufenthG:

Zitat:
25.3.4 Die Aufenthaltserlaubnis ist für mindestens ein
Jahr
zu erteilen (§ 26 Absatz 1 Satz 2).


Und im Gesetz (!) selbst nicht anders - hier ist der genannte § 26 (1) Satz 2 AufenthG:

Zitat:
In den Fällen des § 25 Abs. 1 und 2 wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt, in den Fällen des § 25 Abs. 3 für mindestens ein Jahr.



=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #49 - 09.06.2011 um 15:10:39
 
IIIAngelIII schrieb am 09.06.2011 um 14:42:23:
Habe gerade mit der ABH gesprochen, Dein Vorschlag -schweizer- (AE mit 12 Monate und 1 Tag) ist leider gesetzlich nicht umsetzbar. Die ABH ist aber nach wie vor offen für Vorschläge/ Ideen.


Dann mach doch den Vorschlag, dass die ABH eine AE für 18 Monate gibt. Oder für 24 Monate.

Und sag ihnen: Bevor sie antworten, sollten sie bitte die Fachaufsicht konsultieren, wie die das Problem sehen.

Die meisten ABHen geben eine AE nach 25,3 nur für ein Jahr, weil es ja eine "AE wegen Krankheit" ist und die nach der Gesundung nicht verlängert wird. Aber "gesetzlich" ist das nicht, sondern "gewöhnlich".
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #50 - 09.06.2011 um 15:13:07
 
§ 26
Dauer des Aufenthalts

(1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. In den Fällen des § 25 Abs. 1 und 2 wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt, in den Fällen des § 25 Abs. 3 für mindestens ein Jahr. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a wird für jeweils sechs Monate erteilt und verlängert; in begründeten Fällen ist eine längere Geltungsdauer zulässig.

Da steht aber das bei §25.5 für längstens 6 Monate eine AE erteilt werden darf und Rafahs Mami bekommt nur den §25.5.

Was Rafah betrifft, die hat ja den §25.3 und da hast du recht mit dem "mindestens" für 1 Jahr.
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #51 - 09.06.2011 um 15:27:20
 
Habe mal ebend nachgerechnet, im September 2011 wäre Rafah und Ihre Mutti erst 18 Monate in Deutschland. Was für ein § käme dann in betracht? Immer noch der §25.5?
...

So ebend wieder mit der ABH gesprochen (die tun mir langsam leid, dass ich die so nerve   ) Also es bleibt nach den 18 Monaten dennoch der §25.5 aber der Aufenthalt würde sich dann nach Rafah richten, d.h. wenn Rafah einen Aufenthalt für 2 Jahre jat, dann würde die Mutter dementsprechend angeglichen!
Kurz: Möglichkeit wird jetzt überdacht von der ABH.

Änderung:
Folgepost eingefügt
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.06.2011 um 15:40:17 von N/V »  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #52 - 09.06.2011 um 15:40:35
 
Zunächst würde wohl keine andere AE als die nach § 25 (5) AufenthG in Frage kommen können - wenigstens keine, die hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen (Sozialrecht usw.) komfortabler wäre.

Die Mutter könnte aber schon bei der erstmalig anstehenden Verlängerung der AE die Verlängerung auf der Grundlage von § 25 (4) Satz 2 AufenthG beantragen. - Dafür ist es nicht notwendig, dass man zuvor die AE nach § 25 (5) AufenthG 12, 18  oder 24 Monate hatte. Es heißt in § 25 (4) Satz 2 AufenthG lediglich:

Zitat:
Eine Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 8 Abs. 1 und 2 verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles das Verlassen des Bundesgebiets für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.


... und "eine Aufenthaltserlaubnis" ist auch die nach § 25 (5) AufenthG, die man innehat - nirgendwo steht, wie lange man sie innegehabt haben muss, damit die ABH eine Ermessensentscheidung hinsichtlich der Erteilung/Verlängerung gemäß § 25 (4) Satz 2 AufenthG treffen kann. (Ich habe einige solcher Fälle selbst in der Beratungspraxis gehabt.)

Der Begriff der "außergewöhnlichen Härte" ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff und stellt grundsätzlich eine sehr hohe Hürde dar. Aber bei der Gesamtkonstellation, die im vorliegenden Fall gegeben und offensichtlich ist, halte ich die Sache für machbar.

Die AE gemäß § 25 (4)  Satz 2 AufenthG böte gegenüber der gemäß § 25 (5) AufenthG eine Reihe von Vorteilen:

Die Mutter würde aus dem Leistungsbezug nach AsylbLG fallen und ins SGB II kommen - das schließt ein, dass Maßnahmen der Arbeitsförderung eher, chancenreicher zu bekommen wären als zuvor.

Die Zeit mit der ersten AE sollte sie für einen Integrationskurs nutzen - bitte darauf dringen, dass sie dazu von der ABH verpflichtet wird, weil ein Teilnahmeanspruch für Inhaber einer AE gemäß § 25 (5) AufenthG nicht besteht.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #53 - 09.06.2011 um 15:48:46
 
Lieber Schweizer,

das mit dem Integrationskurs bezieht die ABH schon in betracht, weil Rafahs Mutti bereits diesen freiwillig macht, der geht glaube ich noch bis August 2011. Also die Möglichkeit nach §36.
Fakt ist, bis zum 30.06.2011 läuft die Fixion und ab den 01.07.2011 muss eine Entscheidung für die Mami her, Rafah hat Ihre Entscheidung ja schon nach §25.3

Na schaun wir mal, jedenfalls danke ich Euch mal wieder für die tollen Ideen.

LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #54 - 14.06.2011 um 09:19:10
 
Wer Sozialhilfe nach SGB XII bekommt und keine Krankenversicherung hat, und absehbar für mehr als einen Monat Krankenhilfe braucht, erhält nach § 264 Abs 2 SGB V vom Sozialamt eine Krankenversichertenkarte einer Krankenkasse seiner Wahl.

Diese Karte wäre nunmehr also schriftlich formlos beim Sozialamt zu beantragen (eine Wunschkasse angeben!), wenn sie von dort tatsächlich noch nicht ausgestellt worden sein sollte. Dann erbringt die Kasse die Behandlung. Evtl. Streits über Umfang der Behandlung sind dann mit der Kasse zu führen, maßgeblich ist das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Kasse rechnet später dann die Kosten behördenintern mit dem Sozialamt ab. Will die Kommune die Kosten dafür sparen, müsste sie wie bereits erklärt eine AE für mehr als 12 Monate erteilen, weil das Sozialamt dann nur den Beitrag für die daraus folgende Pflichtkrankenversicherung nach § 5 SGB V zahlt.

Für deinen Anspruch ist das aber erstmal auch egal. In jedem Fall kannst Du hier eine Krankenversichertenkarte beanspruchen.

Oder geht es Dir um Erstattungsansprüche aufgrund einer für das Visum seinerzeit ausgestellten Verpflichtungserklärung? Dafür wäre es für Dich ggf. von Vorteil die Krankenversicherung nach § 5 SGB V zu haben.

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #55 - 14.06.2011 um 13:01:09
 
Nachtrag:

* Eine Versichertenkarte nach § 264 II SGB V bekommt hier nur das aufgrund der AE nach § 25 III Sozialhilfe nach SGB XII beziehende Kind.

* Die Mutter erhält aufgrund der AE nach § 25 V hingegen nur Leistungen nach AsylbLG, keine Sozialhilfe. Für die ersten vier Jahre erhält sie Krankenhilfe vom Sozialamt nach §§ 4/6 AsylbLG (=Krankenscheine vom Sozialamt), erst danach über § 2 AsylbLG ebenfalls eine Versichertenkarte nach § 264 II SGB V.

* Eine Familienversicherung für das Kind über die Mutter ist in dieser Konstellation nicht möglich, aber wie bereits erläutert auch nicht nötig.

* Anspruch auf reguläre Versicherung des Kindes nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht anders als eben erläutert auch mit AE für mehr als 12 Monate bereits nicht, da diese Versicherung gemäß § 5 Abs. 8a SGB V für Leistungsbezieher die laufende Unterhaltsleistungen nach AsylbG oder SGB XII erhalten ausgeschlossen ist.

* Die Dauer der AE spielt hier also für den Zugang zur Krankenversicherung keine Rolle (i[i]ch habe mich hier durch die vorigen Beiträge in diesem Thread irritieren lassen[/i])! Der Zugang zur Krankenversicherung ist kraft Gesetzes gemäß § 5 Abs. 8a SGB V ausgeschlossen, da Krankenhilfe vom Sozialamt beansprucht werden kann.

* Ergebnis: das Kind bekommt Sozialhilfe und daher auch Krankenhilfe nach § 48 SGB XII im Wege der Versichertenkarte von einer Kasse nach Wahl gemäß § 264 II SGB V.

Für die Berater-Kollegen/innen:
Siehe zu alledem ausführlich mein Buch zu den Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge, Kapitel 7.2
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #56 - 24.06.2011 um 11:06:16
 
Hallo Ihr Lieben,

ich möchte nun fast zum Abschluss dieses Thread noch einige Worte an diejenigen richten, die dazu beigetragen haben Rafah und Ihrer Familie zu helfen:

Die Familie Reslan und ich, möchten uns aufs herzlichste für Euren Einsatz bedanken. Ohne Eure Hilfe wären wir wohl jetzt nicht so guter Hoffnung, was die Zukunft der kleinen Rafah Reslan betrifft.

Da es heutzutage üblich ist, viele Dinge als selbstverständlich zu betrachten und wirkliche Hilfe nicht mehr gewürdigt wird, gilt Euch um so mehr unser herzlichster Dank. Viele Menschen neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe Ihrer Gehälter oder nach der Größe Ihrer Autos zu bestimmen, als nach dem Grad Ihrer Hilfsbereitschaft und dem Maß Ihrer Menschlichkeit. Denn Engel kann man nicht sehen… aber man kann Ihnen begegnen.
Ihr habt Menschlichkeit und Engagement gezeigt in eine Art und Weise die Beispiellos ist und dafür danke ich Euch von ganzen Herzen.

Es sind meist die vielen Helfer im Hintergrund, die oft eine Bandbreite an Ideen entwickeln, die vor allem jene erreicht, die auf Hilfe angewiesen sind und was ohne ihr Engagement nicht denkbar wäre. Jeden Tag zu jeder Zeit einfach alles zu geben ist nicht immer leicht, dennoch tut Ihr es tagtäglich immer und immer wieder.

Franca Magnani hat einmal gesagt:

„Je mehr Bürger mit Zivilcourage ein Land hat, desto weniger Helden wird es einmal brauchen."

Diese Zeit mit Euch war zwar nicht immer leicht, da ich Euch bestimmt des öfteren auf die Nerven gehen musste, dennoch hat es Spaß gemacht gemeinsam etwas zu erreichen.

Albert Schweitzer fand einmal die Wahren Worte:

"Wer sich vornimmt, Gutes zu tun, darf nicht erwarten, daß ihm die Menschen deswegen Steine aus dem Weg räumen, sondern muß darauf gefaßt sein, daß sie ihm welche darauf rollen."

Ich verneige mich vor Euch und ziehe dankend meinen Hut für Eure rastlose Mühe gemeinsam etwas zu erreichen, wir werden Euch das nie vergessen.

Wir wünschen auch Euch von ganzem Herzen einen Engel zu finden, der Euch genauso beiseite steht, wie Ihr es getan habt. Somit verbleibe ich mit einem

Hochachtungsvoll

Eure Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #57 - 30.06.2011 um 12:29:56
 
Hallo Ihr Lieben,

soebend kam die fantastische Nachricht:

Rafahs Mami bekommt den Aufenthalt nach §36.2 ab dem 01.07.2011 für 6 Monate und somit geht Sie ins SGB II und bekommt dann eine Familienversicherung bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl.

Ich kann nur immer wieder Danke sagen an alle Beteiligten, die dieses Ergebnis erarbeitet haben.

LG Eure Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #58 - 30.06.2011 um 15:41:29
 
IIIAngelIII schrieb am 30.06.2011 um 12:29:56:
Ich kann nur immer wieder Danke sagen an alle Beteiligten, die dieses Ergebnis erarbeitet haben.


Da Du die eigentliche Arbeit machst, finde ich es sehr einfach, Tipps zu geben. Also: Da nicht für (wie man bei uns sagt).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #59 - 19.08.2011 um 19:26:08
 
Hallo Ihr Lieben,

es tut mir sehr leid, dass ich Euch schon wieder belästigen muss.

Wir haben ein neues Problem und hoffen, dass Ihr uns mal wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Folgendes ist passiert:

am 22.07.2011 sprachen wir mit einer gesetzlichen Krankenkasse über die Aufnahme von Rafah und deren Mutti. Dieser bestätigte mir, dass es kein Problem sei Rafah und Ihre Mutti aufzunehmen, sodass hierfür nur noch die Geburtsurkunde per Mail verschickt werden müsste und sie dann zur Unterschrift vorbeikommen sollten. Dieses tat die Familie am 25.07.2011 und alles schien perfekt. Daraufhin fing sofort die Behandlung von Rafah im St. Marienhospital in Hamm an. Gestern kam ein Schreiben von der Klinik das kein Versicherungsschutz besteht und sie hätten 7 Tage Zeit eine Klärung dieser Angelegenheit vorzunehmen, da Sie sonst die Kosten für die Behandlung selber tragen müssten.

Daraufhin rief ich bei der gesetzlichen Krankenkasse an. Der zuständige Mitarbeiter ist im Urlaub, sodass ich mit dem Stellvertretenden Sachbearbeiter sprach. Deiser teilte mir mit, dass die Familie erst eine vorübergehende Mitgliedskarte bekommen hat (gültig bis zum 31.08.2011), sodass es normal ist, dass dieser Fall erst durch die Rechtsabteilung der gesetzlichen Krankenkasse geprüft werden muss. Jedenfalls hat die Krankenkasse nun so entschieden:

Die Ausländerbehörde hätte nach der Auffassung der Krankenkasse einen falschen Aufenthaltstitel der Mutti von Rafah (§36.2) gegeben, damit Sie in Hartz IV rutschen und somit in die gesetzliche Krankenkasse kommen. Grund hierfür sei, dass die zuständige Stadt die Kosten dafür dann los sind. Sprich nach Ihrer Auffassung besteht keine rechtliche Grundlage der Mutti von Rafah einen Aufenthalt nach §36.2 zu geben.

Das zuständige Sozialamt wurde bereits (vorige Woche Donnerstag) von der Krankenkasse (mündlich) darüber in Kenntnis gesetzt und hat eine Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde gesandt. Diese hatte aber vorgestern immer noch keine Kenntnis über den Vorfall und war schokiert. Sie haben  sich aber dann mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und Sie schicken nun ein rechtliches Schreiben an die Krankenkasse, wo Sie den Aufenthaltstitel rechtlich erklärt.

Das heisst, so wie es momentan aussieht müssen wir uns einen Anwalt nehmen. Die Familie hat bereits einen Beratungsgutschein vom zuständigen Amtsgericht bekommen, damit Sie kostenlos einen Anwalt konsultieren können.

So wie es aussieht, müsste der Anwalt schnell handeln, also per Eilverfahren, denn Rafah hat nur noch 1 Spritze für nächsten Freitag. Sollte Sie keine weiteren Spritzen verschrieben bekommen, ist die Behandlung hinfällig.

Deshalb hier und jetzt mein Aufruf: Sollte ein Anwalt diese Zeilen lesen. Bitte, Bitte melden Sie sich bei mir, es ist wirklich dringend. Ich bin erreichbar unter stefanielorenz77@aol.com.

Ich möchte noch erwähnen, das die zuständige Ausländerbehörde von mir darüber informiert ist, das die Familie sich jetzt gegen die Krankenkasse einen Anwalt nimmt.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
IIIAngelIII
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Leben und leben lassen
!!!


Beiträge: 34

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rettung der kleinen Raffah
Antwort #60 - 25.08.2011 um 10:28:56
 
Hallo Ihr Lieben,

es hat sich mal wieder alles zum Guten bei Rafah gewendet. Hier mal der heutige Artikel der WN:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/steinfurt/164136...

Klopft Euch mal wieder auf die Schulter  Zwinkernd

LG Steffi
Zum Seitenanfang
  

Es kommt nicht darauf an, wo du die Aufgabe anpackst, es kommt darauf an, dass du es tust. -Diederichs-
xiangelix  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema