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Der Visa-Kodex endlich ab 01.04.2010 (Gelesen: 6.932 mal)
gebacom
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25.01.2010 um 22:16:55
 
Im Gesetzgebungsverfahren zum Visakodex (RatsDok. 15560/1/06 v. 04.12.2006 S. 12) hat die EU-Kommission unter Berufung auf den Juristischen Dienst des Rates auf die EU-Vorschriften über Fristen verwiesen (vgl. VO 1182/71/EWG-Euratom v. 3. Juni 1971 ABlEWG L 124 v. 08.06.1991 S. 1). Ist danach für den Anfang einer nach Tagen bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem ein Ereignis
eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, so wird bei der Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet. Löst also der Tag der Einreise die Frist der Aufenthaltsdauer in Tagen aus, so ist der Tag der Einreise nicht mitzuzählen

Die EU-Kommission hat – zum Teil gegen erhebliche Widerstände einzelner Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland) – deutliche Verbesserungen des Rechtsschutzes und der Transparenz im Zusammenhang mit der Visumerteilung und – Verweigerung durchgesetzt. So sind die Entscheidung über die Verweigerung und die entsprechende Begründung dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitzuteilen. Das gilt auch für die Verweigerung des Ausnahmevisums an der Grenze. Antragstellern, deren
Visumantrag abgelehnt wurde, steht zwingend ein Rechtsmittel zu (Art. 32 III VK). §§ 77 II, 83 I AufenthG sind insoweit obsolet. Gegen die schriftlich zu begründende Visumverweigerung stehen dem Ausländer künftig der (Verpflichtungs-) Widerspruch und die Verpflichtungsklage
offen. Zudem soll bei „bona fide“ Reisenden - ausdrücklich auch einschl. Seeleuten - großzügiger von der Möglichkeit der Erteilung von Jahresvisa (bis zu 5 Jahren ) Gebrauch gemacht werden

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Ich kann dieser Entscheidung des Eugh nur 100% zustimmen.
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Einbeck
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Antwort #1 - 26.01.2010 um 02:38:48
 
Naja, ausser das der Rechtsweg eroeffnet wird bzw. das  im Falle einer Ablehnung dann ein Standardformular mit angekreuzten Ablehnungsgrund ausgehaendigt wird aendert sich wenig.
Rechne mit erhoehter Anzahl von Remonstrationen und Klagen, ob sich an der Visumserteilung langfristig was aendern wird, duerfte auch an der zukuenftigen Rechtssprechung bzw. zukuenftigen Gerichtsurteilen liegen.
Wird arbeitsintensiver werden, da ja alle glauben einen Anspruch auf das Visum zu haben , einen Anspruch gibt es aber nicht, das Ermessen und die Vorschriften muessen nur korrekt und fair ausgeuebt werden.
Vorerst wird es nicht einfacher ein Visum zu erhalten, auch den erforderlichen Nachweisen oder zu erfuellenden Bedingungen aendert sich nichts.
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gebacom
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Antwort #2 - 26.01.2010 um 10:28:13
 
Hallo,

es aendert sich zum Beispiel das man ein Visa and er Grenze fuer 14 Tage erhalten kann, wenn man einen wichtigen Grund hat.

Es aendert sich sehr viel leider ist es nicht moeglich alle Punkte hier aufzuzaehlen.

Tatsache ist das die Rechte einzelner gestaerkt werden.
Alles auf einmal ist nicht moeglich.

mfg
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tapir
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Antwort #3 - 26.01.2010 um 10:41:40
 
Einbeck schrieb am 26.01.2010 um 02:38:48:
einen Anspruch gibt es aber nicht, das Ermessen und die Vorschriften muessen nur korrekt und fair ausgeuebt werden.

Wenn ich mir den Art. 32 VO 810/2009 (Visakodex) ansehe, kann ich da von Versagungsermessen keine Spur mehr erkennen...
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Daddy
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Antwort #4 - 26.01.2010 um 10:45:36
 
gebacom schrieb am 26.01.2010 um 10:28:13:
es aendert sich zum Beispiel das man ein Visa and er Grenze fuer 14 Tage erhalten kann, wenn man einen wichtigen Grund hat.

Das ändert sich zB schon mal nicht, ist eher ein alter Hut... siehe die VO (EG) 415/2003... da sind es sogar 15 Tage (Art. 1 Abs. 2 vorletzter Satz) Zwinkernd


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Antwort #5 - 26.01.2010 um 18:48:09
 
tapir schrieb am 26.01.2010 um 10:41:40:
Wenn ich mir den Art. 32 VO 810/2009 (Visakodex) ansehe, kann ich da von Versagungsermessen keine Spur mehr erkennen...


Habe vielleicht unklar formuliert, die Voraussetzungen zur Erteilung müssen immer noch erfüllt sein, sage nur Stichworte Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, daran ändert der Visumskodex auch nichts, nur muss ich hier fair bewerten  und hier gibt es in meinen Augen daher die Wortwahl ein "Ermessen" Sachverhalte sind auslegbar.
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Antwort #6 - 28.09.2010 um 10:16:27
 
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