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Besuchsvisum für algerischen Freund (Gelesen: 3.626 mal)
Zohara
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10.01.2010 um 20:48:56
 
Hallo ihr Lieben,
ich bin seit 2 1/2 Jahren mit einem Algerier der in Algier lebt zusammen (ich bin Halb-Algerierin und habe auch die algerische Staatsbürgerschaft).
Da die algerische Gesellschaft leider sehr überwachend ist und man dort als (nichtverheiratetes) Paar nie seine Ruhe hat, wollte ich ihn für den Sommer nach Deutschland einladen.

Ich lebe noch bei meinen Eltern, sie sind einverstanden und beantragen auch die Einladung für ihn. Jedoch habe ich keine Ahnung, welche Dokumente er in Algier bei der deutschen Botschaft vorlegen muss, um die größtmögliche Wahrscheinlichkeit, dass er kommen darf, zu erreichen.

Ich weiß, dass die deutschen Behörden bei jungen Algeriern (oder allgemein "Arabern") sehr streng sind, aber wir möchten weder (jetzt) heiraten noch ihn hierbehalten. Es ist wirklich nur aus Besuchsgründen.

Weiß jemand, welche Dokumente man am Besten vorlegt? Oder hat jemand schon Erfahrung in einem ähnlichen Fall??

Freue mich über Antworten.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #1 - 10.01.2010 um 21:03:52
 
Hi,

er muß seine Rüchkehrbereitschaft nachweisen bzw gute Gründe dafür.
Das ist das A und O für das Visum.
Also z.B. guten Job nachweisen, Studium das erfolgreich ist und nicht mehr ewig dauert, Bescheinigung von AG oder Uni, daß er für die geplante Zeit Urlaub hat usw.
Grundbesitz, gut laufende Firma, sowas eben.
Ein nachweisbarer Grund, daß er wirklich wieder heimkehrt.
Dazu ein formlises Einladungsschreiben von Dir bzw. Deinen Eltern und Deine Eltern werden eine VE abgeben müssen.
Ob er ev. noch Geld auf einem Sperrkonto für die Reise nachweisen muß, sollte er dann mit der Botschaft klären.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Saxonicus
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Antwort #2 - 11.01.2010 um 01:32:56
 
Welche Dokumente für eine besuchsweise Einreise nach Deutschland erforderlich sind, erfährt er bei der deutschen Botschaft in Algier bzw. auf deren Internetseite.

http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/de/01/Visabestimmungen/__Visabestim...
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 11.01.2010 um 10:20:25
 
Wo wir schon beim Tipps geben sind: Beantragt beim ersten Visum am besten einen kurzen, realistischen Zeitraum. Also schreibt auch 14 Tage, wenn er nur fuer 2 Wochen kommen sollt und seid nicht versucht das Maximum von 90 Tagen auszuschoepfen.

Je laenger der Aufenthalt in Deutschland ist, desto geringer wird man seine Bindung/Unabkoemmlichkeit im Heimatland einschaetzen.
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Zohara
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Antwort #4 - 11.01.2010 um 18:40:51
 
@Stefan-TR
Das ist interessant, ich dachte, man soll aus Prinzip immer mindestens 1 Woche mehr angeben, weil es ja auch sein kann, dass er krank wird und dann hier behandelt werden muss Oo

Aber mir leuchtet ein, dass dann die Wahrscheinlichkeit, dass er kommen darf, größer ist.
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Stefan-TR
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Antwort #5 - 11.01.2010 um 19:41:20
 
Zohara schrieb am 11.01.2010 um 18:40:51:
Das ist interessant, ich dachte, man soll aus Prinzip immer mindestens 1 Woche mehr angeben, weil es ja auch sein kann, dass er krank wird und dann hier behandelt werden muss Oo

Wenn er ernsthaft krank und reiseunfaehig ist, dann kann die ABH das Visum notfalls verlaengern. Gebt also am besten einen (kurzen) Aufenthaltszeitraum an der mit euren realen Reiseplaenen (gegebenenfalls Flugreservierung etc.) uebereinstimmt.
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