Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Arbeiten mit Duldung (Gelesen: 6.871 mal)
sandy33
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 149

NRW, Germany
NRW
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeiten mit Duldung
07.01.2010 um 07:29:02
 
Guten morgen zusammen und ein FROHES NEUES JAHR wünsche ich Euch.

Mein Mann lebt jetzt seit über einem Jahr in Deutschland mit einer Duldung, wir sind seit einem Jahr verheiratet und haben ein Kind von 13 Monaten.
Die ABH macht gerade die Ablehnung der AE fertig und die soll jetzt im Januar noch erfolgen und danach stellt unser RA direkt einen Eilantrag.
Anfang der Woche hat mein Mann ein Arbeitsangebot für ein paar Stunden am Tag in einer Reinigungsfirma erhalten, er hat den Vertrag auch unterschrieben und dem Chef erklärt das er nur eine Duldung hat und nicht arbeiten dürfte. Wir haben von unserem Sachbarbeiter der ABH vor ein paar Wochen ein Formular erhalten, falls mein Mann arbeit findet solle er dieses aufüllen und danach an ihn schicken und er würde es an die ARGE weiterleiten und dann mal sehen ob er arbeiten darf. Das haben wir alles gemacht. Nur nach mehrmaligem Nachfragen wie lange es den dauert bis wir eine Antwort erhalten ob der den Job annehmen darf haben  wir keine Antwort erhalten. Wir befürchten jetzt das es ewig dauern wird und der Job weg ist.
Könnt ihr mir sagen wie lange die sich Zeit lassen dürfen!
Lieben Dank für eure Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
C_Devil
Expertin
****
Offline


"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #1 - 07.01.2010 um 07:43:26
 
Hi sandy33,

sandy33 schrieb am 07.01.2010 um 07:29:02:
Könnt ihr mir sagen wie lange die sich Zeit lassen dürfen!

Da gibt es weder Mindest- noch Maximalfristen.
Die ABH leitet den Antrag an die zuständige Agentur für Arbeit (nicht ARGE !!!) weiter, diese setzt sich mit dem künfitgen Arbeitgeber in Verbindung und erfragt einen Vermittlungsauftrag. Heißt, als erstes kommt es schon mal darauf an, wie lange der Arbeitgeber für eine Reaktion benötigt. Sobald der Vermittlungsauftrag vorliegt, kann die Agentur die Vorrangprüfung einleiten - Dauer: von 1 Tag bis ??? die Entscheidung eben steht.
Im Normalfall dauert die Prüfung/Entscheidung bei der Agentur ca. 6-8 Wochen, aber wie gesagt: im Normalfall, es kann schneller gehen, aber auch länger dauern.
Fragt doch einfach bei eurer freundlichen Agentur mal nach dem Bearbeitungsstand, dafür wird euch keiner böse sein.


Gruß
C_Devil
Zum Seitenanfang
  

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #2 - 07.01.2010 um 13:54:32
 
Wieso hat dein Mann nur eine Duldung, wenn er mit dir verheiratet ist? (bist du nicht deutsche Staatsbürgerin ?)

Und wieso wird die AE abgelehnt?

sorry, wenn das zu neugierig ist.
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #3 - 07.01.2010 um 14:07:09
 
Linda.1001 schrieb am 07.01.2010 um 13:54:32:
Wieso hat dein Mann nur eine Duldung, wenn er mit dir verheiratet ist? (bist du nicht deutsche Staatsbürgerin ?)

Und wieso wird die AE abgelehnt?

sorry, wenn das zu neugierig ist. 


Lies dir einfach die alten Threads der TS durch, dann wird dir alles klarer.

Die Sache ist recht komplex und sicherlich in dieser Form eher einzigartig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sandy33
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 149

NRW, Germany
NRW
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #4 - 07.01.2010 um 14:33:49
 
steini007 schrieb am 07.01.2010 um 14:07:09:
Lies dir einfach die alten Threads der TS durch, dann wird dir alles klarer.

Die Sache ist recht komplex und sicherlich in dieser Form eher einzigartig.


Komplex stimmt ob auch einzigartig weis ich nicht, aber sehr nerven raubend und daher waren wir mal froh das mein Mann jetzt mal eine Arbeitsstelle gefunden hat, aber wenn ich schon höre 6-8 Wochen Wartezeit, wird wohl es ehr nichts mehr mit dem Job werden.

Linda.1001 schrieb am 07.01.2010 um 13:54:32:
Wieso hat dein Mann nur eine Duldung, wenn er mit dir verheiratet ist? (bist du nicht deutsche Staatsbürgerin ?)

Und wieso wird die AE abgelehnt?

sorry, wenn das zu neugierig ist. 


Kein Problem wenn Du fragst.
Mein Mann wurde 2001 abgeschoben, hatte ein schwedisches Visum und ist nach Aufhebung der Einreisesperre über Schweden nach Deutschland gereist und wir wüsste nicht das er erstmal ein Visum in der Türkei beantragen muss. Wir haben dann in Deutschland geheiratet und er hat meinen Namen angenommen, dieses wird aber in der Türkei nicht anerkannt. So kann er nicht Ausreisen um sein Visum nachzuholen da er den gewünschten Personenstandsregiserauszug nicht vorlegen kann. Das Auswärtige Amt in der Türkei versucht seit 7 Monaten die Ehe Eintragen zu lassen, doch leider kommen die auch nicht weiter. Habe letzte Woche noch ein Schreiben von denen bekommen das der Fall immer noch bei der Türkischen Regierung liegt und nichts tut sich. Wir haben uns dann entschlossen hier zu klagen da es so nicht weiter geht. Ich bin berufstätig und mein Mann erzieht die Kinder, mit seiner Ausreise und einem Versuch vor Ort in der Türkei die Ehe eintragen zu lassen würden wir hier alles verlieren. Bin mal gespannt wie das alles ausgeht, bei unserem Glück geht bestimmt wieder alles schief. Zwinkernd

Das war jetzt nur eine Kurzfassung!!!!


C_Devil schrieb am 07.01.2010 um 07:43:26:
Hi sandy33,

Da gibt es weder Mindest- noch Maximalfristen.
Die ABH leitet den Antrag an die zuständige Agentur für Arbeit (nicht ARGE !!!) weiter, diese setzt sich mit dem künfitgen Arbeitgeber in Verbindung und erfragt einen Vermittlungsauftrag. Heißt, als erstes kommt es schon mal darauf an, wie lange der Arbeitgeber für eine Reaktion benötigt. Sobald der Vermittlungsauftrag vorliegt, kann die Agentur die Vorrangprüfung einleiten - Dauer: von 1 Tag bis ??? die Entscheidung eben steht.
Im Normalfall dauert die Prüfung/Entscheidung bei der Agentur ca. 6-8 Wochen, aber wie gesagt: im Normalfall, es kann schneller gehen, aber auch länger dauern.
Fragt doch einfach bei eurer freundlichen Agentur mal nach dem Bearbeitungsstand, dafür wird euch keiner böse sein.


Gruß
C_Devil



Der "Arbeitgeben" hat die Unterlagen sofort an das Arbeitsamt gefaxt, gleichzeitig auch an die Ausländerbehörde und wollte sogar noch mit denen telefonieren, da die Leute für SOFORT suchen.
Aber wie ich sehe wird es wohl nichts mit dem Job werden, ich glaube nicht das ein Arbeitgeber 6-8 Wochen darauf wartet ob jemand bei ihm arbeiten kann oder nicht.  Griesgrämig



Daddys' Änderung:
Folgebeitrag angefügt... denkt bitte an die 15-minütige Editiermöglichkeit.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 07.01.2010 um 15:09:32 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #5 - 07.01.2010 um 15:07:34
 
sandy33 schrieb am 07.01.2010 um 14:38:57:
Aber wie ich sehe wird es wohl nichts mit dem Job werden, ich glaube nicht das ein Arbeitgeber 6-8 Wochen darauf wartet ob jemand bei ihm arbeiten kann oder nicht.


Als Geduldeter ist man darauf angewiesen, dass die (potentiellen) Arbeitgeber das Verfahren kennen und "mitspielen". Man muss eine Stelle finden, die erst sechs bis acht Wochen später zu besetzen ist, und der Arbeitgeber muss auch mit der Vermittlung anderer etc. einverstanden sein.

Andererseits kann es für Geduldete später wichtig werden, ob sie nachweisen können, dass sie sich um Arbeit bemüht haben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #6 - 07.01.2010 um 15:48:21
 
Hi Sandy, danke für die Zusammenfassung. Zwinkernd
Mal ne (dumme) Frage von mir. Könntet ihr das nicht umändern lassen beim Standesamt, dass er seinen Geburtsnamen behält?

Ich weiss, das klingt vllt naiv von mir, aber könnte man nicht damit das ganze Problem umschiffen?

Lg und alles Gute
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
sandy33
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 149

NRW, Germany
NRW
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #7 - 07.01.2010 um 17:25:41
 
Linda.1001 schrieb am 07.01.2010 um 15:48:21:
Hi Sandy, danke für die Zusammenfassung. Zwinkernd
Mal ne (dumme) Frage von mir. Könntet ihr das nicht umändern lassen beim Standesamt, dass er seinen Geburtsnamen behält?

Ich weiss, das klingt vllt naiv von mir, aber könnte man nicht damit das ganze Problem umschiffen?

Lg und alles Gute



Hallo, könnte man schon machen, nur wir haben dieses Namensrecht gewählt da mein Mann genau so heißen möchte wie unsere Kinder mit Nachnamen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
C_Devil
Expertin
****
Offline


"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #8 - 07.01.2010 um 18:13:37
 
sandy33 schrieb am 07.01.2010 um 14:33:49:
daher waren wir mal froh das mein Mann jetzt mal eine Arbeitsstelle gefunden hat, aber wenn ich schon höre 6-8 Wochen Wartezeit, wird wohl es ehr nichts mehr mit dem Job werden.

Boah, bei solchen Aussagen könnte ich...lieber gleich die Flinte in's Korn werfen - eigenartig ist dabei, dass täglich auf meinem Tisch so viele Anträge und Anfragen landen, wo es ja eh nie 'ne Zustimmung gibt Ärgerlich

sandy33 schrieb am 07.01.2010 um 14:33:49:
Der "Arbeitgeben" hat die Unterlagen sofort an das Arbeitsamt gefaxt, gleichzeitig auch an die Ausländerbehörde und wollte sogar noch mit denen telefonieren, da die Leute für SOFORT suchen.
Aber wie ich sehe wird es wohl nichts mit dem Job werden, ich glaube nicht das ein Arbeitgeber 6-8 Wochen darauf wartet ob jemand bei ihm arbeiten kann oder nicht. Griesgrämig

Dass der Arbeitgeber die Unterlagen an die Agentur für Arbeit gefaxt hat, nützt ihm noch euch "Null Komma Nix" solange es keine Zustimmungsanfrage der ABH gibt.
Start eurer Bemühungen ist die ABH, da soll dein Mann den Antrag stellen.
Dieser wird in Form einer Zustimmungsanfrage an die Agentur für Arbeit (nicht ARGE & auch nicht Arbeitsamt - ich weiß, ich bin pingelig) weitergeleitet und erst dann kann überhaupt erst die Prüfung los.

Mal am Rande: habt ihr denn mal bei der Agentur nachgefragt, ob dort überhaupt eine Anfrage vorliegt ?

Oder ist der Arbeitgeber zwischenzeitlich von der Agentur kontaktiert worden und hat er entsprechend reagiert ?
Zum Seitenanfang
  

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
IP gespeichert
 
sandy33
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 149

NRW, Germany
NRW
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #9 - 08.01.2010 um 10:22:02
 
C_Devil schrieb am 07.01.2010 um 18:13:37:
Boah, bei solchen Aussagen könnte ich...lieber gleich die Flinte in's Korn werfen - eigenartig ist dabei, dass täglich auf meinem Tisch so viele Anträge und Anfragen landen, wo es ja eh nie 'ne Zustimmung gibt >
Dass der Arbeitgeber die Unterlagen an die Agentur für Arbeit gefaxt hat, nützt ihm noch euch "Null Komma Nix" solange es keine Zustimmungsanfrage der ABH gibt.
Start eurer Bemühungen ist die ABH, da soll dein Mann den Antrag stellen.
Dieser wird in Form einer Zustimmungsanfrage an die Agentur für Arbeit (nicht ARGE & auch nicht Arbeitsamt - ich weiß, ich bin pingelig) weitergeleitet und erst dann kann überhaupt erst die Prüfung los.

Mal am Rande: habt ihr denn mal bei der Agentur nachgefragt, ob dort überhaupt eine Anfrage vorliegt ?

Oder ist der Arbeitgeber zwischenzeitlich von der Agentur kontaktiert worden und hat er entsprechend reagiert ?




Ist doch klar das erstmal der Frust groß ist wenn man diese Wartezeiten hört. Klar werden auch viele Anträge positiv entschieden, nur ob ein Arbeitgeber so lange die Stelle frei hält ist noch eine andere Sache.
Mein Mann kann leider nicht jede Arbeitsstelle annehmen, da ich Arbeite und er sich um das Baby kümmert, er hat leider nur die Möglichkeit ein paar Stunden und zu gewissen Zeiten zu arbeiten und das ist sehr schwierig etwas zu finden und nun hatte er mal Glück, nur dieser Arbeitgeber such halt Leute für sofort.
Der Arbeitgeber rief gestern an, er hat mit der Agentur für Arbeit gesprochen, nur die konnten ihm leider nichts sagen da die ABH sich nicht geäußert hat.
Also heute morgen direkt bei der ABH angerufen und freundlich nachgefragt was mit dem Antrag wäre.......
die Antwort kam prombt......"Mal sehen ob ich es in den nächsten Wochen schaffe mir den Antrag anzuschauen............."!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn man schon so eine Antwort bekommt hat man echt keine Lust mehr und verliert langsam den Glauben an alles, so werden wir schon seit Monaten behandelt.

Mein Mann hat noch vorsichtig nachgefragt wann die Ablehnung raus geht, da warten wir schon 2 Monate drauf und es wurde gesagt " Ich bin dabei und es dauert noch, deshalb kann ich ja auch den Arbeitsantrag von Ihnen nicht bearbeiten."
Ich habe das Gefühl die wollen uns mit allen Mitteln das Leben schwer machen.

Eine Dame von einer Organisation die uns hilft hat mit einem Richter gesprochen und unseren Fall geschildert, dieser sagte mein Mann müsse schon längst seine AE haben und die ABH wäre dafür bekannt die Leute unter Druck zu setzten. Man hat meinem Mann eine Dauerduldung angeboten wenn wir nicht klagen würden, da war nett und freundlich zu uns und jetzt wo die wissen das wir klagen sind die wieder total unfreundlich. Lippen versiegelt

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.01.2010 um 10:44:08 von Daddy » 
Grund: Zitat geflickt... 
 
IP gespeichert
 
flamenco
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #10 - 22.01.2010 um 11:35:48
 
sandy33 schrieb am 07.01.2010 um 07:29:02:
Wir befürchten jetzt das es ewig dauern wird und der Job weg ist.
Könnt ihr mir sagen wie lange die sich Zeit lassen dürfen!


Das dauert in den meisten Fällen circa 8 Wochen. Aber wenn Sie im relativ guten Verhältnis mit den Sachbearbeitern Ihrer ABH stehen, dann können Sie auch nachfragen wie hoch die Chancen sind. Meistens sagen die dann auch die Wahrheit.
Außerdem muss es Ihnen klar sein, dass Ihr Mann eigentlich nicht arbeiten darf und wenn er es doch machen will, dann möchte er quasi das Unmögliche möglich machen. Dafür müssen Sie sehr oft zur ABH laufen und Ihren Willen zeigen und nicht zu Hause sitzen und warten. Rufen Sie da öfters an. Zeigen Sie auf jeden Fall wie wichtig es Ihnen ist. So kenne ich das. Ich bin selbst eine Asylbewerberin und hatte früher auch keine Arbeitserlaubnis und hatte damals tausend Hoffnungen. Allerdings muss ich sagen, dass ich nur dann arbeiten durfte, als mein Arbeitgeber einen tollen Brief an die ABH geschrieben hat.
Ich drücke Ihnen und Ihrem Mann die Daumen. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sandy33
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 149

NRW, Germany
NRW
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #11 - 22.01.2010 um 12:20:31
 
flamenco schrieb am 22.01.2010 um 11:35:48:
Asylbewerberin 


Danke für die netten Worte.
Leider haben wir letzte Woche erfahren das mein Mann die Arbeitserlaubnis nicht bekommt da gerade die Klage eingereicht wird. Der nette Herr der ABH meinte nur "Hätten sie nicht geklagt und mir dadurch soviel Papierkram bereitet haätte ich es mir überlegt".
Das sind immer die netten Aussagen wenn nicht alles so läuft wie die es wollen. Wehren darf man sich nicht, da wird man noch blöd angemacht.
Jetzt warten wir das klageverfahren ab und mal sehen wer dann lacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
flamenco
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #12 - 22.01.2010 um 12:48:28
 
sandy33 schrieb am 22.01.2010 um 12:20:31:
Der nette Herr der ABH meinte nur "Hätten sie nicht geklagt und mir dadurch soviel Papierkram bereitet haätte ich es mir überlegt".


Da hat er aber auch völlig Recht. Sie können nicht jemanden um etwas bitten und gleichzeitig anklagen.

Durch das Übersetzen für sehr viele Asylbewerber (nicht Ausländer allgemein) aus allen möglichen Ländern und Nachbarschaften in Asylheimen früher habe ich gesehen was für unkultivierte und asoziale Gestalten (Entschuldigung) bei der ABH und anderen Behörden als Kundschaft rumlaufen. Das sind 99% von allen Asylbewerbern. Der Rest könnte hoffen, dass die ABH ihm glaubt, dass er nicht auch so ist und hoffen, dass er hier trotz der Verstöße (Passgeschichten) gegen das Gesetz arbeiten dürfte.
Die Sachbearbeiter der ABH sind die besten Freunde eines Ausländers hier in Deutschland. Und als ich das endlich kapiert habe, habe ich seit dem auch eine Chance auf eine Aufenthaltsgenehmigung und dabei bin ich eine von den 99% (aber nur gezwungenermaßen durch meine Mutter!)

Jede Kleinigkeit Ihres Verhaltens hat Auswirkungen auf eine Entscheidung über eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Sie brauchen sehr viel Geduld und Willensstärke!

Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass das Klageverfahren keine gute Tat war und niemand am Ende lachen wird, weil es für keine der beiden Seiten lustig ist.

Wenn Ihr Mann wirklich eine Arbeitserlaubnis bekommen möchte, dann versuchen Sie oder Ihr Mann soziales Engagement zeigen. Praktikum machen. Sich nicht über das Land und seine Gesetze beklagen, sondern es zu lieben lernen. Gerade wenn man hier bleiben möchte.

Mit Praktikum meine ich, dass er einen Chef braucht, der sich für ihn einsetzt und zwar richtig. Ihr Mann kann ja 3 oder 6 Monate Praktikum dort machen und dann, wenn er ein Vertrauensverhältnis zu dem Chef aufgebaut hat und er dem Chef wirklich gefallen wird, dann kann der Chef auch mitfühlen, in was für einer schlechten Lage Ihr Mann ist, und die ABH überzeugen, dass es kein anderer für die Stelle in Frage kommt. Andere Chancen sehe ich in diesem Fall nicht. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #13 - 22.01.2010 um 12:55:29
 
So, nun bitte mal auf die rein sachliche und rechtliche Ebene zurückkehren! Danke.

Für anderweitigen Austausch gibt es unser beliebtes userforum.

Bei Nichtbeachtung wird hier in Kürze geschrottet bzw. geclosed.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
sandy33
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 149

NRW, Germany
NRW
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeiten mit Duldung
Antwort #14 - 22.01.2010 um 13:25:20
 
flamenco schrieb am 22.01.2010 um 12:48:28:
Da hat er aber auch völlig Recht. Sie können nicht jemanden um etwas bitten und gleichzeitig anklagen.

Durch das Übersetzen für sehr viele Asylbewerber (nicht Ausländer allgemein) aus allen möglichen Ländern und Nachbarschaften in Asylheimen früher habe ich gesehen was für unkultivierte und asoziale Gestalten (Entschuldigung) bei der ABH und anderen Behörden als Kundschaft rumlaufen. Das sind 99% von allen Asylbewerbern. Der Rest könnte hoffen, dass die ABH ihm glaubt, dass er nicht auch so ist und hoffen, dass er hier trotz der Verstöße (Passgeschichten) gegen das Gesetz arbeiten dürfte.
Die Sachbearbeiter der ABH sind die besten Freunde eines Ausländers hier in Deutschland. Und als ich das endlich kapiert habe, habe ich seit dem auch eine Chance auf eine Aufenthaltsgenehmigung und dabei bin ich eine von den 99% (aber nur gezwungenermaßen durch meine Mutter!)

Jede Kleinigkeit Ihres Verhaltens hat Auswirkungen auf eine Entscheidung über eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Sie brauchen sehr viel Geduld und Willensstärke!

Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass das Klageverfahren keine gute Tat war und niemand am Ende lachen wird, weil es für keine der beiden Seiten lustig ist.

Wenn Ihr Mann wirklich eine Arbeitserlaubnis bekommen möchte, dann versuchen Sie oder Ihr Mann soziales Engagement zeigen. Praktikum machen. Sich nicht über das Land und seine Gesetze beklagen, sondern es zu lieben lernen. Gerade wenn man hier bleiben möchte.

Mit Praktikum meine ich, dass er einen Chef braucht, der sich für ihn einsetzt und zwar richtig. Ihr Mann kann ja 3 oder 6 Monate Praktikum dort machen und dann, wenn er ein Vertrauensverhältnis zu dem Chef aufgebaut hat und er dem Chef wirklich gefallen wird, dann kann der Chef auch mitfühlen, in was für einer schlechten Lage Ihr Mann ist, und die ABH überzeugen, dass es kein anderer für die Stelle in Frage kommt. Andere Chancen sehe ich in diesem Fall nicht. Smiley



Hallo, stellen Sie uns jetzt als Asozial hin?
Sie kennen unsere Geschichte überhaupt nicht, was erlauben Sie sich, mir einer deutschen mein Land zu erklären??????
Bevor Sie solche Sprüche und besserwisserreien an den Tag legen kümmern Sie sich doch bitte um Ihre Angelegenheiten oder schauen Sie sich unseren Fall erstmal an bevor Sie solche Sprüche klopfen.

Was sollen wir mit einem Praktikum???? Mein Mann lebt seit über 30 Jahren in Deutschland und hat eine abgeschlossenen Ausbildung und möchte nur ein paar Stunden am Tag arbeiten gehen um mal etwas anderes zu sehen außer Babywindeln. Mein Mann und ich sind in der Glücklichen Lage das er nicht unbedingt Arbeiten müsste da ich genug verdiene.

Wir haben keine ander Wahl als zu klagen und das sollte uns nicht zum vorwurf gemacht werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema