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Schengenvisum (Gelesen: 2.824 mal)
Themen Beschreibung: Nachweis finanzieller Mittel bei einem Besuchsaufenthalt
1Greenhorn
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.01.2010 um 15:04:50
 
Hallo an euch alle,

irgendwie geht meine Stimmung den Bach runter. Nachdem ich hier schon wegen der Voraussetzungen eines Schengenvisums nachgefragt habe, muss ich das ganze um eine weitere Frage ergänzen.

Nach Auskunft der Botschaft in Bangkok ist für den 2 1/2 wöchigen Besuchsaufenthalt meiner thailändischen Bekannten/Freundin nicht nur die Verpflichtungserklärung, sondern darüber hinaus auch der Nachweis der finanziellen Mittel erforderlich, um Rückkehrbereitschaft und Rückkehrwilligkeit prognostizieren zu können.

Die Flugkosten und den Aufenthalt bei mir habe ich ihr ohnehin zugesagt. Offenbar ist es aber notwendig, dass dafür Mittel auf IHREM Konto sichtbar sind, oder?

Dies Mittel können ja nur von mir kommen.

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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.01.2010 um 15:38:57
 
1Greenhorn schrieb am 05.01.2010 um 15:04:50:
Offenbar ist es aber notwendig, dass dafür Mittel auf IHREM Konto sichtbar sind, oder?

So würde ich das auch sehen, wobei die schnelle Einzahlung eines gewissen Betrages auch sehr verdächtig ist. Viele Thais leihen sich zu diesem Zweck von dubiosen Geldgebern diese Finanzmittel und müssen dafür horrende Zinsen bezahlen.

Also wenn die Sache getürkt aussieht, wäre der Finanznachweis m. M. nicht erbracht.
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Stefan-TR
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Antwort #2 - 05.01.2010 um 15:57:02
 
1Greenhorn schrieb am 05.01.2010 um 15:04:50:
Nachweis der finanziellen Mittel erforderlich, um Rückkehrbereitschaft und Rückkehrwilligkeit prognostizieren zu können

Das eine (finanzielle Mittel zur Bestreitung der Reise/Unterhaltskosten) hat mit dem anderen (Rueckkehrbereitschaft) eigentlich nicht so viel zu tun.

Allerdings wird die Rueckkehrbereitschaft oft eng an die finanzielle Situation des Antragstellers gekoppelt, nach dem Motto: Wem es daheim finanziell gut geht, der hat keinen Anreiz illegal in Deutschland zu bleiben. Wer daheim wenig/kein Geld hat, der wird nicht zurueckkehren.

Zur persoenlichen finanziellen Situation hiflt ein ueberraschender Geldsegen auf dem Konto aber natuerlich nicht weiter. Da geht es eher um regelmaessig eintreffendes Gehalt, schon laenger vorhandene Sparguthaben etc.
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1Greenhorn
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.01.2010 um 16:41:02
 
Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass zwischen beiden (Reisefinanzierung und regelmäßiger Lebensunterhalt in Thailand) zu unterscheiden ist.

Es liegt aber auf der Hand, dass sie sich mit dem thailändischen Durchschnittseinkommen selbst keine solche Reise leisten kann. Ich dachte nicht, dass dieser Aspekt entscheidend ist, wenn sie in Thailand ganz normal arbeitet und 6 Tage Urlaub nimmt.

Die Frage ist jetzt eigentlich, ob es ausreicht, wenn ich selbst der Botschaft die finanziellen Mittel für Finanzierung der Reise nachweise.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.01.2010 um 16:51:05
 
1Greenhorn schrieb am 05.01.2010 um 16:41:02:
Die Frage ist jetzt eigentlich, ob es ausreicht, wenn ich selbst der Botschaft die finanziellen Mittel für Finanzierung der Reise nachweise. 

Daraus läßt sich nicht auf die Rückkehrbereitschaft schließen, da deine Bekannte auch dann keine Eigenmittel mehr hat, wenn die Reisekosten verbraten sind.

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Antwort #5 - 05.01.2010 um 16:57:20
 
Ich denke mal das Konto und der Kontostand interessiert um so sehen, ob hier in der Heimat Geld vorhanden ist, ein Einkommen besser regelmaessiges Einkommen (= Job und Arbeitgeber) gegeben ist.

Egal ob Sie nur einen Tag oder mehrere Wochen reisen will die Rueckkehrbereitschaft in das Heimatland muss belegt werden und wird von der Botschaft geprueft. Da hilft Arbeitsnachweis und regelmaessiger Eingang von Geld auf Konto.
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