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Änderung betreffend Verpflichtungserklärung im Dezember 2009? (Gelesen: 3.121 mal)
tausendbriefe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.01.2010 um 12:39:59
 
Hallo,

nachdem ich einige Monate viele Interessante Beiträge gelesen habe, richte ich mich jetzt mit einer eigenen Frage an Euch.

Ich war heute in der Ausländerbehörde und mir wurde folgendes mitgeteilt: Im Dezember 2009 gab es eine Gesetzesänderung, wonach es den Ausländerbehörden nur noch möglich ist, eine Verpflichtungserklärung entgegen zu nehmen, wenn der Einladende die finanzielle Leistungsfähigkeitnachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. In der Vergangenheit konnte ich ohne ausreichendes Einkommen eine Verpflichtungserklärung abgeben, auf der angekreuzt wurde, dass die Bonität nicht nachgewiesen wurde. Dies sei gesetzlich seit Dezember 2009 nicht mehr möglich.

Ist das richtig? Ich habe keine entsprechenden Änderungen finden können. Mein Besuch war bereits in der Botschaft (Moskau) und hat selbst ausreichende Finanzierungsnachweise erbracht. Er wurde wieder weggeschickt, da zum Nachweis des Reisezwecks zwingend eine Verpflichtungserkärung notwendig sei. Eine private Einladung reiche nicht aus. Eine Gesetzesänderung habe es nicht gegeben. Die Ausländerbehörde, der ich den Sachverhalt heute mitteilte, sagte mir, dass scheinbar die Botschaft die neue Rechtslage noch nicht kenne.

Über Hilfe würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
tausendbriefe
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 05.01.2010 um 15:52:34
 
tausendbriefe schrieb am 05.01.2010 um 12:39:59:
Er wurde wieder weggeschickt, da zum Nachweis des Reisezwecks zwingend eine Verpflichtungserkärung notwendig sei. Eine private Einladung reiche nicht aus.

Das klingt sehr abenteuerlich und entspricht nicht unseren bisherigen Erfahrungen (z.B. mit GK Istanbul/Botschaft London). Wir haben fuer Besuchszwecke immer ein privates Einladungsschreiben mit angehaentger Passkopie des deutschen Einladers verwendet.

Wurde der Antragssteller von einem deutschen Sachbearbeiter abgewiesen oder von einer Ortskraft? Lag eventuell ein Missverstaendnis vor? Nach unserer Erfahrung wollen die Ortskraefte/Hotline Mitarbeiter oft immer eine VE sehen und wissen nicht um die Moeglichkeit die Finanzierung selbst nachzuweisen.
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steini007
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 05.01.2010 um 16:09:35
 
Die VE ist eine Bürgschaftserklärung ggü. dem Staat, die von der ABH entgegengenommen wird. Die ABH ist verpflichtet diese Erklärung anzunehmen. Eine Verweigerung diese Erklärung anzunehmen wäre rechtswidrig.

Wenn keine Bonität geprüft werden kann, dann wird das auf der VE vermerkt . Inwieweit die ungeprüfte VE von der Botschaft akzeptiert wird, ist wieder eine ganz andere Sache.

Rede einfach einmal mit dem Leiter der ABH und lasse dir doch die "Gesetzesänderung" zeigen.
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tausendbriefe
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 05.01.2010 um 18:00:09
 
Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

Dass der Reisezweck in der Regel (Ausnahmen laut Botschaft Moskau nur bei engen Verwandten) nur durch eine Verlfichtungserklärung glaubhaft gemacht werden kann, steht auch auf der Webseite der deutschen Botschaft Moskau (http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbla...). Diese "Ermessensausübung" ist meiner Einschätzung nach fehlerhaft und nicht haltbar, aber das ist eine andere Frage.

Mir geht es vor allem darum, welche Gesetzesänderung es gegeben haben soll. Ich finde absolut keine! Wenn niemand davon etwas weiß, werde ich in der Tat noch einmal mit der AB sprechen.

Und wenn die AB die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung rechtswidrig verweigert, so lässt sich das ja leider gerichtlich isoliert nicht angreifen. Das ist das ärgerliche.

Gruß,
tausendbriefe
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tausendbriefe
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 08.01.2010 um 10:17:43
 
Gibt es vielleicht noch jemanden, der mir weiter helfen kann bei der Frage, ob die Ausländerbehörde die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung verweigern darf?
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.01.2010 um 11:13:27
 
tausendbriefe schrieb am 08.01.2010 um 10:17:43:
Gibt es vielleicht noch jemanden, der mir weiter helfen kann bei der Frage, ob die Ausländerbehörde die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung verweigern darf? 

Hier die Aussage eines Juristen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181992071/37#37
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