1Greenhorn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Jetzt muss ich mein Anliegen, eine thailändische Bekannte/Freundin nächstes Frühjahr erstmals 2 1/2 Wochen nach Deutschland einzuladen, wohl doch als Rechtsfrage verkleiden:
Nach den einschlägigen EU-Richtlinien ist ein wesentliches Prüfkriterium die Bekämpfung illegaler Einwanderung. Die Botschaft in Bangkok legt deshalb bei den Besuchsvisa ein Hauptaugenmerk auf die Bereitschaft zur Rückkehr bzw. die Verwurzelung in der Heimat.
Dem Vernehmen nach spielt in diesem Zusammenhang häufig das Verhältnis zum Einladenden ein gewisse Rolle und wird hinterfragt. Ein Visamissbrauch läge aber doch nur vor, wenn die Gefahr besteht, dass sich a) eine Person absetzt und/oder b) das Besuchsvisum für eine anderen Zweck (Arbeitsaufnahme, Eheschließung usw.) mißbraucht wird.
Die Botschaft kann ihre Prognose doch nicht über den konkreten Besuch(-szeitraum) hinaus erstrecken? Anders ausgedrückt: Eine Ablehnung, die z.B. aufgrund des Alters, Familienstandes bzw. Verhältnisses davon ausgeht, dass vielleicht "irgendwann in der Zukunft" eine Eheschließung in Betracht kommt, wäre doch eigentlich willkürlich. Das Gleiche wäre der Fall, wenn schon mehrmals ein Visum erteilt worden ist und die Botschaft daraus den Schluss zieht, ein Anragsteller plane einen Daueraufenthalt.
Ich hoffe, ihr betrachtet meine Frage nicht als zu "theoretisch". Liest man aber die Geschichten der Visaantragsteller hier und in anderen Foren, kommt schon der Verdacht auf, dass die Prüfung gelegentlich den nach außen behaupteten Zweck, vielleicht sogar den rechtlichen Rahmen, verlässt.
Ich will hier keinesfalls irgendwelche Böswilligkeiten unterstellen. Vielleicht liegt es einfach nur daran, dass keine echte Kontrolle, etwa durch die Gerichte stattfindet...
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