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Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... (Gelesen: 54.184 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
picuk
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15.11.2009 um 13:50:57
 
Hallo zusammen,

ich blicke bei meinem Freund (staatenloser Syrer) u.a. aufgrund von Verständigungsproblemen nicht ganz durch.
Er erklärt mir zwar alles so gut er kann aber bei solchen Themen fehlen eben oft wichtige Wörter die er nicht übersetzen kann bzw beim Anwalt gar nicht richtig verstanden hat.

Er ist seit 1 1/2 Jahren in Deutschland und muss zur Zeit alle 2 Wochen zur Ausländerbehörde um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen....vorher wöchentlich weil er einen Termin verpasst hatte. Wovon hängt es ab wie oft man hin muss?

Eine Arbeitsgenehmigung hat er nicht.

In seinem "falschen" Ausweis steht dass er Türke ist, Nachname und Geburtstdatum stimmen auch nicht.

Das einzige was ich habe ist ein Brief vom Anwalt mit der Kopie eines Schreibens vom Anwalt an die ZAAB.
In dem Schreiben bittet der Anwalt vorerst nur um Änderung der falschen Personalien und verlängerung der Duldung.
Lt. Schreiben wurden auch der syrische Originalausweis und die Originalduldung zum ZAAB geschickt.

Mein Freund sagt dass gerade alles geprüft wird und er sobald es das OK gegeben hat einen neuen Pass bekommt...und nicht abgeschoben werden kann.

Stimmt das? Habe irgendwie doch etwas Angst dass seine Aufenthaltsgenehmigung bei einem der Termine einfach nicht verlängert wird und die ihn direkt zum Flughafen schicken.

Wäre nett wenn jemand mir sagen könnte was das alles zu bedeuten hat und warum der Anwalt nur eine Verlängerung der Duldung beantragt und nicht gleich "mehr"...ich hoffe die paar Informationen die ich habe reichen aus.

Vielen Dank schonmal,

picuk
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Ulf
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Antwort #1 - 15.11.2009 um 14:02:28
 
Moin,

Eine Duldung ist keine Aufenthaltsgenehmigung. Eine Duldung kann ausgestellt werden, wenn eine Abschiebung beispielweise am fehlenden echten Paß bzw. geeigneten Ersatzdokumenten scheitern würde.

Aufgrund der Kurzfristkettenduldungen darfst und mußt Du davon ausgehen, daß die ABH eine Aufenthaltsbeendigung anstrebt.

Gruß, ULF
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picuk
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Antwort #2 - 15.11.2009 um 14:10:58
 
Hallo Ulf,

danke für deine Antwort. Habe gerade einen ähnlichen Thread gefunden und es mir schon fast gedacht... unentschlossen

Aber er ist wirklich staatenlos...darf man ihn dann einfach so wegschicken?
Er hat hier in Deutschland viel Familie...auch alle ehemals staatenlos...bei denen hat es auch irgendwie geklappt...wobei die auch schon länger hier sind.

Könnte man denn mit einer Duldung ausreisen oder kann es sein dass er selbst vllt nur auf den Pass wartet um nach Hause zu kommen?
Kenne ihn leider noch nicht wirklich lange und möchte mir bei allem sicher sein bevor ich mich richtig drauf einlasse. Deshalb könnte es theoretisch so sein.

Ich frage mich nur warum er soviel Geld für den Anwalt ausgibt wenns sowieso hoffnungslos ist.
Er hat mir auch angeboten dass ich mal mit seinem Anwalt telefoniere damit ich alles verstehe...aber keine Ahnung ob das so eine gute Idee ist...wäre das ratsam oder sollte ich mich lieber raushalten?

Liebe Grüße
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Antwort #3 - 15.11.2009 um 15:12:22
 
Ich glaube nicht, dass der Anwalt dir etwas sagen würde, oder?

Mal ne andere Frage: wenn der Betreffende einen syrischen Nationalpass hätte, könnte er dann nicht einen Asylantrag stellen? Oder schließt sich das kategorisch aus?

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picuk
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Antwort #4 - 15.11.2009 um 17:01:44
 
Hey,

danke für deine Antwort. Ja stimmt, der Anwalt würde wahrscheinlich am Telefon nichts sagen...da müsste ich höchstwahrscheinlich schon mit zu einem Termin.

Was ist denn der genaue Unterschied zwischen Pass und Ausweis? Pass = Automatisch Reisepass?
Also mit Ausweis darf er nicht ausreisen...nur mit Pass?

Er betont die Unterschiede immer so doll...er sagt er hat keinen Pass sondern nur einen Ausweis.
Hab gerade nochmal gefragt und er meinte er wird keinen Pass bekommen und auch nicht abgeschoben (zumindest nicht nach Syrien) weil Syrien ihm die Einreise verbietet.
Ich habe vergessen zu sagen dass er Kurde ist...falls das etwas zu bedeuten hat.

Ist es denn wirklich so dass man als Staatenloser nicht zurück nach Syrien darf wenn man einmal das Land verlassen hat? Seine Schwester, die in der Türkei lebt darf auch nicht zur Familie zurück....lediglich die Verwandten aus Deutschland mit deutschem Pass dürfen hin und her reisen.

Laut ihm muss ich mir jedenfalls keine Sorgen machen dass er in nächster Zeit das Land verlassen muss....aber wie kann man weiter vorgehen? Wie schafft mans dass er hier arbeiten darf und auch sicher bleiben kann?

Diese Ungewissheit ist nix für meine Nerven.... Schockiert/Erstaunt
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Antwort #5 - 15.11.2009 um 17:31:00
 
Hallo liebe picuk,

die Ungewissheit wird zunächst aber etwas länger bleiben.

Ausweis -> ist gemeint, sowas wie 'unser' Personalausweis (wird in anderen Ländern auch ID-Card genannt)

Pass(port) -> reisepass

Mit einem Reisepass ist man glaube ich abschiebefähig, weil dann ja die Nationalität bestätigt ist. Andererseits, ich glaube man kann auch mit einer GÜB abgeschoben werden!
Also, ich bin Laie...

Wenn er syrischer Kurde ist, wäre doch ein Asylantrag sinnvoll, oder ist der schon abgelehnt??? Das wäre wichtig, wenn du das den RA fragst.

Guck auch mal auf www.proasyl.de, da findest du auch Kontaktinfos zu Flüchtlingsräten in deiner Nähe.
(sorry @ Mods, wenn das nicht erlaubt ist, bin mir net sicher)

Welchen Aufenthaltsstatus hat er denn genau? Nur eine Duldung? Wenn er alle 2 Wochen schon zur ABH muss, würde ich nicht sagen, dass er sich keine Sorgen um seinen Aufenthalt machen muss, im Gegenteil.
Viel Erfolg. Lg Linda
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Antwort #6 - 15.11.2009 um 18:09:20
 
Also hier gibt es eindeutig zu wenig Infos, um das genau(er)
beurteilen zu können.

Die Sache mit den "Kurden aus Syrien" ist recht komplex. Oft
handelt es sich dann tatsächlich um türkische StA. Wenn er
einen Auseis bzw Papiere über seine Personalien hat, spricht
auch viel dafür, dass er eben nicht staatenlos ist.

Ich würde da ohne die Akten kennen nicht spekulieren.
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picuk
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Antwort #7 - 15.11.2009 um 18:15:23
 
Danke für die Tipps; ich habe leider keine Ahnung ob er schon Asyl beantragt hat. Werde später mal versuchen es herauszufinden.

Hab ganz am Anfang des Kennenlernens mal seinen Cousin der gut deutsch spricht gefragt ob mein Freund in DE bleiben darf....der meinte nur dass seine Papiere soweit in Ordnung wären.

Mein Freund selbst meinte nach dem letzten Anwaltstermin dass seine Papiere jetzt "ein bisschen gut" sind...und in ein paar Monaten alles "fertig" ist hä?

Er musste zuerst alle 3 oder 4 Wochen hin glaube ich...dann hat er einen Termin verpasst und musste danach plötzlich wöchentlich.
Nun ist er aber wieder "hoch" auf 2 Wochen...2 Wochen sind nicht viel aber ist es nicht ein gutes Zeichen dass er weg von der einen Woche ist?Es geht dann doch in die richtige Richtung unentschlossen

Also lt. Anwaltsbrief ist es nur eine Duldung...aus dem Ausweis bin ich nicht richtig schlau geworden...werde den später nochmal begutachten.

fons: Änderung:
Folgepost angehängt. Bitte benutzt doch die Änderungsfunktion;
geht 15 Minuten lang. Danke


Danke für deine Antwort, fons.

Ja du hast recht, das mit dem Ausweis ist komisch...gesehen hab ich den syrischen Ausweis noch nicht, der ist ja nun beim ZAAB.
Was das für einer ist den er bei sich trägt muss ich nochmal gucken.

Türke ist er auf keinen Fall...das denk ich jedenfalls. Er beherrscht ja nichtmal unsere Schrift, er kann nur arabisch schreiben und sprechen tut er auch nur Kurdisch und Arabisch(und natürlich etwas Deutsch).
Was das ganze Geschehen nun auch nicht wirklich leichter macht... Lippen versiegelt
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« Zuletzt geändert: 15.11.2009 um 18:34:16 von N/V »  
 
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Antwort #8 - 15.11.2009 um 19:07:20
 
@picuk

Mal zum Problem an sich: Es gibt Kurden aus Syrien, die von den syrischen Behörden nicht registriert sind und deshalb für die syrische Botschaft nicht als Staatsbürger gelten. Sie können deshalb, auch nach abgelehntem Asylantrag, nicht abgeschoben werden.

Da das andere Kurden wissen, gibt es auch solche, die nur behaupten, sie wären nicht-registrierte Kurden aus Syrien. Manchmal sind sie in Wirklichkeit registriert, aber unter anderem als dem angegebenen Namen, oder sie sind aus der Türkei.

Viele Behörden sind zunächst sehr misstrauisch gegenüber der Behauptung, man wäre staatenlos, auch wenn Dein Freund es vielleicht wirklich ist.

Wenn Dein Freund will, dass Du etwas mehr von der Sache verstehst, ist es sicherlich notwendig, zusammen zum Anwalt zu gehen. Du kannst außerdem über Pro Asyl / Flüchtlingsrat versuchen, Artikel & Informationen über die Problematik insgesamt zu bekommen.

Infos dazu:
http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_728...
http://www.gfbv.de/pressemit.php?id=337&stayInsideTree=1
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/kurdi-almani-kassel/aktuell/2003/juli2003/s...
http://www.fluechtlingshilfe.ch/herkunftslaender/arabia/syrien/syrien-reisedokum...
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Antwort #9 - 15.11.2009 um 20:10:03
 
Danke für deine Antwort und die Tipps, Reinhard. Über die "Möchtegern-Staatenlosen" regt er sich auch oft auf...er kennt anscheinend einige die bleiben dürfen obwohl sie gelogen haben....und versteht natürlich nicht warums bei einem "echten" so schwierig ist.

Hab jetzt den Brief nochmal genau durchgelesen...und das mit dem von dir erwähntem Register steht auch drin. Ich zitiere einfach mal kurz.

Zitat:
[...Ich bin beauftragt mitzuteilen, dass die von meinem Mandanten bislang angegebenen Personalien falsch sind. Weiterhin ist mein Mandant nicht türkischer Staatsangehöriger. Er stammt aus Syrien, ist dort allerdings im Ausländerregister registriert, somit staatenlos.


Das steht drin...mir hat er anfangs auch erzählt er sei Türke. Hab mich da allerdings immer schon gewundert warum er sich mit einigen Leuten nicht verständigen kann obwohl sie auch Türken sind bzw warum er nicht lesen kann und meine türkischen Wörter (die ich ab und zu rausgesucht habe wenns  Verständigungsprobleme gab) nie verstanden hat.

Als wir uns dann etwas besser kannten hat er mir die Briefe und seinen Ausweis gezeigt und mir erklärt "was" er ist und sich für die Lüge entschuldigt, sein Cousin (selbst türkischer Kurde) meint anscheinend es sei besser wenn alle denken er ist Türke...warum auch immer. Das hat dann natürlich einiges erklärt.

In dem Anwaltsbrief sind übrigens viele Fehler...keine Ahnung warum, aber dort wird sein Name auf 2 verschiedene Arten geschrieben.
Das macht mit dem falschen Nachnamen auf seinem Ausweis 3 mögliche Nachname und 2 Schreibweisen des Vornamens...ich hoffe die erwischen den richtigen bei der Änderung....sonst muss er noch einen neuen Ausweis bekommen.

Er kanns ja selbst leider nicht lesen/korrigieren oder buchstabieren.


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Antwort #10 - 15.11.2009 um 20:17:37
 
Dann lies Dir mal das Gutachten des letzten Links durch (Schweiz), vor allem die zweite Seite. Dort ist Register und Ausweis beschrieben, dann wird Dir auch klar, warum er einen Ausweis, aber keinen Pass hat.

Falschangaben nach der Einreise führen natürlich oft zu langwirigen Problemen mit der Ausländerbehörde. Allerdings beruhen sie oft nicht auf "bösem Willen" der Betroffenen, sondern auch auf grausam falschen Tipps von "Kumpeln" im Flüchtlingsheim.

Schreib aber bitte unbedingt mit ihm zusammen sofort einen Brief an den Anwalt, in dem er darauf hinweist, dass der Anwalt in seinen Briefen bitte zumindest den Namen penibel korrekturlesen soll, bevor er einen Brief an die ABH abschickt. Gerade hier ist das eine äußerst sensible Frage, und er muss von seinem Anwalt 100%ige Präzision verlangen. Sein Brief sollte möglichst schnell beim Anwalt sein – möglicherweise mit der Bitte verbunden, der Anwalt möge sofort eine Richtigstellung an die Ausländerbehörde schicken. Wenn jetzt die dritte Schreibweise des Namens in die Akte kommt, könnte das später weitere Probleme geben.
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Antwort #11 - 15.11.2009 um 20:32:36
 
Danke dir, also ist er ein "Ajanib". Der Link erklärt natürlich einiges.
Ich glaube auch, dass es ein "super Tipp" von Kumpels war...er hat sich nämlich auch einen ganzen Schwung jünger "gemacht"...ich denke in der Hoffnung, dass Minderjährige eher "genommen" werden...denn zu dem Zeitpunkt der Falschangabe war er lt. falschem Geburtsdatum noch 17.

Das mit dem Brief bespreche ich am besten mit seinem Cousin, der wird hoffentlich wissen welche Schreibweise nun die Richtige ist.
Ich weiss zwar wie sein Nachname ausgesprochen wird...aber  Schreibweisen gibts da leider wirklich einige. Deshalb kann ich mir so ohne Hilfe auch nicht 100%ig sicher sein.
Werde das morgen mal in Angriff nehmen.

Stehen die Chancen denn besser wenn er beweisen kann dass er staatenlos ist und in Syrien nicht erwünscht ist?
Oder kommt er dann u.U. in ein ganz anderes Land?

Morgen ist der nächste Termin bei der ZAAB....bin gespannt wann er danach wieder hin muss.
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Antwort #12 - 15.11.2009 um 20:43:06
 
Bei der Schreibweise geht es darum, die richtige arabische Schreibweise nach ISO-Norm in die richtige Schreibweise in lateinischer Schrift umzusetzen – dein OLG hat eine Liste ermächtigter Arabisch-Übersetzer, die das können. Ich weiß nicht, ob ein Cousin aus der Türkei da wirklich helfen kann.

Wenn er beweisen kann, dass er staatenlos ist, ist das auf jeden Fall ein guter Grund, statt einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Richtet Euch trotzdem darauf ein, dass es längere Zeit dauern kann, bis die Behörde das auch akzeptiert - gerade weil er nach der Einreise eine türkische Identität angegeben hat.

Duldung für eine Woche oder zwei Wochen gibt die Ausländerbehörde, um ihn unter Druck zu setzen, seine Angelegenheiten schnell zu klären.
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Antwort #13 - 15.11.2009 um 20:55:30
 
Danke schön für die hilfreichen Tipps, das ist alles anscheinend doch nicht so leicht wie er sich das vorstellt.
Ich hoffe er nimmt die Ratschläge auch an.

OLG ist das Oberlandesgericht nehme ich an; stimmt...da wird der türkische Cousin wirklich nicht viel weiterhelfen können wenn er  kein  oder nur kaum arabisch kann.
Ich werde mal ein bisschen googlen...wobei es sein kann dass schon "professionell" übersetzt wurde, denn im Brief steht als Anlage u.a. eine Übersetzung des syrischen Ausweises aufgezählt...aber wer weiss wer das gemacht hat.

Bin nun auf jeden Fall um einiges schlauer und trotz allem etwas beruhigter...Dinge die man nachvollziehen kann machen einem nicht mehr soviel Angst Smiley
Mal gucken was er dazu sagt und was es morgen nach dem ZAAB Termin Neues gibt.

danke

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Antwort #14 - 16.11.2009 um 10:47:56
 
Hallo zusammen,

er hat sich gestern abend nochmal richtig Mühe gegeben und mir alles genau erklärt...es ist wirklich so, dass er kein Land haben darf, keinen Führerschein usw...mit seinem Ausweis hat er nur begrenzt Rechte.
Zur ABH muss er wohl nur so oft, weil der Zuständige ihn etwas auf dem Kieker hat. Das liegt daran, dass er in der Vergangeheit offensichtlich nicht alle Termine wahrgenommen hat und so wie ichs verstanden habe auch son bisschen frech geworden ist wenn ihm was nicht passt.
Hab ihm nun aber nahegelegt dass er doch bitte freundlich sein soll .

Wobei ich auch gelesen habe, dass diese kurzen Abstände zwischen den Terminen eigentlich  nicht erlaubt sind ...sowas ist anscheinend "reine Schikane"...er musste sogar schonmal nach einem Tag hin hat er gesagt... Lippen versiegelt

Naja bin gespannt was heute dabei rauskommt Smiley
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Antwort #15 - 16.11.2009 um 13:47:23
 
Dass er keinen Ausweis haben darf stimmt meines Kenntnisstandes nach so nicht. Wenn er einen Nationalpass, d.h. einen Passport/Reisepass hätte, dann würde es schwierig, aber ein Ausweis ist doch für die Identitätsklärung wichtig. (schweitzer oder reinhard mögen mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liege!)

Wende dich lieber mal an einen Flüchtlingsrat, die können euch echt unter die Arme greifen. Ich weiß, dass er vielleicht Angst hat dahin zu gehen, aber die sind wirklich sehr hilfsbereit!

2 wöchentliche Termine habe ich allerdings auch schon hier im Bekanntenkreis gehabt, sind also wahrscheinlich nicht unerlaubt.

Hast du ihn denn auch nach dem Asylantrag/verfahren gefragt?


Gruß
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Antwort #16 - 16.11.2009 um 14:28:18
 
picuk schrieb am 16.11.2009 um 10:47:56:
Er hat sich gestern abend nochmal richtig Mühe gegeben und mir alles genau erklärt...es ist wirklich so, dass er kein Land haben darf, keinen Führerschein usw...mit seinem Ausweis hat er nur begrenzt Rechte.


Das mag in seinen Augen so sein, ist allerdings falsch.

Richtig ist: Hätte er einen Pass & Staatsangehörigkeit, würde die Ausländerbehörde nach dem abgelehnten Asylantrag seine Ausreise oder Abschiebung betreiben. "Ich darf also keinen Pass oder Führerschein haben" ist dann seine subjektive Schlussfolgerung – aus Sicht der Ausländerbehörde wäre es mehr als erwünscht.

Wenn sein Ausweis echt ist, er also Staatenloser aus Syrien ist, prüft die Ausländerbehörde die damit verbundene Behauptung Syriens. Syrien hat ja diese Gruppe von Kurden als "Ausländer" identifiziert mit der offiziellen Begründung, sie seien illegal aus der Türkei oder Irak eingewandert. Insofern versucht die Ausländerbehörde natürlich auch, eine möglicherweise bestehende Staatsangehörigkeit aus einem dieser beiden Länder herauszufinden.

Zitat:
Zur ABH muss er wohl nur so oft, weil der Zuständige ihn etwas auf dem Kieker hat. Das liegt daran, dass er in der Vergangeheit offensichtlich nicht alle Termine wahrgenommen hat und so wie ichs verstanden habe auch son bisschen frech geworden ist wenn ihm was nicht passt.
Hab ihm nun aber nahegelegt dass er doch bitte freundlich sein soll.


Der Schlüsselbegriff ist "Mitwirkungspflicht". Das ist ein sehr weites Feld, was auch in verschiedenen Bundesländern und Ausländerbehörde verschieden ausgelegt wird.

Offenbar geht die Ausländerbehörde davon aus, dass er irgendwelche Papiere hat oder besorgen kann, die er bisher nicht vorgelegt hat. Es kann mühsam sein, aber es würde sich lohnen, sich die Forderungen der ABH mal in aller Ruhe anzuhören. Vielleicht gelingt es ja, bei einigen offenen Fragen oder einem Verdacht klare und fundierte Antworten zu geben und damit das Verhältnis zu entspannen.

Zitat:
Wobei ich auch gelesen habe, dass diese kurzen Abstände zwischen den Terminen eigentlich  nicht erlaubt sind ...sowas ist anscheinend "reine Schikane"...er musste sogar schonmal nach einem Tag hin hat er gesagt..


Das kann sein. Wenn Du andererseits schreibst, dass er sich Anfangs als Kurde aus der Türkei, dann als Kurde aus Syrien ausgegeben hat, zwei Namen benutzt hat, "frech" geworden ist etc., würde ich ihm empfehlen, dass er sich sein eigenes Verhalten genauso kritisch ansieht wie das Verhalten der Behörde. Er soll meinetwegen die ABH bei offensichtlicher Schikane gerne kritisieren. Aber er sollte sein eigenes Verhalten auch daraufhin überprüfen, welchen Beitrag er leisten könnte und will, das Verhältnis zu verbessern.

Schon aus dem Grund, weil man normalerweise das eigene Verhalten viel einfacher ändern kann als das Verhalten des "Gegenüber".... Er könnte ja bei der ABH mal offen erklären, wie er auf die Idee kam oder gebracht wurde, sich mit falscher Identität zu präsentieren, einfach um den ersten Schritt zu machen.


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« Zuletzt geändert: 16.11.2009 um 14:43:40 von reinhard »  
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Antwort #17 - 23.11.2009 um 17:57:44
 
Hallo zusammen und danke nochmal an euch beide,

also...der nächste Termin ist 12 Tage nach dem letzten, hat sich also irgendwie wieder um 2 Tage verkürzt. Das letzte Mal waren es genau 14.

Was das Asylverfahren betrifft habe ich ihn gefagt...er sagt dass es noch nich abgelehnt wurde, dass man noch die Daten prüft.
Er hat offensichtlich auch noch ein Zimmer im Asylantenheim(das wusste ich vorher nicht)...bekommt das jeder?

Auf jeden Fall gehe ich beim nächsten Mal mit zur ABH und ein Kumpel von ihm ruft bei seinem anwalt an...der erreicht ihn aber nicht und meldet sich wenns was Neues gibt.

Kann er denn, sofern er bleiben darf jemals eine Arbeitserlaubnis erhalten? Also wenn er nun wirklich als staatenloser Flüchtling anerkannt wird?

Das ist nämlich denke ich das größte Problem. Momentan greift sein Cousin ihm finanziell unter die Arme und bezahlt im Anwalt,Zugfahrkarten und lässt ihn kostenlos bei sich im Restaurant essen usw...aber ob der das noch lange mitmacht hmm...ich weiss es nicht.
Wovon leben so Asylanten? Alle von "Schwarzarbeit"?

liebe grüße
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Antwort #18 - 23.11.2009 um 18:29:30
 
Hallo,

also ich kenne es so, dass die Leute in diesen Asylheimen 2 mal in der Woche eine Kiste mit Essen und Getränken bekommen. Bei meinem Mann war es so, dass er eine Art "Einkaufszettel" machen konnte (natürlich begrenzt) und dies konnte er sich zwei Mal in der Woche abholen. Außerdem bekam er eine Art "Taschengeld" (ich meine 20€ im Monat). Ein bis zweimal im Jahr gab es Gutscheine für Bekleidung.

Das waren unsere Erfahrungen.

Liebe Grüße
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Antwort #19 - 23.11.2009 um 19:06:43
 
Hey,

danke dir:). Ja hab ihn nochmal gefragt und er sagte was von 40 € monatlich und kostenlosem Essen. Allerdings hab ich das mit den Zimmern wohl falsch verstanden....es ist kein Einzelzimmer sondern mit 4-7 Leuten zusammen.

Hatte mich schon leicht drüber aufgeregt^^

Wie hast du es denn geschafft dass dein Mann dein Mann wird?

Heiraten würde in unserem Fall ja sowieso nix bringen...jedenfalls nicht solange seine Staatsangehörigkeit ungeklärt ist.

Wir erreichen diesen blöden "Dolmetscher-Freund" nicht...das macht mich irre, ich will Infos.
Ein Heimmitbewohner hat heute nach nur 6 Monaten einen Pass bekommen... ich hoffe "meiner" ist auch bald mal dran.

Weiss jemand wie das ist wenn man dann mit diesem Staatenlosenpass aus Deutschland zurück nach Syrien geht? Hat man dort dann wieder Rechte?
Mein Freund sagt dieser Pass würde dort nix bedeuten und  praktisch sofort zerrissen werden...können die das einfach so?

Liebe Grüße
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Antwort #20 - 23.11.2009 um 19:48:18
 
Also, jeder (zumindest fast jeder glaube ich) Asylbewerber wird in einem Asylantenheim untergebracht, wobei da weiss Gott keine Zustände wie in einem Hotel oder Hostel herrschen, guck es dir am besten mal selber an.

Dass der Bekannte von deinem Freund so 'schnell' einen Flüchtlingsauswei bekommen hat, liegt wahrscheinlich daran, dass dessen Identität durch irgendwelche Dokumente oder Ausweise validiert sind und somit eine Flüchtlingsanerkennung erleichtert wurde.

Ich kenne Fälle, die noch nach 7 Jahren nicht anerkannt wurden...

Wart ihr denn jetzt mal bei der Flüchtlingshilfe?

P.S. Dass mit der Schwarzarbeit *räusper* würd ich net so anführen.
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Antwort #21 - 23.11.2009 um 20:00:59
 
Danke dir,

ja er arbeitet ja auch nicht...aber einige seiner Mitbewohner anscheinend...deshalb war das so ein Gedanke.

Hmm dann hoffe ich mal dass seine Dokumente auch bald mal geprüft werden...so wies aussieht hat er das alles auch erst vor ca. 8 Monaten beantragt. Keine Ahnung warum er es vorher nicht gemacht hat.

Ja stimmt, die Heime werden nicht schön sei...da kam wohl meine alte Einstellung wieder etwas hoch...es gab mal eine Zeit in der ich mich sehr sehr über Ausländer aufgeregt habe usw...ihr wisst was ich meine  Augenrollen Hab mich da in den letzten 5 Jahren um 180° gedreht ;o

Nee waren noch nirgendswo, haben beide die Woche flachgelegen und kommen nun langsam erst wieder auf den Damm... Lippen versiegelt
Muss mich im Laufe der Woche mal drum kümmern  unentschlossen

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Antwort #22 - 23.11.2009 um 20:56:20
 
Smalltalk bitte im Userforum oder per PN. Ansonsten wird
hier dicht gemacht. Danke.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #23 - 25.11.2009 um 01:04:10
 
picuk schrieb am 23.11.2009 um 19:06:43:
Weiss jemand wie das ist wenn man dann mit diesem Staatenlosenpass aus Deutschland zurück nach Syrien geht? Hat man dort dann wieder Rechte?
Mein Freund sagt dieser Pass würde dort nix bedeuten und  praktisch sofort zerrissen werden...können die das einfach so?

Liebe Grüße

Eigentlich ist m.E. in internationalen Vereinbarungen der jeweilige Rechtsstatus von Szaatenlosen (die mit entsprechenden Pässen ausgestattet sind) geregelt.
Was nicht automatisch heisst, dass sich jedes Land an diese Vereinbarungen hält (voraus gesetzt Syrien hat diese Vereinbarungen ratifiziert).
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der hier angestrebte Pass im worst Case in Syrien im Wortsinn Nichts wert ist.
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Antwort #24 - 25.11.2009 um 12:32:03
 
picuk schrieb am 23.11.2009 um 19:06:43:
Heiraten würde in unserem Fall ja sowieso nix bringen...jedenfalls nicht solange seine Staatsangehörigkeit ungeklärt ist.


Sollte er mit einer Deutschen verheiratet sein, hätte er einen Anspruch auf eine AE. Dafür muss er noch weitere Bedingungen erfüllen, die er vielleicht (noch) nicht erfüllt.

Aber Ihr solltet die Frage des Heiratens möglichst unabhängig von ausländerrechtlichen Folgen entscheiden. Wenn Ihr wisst, was Ihr wollt, hilft das ja auch schon weiter.

Zitat:
Ein Heimmitbewohner hat heute nach nur 6 Monaten einen Pass bekommen... ich hoffe "meiner" ist auch bald mal dran.


Das beides hat nichts miteinander zu tun.

Zitat:
Weiss jemand wie das ist wenn man dann mit diesem Staatenlosenpass aus Deutschland zurück nach Syrien geht? Hat man dort dann wieder Rechte?


Vermutlich scheitert ein solcher Versuch schon daran, dass keine Fluggesellschaft ihn mitnimmt. Es ist ja gerade kein Staatenlosenpass.

Wenn er einen deutschen Staatenlosenpass hätte, würde er vermutlich von Syrien kein Visum bekommen.

Ihr solltet Euch darauf konzentrieren, seine Identität nachzuweisen, daraus ergibt sich auch sein (rechtloser) Status in Syrien. Über diesen Weg wäre später oder viel später auch eine AE in Deutschland denkbar. Ihr müsst es sehr systematisch angehen, auch ständig frische Informationen, Gutachten und Gerichtsurteile suchen.

Versuch es mal bei google mit "Syrien" "Kurde" "staatenlos". Oder geh zu asyl.net

Zitat:
Mein Freund sagt dieser Pass würde dort nix bedeuten und  praktisch sofort zerrissen werden...können die das einfach so?


Ja, die können das einfach so.

Du kannst bei google auch "Muhammad Haidar Zammar" eingeben, wenn Du Infos brauchst, was in Syrien im Gegensatz zu Deutschland möglich ist.

Es hilft Dir im Verfahren auf jeden Fall, wenn Du mehr Hintergrundwissen hast als Du für die nächsten Schritte brauchst, weil Du so auch Missverständnisse durch mangelhaftes Dolmetschen vermindern kannst.

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Antwort #25 - 30.11.2009 um 13:41:01
 
Danke nochmal für eure Antworten und sorry für den Smalltalk.

Habe den Namen gegooglet und es ist echt erschreckend was da so gemacht wird.

Den Anwalt hatten wir bisher immernoch nicht an der Strippe...und heute war der nächste der Termin bei der ABH. Und nun habe ich richtig Angst Griesgrämig

Er hat gerade angerufen dass er heute nicht zurückkommt, er muss plötzlich morgen früh nach Hannover, anscheinend zur türkischen Botschaft.
Es wurde extra ein Auto organisiert ( von der ABH) und sein Anwalt fährt wenn ichs richtig verstanden habe mit, ebenso ein Freund der besser deutsch spricht und mir versichert hat es könne nix passieren.

Hab aber trotzdem ein ganz mieses Gefühl..wenn ichs richtig verstanden habe, haben die ihm den Ausweis bis dahin weggenommen....was passiert da?Griesgrämig


Liebe Grüße

*Ach ja, mein freund hat zuerst was von Polizei gesagt..da hatte ich noch mehr Angst. Darüber hat der besser deutsch sprechende Kollege aber nichts gesagt..er kann doch nun nicht einfach von heute auf morgen in die Türkei geschickt werden oder?
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Antwort #26 - 30.11.2009 um 14:14:33
 
Sorry für den Doppelpost aber ich kann nicht nochmal editieren und bin gerade leicht panisch  Traurig

Also entweder kommt er in Abschiebehaft, direkt zum Flughafen oder er muss wirklich nur zur Passausstellung dahin...richtig?

Aber habe leider beim  googlen bei keiner Passausstellung etwas von einem organisierten Fahrzeug zum Konsulat gelesen...das können die nicht machen  Traurig
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Antwort #27 - 30.11.2009 um 14:55:13
 
Das Ganze klingt für mich nach einer Botschaftsvorführung bei der überprüft werden soll, ob Dein Freund von den türkischen Stellen als türkischer Staatsangehöriger "anerkannt" wird oder nicht. -

Für solche Zwecke ist es üblich, dass die ABH ein Fahrzeug "chartert".   - Normalerweise kommt es von einer solchen Vorführung aus nicht zu einer Abschiebung. (Dafür müsste ja schon ein Flug in ein Land gebucht sein, von dem man bei Botschaftsvorführung noch nicht weiß, ob es den Betreffenden überhaupt als seinen Staatsaneghörigen anerkennt bzw. für ihn einen Pass oder ein Ersatzpapier ausstellt - dies wäre also ein nicht kalkulierbares Risiko für die deutschen Behörden und ist insofern mehr als unwahrscheinlich).

Im Übrigen: Wenn der Anwalt wirklich dabei ist, könnten unmittelbar Rechtsmittel eingelegt werden - insoweit ist also eine Absicherung gegeben. - Mehr ist unter den gegebenen Umständen nicht drin.

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Antwort #28 - 30.11.2009 um 15:02:42
 
Hallo Schweitzer,

vielen Dank für deine Antwort. Das beruhigt mich erstmal. Habe im Internet nämlich keine Begründung für so einen "Fahrservice" gefunden...normalerweise muss man ja immer selbst zusehen wie man von A nach B kommt.

Also wenn das türkische Konsulat ihn nun für "nicht türkisch" erklärt darf er auf jeden Fall erstmal bleiben oder?
Und wenn sie- warum auch immer-sagen er ist Türke wird wahrscheinlich ein Flug gebucht?

Ist es denn normal dass man soo früh und so plötzlich dahin muss? Die hätten ja wenigstens vorher bescheid sagen können.
Er muss schon um 8.30 da sein... unentschlossen
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Antwort #29 - 30.11.2009 um 15:15:46
 
picuk schrieb am 30.11.2009 um 15:02:42:
Also wenn das türkische Konsulat ihn nun für "nicht türkisch" erklärt darf er auf jeden Fall erstmal bleiben oder?


Das sehe ich so, ja.

picuk schrieb am 30.11.2009 um 15:02:42:
Und wenn sie- warum auch immer-sagen er ist Türke wird wahrscheinlich ein Flug gebucht?


So schnell schießen die Preussen nicht - es müsste ja erstmal ein Pass(ersatz)papier ausgestellt werden. Dass das sofort stattzufinden hat, wird sich die türkische Behörde nicht vorschreiben lassen. - Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Deinem Freund im Zweifel dann erstmal die Abschiebung in die Türkei angedroht werden müsste - dagegen wäre dann zumindest noch ein Rechtsmittel möglich.

Letztlich ist das aber doch alles mehr oder minder spekulativ, das Du ganz Genaues selbst nicht weißt ...

Mehr vermag ich hier so "aus der Hüfte" auch nicht zu sagen. -

Aber nochmal: Wenn der Anwalt ihn wirklich begleitet, hat er grundsätzlich den maximal möglichen Schutz an seiner Seite.

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Antwort #30 - 30.11.2009 um 15:26:45
 
Danke dir,

das beruhigt mich erstmal etwas. Obwohl ichs noch etwas komisch find dass das nun so Knall auf Fall passiert.
Er ruft mich heute abend nochmal an, ich hoffe dass ich dann noch ein paar genauere Informationen bekomme.

Der Anwalt hatte der ABH ja geschrieben dass er in Syrien als Ausländer registriert ist, inkl. irgendwelcher Papiere die das beweisen.
Also wurde ja wahrscheinlich festgestellt dass er kein "richtiger" Syrer ist...sonst könnte man sich die Vorstellung beim türkischen Konsulat ja sparen und ihn direkt nach Syrien schicken.
Ich hoffe die beurteilen richtig...was wird dort eigentlich gemacht? Wird man ausgefragt oder werden nur die Papiere beurteilt?
Welche Sprachen sprechen die? Er spricht nämlich wirklich kein türkisch...nur ein paar Brocken...und sein Freund der übersetzt ist nun auch nicht wirklich super gut zu verstehen...hoffentlich verstehen die alles richtig  unentschlossen

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Antwort #31 - 30.11.2009 um 16:45:06
 
Solch eine Botschaftsvorführung kann auch positiv für ihn sein: Wenn die türkische Botschaft (Konsulat Hannover) definitiv feststellt, dass er kein Staatsbürger ist.

Dein Freund will ja die Feststellung erreichen, dass er "nicht anerkannter Syrer" (staatenlos) ist. Und wenn die ABH abklärt, dass er weder zur Türkei noch zum Irak gehört, sondern das syrische Papier sein einziges ist, ist alles klar.

Ich hatte Dir ja ein paar Quellen / Infos genannt, danach hat Syrien damals sehr viele Kurden willkürlich "ausgebürgert", aber ohne den Nachweis, dass sie wirklich Türken oder Iraker sind. Einen Dolmetscher für das türkische Konsulat braucht er übrigens nicht. Die wollen sich ja davon überzeugen, ob er Türke ist. Also sprechen sie ihn auf Türkisch an und gucken, ob und wie er antwortet.
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Antwort #32 - 30.11.2009 um 16:56:57
 
Hallo reinhard,

vielen Dank. Du hast recht...jetzt wo ich verstehe worum es geht, sehe ich es auch eher positiv.´
Es klang nur zuerst so dramatisch... Ausweis entzogen (damit meinte er wohl einfach dass er vorerst nicht verlängert wurde), Auto bereitgestellt, türkisches Konsulat....das klang für mich wie "persönlich von der Polizei zum Flughafen gebracht werden um abgeschoben zu werden..."

Hoffentlich sind die Leute dort nicht voreingenommen...habe gelesen, dass sogar nur anhand der Gesichtsform oder der Aussprache entschieden wurde...mein Freund hat schon ein ziemlich türkisch aussehendes Gesicht, finde ich.
Seine Vorfahren kommen ja auch aus der Türkei und seine Familie lebt ziemlich grenznah...wenn das mal gutgeht... unentschlossen
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Antwort #33 - 30.11.2009 um 17:40:48
 
Das stimmt. Es ist ein undurchsichtiges und für die deutsche Justiz nicht wirklich nachprüfbares Verfahren. Der Justiz hier (Verwaltungsgericht) ist nur die Schlussfolgerung der Ausländerbehörde mit den Dokumenten, die zur Begründung vorgelegt werden, überprüfbar.

Letztlich sind die Maßnahmen der ABH aber oft auch Routine: Jeder mit unklarer Identität wird Botschaften vorgeführt, jedesmal wird von der ABH gefahren, jedes Mal wird der Pass vorher eingezogen und hinterher zurück gegeben. Das ist keine "Einzelfallbehandlung" von Deinem Freund, und Du kannst nichts draus schließen.

Der Anwalt ist dabei, und der weiß, was hinterher zu tun ist.
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Antwort #34 - 30.11.2009 um 19:30:02
 
Hallo,

der Anwalt ist doch nicht dabei...er hat nur mit ihm gesprochen und versichert bekommen, dass nix passieren kann weil die ABH nichts an den Anwalt geschickt hat.
Er ist sich sehr sehr sicher dass er morgen wieder bei mir ist (schläft heute Nacht im Heim).

Ich bin mir da aber leider nun doch wieder nicht so sicher...er musste auch zum Arzt...warum das?
Sowas muss man doch nur damit sichergestellt werden kann dass jemand fit genug für die Ausreise ist oder nicht? unentschlossen
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Antwort #35 - 30.11.2009 um 20:07:15
 
Tut mir leid, ich kann nicht mehr editieren...hab aber was sehr besorgniserregendes gefunden Griesgrämig

Zitat:
Am Tag vor der Abschiebung war das Ehepaar jedenfalls noch zu einer Untersuchung beimGesundheitsamt bestellt worden. Syrien ist ein Land mit immer noch eklatanten Menschenrechtsverletzungen und einer besonderen Diskriminierung von Kurden (vgl. Bericht von amnesty international). Hinzu kommt heute die Verschlechterung der Lebensbedingungen durch über eine Million irakischer Flüchtlinge.

All diese Gründe hinderte die Ausländerbehörde des Landkreises Oldenburg nicht, Herrn und Frau
XXX – XXX
und die beiden Kinder, in einer Nacht- und Nebelaktion festzusetzen. Die Behörde folgt dem bekannten harten Kurs des Bundesinnenministers (Abschluss eines Rückführungsabkommens mit dem syrischen Staat) und des Nieders. Innenministers Schünemann.
]


Es geht um ein Ehepaar was abgeschoben wurde, ganz plötzlich...und es war die gleiche Ausländerbehörde...was kann ich tun?
Ich will wenigstens wissen wohin er kommt falls er ausgeflogen wird...wo erfahre ich sowas? Ich würde falls es geht direkt mitfliegen, das geht aber nur wenn ich weiss wohin und wenns in die Türkei geht.

Er war sich so sicher, aber ich hab ein ganz ganz schlechtes Gefühl...man liest ja auch immer wieder dass Leute einfach verschwinden.

Traue mich nun aber auch nicht ihn nochmal anzurufen...nicht dass er Angst bekommt und dort morgen nicht mehr erscheint...


Daddys' Änderung:
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes... Realnamen entfernt.
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Antwort #36 - 30.11.2009 um 20:37:25
 
Wenn er nicht auf türkisch antwortet, wird er ja wohl kaum Türke sein oder?

Eine Abschiebung müsste doch erst angedroht werden. Wenn dem so wäre, wüsste das doch der Rechtsanwalt oder er.

Mach ihn lieber nicht nervös, indem du ihm davon erzählst. Besser wärs wenn du dich an den RA von ihm wendest.
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Antwort #37 - 30.11.2009 um 20:41:40
 
Er ist ja auch ganz sicher kein Türke Griesgrämig

Den RA erreicht man jetzt nicht mehr und morgen früh ist es zu spät.
Die müssen irgendetwas geplant haben sonst hätte er nicht zum Arzt gemusst...er hat sich gewundert weil er vorher nie hinmusste.
Ich halte das so nicht aus - irgendjemand muss doch genau wissen was passiert / passieren kann...also irgendjemand von der Behörde da, die müssen doch auch irgendwie erreichbar sein.

Geht es immer direkt nach Istanbul oder ist das verschieden?
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Antwort #38 - 30.11.2009 um 20:46:41
 
Linda.1001 schrieb am 30.11.2009 um 20:37:25:
Wenn er nicht auf türkisch antwortet, wird er ja wohl kaum Türke sein oder?

Naja! So einfach kann man das sicherlich nicht sagen, nur weil  er nicht auf türkisch antwortet, dass er kein Türke ist.

picuk schrieb am 30.11.2009 um 20:41:40:
Ich halte das so nicht aus - irgendjemand muss doch genau wissen was passiert / passieren kann...also irgendjemand von der Behörde da, die müssen doch auch irgendwie erreichbar sein.

Ich glaube dir, dass du sich halb verrückt machst. Doch im Moment kannst du nichts tun, ohne die dass die Sache schlimmer wird.
Um diese Zeit ist keiner mehr erreichbar.
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Antwort #39 - 30.11.2009 um 20:53:51
 
Halb verrückt ist leicht untertrieben  weinend Ich sitze schon so gut wie im Flieger nach Istanbul...falls er überhaupt nach Istanbul kommen würde.
Im schlimmsten Fall gehts noch in irgendein Land für das ich selbst ein Visum brauche.

Hab nur solche Angst dass keiner mir sagen kann wo er hingebracht wird, ihm vllt sein Handy abgenommen wird...und ich ihn einfach nie wieder auffinde.

Falls er in die Türkei kommt muss ich auf jeden Fall sofort hinterher...er kennt da niemanden und Geld hat er auch nicht, so könnte er zumindest die erste Zeit mit mir ihn ein Hotel.

Das ist alles so scheisse...da ist die Strafe für mein jahrelanges NPD wählen.... unentschlossen
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Antwort #40 - 30.11.2009 um 21:23:35
 
Nochmal ich - kann wieder nicht editieren, sorry.

Also...nachdem ich nun schon angefangen habe meinen Koffer zu packen unentschlossen habe ich ihn doch nochmal angerufen.

Er musste anscheinend nur zum Arzt weil er beim Sozialdings (irgendwas mit Sozial) Geld wollte (dieses monatliche Geld).
Da er aber lange nicht mehr im Heim war weil er die letzten Monate immer bei mir war, musste er nochmal zum Doktor bevor er nochmal Geld bekommt.

Verstehe den Zusammenhang nicht aber ok...er meinte dass sein Name nicht mehr dort registriert war oder sowas.

Kann man daraus irgendwie was logisches machen? Verstehe nicht was Doktor mit Geld bekommen zu tun hat...oder musste er sich neu für das Heim registrieren?
Jedenfalls musste er erst zum Arzt als er Geld wollte.

Er meinte auch er hätte seinen neuen Pass/Ausweis (keine Ahnung) was schon bei der ABH gesehen und kriegt den sobald er beim Konsulat war.

Ist das irgendwie logisch?


Sorry fürs spammen aber meine Nerven sind für sowas echt nicht gemacht... Schockiert/Erstaunt
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Antwort #41 - 30.11.2009 um 21:24:05
 
picuk schrieb am 30.11.2009 um 20:53:51:
Das ist alles so scheisse...da ist die Strafe für mein jahrelanges NPD wählen....

Ich unterstelle eine gewisse Gedankenlosigkeit bei deiner Wortwahl... andernfalls müsste ich annehmen, dass du mit deiner Aussage eine rechtsextreme Auslegung der Gesetze behördlicherseits unterstellen würdest...

Achte bitte zukünftig auf deine Wortwahl...

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Antwort #42 - 30.11.2009 um 21:26:38
 
@Daddy: Entschuldige bitte, ich weiss dass das wieder offtopic und unangebracht war.
Es war aber ganz anders gemeint. Ich unterstelle niemandem Rechtsextremismus, das war mehr ein "Ich habs verdient..." weil ich früher sehr leichtfertig ohne über die Menschen nachzudenken mit dem Thema umgegangen bin und mich über Abschiebungen sogar gefreut habe.
Wenn man selbst damit zu tun hat versteht man was man anderen Leuten mit seinen blöden Sprüchen evtl. angetan hat.

Aber auch das hat nichts mit dem Thema zu tun, tut mir leid.
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Antwort #43 - 30.11.2009 um 21:44:27
 

Was für einen neuen Pass? Einen blauen? Und wer stellt den Pass aus? Ist seinem Asylantrag vllt stattgegeben worden?

Das würde erklären warum er nicht mehr beim Sozialamt gemeldet ist...

Ich weiss, du fühlst dich schlecht, aber das einzige was du jetzt tun kannst, ist morgen abzuwarten. Hätte er eine Abschiebeandrohung, hätte er dir das doch gesagt....
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Antwort #44 - 30.11.2009 um 21:51:12
 
Puhh keine Ahnung was für einer. Ich denke einfach nur die Verlängerung der Duldung ...aber die wird ja eigentlich nicht vorbereitet.
Der "Pass" war beim ABH...den hat er gesehen als seiner praktisch eingezogen wurde.

Oh Sozialamt, ich dachte das wurde abgeschafft...ja das war es dann wohl.
Wird man da nur abgemeldet wenn man einen Pass bekommt/abgeschoben wird oder auch wenn man sich einfach ne Weile nicht blicken lässt?
Er war das letzte Mal ja vor 2 Wochen da, allerdings ohne Geld zu holen.

Ja klar hätte er mir das gesagt aber wenn ich diese Schauergeschichten im Internet lese können die ihm alles ezählt haben und ihn  trotzdem wegschicken Griesgrämig

*Aber warum muss er im Falle eines stattgegeben Asylantrages trotzdem zum Konsulat? Gäbe es dafür eine Erklärung?
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Antwort #45 - 01.12.2009 um 11:45:12
 
Es nützt nichts – Du musst Dich einfach gründlicher informieren, sonst kannst Du die Vorgängen nur falsch verstehen.

Es gibt (leider) keine Deutsch-Kurse für abgelehnte Flüchtlinge, deshalb ist eine Art Pidgin-Deutsch entstanden. "Neuer Pass" heißt tatsächlich in dieser Sprache Duldungs-Verlängerung.

Und: Anerkannt ist er keineswegs, er wurde abgelehnt. Die Anerkennung setzt voraus, dass "sein Staat" ihn verfolgt hat. Die Logik des Bundesamtes ist für Normalmenschen nahezu unverständlich, aber die geht so: Wenn er staatenlos ist, gibt es so etwas wie "seinen Staat" nicht, also auch keine staatliche Verfolgung, also auch keine Anerkennung.

Wer anerkannt ist, hat keine Duldung, sondern einen blauen Pass (sieht aus wie Deiner, bloß nicht d'rot, sondern d'blau) mit einer Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis.

"Türke" ist von der Ausländerbehörde nie ethnisch gemeint, sondern gemeint ist immer die Staatsangehörigkeit. Im SPIEGEL von gestern hast Du eine lange Geschichte eines Deutschen, der in die Türkei abgeschoben wurde, weil ihm die Staatsangehörigkeit unterstellt wird. Türkisch kann er nicht, da gewesen ist er noch nie, hier geboren ist er auch.

Die vielen Geschichte, dass Leute "über Nacht" abgeschoben werden, stimmen so nicht. Sie haben immer mehrere Ankündigungen, Abschiebeandrohungen, Ausreiseaufforderungen vorher zugeschickt bekommen. Problem ist manchmal, dass die Post im Heim nicht richtig zugestellt wird, die Betroffenen die Post nicht verstehen – manchmal auch: nicht wahrhaben wollen.

Umgekeht: Wenn Du die Situation rechtlich verstehst und die Post systematisch verfolgt, was sein Rechtsanwalt ja macht, kommt keine Panik mehr auf.

Vereinbare doch nächstes Wochenende mit ihm zusammen, Euch mal gründlich mit seiner Situation vertraut zu machen. Dann ruft Ihr beim Rechtsanwalt an und fragt, ob er im Januar einen Zwei-Stunden-Termin für Euch beide macht. Bis dahin versuchst Du, einige Informationen über Asylrecht, Staatenlosigkeit und syrische Kurden zu lesen.
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Antwort #46 - 01.12.2009 um 12:28:17
 
Danke dir,

ja du hast recht. Die meiste Panik ist durch Missverständnisse bzw Unwissen meinerseits entstanden.
Mein Kurdisch ist leider auch noch alles andere als gut, weshalb ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt wohl am besten wäre.
Telefonisch ist der sowieso kaum zu erreichen.

Naja aber um so einen Termin abmachen zu können muss mein Freund erstmal wieder zurückkommen...bisher habe ich noch nichts von ihm gehört Griesgrämig
Sie sind um 8.30 losgefahren; Fahrzeit etwa 2 Stunden. Deshalb hat das ganze Geschehen wahrscheinlich um 11 Uhr begonnen.
Wenn aber, so wie im Internet zu lesen ist oftmals große Gruppen dort vorsprechen müssen, wird das wohl noch dauern oder?

So ganz beruhigt bin ich immernoch nicht  unentschlossen

Die Geschichte aus dem Spiegel klingt böse, also können die theoretisch jeden zum türkischen Staatsbürger erklären.
Wobei das ansich noch nichtmal das größe Problem wäre.

Wenn die ihm einen türkischen Pass geben und ihn (nicht von heute auf morgen) in die Türkei schicken könnte ich ja erstmal mitkommen.
Aber wenns um andere Länder, ausserhalb Europas geht sieht das schon schlechter aus.

Die Post wird soweit ich weiss nicht ans Heim geschickt, der letzte Brief ging an seinen Cousin hier in meiner Stadt...und der hätte sicherlich bescheid gesagt.
Aber Briefe können ja verloren gehen.... unentschlossen Ist sehr unwahrscheinlich, ich weiss.

Hoffentlich dauert der ganze Prozess heute  nicht mehr ganz so lange ...

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Antwort #47 - 01.12.2009 um 14:17:00
 
Bei Botschaftsvorführungen in Hannover können auch Kleinbusse aus Bremerhaven, Neumünster und Halle kommen. Also: Es könnte sein, dass er erst um 16.30 Uhr "dran" ist.

Wenn es zu lange dauert, habe ich auch schon erlebt, dass die Ausländerbehörde eine Übernachtung bucht.

Wenn Du also heute nachmittag nichts hörst, kannst Du daraus gar nichts schließen.
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Antwort #48 - 01.12.2009 um 14:34:09
 
Danke, das klingt beruhigend.

Eine Übernachtung wäre blöd aber naja...was sein muss, muss sein unentschlossen
Besser als direkt ein Flugticket.
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Antwort #49 - 01.12.2009 um 14:52:56
 
Ganz so schnell dürfte es nicht gehen, denke ich.
Aber was den Arztbesuch angeht: ich könnte mir vorstellen, dass man über einen DNA-Abgleich versucht nachzuweisen, dass er zu einer der türkisch-kurdischen Familien gehört. Zumindest ist mir so ein Versuch schon mal begegnet.
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Antwort #50 - 01.12.2009 um 15:14:27
 
Danke dir,

uhh das wäre ja ein Aufwand. Ich werde ihn sobald er wieder da ist mal genauer ausfragen was die Untersuchung betrifft.

Er hat gerade angerufen und er hat nen echt schrägen Humor... Ärgerlich
Da hat er mir doch tatsächlich erzählt dass er ein Flugticket hat und in die Türkei muss...und nach ner Minute kam dann "Nein, Spaß....alles gut".

Witziger Spaß....

Jedenfalls wurde schonmal bestätigt dass er kein Türke ist, wies nun weitergeht müssen wir nun sehen. Ich gucke mir seinen neuen "Lappen" später mal an falls er heute noch kommt.

Und zum Anwalt will ich auch auf jeden Fall...um sowas in Zukunft zu vermeiden. Da wird direkt morgen ein Termin gemacht.
Wenn es nicht zu umständlich ist frage ich ihn auch mal ob er gerne den Anwalt wechsel würde, denn 1. ist er nicht richtig zufrieden mit ihm und 2. ist der weit weg, einer direkt in der Nähe wäre denke ich sinnvoller.
Ich muss mal gucken ob es hier in der Gegend "Spezialisten" auf dem Gebiet gibt.


Bin auf jeden Fall erstmal erleichtert...
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Antwort #51 - 01.12.2009 um 20:47:23
 
Wenn ich dir bzgl. der RA Suche nochmal die Internetseiten von ProAsyl ans Herz legen darf. Zwinkernd

Aber das klingt ja schonmal ganz positiv was du da schreibst.

Alles Gute
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Antwort #52 - 02.12.2009 um 09:17:27
 
Danke, aber auf der Seite gibt es leider niemanden der näher dran ist als sein jetziger Anwalt, also lassen wir das mit dem Wechsel vorerst lieber.

Er hat tatsächlich keinen neuen Pass...er meinte damit wirklich nur eine neue Duldung.
Die Verlängerung geht wieder nur über 14 Tage...ausserdem gibt es 3 Felder auf dem Ausweis, davon 2 Verlängerungsfelder. Da sind irgendwleche Nummern eingetragen. Die erste maschinell und die beiden Verlängerungen handschriftlich.

Da diese Felder nun voll sind....was passiert beim nächsten Mal? Gibts einen neuen "Ausweis" oder wars das dann?

Und was ist nun der nächste Schritt der Behörden? Ist es überhaupt üblich dass man sofort gesagt bekommt "Ja du bist türkisch bzw nein, du bist nicht türkisch"? Oder hat er da vllt nur was falsch verstanden und das Ergebnis steht noch aus?

Denn wenn es wirklich so ist dass ein Staatenloser kein Flüchtling sein kann weil es eben keinen Staat gibt der ihn "verfolgen" könnte, wird das ja nie was  unentschlossen

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Antwort #53 - 02.12.2009 um 09:30:54
 
picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:17:27:
Da diese Felder nun voll sind....was passiert beim nächsten Mal? Gibts einen neuen "Ausweis" oder wars das dann?



Nein, wenn weiterhin ein Abschiebungshindernis besteht (und dafür spricht ja einiges), gibt es ein neues Papierchen.

picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:17:27:
Ist es überhaupt üblich dass man sofort gesagt bekommt "Ja du bist türkisch bzw nein, du bist nicht türkisch"?


Das wird im Ergebnis der Botschaftsvorführung nach meinen Erfahrungen tatsächlich unmittelbar mitgeteilt.

picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:17:27:
Denn wenn es wirklich so ist dass ein Staatenloser kein Flüchtling sein kann weil es eben keinen Staat gibt der ihn "verfolgen" könnte, wird das ja nie was


Na ja, mit einer Flüchtlingsanerkennung sicher nicht. -

Wenn aber alles Zumutbare und Mögliche unternommen wurde und dennoch keine Staatsangehörigkeit ermittelbar ist, wird die Staatenlosigkeit irgendwann zum Faktum - damit wäre dann auch eine Abschiebung vom Tisch und in der Folge wäre eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, im Zweifel eine aus humanitären Gründen.

picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:17:27:
Und was ist nun der nächste Schritt der Behörden?


Wahrsagerin

Hängt ganz von der Einzelfallkonstellation ab, die wir von hier nicht allumfassend also hinreichend beurteilen können.

Engen Kontakt zum Anwalt zu halten ist der einzige Rat, den ich geben kann.


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Antwort #54 - 02.12.2009 um 09:46:10
 
Danke schön,

ich werde heute nachmittag beim Anwalt anrufen und ggf. erstmal nur einen Telefontermin vereinbaren; falls richtige Termine nicht schnell genug frei sind.

Einzelfall klingt nicht gut, sein Sachbearbeiter scheint ihn wirklich nicht zu mögen...und vom Sachbearbeiter hängt offensichtlich eine Menge ab.

Könnte man ihn auch nicht durch eine feste Arbeitsstelle "retten"? Also wenn ein  Arbeitgeber versichert ihn für X Jahre fest anzustellen?

In manchen Fällen ist das ja möglich, aber bei staatenlosen Syrern wohl kaum, oder?
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Antwort #55 - 02.12.2009 um 10:40:49
 
picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:46:10:
Könnte man ihn auch nicht durch eine feste Arbeitsstelle "retten"? Also wenn einArbeitgeber versichert ihn für X Jahre fest anzustellen?


Na ja, um mit einer Duldung arbeiten zu können, bräuchte er zunächst einmal eine Arbeitsgenehmigung. (Seine Herkunft und die Staatenlosigkeit sind da sekundär.) -

Grundsätzlich würde er der Vorrangprüfung unterliegen - das heißt, er müsste mit konkretem Jobangebot zur ABH - diese würde über die Agentur für Arbeit abprüfen lassen, ob er den Job antreten kann/darf - was aber nur klappen würde, wenn kein Bevorrechtigter (Deutscher, anerkannter Flüchtling, Ausländer mit NE oder AE usw.) auf das von ihm gemeldete Jobangebot vermittelt werden könnte.

Die Chancen sind regelmäßig ziemlich gering - außerdem müsste der Duldungszeitraum dann schon "etwas" länger als 14 Tage sein - damit kann man die Prozedur eh' vergessen.

Wenn die ABH allerdings zu der Auffassung gelänge, dass Dein Freund seinen Aufenthalt hier in Deutschland nunmehr nicht mehr selbst verschuldet bzw. rechtsmissbräuchlich verlängert hat, könnte er im Kontext von § 10 BeschVerfV auch mit einer Duldung eine Arbeitsgenehmigung ohne Vorrangprüfung erhalten - die einschlägigen Voraufenthaltszeiten dürfte er ja erfüllt haben. (Für die Vergangenheit hat man sich da ganz sicher wegen der falschen Identitätsangaben nicht dazu durchringen können ...)

Das müsste die ABH (wieder einzelfallbezogen) ggf. neu beurteilen. Der Hinweis auf einen entsprechenden Arbeitgeber, bzw. die Vorlage einer Absichtserklärung desselben, mögen da hilfreich sein, da behördlicherseits grundsätzlich auch ein großes Interesse daran besteht, dass der Lebensunterhalt möglichst ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (Sozialleistungen) erfolgt.

"Retten" würde ihn eine feste Arbeitsstelle freilich nicht automatisch, aber ein positives Moment im Kontext der Gesamtbeurteilung eines Falles ist das grundsätzlich schon.

Auch dieses Themenfeld solltet Ihr mit Blick auf das, wie es weitergehen kann/soll, ggf. mal mit dem Anwalt beraten.


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Antwort #56 - 02.12.2009 um 11:06:32
 
Danke nochmal,

ich dachte dass man durch einen Job vllt automatisch eine Arbeitserlaubnis bekommen könnte, aber dem ist dann ja anscheinend nicht so.

Diese Vorrangsprüfung ist natürlich ein Hindernis. Einen Job könnte ich ihm ohne Probleme besorgen, bzw eine schriftliche Zusicherung einer festen Arbeitsstelle sobald er eine Arbeitsgenehmigung hat.

Sein Lebensunterhalt wäre auch ohne Job gesichert, dafür könnte ich garantieren. Aber das interessiert die ABH wahrscheinlich nicht bzw das lässt sich wahrscheinlich auch nicht so gut nachweisen.
Abgesehen davon muss er ja das Heim als Wohnsitz haben, steht zumindest in seinem Ausweis.

Ich hoffe ich komme heute nachmittag endlich mal weiter bei dem Anwalt, das ist echt ne Kunst da überhaupt jemanden zu erreichen.

Aber nachdem ich mir mal ein paar Urteile in ähnlichen Fällen durchgelesen habe, denke ich dass es sowieso angebrachter wäre mich mal mit den Möglichkeiten als Deutsche nach Syrien auszuwandern auseinanderzusetzen  unentschlossen
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Antwort #57 - 02.12.2009 um 11:08:21
 
Ich sehs eher andersrum, picuk: wenn weder Syrien noch die Türkei ihn als Staatsangehörigen anerkennen, ist er als Staatenloser zu behandeln. Damit hat er das Recht, einen entsprechenden Ausweis zu beantragen und zu erhalten - und damit auch, weil ein dauerndes, von ihm nicht zu vertretendes Abschiebungshindernis besteht (kein Staat, der ihn aufnehmen müsste), ein Recht auf einen entsprechenden Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.
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Antwort #58 - 02.12.2009 um 11:11:21
 
picuk schrieb am 02.12.2009 um 11:06:32:
Sein Lebensunterhalt wäre auch ohne Job gesichert, dafür könnte ich garantieren. Aber das interessiert die ABH wahrscheinlich nicht bzw das lässt sich wahrscheinlich auch nicht so gut nachweisen.

Wenn du eine VE abgeben könntest - sprich eine entsprechende Bonität hast - wäre der Nachweis erbracht, dass du für den LU aufkommen kannst. Dann würde der Staat alle Kosten von dir zurückfordern, die er für deinen Freund auslegen muß.

Die Sicherung des LU ist aber im vorliegenden Fall ja nicht das Hauptproblem.
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Antwort #59 - 02.12.2009 um 11:39:37
 
Reni schrieb am 02.12.2009 um 11:08:21:
Ich sehs eher andersrum, picuk: wenn weder Syrien noch die Türkei ihn als Staatsangehörigen anerkennen, ist er als Staatenloser zu behandeln. Damit hat er das Recht, einen entsprechenden Ausweis zu beantragen und zu erhalten - und damit auch, weil ein dauerndes, von ihm nicht zu vertretendes Abschiebungshindernis besteht (kein Staat, der ihn aufnehmen müsste), ein Recht auf einen entsprechenden Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.



Ja theoretisch schon aber das Problem ist dass  offensichtlich auch sehr viele Staatenlose einfach abgeschoben werden. Das ist durch dieses Deutsch-Syrische Abkommen  leider möglich geworden.
Das macht mir am meisten Sorgen..selbst wenn er nun 100%ig staatenlos ist, hierbleiben darf er deshalb trotzdem nicht.
Und wenn er komplett ohne Pass wieder zurückgeschickt wird und wieder staatenlos in Syrien ist, haben wir   gar keine Chance mehr =(
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Antwort #60 - 02.12.2009 um 11:43:14
 
steini007 schrieb am 02.12.2009 um 11:11:21:
Wenn du eine VE abgeben könntest - sprich eine entsprechende Bonität hast - wäre der Nachweis erbracht, dass du für den LU aufkommen kannst. Dann würde der Staat alle Kosten von dir zurückfordern, die er für deinen Freund auslegen muß.

Die Sicherung des LU ist aber im vorliegenden Fall ja nicht das Hauptproblem.


Ich denke dass so eine VE kein Problem wäre, wenn sie denn etwas bringen würde.
Das muss dann wahrscheinlich wieder der Anwalt entscheiden; also wie sinnvoll soetwas wäre.

Das Hauptproblem ist doch eigentlich "nur noch", dass auch Staatenlose abgeschoben werden dürfen. Und daran kann ich nix ändern Griesgrämig
Er ist nachgewiesener "Nicht-Türke" und in Syrien als Ausländer registriert...mehr kann er ja eigentlich nicht nachweisen unentschlossen
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Antwort #61 - 02.12.2009 um 19:33:50
 
Nochmal ich; entschuldigt bitte...aber seit vorgestern nimmt mich das alles ganz schön mit und je mehr ich lese desto hoffnungsloser werde ich.
Besonders die Rechtsprechungsdatenbank des niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nimmt mir jegliche Hoffnung.

Vor allem die aktuellste Enscheidung vom 19.11.09

Zitat:
Zur Gefährdung rückzuführender Kurden aus Syrien
Auch nach Inkrafttreten des Deutsch-Syrischen Rückführungsabkommens bestehen bislang keine tragfähigen Anhaltspunkte für eine generelle Gefährdung aller kurdischen Volkszugehörigen bei ihrer Rückführung.


Ich lese überall, dass staatenlose Kurden aus Syrien so gut wie keine Chance auf  einen positiven Asylantrag haben, sondern im besten Fall jahrelang mit einer Duldung bleiben dürfen und mit ganz viel Glück irgendwann eine befristete AE bekommen.

Nun hab ich aber auch irgendwo gelesen, dass Staatenlose durch eine Heirat mit einem deutschen Staatsbürger bessere  Chancen haben. Also kann man als Staatenloser doch irgendwie heiraten?

Eigentlich dachte ich dass die katholische Kirche uns nen Strich durch die Rechnung macht (waren vor 2 Monaten bereits einmal beim Pastor meiner Gemeinde) und nicht die standesamtliche Trauung das Problem wird.
An "Scheinehe-Kontrollen" usw habe ich schon gedacht aber daran dass es gar nicht geht? Leider nicht =(

Kinder haben dann ja auch nicht wirklich eine Chance auf ihren Vater, denn ohne Pass keine Vaterschaftsanerkennung oder?  unentschlossen

Ich hätte mich wirklich früher damit beschäftigen müssen  Lippen versiegelt

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Antwort #62 - 03.12.2009 um 12:24:45
 
So...ich hatte endlich mal den Anwalt am Telefon und wir haben nun einen Termin für den 16.12.

Hoffentlich ist er bis dahin noch in Deutschland; denn sein nächster Termin bei der ABH ist am 14.12.

Am Telefon durfte der Anwalt mir natürlich erstmal nichts sagen, allerdings hat der Freund von ihm der für die Anwalt-Gespräche zuständig ist heute auch mit dem Anwalt gesprochen und mir gesagt was Sache ist.
Hab aber nicht wirklich alles verstanden....nur was mit Hannover, keine Post und das berühtme "Ist alles gut, kein Problem mehr..."
Sobald mein Freund da ist muss er nochmal selbst mit dem sprechen, vllt werde ich daraus dann schlauer.
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Antwort #63 - 03.12.2009 um 20:36:34
 
Und nochmal ich.. Zwinkernd

Also, ich weiss nun endlich was in der Vergangenheit gelaufen ist.
Und zwar hat er schon einmal Asyl beantragt, allerdings mit dem falschen türkischen Pass.
Der Antrag wurde dann natürlich abgelehnt. Nun wartet der Anwalt auf den Brief vom Konsulat mit der Bestätigung dass er kein türkischer Staatsbürger ist um damit noch einmal Asyl zu beantragen.

Weiss jemand wie lange man auf diesen Brief ca. warten muss?
Denn sobald der Brief da ist muss er soiweso nochmal hin, da wäre es praktisch wenn der Brief schon vor unserem Termin am 16.12. eintrifft.

Bekommt man wirklich immer ein Schreiben bevor man abgeschoben wird bzw eine Ankündigung dass die Duldung nicht verlängert wird ?

Liebe Grüße
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Antwort #64 - 04.12.2009 um 09:11:01
 
picuk schrieb am 03.12.2009 um 20:36:34:
Bekommt man wirklich immer ein Schreiben bevor man abgeschoben wird 

Zunächst bekommt man eine Ausreiseaufforderung, der man nachkommen sollte. Nur wenn man diese beharrlich ignoriert kommt es letztendlich zur Abschiebung.
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Antwort #65 - 04.12.2009 um 21:15:46
 
Danke schön, dann hoffe ich mal dass der Brief, falls es einen gibt direkt zum Anwalt geht und nicht ins Zimmer im Heim oder so; dort kommt sowas sicherlich leicht mal abhanden.


Hatte mich heute kurz über die Nachricht dass Duldungen auf 2 Jahre verlängert werden gefreut, aber das betrifft ja anscheinend nur Leute die Arbeit haben also auch arbeiten dürfen.


Dafür habe ich aber auch gelesen, dass zB eine anstehende Ehe mit einem dt. Staatsbürger ein Grund ist um eine Abschiebung zu verhindern / verschieben.

Was ist wenn ein staatenloser Geduldeter nun hingeht und sagt er möchte heiraten? Bewirkt das irgendetwas?
Also selbst wenn die dann sagen "Ok, kannst vorerst bleiben um zu heiraten" kann dann ja aufgrund des fehlenden Passes ja nicht geheiratet werden.

Wobei es in einigen Fällen auch möglich ist dass man nur mit einem Identitätsnachweis heiraten kann oder?In unserem Fall wäre das der syrische "Ausländerausweis" als Nachweis.

Ich überlege schon die ganze Zeit ob ich nichtmal bei dieser Anwaltshotline anrufen sollte; keine Ahnung ob das was bringen würde??

Sein Anwalt kann ja übers Telefon nix sagen und  bis zum Termin halt ichs kaum noch aus..aus Angst dass er plötzlich weg muss.
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Antwort #66 - 04.12.2009 um 21:38:32
 
Hi,
Saxonicus schrieb am 04.12.2009 um 09:11:01:
Zunächst bekommt man eine Ausreiseaufforderung,

Die er schon bekommen haben dürfte, weil..
picuk schrieb am 03.12.2009 um 20:36:34:
Und zwar hat er schon einmal Asyl beantragt, allerdings mit dem falschen türkischen Pass.
Der Antrag wurde dann natürlich abgelehnt.

Mit der Ablehnung müsste auch die Abschiebung angedroht worden sein.

Wenn Ihr überlegt zu heiraten, geht zum Standesamt und fragt nach,
ob die Unterlagen die ihr habt dafür ausreichen.

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Antwort #67 - 04.12.2009 um 21:50:55
 
Ja, heiraten wird deutlich schwieriger werden. Er hat je bereits eine aufgeschobene Abschiebung (d.h. Duldung) und dann fehlen noch andere Dokumente von dem Pass mal abgesehen.

Solche Fälle in denen eine Abschiebung aufgehoben wird, weil der Betreffende und eine deut. Staatsangehörige heiraten sind meines Kenntnisstandes nach sehr selten und werden auch nur dann durchgeführt, wenn bereits ein 'Aufgebot bestellt wurde' und die Dokumente 'ok' sind, d.h. wenn alle vorliegen etc.

Es gibt eine Beratungsstelle bzw. Hotline für binationale Ehen, musst du mal googlen. Ich hatte die mal rausgesucht, aber da mein Verlobter mittlerweile Deutsche geworden ist, hab ich den Link leider verworfen.

Dass er mit einem falschen türk. Pass Asyl beantragt hat, ist natürlich nicht sooo der Vorteil....Und auch bei syrischen Kurden weiss ich nicht, ob ein Asylantrag so aussichtsreich wäre, aber da weiss Schweitzer besser Bescheid.

Lg und ein erholsames WE

P.S. Anwaltshotlines bringen dir nicht wirklich viel....Wart ihr bei der Flüchtlingshilfe? Die sind der richtige Ansprechpartner.

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Antwort #68 - 04.12.2009 um 22:12:29
 
Das heisst er könnte nun wirklich von heute auf morgen einfach weggeschickt werden? unentschlossen Also wenn er sowas schon bekommen hat?

Kann ein Standesamt da Ausnahmen machen? Das blöde ist, dass wir seinen syrischen Ausweis nicht haben, der ist bei der ABH. Die müssten uns dann schriftlich bestätigen dass dieser Ausweis vorliegt oder?

@Linda:

http://ev-auslandsberatung.de/Binationale-Paare.php Meinst du diese Hotline?

Ja uns fehlen wahrscheinlich noch die Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeungnis usw...alles Sachen die in seinem Fall nur sehr schwer zu bekommen sind =(

Bei syrischen, staatenlosen Kurden siehts glaube ich sehr schlecht aus...wobei momentan einige seiner Freunde anscheinend Pässe bekommen  bzw die Maximalduldung von 3 Monaten.

Bei der Flüchtlingshilfe waren wir noch nicht; ich bin immernoch nicht wirklich gesund und sowieso...telefonisch wäre das auch eine Katastrophe.
Eigentlich bin ich kein Sensibelchen aber seit ich weiss wie schlecht es aussieht  kann ich keine 30 Sekunden über das Thema reden ohne in Tränen auszubrechen  Traurig
Das machts auch nicht gerade leichter  unentschlossen

Aber ich werde gleich mal versuchen unseren Fall per email zu schildern, hab gar nicht dran gedacht dass man denen auch mailen kann.

Wenn er doch wenigstens einen syrischen Pass bekommen könnte...dann könnten wir da heiraten & wohnen...lieber in der Pampa leben als diese blöde Ungewissheit  Griesgrämig



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Antwort #69 - 04.12.2009 um 22:24:36
 
Wichtig ist, dass Du nicht glauben solltest, was andere Leute über andere Flüchtlinge erzählen, von denen sie gehört haben. Wenn ein geduldeter Flüchtling z.B. nach § 104 oder ähnlichen (z.B. § 25,5) eine AE bekommt, dann heißt das im Pidgin-Deutsch der Flüchtlingsunterkunft "Pass kriegen", auch wenn es kein Pass ist.

Besser ist der andere Weg, den Du eingeschlagen hast: Termin mit dem Anwalt ausmachen und gemeinsam hingehen. Du wirst beim ersten Termin nicht alles verstehen, eher die Hälfte, das hängt auch vom Anwalt ab (der ja Jura und nicht Pädagogik studiert hat). Vielleicht findet Ihr in Eurer Stadt oder in der Nähe eine gute Flüchtlingsberatung, wo jemand sitzt, der Dir die zweite Hälfte erklären will. Eine Adresse bekommst Du beim Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes.

Standesamt: Dort bekommt Ihr eine Liste, welche Dokumente Ihr braucht. Für Dich ist es leichter: Personalausweis und Geburtsurkunde. Für ihn ist es schwieriger. Aber: Für jedes Dokument, das er vorlegen soll, kann er auch eine "Befreiung" von Eurem OLG bekommen. Das allerdings kann Monate, wenn nicht Jahre dauern – Aber Ihr könntest damit im Januar anfangen, indem Ihr erst mal klärt, was er eigentlich braucht.

Ausreiseaufforderung / Abschiebeandrohung: Sein Anwalt kann Dir den aktuellen Stand sagen. Bei einem "türkischen Asylantrag" ist vielleicht die Abschiebung in die Türkei angedroht worden, später nach Syrien. Wenn die Abschiebeandrohung ein gewisses Alter überschritten hat, muss sie vor der Abschiebung selbst als Androhung wiederholt werden. Wenn sie noch unter einem Jahr alt ist, gilt sie (als Vorwarnung) weiter, und es braucht keine neue Vorwarnung. Auch das kann Dir sein Anwalt sagen.

Und: Mach Dich nicht verrückt. Es mag Gefahren geben, die Du nicht beeinflussen kannst. Aber dann ist es besser, Dich auf die Dinge zu konzentrieren, die Du beeinflussen kannst. Und am wichtigsten sind in solch einer Situation klare Informationen. Wenn Du die hast, verschwindet auch die Panik.
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Antwort #70 - 04.12.2009 um 22:40:15
 
reinhard schrieb am 04.12.2009 um 22:24:36:
Wenn die Abschiebeandrohung ein gewisses Alter überschritten hat, muss sie vor der Abschiebung selbst als Androhung wiederholt werden.


Woher nimmst Du dieses "Verfalldatum"?

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Antwort #71 - 04.12.2009 um 22:53:17
 
Dankeschön, ja du hast recht...ich sollte mich drauf konzentrieren das was man evtl. machen kann vorzubereiten und mich zu informieren, anstatt heulend rumzuliegen.

Ich "freue" mich auch schon auf den Termin mit dem Anwalt aber ich habe wahnsinnige Angst dass der Termin 2 Tage vorher bei der ABH der letzte sein wird und ich gar nicht zum Anwalt komme.
Eigentlich hab ich schon bei jedem Anruf angst es könnte der Anwalt sein der sagt dass es das nun war.

Ich weiss auch nicht was der Anwalt meinem Freund erzählt hat dass er sich so gar keine Sorgen macht... Schockiert/Erstaunt
Er denkt Staatenlos=früher oder später Pass

Werde gleich nochmal versuchen was über seine Abschiebeandrohung rauszubekommen. Also Datum und um welches Land es zuletzt ging.

Montag gehe ich dann zum Standesamt, muss man dort zusammen hin?
Von der OLG Befreiung habe ich gehört aber Passbefreiung sieht schlecht aus, oder?
Kann man, sobald so ein Befreiungsantrag gestellt wurde abgeschoben werden solange der Antrag noch offen ist?

Am liebsten würde ich mal mit zur ABH...aber das kommt nicht gut an / ist auch gar nicht erlaubt oder?


* Ach ja, Beratungsstellen habe ich 3 zur Auswahl. Eine vom DRK,eine nennt sich SKM und eine von der katholischen Kirche.
Ich denke DRK klingt am besten oder?


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Antwort #72 - 04.12.2009 um 23:01:50
 
picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Am liebsten würde ich mal mit zur ABH...aber das kommt nicht gut an / ist auch gar nicht erlaubt oder?


Klar kannst Du mit zu der ABH, wenn Dein Freund das auch möchte.

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Antwort #73 - 04.12.2009 um 23:12:47
 
picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Montag gehe ich dann zum Standesamt, muss man dort zusammen hin?

Um die entsprechenden Infos zu holen, genügt es, wenn du das machst.

picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Kann man, sobald so ein Befreiungsantrag gestellt wurde abgeschoben werden solange der Antrag noch offen ist?

Es heißt immer, dass die Eheschließung unmittelbar bevorstehen muss.

picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Am liebsten würde ich mal mit zur ABH...aber das kommt nicht gut an 

Ich denke gerade das Gegenteil. Warum solltest du das Thema "Eheschließung" nicht ansprechen? Kann doch sicherlich nicht verkehrt sein.

picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Ich denke DRK klingt am besten oder?

Wenn ich nicht gerade über eine zynische Bedeutung dieser drei Buchstaben in euerem Zusammenhang nachdenke, magst du durchaus Recht haben. Zwinkernd

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Antwort #74 - 04.12.2009 um 23:34:11
 
Danke euch,

dann werde ich beim nächsten Mal mitgehen und versuchen mich einigermaßen ok anzustellen.
Aber zuerst gehts zum Standesamt...bin gespannt, bisher habe ich nur schlechtes  von sämtlichen Beamten in meiner Stadt gehört....das ist hier alles etwas naja...

Bei der DRK-Sache stehe ich auf dem Schlauch...du meinst die gleichnamige Fluggesellschaft? Augenrollen

Morgen ist übrigens in Hannover eine Demo gegen Abschiebungen nach Syrien. Bisher war ich der Meinung dass Demos nichts bringen aber in diesem Fall hoffe ich mal dass sie doch etwas bringt.

Tut mir leid aber da fällt mir glatt noch eine Frage ein... Zwinkernd Ich habe gelesen dass Staatenlose nur von Syrien aufgenommen werden, wenn sie unmittelbar vor der Ankunft in Deutschland in Syrien waren.
Mein Freund war aber in mehreren Ländern und zuletzt in der Türkei; in Syrien war er seit 2 1/2 Jahren nicht mehr.

Könnte uns das irgendetwas bringen? Ist nicht leicht nachzuweisen.... unentschlossen


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Antwort #75 - 05.12.2009 um 01:26:54
 
Da er bereits 1mal mit falschem Pass einen Asylantrag gestellt hat - wäre da ein Türkeiauffenthalt nicht nachweisbar??? Also, ohne Türkeiaufenthalt doch auch kein falscher türkischer Pass oder?

Zitat:
steini007 schrieb am Gestern um 23:12:47:
Zitat:
picuk schrieb am Gestern um 22:53:17:
Am liebsten würde ich mal mit zur ABH...aber das kommt nicht gut an


Ich denke gerade das Gegenteil. Warum solltest du das Thema "Eheschließung" nicht ansprechen? Kann doch sicherlich nicht verkehrt sein.
Zitat:
picuk schrieb am Gestern um 22:53:17:
Ich denke DRK klingt am besten oder?

Wenn ich nicht gerade über eine zynische Bedeutung dieser drei Buchstaben in euerem Zusammenhang nachdenke, magst du durchaus Recht haben. 

Manchmal ist es für den Betreffenden ganz gut, wenn jemand 'deutsches' neben ihm bei der ABH sitzt, auch der Verständigung wegen.


btw DRK: ziemlich zynisch
Zwinkernd

aber DAS DRK ist natürlich hilfreich
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Antwort #76 - 05.12.2009 um 15:54:15
 
Zitat:
Da er bereits 1mal mit falschem Pass einen Asylantrag gestellt hat - wäre da ein Türkeiauffenthalt nicht nachweisbar??? Also, ohne Türkeiaufenthalt doch auch kein falscher türkischer Pass oder?


Eigentlich ja, wobei er wie ich erfahren habe zuletzt in Armenien war.
Er war ne Zeit lang in der Türkei, war danach kurz in Georgien und ist dann nach Armenien um sich dort einen türkischen Ausweis +  Pass zu kaufen.
Von dort aus ist er dann auch nach Deutschland geflogen, wo er aber offensichtlich am Flughafen direkt "festgenommen" wurde.
Er sagt er habe seinen türkischen, falschen Pass auf der Flughafentoilette zerrissen und nur den falschen Ausweis vorgezeigt.
Dann wurde er zum türk. Konsulat gebracht wo man ihm offensichtlich geglaubt hat er sei türkischer Kurde und in der Türkei gefährdet ( war ein anderes Konsulat denke ich, jedenfalls ein anderes Bundesland).
Er hat zunächst also Asyl bekommen. Vor 7 Monaten ist er dann aber (warum weiss ich nicht) zum "Chef" der ABH um ihm mitzuteilen er sei kein Türke sondern Syrer.
Der Mann hat das aber nicht ernst genommen und sowas wie "Haha, ja und ich komme neuerdings aus Afrika" gesagt.

Naja und vor ca. 4 Monaten hat mein Freund das alles nochmal per Anwalt gemacht; also die Änderung der Daten usw.
Wenn ich ihn also richtig verstanden habe wurde der 1.,falsche Asylantrag nicht abgelehnt. Er hat ihn von sich aus wieder "aufgelöst" weils ja alles gelogen war.

Weiss jemand was bei den Asylanten "Interview" bedeutet? Ist das beim Gericht?
Er sagte was von 10 Stunden Interview damals und dass er dann bald nochmal zum Interview müsse Lippen versiegelt
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Antwort #77 - 05.12.2009 um 16:39:33
 
picuk schrieb am 05.12.2009 um 15:54:15:
Wenn ich ihn also richtig verstanden habe wurde der 1.,falsche Asylantrag nicht abgelehnt.


Das klingt wie: evtl. wahrscheinlich vielleicht. Auf Deutsch,
du weißt es nicht definitiv.

Das ganze ist so wirr und undurchsichtig, dass es hier
sicher nicht lösbar ist.

picuk schrieb am 05.12.2009 um 15:54:15:
Weiss jemand was bei den Asylanten "Interview" bedeutet? Ist das beim Gericht?


Nein, beim BAMF.
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Antwort #78 - 06.12.2009 um 13:53:29
 
picuk schrieb am 05.12.2009 um 15:54:15:
Er hat zunächst also Asyl bekommen.


Diese Information solltest Du beim Anwalt, der ja die Akte hat, nochmal überprüfen. Ich vermute, er hat Dir etwas erzählt, das er etwas für ein Bleiberecht gehalten hat. Im Flüchtlingsheim heißt vieles "Asyl", was ausländerrechtlich etwas ganz anderes ist.

Zitat:
Wenn ich ihn also richtig verstanden habe wurde der 1.,falsche Asylantrag nicht abgelehnt. Er hat ihn von sich aus wieder "aufgelöst" weils ja alles gelogen war.


Es wäre gut, vor dem Anwaltsbesuch in 1,5 Wochen solche Dinge als Fragen zu sammeln. Es ist für die Planung des weiteren Vorgehens sehr wichtig, das genau zu wissen.

Zitat:
Weiss jemand was bei den Asylanten "Interview" bedeutet? Ist das beim Gericht?
Er sagte was von 10 Stunden Interview damals und dass er dann bald nochmal zum Interview müsse Lippen versiegelt


Das gehört auch zum Pidgin-Deutsch einer Flüchtlingsunterkunft.

Interview = Anhörung (Bundesamt)
Es gibt ein Protokoll der Anhörung auf Deutsch, das hat er bekommen. Lies es Dir vor dem Anwaltsbesuch durch.

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Antwort #79 - 07.12.2009 um 23:08:27
 
Danke euch, vom BAMF hatte ich vorher noch nie etwas gehört.

Das Protokoll des "Interviews" ist beim Anwalt, da komme ich nun vorher nich ran.

Anwaltsfragen habe ich schon einige aufgeschrieben, der Besuch dort wird auch nicht so schlimm werden.
Habe viel mehr Angst vor der ABH. Ich lasse mich schnell verunsichern und habe Angst dass es dadurch zu Missverständnissen kommt und ich irgendwas "kaputt mache" bzw erst recht dafür sorge dass mein Freund weg muss.

Wahrscheinlich ist es sinnvoller zuerst zum Anwalt zu gehen und dann erst mit zur ABH.
Aber irgendwie will ich auch unbedingt mit ..aus Angst dass es Montag beim Termin soweit ist und sie ihn wegschicken, dann will ich bis zum schluss bei ihm sein  unentschlossen

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Antwort #80 - 09.12.2009 um 13:13:21
 
Es ist immer sinnvoll, die wichtigsten Dokumente selbst zu haben. Das wären
- Anhörungsprotokoll
- Bescheid des Bundesamtes
- Klage / Klagebegründung
- Klageerwiderung
(- Urteil des VG, aber das gibt es bei Euch wohl nicht)
- Asylfolgeantrag, anwaltliche Begründung (falls schon fertig)
- Bundesamts-Bescheid.

Das sind so die Wegmarken dabei, die man immer griffbereit haben sollte. Es ist bei Betroffenen häufig so, dass sie es ohne eigene Kopie beim Anwalt abgeben, damit sie sich selbst um nichts mehr kümmern müssen / können.

Ihr solltet nichts ohne Absprache machen, aber jederzeit die Übersicht haben, was ist. Denn die ABH hat eine komplette Akte, und die "Waffengleichheit" kannst Du nur herstellen, wenn Deine / Eure Akte genauso komplett ist.
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Antwort #81 - 09.12.2009 um 17:54:23
 
Danke, ja da hast du recht. Ich werde Montag nun lieber doch nicht mit zur ABH, so unvorbereitet ist das nicht gut. Habe auch kein gutes Gefühl dabei.
Ich versuche lieber Mittwoch beim Anwalt an alle Papiere zu kommen undwerde beim nächsten Mal mit zur ABH gehen.

Habe inzwischen nochmal etwas länger mit seinem "Übersetzer" gesprochen der immer für ihn beim Anwalt anruft usw; auch übers heiraten.

Der meinte es sei gar kein Problem, es könnte nur 1 1/2 - 3 Monate dauern.
Die Geburtsurkunde meines Freundes liegt offensichtlich schon vor und das Ehefähigkeitszeugnis könnte man angeblich in 1-2 Wochen bei der Botschaft besorgen.
Allerdings meine ich gelesen zu haben dass Syrien Staatenlosen keine Zeugnisse ausstellt, somit müsste man ja doch die Befreiung beantragen.

Auf jeden Fall hat dieser Übersetzer angeblich schon vielen Staatenlosen beim heiraten geholfen (auf legalem Wege, habe mehrfach nachgefragt weils mir komisch vorkommt).

Ansonsten bin ich noch nicht viel weitergekommen weil ich immernoch flach liege, ich hoffe es geht wieder bis zum Anwaltstermin  unentschlossen
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Antwort #82 - 09.12.2009 um 18:30:29
 
hmmm,
es duerfte gar nicht einfach werden zu heiraten.
Der Mann hat
- keinen gueltigen Pass oder Ausweis
- keine Gerburtsurkunde.
Seine Staatsangehoerigkeit ist stittig und unklar.
Vorhandene Ausweise hat er als gefaelscht angegeben.

Ueblicherweise muss das Standesamt mind. die Abstammung pruefen (und damit die Identitaet)  und ob Ehehindernisse (z.B. bereits bestehende Ehe)  vorliegen.
Ich habe Zweifel, dass das Standesamt das belastbar feststellen kann.
Und das OLG braucht ja fuer eine Befreiung von einem Dokument auch x andere echte Dokumente.

Ich moechte nicht die Illusion rauben, aber eine Heirat hoert sich fuer mich erstmal nach einem unloesbaren Problem an.
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Antwort #83 - 09.12.2009 um 19:09:40
 
Hallo,

danke dir. Aber eine Geburtsurkunde liegt lt. "Übersetzer" vor. Sein syrischer "Ausländerausweis" auch.
Und dieses Zeugnis kann, sofern Syrien da mitmacht besorgt werden. Und wenn nicht, kann man ja nix machen und er wird davon befreit.

Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen dass heiraten unmöglich ist aber dieser Mann scheint sich der Sache sehr sicher zu sein.
Wobei einem bei den ganzen Problemen irgendwie sowieso die Lust am heiraten vergeht  hä? Eigentlich hab ich mir das ein bisschen anders vorgestellt und seinen Aufehtalt sichern würde so eine Hochzeit ja auch nicht.
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Antwort #84 - 10.12.2009 um 05:32:40
 
Doch, wenn ihr es schafft, zu heiraten, hat er einen Anspruch auf Erteilung einer AE.
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Antwort #85 - 10.12.2009 um 07:04:10
 
Reni schrieb am 10.12.2009 um 05:32:40:
Anspruch auf Erteilung einer AE

Ohne mich zu sehr zu vertiefen, meine ich hier was vom falschen
Pass gelesen zu haben. Das deutet auf anspruchsvernichtende
Ausweisungsgründe hin.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #86 - 12.12.2009 um 12:59:51
 
Naja aber man müsste es ja auch erstmal schaffen zu heiraten. Das würde mit Sicherheit einige Monate dauern und wer weiss was nun Montag mit der Duldung passiert, habe wirklich kein gutes Gefühl  unentschlossen

Wobei ich vor kurzem im Fernsehen einen ähnlichen Fall gesehen habe, da war ein junger Mann auch unter falschem Namen hier. Bei dem wurde der Name aber einfach so bei der ABH, ohne Anwalt, geändert und direkt eine 3 Monatige Duldung erteilt.
Der hatte wahrscheinlich ziemliches Glück.

Normalerweise müsste die neue Duldung, sofern es eine gibt, ja nun auch auf seinen richtigen Namen ausgestellt sein.
Ist es üblich dass mit der Namensänderung gewartet wird bis die Duldung sowieso "voll"(also diese Verlängerungsfelder voll sind) ist oder bedeutet das dass sie den richtigen Namen doch nicht anerkennen?
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Antwort #87 - 12.12.2009 um 13:28:17
 
picuk schrieb am 12.12.2009 um 12:59:51:
und direkt eine 3 Monatige Duldung erteilt.

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur eine Aussetzung der Abschiebung.
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Antwort #88 - 12.12.2009 um 15:20:09
 
Ja aber immerhin hat dieser Junge 3 Monate Zeit bekommen um alles zu klären, dieser 2 Wochen-Takt macht einen irre  unentschlossen Mich jedenfalls; mein Freund versichert mir jedes Mal wenn ich mit dem Thema anfange dass er Montag 100%ig nicht zurück muss...wenn ich mir da nur auch so sicher sein könnte... unentschlossen
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Antwort #89 - 12.12.2009 um 22:37:40
 
Du könntest ihn ja rein theoretisch immer noch in Syrien heiraten und dann eine FZF beantragen. Falls alle Stricke reissen.  Zwinkernd



Lg
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Antwort #90 - 12.12.2009 um 22:52:58
 
Ne kann ich  nicht, das ist ja meine Hauptsorge =( Wenn er als Staatenloser abgeschoben wird hat er ja nach wie vor keinen Pass.
In Syrien darf er gar nicht richtig heiraten. Deshalb ist die Sache ziemlich aussichtslos wenn er einfach ohne Flüchtlingspass o.Ä. weggeschickt wird.
Ich darf ohne Heirat nicht in Syrien bleiben und er nicht in Deutschland  unentschlossen
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Antwort #91 - 14.12.2009 um 12:26:03
 
Meine Nerven werden echt auf die Probe gestellt  Griesgrämig Heute musste er ja wegen der abgelaufenen Duldung hin und sein ABH-Mitarbeiter ist nicht da.
Er ist zu einem anderen gegangen aber der konnte ihm nicht helfen weil sein Name nicht bei ihm im Computer war hä?

Nun muss er morgen nochmal hin. Was hat das zu bedeuten? Dass sein Name schon weg ist weil er morgen abgeschoben wird?
Oder kanns sein dass sein Name im PC schon auf den echten Namen geändert wurde? Wird der alte dann komplett gestrichen=?
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Antwort #92 - 14.12.2009 um 13:34:39
 
Wenn ein Angestellter der Behörde mit dem Computerprogramm nicht umgehen kann, hat das erst mal gar nichts zu bedeuten.

Ich sag hier bei der Behörde auch manchmal, dass Vorname und Geburtsdatum funktionieren, das Programm hier findet dann Nachnamen und Akte. Das wissen die meisten, aber nicht immer sofort, wenn sie neu sind.

Ansonsten: Mach Dich nicht verrückt. Das bringt niemanden weiter.
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Antwort #93 - 14.12.2009 um 18:23:55
 
Danke, aber theoretisch wäre es ein schlechtes Zeichen wenn er nicht mehr im Computer ist?

Das mit dem verrückt machen ist so ne Sache, ich hab schonwieder nächtliche Abschiebungsaktionen im Kopf und denke dass der Mann doch da war, sie ihm aber die Abwesenheit des Mannes als Grund der nicht Verlängerung gennnt haben um ihn noch eine Nacht dazubehalten weil evtl. noch kein Flug nach Syrien geht, das Ticket nicht gebucht werden konnte oder sonstiges.
Ja ich weiss, das klingt schon sehr paranoid...aber wer weiss... unentschlossen
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Antwort #94 - 14.12.2009 um 19:04:25
 
Hi

picuk schrieb am 14.12.2009 um 18:23:55:
Danke, aber theoretisch wäre es ein schlechtes Zeichen wenn er nicht mehr im Computer ist?


Nein, das ist einfach ein Zeichen, dass der SB deinen Freund nicht gefunden hat. Fehler von ihm.
Auch bei einer geplanten oder bereits durchgeführten Abschiebung wird niemand aus dem Computer gelöscht.

picuk schrieb am 14.12.2009 um 18:23:55:
Ja ich weiss, das klingt schon sehr paranoid


...das stimmt  Zwinkernd Hör auf den Rat von reinhard und mach Dich nicht verrückt.

Ende
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Antwort #95 - 14.12.2009 um 20:39:14
 
Danke, das ist beruhigend  Smiley

Habe mal den Namen des ABH-Mitarbeiters meines Freundes  gegooglet und es ist tatsächlich der "Chef" des ganzen dort....ich frage mich warum er immer zu dem muss; das lässt mich schon fast wieder böses ahnen... Augenrollen

Hoffentlich geht das morgen alles klar, wenn er "weg" muss oder nochmal einen Tag warten muss kann ich den Anwaltstermin knicken...alleine darf der Anwalt mir nix sagen und mein Freund ist dann zu weit weg um mitzukommen.
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Antwort #96 - 14.12.2009 um 20:58:24
 
Verlege den Smalltalk bitte ins Userforum. Der Fred ist so schon
lang genug.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #97 - 15.12.2009 um 10:18:11
 
Entschuldigung, ich weiss ja dass es dadurch unübersichtlich wird und es kein "Sorgenforum" ist....vergesse das nur hin und wieder  Traurig

Also:

Er hat Gott sei Dank nochmal eine Duldung bekommen, diesmal sogar für 6 Wochen anstatt für nur 2 Wochen.
Sein Name wurde aber noch nicht geändert, irgendwie müssen da noch irgendwelche Papiere in Syrien geprüft werden.

Die einzige "schlechte Nachricht": Ein Mitbewohner wurde in eine andere Stadt geschickt, er hat irgendwas von "Transfer" gesagt.
Er meinte, er würde evtl. auch in eine andere Stadt geschickt.

Bleibt sowas innerhalb des Bundeslandes? Es gibt 1 Heim das näher dran ist, das wäre mir ganz recht. Aber wenns in ein anderes Bundesland geht wirds problematisch Griesgrämig

Kann man irgendwie beantragen dass der "Partner" in der Nähe bleibt und jetzt zB nicht von NDS ganz nach Bayern kommt?
Geht wahrscheinlich nur wenn man verheiratet ist oder?
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Antwort #98 - 15.12.2009 um 10:25:09
 
Sehr grundsätzlich spielen sich solche "Transfers" von Geduldeten innerhalb eines Bundeslandes ab. - In aller Regel enthalten Duldungen auch eine beschränkende Auflage hinsichtlich der Wohnsitznahme (Beschränkung des Aufenthalts) für das betreffende Bundesland.

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Antwort #99 - 15.12.2009 um 10:34:34
 
Danke. Ja, er darf Niedersachsen nicht verlassen. Wenn ich mich nicht irre gibts hier nur Lager in Braunschweig, Oldenburg und Bramsche.
Mal sehen... unentschlossen
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Antwort #100 - 15.12.2009 um 11:06:34
 
picuk schrieb am 15.12.2009 um 10:34:34:
Danke. Ja, er darf Niedersachsen nicht verlassen. Wenn ich mich nicht irre gibts hier nur Lager in Braunschweig, Oldenburg und Bramsche.
Mal sehen... unentschlossen


Eine Duldung für sechs Wochen dient eventuell ganz einfach dazu, den erhöhten Arbeitsanfall nach dem Weihnachts-Urlaub etwas abzufangen.

Konzentrier Dich jetzt am besten auf das Gespräch mit dem Anwalt. Klär auf jeden Fall, ob und wann der Anwalt Dir Auskunft geben darf, am besten während des gemeinsamen Termins. Dann könntest Du bei Fragen zwischendurch einfach mal anrufen. Manche Anwälte haben Formulare für Schweigepflichtsentbindungen da, andere machen einfach Zettel.
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Antwort #101 - 17.12.2009 um 10:55:09
 
Danke, aber der Termin beim Anwalt ist erstmal geplatzt. Das wird nun wohl erst nächstes Jahr etwas werden =(

Also kann ich in der Zwischenzeit erstmal nicht viel machen :/
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Antwort #102 - 21.12.2009 um 15:05:10
 
Habe noch etwas vergessen Durchgedreht

Auf seiner alten Duldung war dieses "...beruht auf eigenen Angaben"-Feld nicht angekreuzt, auf der Neuen steht nun aber dass alles auf eigenen Angaben beruht.

Warum ist das plötzlich so? Er hat doch per Anwalt die richtigen Personalien  angegeben und nicht die die noch auf der Duldung stehen erneut bestätigt.
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Antwort #103 - 21.12.2009 um 15:38:44
 
Vielleicht hat die ABH seine neue Identität noch nicht geglaubt. Er sollte die ABH direkt fragen, wenn er solch eine Duldung bekommt, warum sein Name nicht draufsteht.

Wenn Ihr in dieser Angelegenheit einen Brief an die ABH schreiben wollt, rate ich dazu, das mit dem Anwalt abzusprechen.
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Antwort #104 - 21.12.2009 um 16:25:19
 
HI,

wenn die neue Identität nicht durch Nachweise
belegt werden kann oder wurde, wird der Name nicht geändert,
sondern die zuerst genannten Personalien weiter
verwendet.

Ende
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Antwort #105 - 21.12.2009 um 23:30:06
 
Danke euch Beiden Smiley Jetzt erscheint es mr logisch Zwinkernd

Sagt mal...das ist doch was positives, oder?

http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/bmi-sorgt-fuer-abschiebungsstopp-nach-syrie...

Oder gilt das nun nur für S-H? Wäre ja super wenns in ganz DE gültig ist Smiley
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Antwort #106 - 22.12.2009 um 11:20:13
 
Die BMI-Anweisung an das Bundesamt gilt bundesweit. Danach können alle (abgelehnten) Flüchtlinge aus Syrien durch einen Folgeantrag, über den ja nicht entschieden werden darf, einen Abschiebestopp für sich selbst organisieren.

Der genannte Erlass gilt nur in SH. An der Veranstaltung dazu solltet Ihr teilnehmen, wenn Ihr das schafft, Einladung hat Du per Mail erhalten.
Einladung: http://www.frsh.de/termine.html#syr

Die Meldung, zu der Du verlinkt hast, ist ja unterschrieben. Diese Person kannst Du anrufen, er kennt die aktuelle Situation in Niedersachsen. (Tel.: "über uns" / "impressum" auf der verlinkten Seite).
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Antwort #107 - 23.12.2009 um 20:13:34
 
Danke schön und danke auch für die Mails. Habe sie ein paar Tage lang nicht nachgeguckt und nicht gesehen dass du mir diese "Entdeckung" schon ein paar Tage vorher geschickt hast Laut lachend

Die Veranstaltung wäre sicherlich sehr hilfreich. Wenn ich eine Begleitperson organisieren kann gehe ich auf jeden Fall hin; mein Freund darf ja leider nicht raus aus NDS...ich muss ihn mal fragen ob so eine Ausnahmerlaubnis leicht zu bekommen ist oder ob das schwierig wird.

Werde nach den Feiertagen dann auch mal bei diesem Mann anrufen der dort unterschrieben hat.

Zitat:
Die BMI-Anweisung an das Bundesamt gilt bundesweit


Zitat:
Der genannte Erlass gilt nur in SH


Hmm...also betrifft uns das jetzt auch oder nicht? Also profitiert er davon?
Tut mir leid,  verstehe es noch nicht ganz Zwinkernd




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Antwort #108 - 28.12.2009 um 23:11:58
 
Hallo nochmal:)

Da man über die Feiertage und dazwischen in DE nichts erreichen kann hat mein Freund die letzten Tage mal ein bisschen nach Syrien telefoniert.

Also...das Ehefähigkeitszeugnis/die Ledigkeitsbescheinigung (gibts nen Unterschied?) kann er bekommen. Lediglich eine Geburtsurkunde kann er nicht kriegen.
Ich dachte er hätte eine hier in DE aber das ist nur ein Stammbaum.
Aber davon kann man sich auch befreien lassen oder?

Kann das Ehefähigkeitszeugnis mit Versand usw 500 Euro kosten?
Mein Freund sagt, dass die "Beamten" dort soviel verlangen wie sie wollen und 500 Euro noch wenig wären.


Und noch eine wichtigere Frage...:

Zitat:
Staatenlose können abgeschoben werden, wenn Kopie oder Original eines Reisedokuments für Flüchtlinge, einer syrischen Aufenthaltserlaubnis oder einer Mukhtar-Bescheinigung hinsichtlich eines früheren Aufenthalts in Syrien vorliegen


Dazu zählt sein syrischer Ausweis/Identitätspapier für Ausländer ja nicht, oder?
Ist das ein UNWRA-Ausweis was er da hat?

Wenn nein, kann er als Staatenloser ohne diese ganzen Papiere ja vllt doch nicht so schnell abgeschoben werden?

Liebe Grüße
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Antwort #109 - 20.01.2010 um 17:03:22
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #110 - 22.01.2010 um 13:42:22
 
Hallo zusammen,

da bin ich wieder...aber es hat sich immernoch nichts getan. Der Name ist nach wie vor falsch, der Anwalt hat nun die ABH angeschrieben mit der Bitte um aktuelle Informationen.

Aus dem Schreiben entnehme ich auch, dass bereits am 14.10.09 der syrische Ausländerausweis nach Syrien in die Deutsche Botschaft zur Überprüfung geschickt wurde.
Das dauert also schon sehr lange.

Naja anderes Thema, aber steinigt mich nicht.

Ich glaube ich hatte Schwangerschaftsmäßig schonmal etwas angedeutet, es aber nicht voll erwähnt da es sowieso nicht gut "ausgegangen" ist und ichs schon geahnt habe.
Naja nun ist es wieder soweit...und mir wurde geraten mit einem ärztlichen Attest zur ABH zu gehen.

Es ist aufgrund vieler Faktoren eine Risikoschwangerschaft und zudem wurde mir gesagt, dass es erwähnenswert ist wenn die Frau psychisch labil ist.
Nunja...das trifft auch so ein bisschen zu. Bin  seit Jahren immer wieder in Behandlung und aktuell seit 1 1/2 Jahren bei meiner Therapeutin wo ich nach wie vor regelmäßig hingehe.

Es wäre also gar kein Problem 2 ärztliche Atteste zu bekommen. 1. Aufgrund der Risikoschwangerschaft und 2.der psychischen Labilität der werdenden Mutter.

Keine Ahnung ob das helfen würde....habe irgendwie Angst dass die ABH mir dann unterstellt ich würde das absichtlich machen und erfinden um ihn hierzubehalten.
Was aber nicht so ist.
Es wäre nur irgendwie beruhigend zu wissen dass er zumindest in den kritischen Wochen der SS nicht abgeschoben wird....diese Duldungen im 2 Wochen Takt machen mich wirklich fertig.

Was würdet ihr machen?Möchte bei der ABH keinen falschen oder schlechten Eindruck erwecken.

Mein Freund weiss noch von nichts(Schwangerschaft), nächster Termin zur Duldungsverlängerung (hoffe ich doch mal) ist in 1 1/2 Wochen.


Bitte keine Verhütungstipps, das ist bei mir eine religiöse Sache und ich weiss dass es der schlechteste Zeitpunkt überhaupt ist um  Nachwuchs zu zeugen... Traurig Und auch dass ein Kind ihm keine AE beschaffen kann, das war auch nicht der Hintergrundgedanke bei der Sache


Liebe Grüße
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Antwort #111 - 22.01.2010 um 13:49:59
 
Zitat:
Keine Ahnung ob das helfen würde....habe irgendwie Angst dass die ABH mir dann unterstellt ich würde das absichtlich machen und erfinden um ihn hierzubehalten.
Was aber nicht so ist.
Es wäre nur irgendwie beruhigend zu wissen dass er zumindest in den kritischen Wochen der SS nicht abgeschoben wird...

Da sehe ich als Laie kein Problem, allerdings ist es so, dass von Behörden eine Schwangerschaft erst "ernstgenommen" wird wenn sie relativ weit vorangeschritten ist.
Aber schaden kann deine Idee die Nachweise zu erbringen imho nicht.
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Antwort #112 - 22.01.2010 um 15:11:39
 
picuk schrieb am 22.01.2010 um 13:42:22:
Keine Ahnung ob das helfen würde....habe irgendwie Angst dass die ABH mir dann unterstellt ich würde das absichtlich machen und erfinden um ihn hierzubehalten.

Also, eine Schwangerschaft erfinden geht wohl kaum. Zwinkernd

... und warum der Start eines neuen Lebens beginnt, ist ausländerrechtlich nicht relevant, sofern die notwendigen rechtlichen Spielregeln (z.B. Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht) eingehalten werden.

Moralische Meinungen hierzu sind privater oder nicht rechtlicher Natur.
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Antwort #113 - 22.01.2010 um 16:07:30
 
Danke euch Beiden.

Ja eigentlich wollte ich ja auch bis zur 12. Woche warten bzw überhaupt gar nicht zur ABH mit dem Thema weil ich dachte es macht sowieso nix aus.

Aber wenns irgendwie möglich ist für die ersten Wochen eine Sicherheit zu bekommen wäre das schon sehr hilfreich.

Hab nur Angst dass es am Ende wieder "nichts wird" (also Fehlgeburt) die ABH schon bescheid weiss und danach dann irgendwie böse ist und sie ihn dann erst recht abschieben.
Weil sie glauben er wollte sich mit einem Kind retten oder sowas´und verhindern wollen dass ich nochmal schwanger werde.

Wisst ihr wer mir dieses Gutachten bezüglich der psychischen Instabilität ausstellen muss?
Reicht da Allgemeinmediziner oder die Psychotherapeutin oder ein Psychiater?
Und was genau muss drinstehen?
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Antwort #114 - 22.01.2010 um 17:01:21
 
Um ehrlich zu sein, dass mit der psychischen Instabilität würde ich ganz rauslassen, nicht dass es dann umgedreht wird und dir zum Negativen vorgehalten wird, da wäre ich ganz vorsichtig.

Ich denke (persönl. Meinung), jede Frau braucht den Vater ihres ungeborenen Kindes an Ihrer Seite soweit möglich. Das musst du nicht mit einem psychiatrischen Attest untermauern.  Zwinkernd Versteh mich nicht falsch, ich meine nur, dass das mit dem psychisch labilen nicht zu deinem/euren Vorteil wäre.

Lg
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Antwort #115 - 22.01.2010 um 17:25:38
 
Hallo Linda,

ich verstehe was du meinst. Hab auch ein ganz ungutes Gefühl dabei...
Es wurde mir vom Anwalt geraten aber bin da wirklich unsicher.
Zumal mein Liebster weder von der erneuten SS, noch von meinen psychischen Problemchen weiss....das sollte eigentlich auch vorerst so bleiben. Bis ich sicher bin dass "es" diesmal bleibt.

Aber wenn man dadurch zumindest ein paar Wochen mehr Ruhe haben könnte, wäre das natürlich von Vorteil für mich.
Die ABH soll nicht den Eindruck bekommen dass ich ihm durch ein KInd nun krampfhaft eine AE besorgen will oder sowas.
Zumal das sowieso nicht geht und nicht mein Motiv war schwanger zu werden.

Aber ich würde  als ABH Mitarbeiter sofort an sowas denken und ggf. böse werden...keine Ahnung unentschlossen
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Antwort #116 - 23.01.2010 um 00:18:33
 
Der RA hat auch net die Weißheit mit Löffeln gefressen. Pardon. Aber eine psychische Labilität könnte als eine Art Beeinflussbarkeit interpretiert werden und deine Handlungsfähigkeit in Frage stellen!

Die Schwangerschaft alleine reicht aus würde ich sagen.


Bzgl. dem, wann ihr es dem ABH Mitarbeiter sagt, da würd ich schon etwas warten bis die Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist.

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Antwort #117 - 23.01.2010 um 06:41:00
 
Vielleicht gibt es da derzeit noch eine andere Lösung, picuk - ich kann jetzt nicht suchen, aber in einem anderen thread habe ich gelesen, dass die Abschiebungen nach Syrien z.Zt. ausgesetzt werden sollen.
Schweizer, hattest du das erwähnt? Und gilt das in allen Bundesländern?
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Antwort #118 - 23.01.2010 um 11:18:54
 
Gut, dann lasse ich das Thema erstmal aussen vor...wobei sich das andere wahrscheinlich sowieso schonwieder erledigt hat... unentschlossen

@Reni:

Ja es wurde empfohlen erstmal nicht abzuschieben. Niedersachsen interessiert das aber nicht wirklich, die wollten anfang des Monats schonwieder jemanden abschieben...wurde im letzten Moment gestoppt,er saß schon im Flieger.

Ausserdem wollen sie jetzt gegen die Empfehlung nicht nach Syrien abzuschieben angehen....

http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/werden-abschiebungen-nach-syrien-wieder-auf...

Wunderbares Bundesland..... unentschlossen
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Antwort #119 - 27.01.2010 um 12:36:19
 
Und noch einmal...sorry  Traurig

Der nächste ABH Termin rückt näher und die Angst somit auch... unentschlossen

http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/bundestagsinnenausschuss_debattiert_...

Kann mir jemand sagen ob die Ergebnisse solcher Debatten öffentlich gemacht werden? Bzw wie schnell darüber entschieden wird?

Wäre ja super wenn die Grünen/die Linken sich durchsetzen könnten...aber ich bezweifel es fast.

Ansonsten:Was ist sinnvoller...Risikoschwangerschaftsattest direkt bei der ABH abgeben oder per Anwalt an die ABH schicken?

Eigentlich dachte ich dass die Mutter selbst auf jeden Fall mit zur ABH muss...sonst könnte sich ja jeder Geduldete so ein Attest von einer schwangeren Frau kaufen...?
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Antwort #120 - 27.01.2010 um 12:46:43
 
picuk schrieb am 27.01.2010 um 12:36:19:
Was ist sinnvoller...Risikoschwangerschaftsattest direkt bei der ABH abgeben oder per Anwalt an die ABH schicken?

Bevor das ganze überhaupt funktioniert, müßte dein Freund erst einmal eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, ebenso eine Sorgerechtserkärung abgeben werden, dass er mit dir das gemeinsame Sorgerecht teilt.

Die Abgabe des Schwangerschaftsbefundes sagt ja noch lange nicht aus, dass er auch der rechtliche Vater ist/sein wird. Zwinkernd
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Antwort #121 - 27.01.2010 um 13:24:20
 
Ja genau, deshalb wundert mich dass mir von einem (anderen) Anwalt geraten wurde so ein Attest bei der ABH vorzulegen.

Denn bisher dachte ich auch dass da ohne Pass gar nichts geht (bei der Vaterschaftsanerkennung).
Wenn das so einfach wäre hätten sich bestimmt schon einige Leute mit gefälschten Attesten eine vorübergehende Duldungsverlängerung besorgt  unentschlossen
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Antwort #122 - 27.01.2010 um 13:30:10
 
picuk schrieb am 27.01.2010 um 13:24:20:
Wenn das so einfach wäre hätten sich bestimmt schon einige Leute mit gefälschten Attesten eine vorübergehende Duldungsverlängerung besorgt

Wieso gefälschtes Attest?

Das Attest, dass du schwanger bist bzw. ob eine Risikoschwangerschaft vorliegt, stellt der Arzt auf deine Person aus. Das hat nichts mit dem Erzeuger des Kindes zu tun.

Ein Arzt wird sich hüten das Attest nicht wahrheitsgemäß auszustellen.
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Antwort #123 - 27.01.2010 um 13:54:33
 
Ich weiss...aber es wäre, wenn es so einfach ist wie mir gesagt wurde (Mann geht ohne Frau mit dem Attest zur ABH) ja eine Leichtigkeit sowas zu fälschen(nicht einArzt, als Geduldeter) und zu sagen man hätte eine Frau Risikogeschwängert ohne dass es diese Frau überhaupt gibt.

So meinte ich das.

Deshalb kann ich mir nicht vorstellen dass das ohne Vorlage meines Ausweises o.Ä. geht.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=87458&rechtcheck=2

Ich verlinke  einfach mal...ist einfacher mit den Paragraphen und so Smiley
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Antwort #124 - 27.01.2010 um 15:21:30
 
Ich denke, es wäre besser, alles über euren Anwalt zu erledigen, auf jeden Fall nicht an ihm vorbei.

Gerade für staatenlose syrische Kurden muss man spezialisiert sein — wenn Du "irgend einen " Anwalt per Internet fragst, ist es sicherer zu würfeln.
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Antwort #125 - 27.01.2010 um 19:50:59
 
Da hast du recht. Konnte in dem Fall mal wieder nicht schnell genug bescheid wissen  unentschlossen

Dann informiere ich seinen Anwalt einfach beim nächsten Termin.
Der wollte sich melden sobald die ABH auf das Schreiben geantwortet hat.
Dauert bestimmt noch, ist am 19. rausgegangen.

Kann nur hoffen dass die Duldung Mo. nochmal verlängert wird....das mit der plötzlichen Verlängerung  des Duldungszeitraums kommt mir komisch vor...die brauchten die Zeit bestimmt um die Abschiebung vorzubereiten.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_01/2010_022/03.html

Das beruhigt mich aber wieder etwas...denn lt. Proasyl ist die SPD der Störfaktor in der Debatte...wenn die nun doch dafür sind; super! Smiley
Aber lt des Links gehts ja erst morgen los.

Wenn das so läuft wie ichs will können wir uns den anderen Stress sparen...wäre nicht schlecht.. Augenrollen
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Antwort #126 - 28.01.2010 um 00:22:05
 
Nun, wenn die Abschiebung näher rückt, wie du schreibst, vielleicht solltet ihr dann doch zumindest die Vaterschaftsanerkennung über den Notar und das Einreichen des Schwangerschaftsattestes in Erwägung ziehen, dann hast du vor allem auch mal etwas weniger Stress was dem Baby nur zu Gute kommen kann!

Was die Vorposter schon geschrieben haben- sehr wichtig sind spezialisierte Anwälte.

Lg
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Antwort #127 - 28.01.2010 um 22:02:36
 
Geht das denn so ganz ohne ein Identitätspapier?

Seinen syrischen Ausländerausweis hat die ABH noch bei sich.

Nach dieser blöden Debatte heute habe ich noch mehr Angst. Vor allem Angst davor, dass er ganz plötzlich weg muss und nicht soviel Glück hat wie ein anderer syrischer Kurde in Niedersachsen, der zwar auch um 5 Uhr morgens abgeholt wurde - aber nachdem er schon im Flieger saß durch die Hilfe vom Flüchtlingsrat und eines Anwaltes doch noch bleiben durfte.
Ein solches Szenario...ohje... Traurig

*edit*

Der nette Herr ichdarfdennamenhiernichtschreiben sagte, dass fast(!) nur Straftäter abgeschoben wurden die eine Gefahr für das deutsche Volk darstellen.
Zählt Passfälschung auch dazu?

Also natürlich ist das eine Straftat - aber so schwerwiegend dass man deshalb trotz Empfehlungen nicht nach Syrien abuzuschieben abgeschoben werden kann?
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« Zuletzt geändert: 29.01.2010 um 07:09:35 von Tippi » 
Grund: Realnamen entfernt 
 
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Antwort #128 - 28.01.2010 um 22:27:50
 
Mir reicht das nun.

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