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Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... (Gelesen: 54.005 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
steini007
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Antwort #120 - 27.01.2010 um 12:46:43
 
picuk schrieb am 27.01.2010 um 12:36:19:
Was ist sinnvoller...Risikoschwangerschaftsattest direkt bei der ABH abgeben oder per Anwalt an die ABH schicken?

Bevor das ganze überhaupt funktioniert, müßte dein Freund erst einmal eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, ebenso eine Sorgerechtserkärung abgeben werden, dass er mit dir das gemeinsame Sorgerecht teilt.

Die Abgabe des Schwangerschaftsbefundes sagt ja noch lange nicht aus, dass er auch der rechtliche Vater ist/sein wird. Zwinkernd
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picuk
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Antwort #121 - 27.01.2010 um 13:24:20
 
Ja genau, deshalb wundert mich dass mir von einem (anderen) Anwalt geraten wurde so ein Attest bei der ABH vorzulegen.

Denn bisher dachte ich auch dass da ohne Pass gar nichts geht (bei der Vaterschaftsanerkennung).
Wenn das so einfach wäre hätten sich bestimmt schon einige Leute mit gefälschten Attesten eine vorübergehende Duldungsverlängerung besorgt  unentschlossen
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steini007
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Antwort #122 - 27.01.2010 um 13:30:10
 
picuk schrieb am 27.01.2010 um 13:24:20:
Wenn das so einfach wäre hätten sich bestimmt schon einige Leute mit gefälschten Attesten eine vorübergehende Duldungsverlängerung besorgt

Wieso gefälschtes Attest?

Das Attest, dass du schwanger bist bzw. ob eine Risikoschwangerschaft vorliegt, stellt der Arzt auf deine Person aus. Das hat nichts mit dem Erzeuger des Kindes zu tun.

Ein Arzt wird sich hüten das Attest nicht wahrheitsgemäß auszustellen.
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picuk
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Antwort #123 - 27.01.2010 um 13:54:33
 
Ich weiss...aber es wäre, wenn es so einfach ist wie mir gesagt wurde (Mann geht ohne Frau mit dem Attest zur ABH) ja eine Leichtigkeit sowas zu fälschen(nicht einArzt, als Geduldeter) und zu sagen man hätte eine Frau Risikogeschwängert ohne dass es diese Frau überhaupt gibt.

So meinte ich das.

Deshalb kann ich mir nicht vorstellen dass das ohne Vorlage meines Ausweises o.Ä. geht.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=87458&rechtcheck=2

Ich verlinke  einfach mal...ist einfacher mit den Paragraphen und so Smiley
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reinhard
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Antwort #124 - 27.01.2010 um 15:21:30
 
Ich denke, es wäre besser, alles über euren Anwalt zu erledigen, auf jeden Fall nicht an ihm vorbei.

Gerade für staatenlose syrische Kurden muss man spezialisiert sein — wenn Du "irgend einen " Anwalt per Internet fragst, ist es sicherer zu würfeln.
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picuk
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Antwort #125 - 27.01.2010 um 19:50:59
 
Da hast du recht. Konnte in dem Fall mal wieder nicht schnell genug bescheid wissen  unentschlossen

Dann informiere ich seinen Anwalt einfach beim nächsten Termin.
Der wollte sich melden sobald die ABH auf das Schreiben geantwortet hat.
Dauert bestimmt noch, ist am 19. rausgegangen.

Kann nur hoffen dass die Duldung Mo. nochmal verlängert wird....das mit der plötzlichen Verlängerung  des Duldungszeitraums kommt mir komisch vor...die brauchten die Zeit bestimmt um die Abschiebung vorzubereiten.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_01/2010_022/03.html

Das beruhigt mich aber wieder etwas...denn lt. Proasyl ist die SPD der Störfaktor in der Debatte...wenn die nun doch dafür sind; super! Smiley
Aber lt des Links gehts ja erst morgen los.

Wenn das so läuft wie ichs will können wir uns den anderen Stress sparen...wäre nicht schlecht.. Augenrollen
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Linda.1001
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Antwort #126 - 28.01.2010 um 00:22:05
 
Nun, wenn die Abschiebung näher rückt, wie du schreibst, vielleicht solltet ihr dann doch zumindest die Vaterschaftsanerkennung über den Notar und das Einreichen des Schwangerschaftsattestes in Erwägung ziehen, dann hast du vor allem auch mal etwas weniger Stress was dem Baby nur zu Gute kommen kann!

Was die Vorposter schon geschrieben haben- sehr wichtig sind spezialisierte Anwälte.

Lg
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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

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picuk
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Antwort #127 - 28.01.2010 um 22:02:36
 
Geht das denn so ganz ohne ein Identitätspapier?

Seinen syrischen Ausländerausweis hat die ABH noch bei sich.

Nach dieser blöden Debatte heute habe ich noch mehr Angst. Vor allem Angst davor, dass er ganz plötzlich weg muss und nicht soviel Glück hat wie ein anderer syrischer Kurde in Niedersachsen, der zwar auch um 5 Uhr morgens abgeholt wurde - aber nachdem er schon im Flieger saß durch die Hilfe vom Flüchtlingsrat und eines Anwaltes doch noch bleiben durfte.
Ein solches Szenario...ohje... Traurig

*edit*

Der nette Herr ichdarfdennamenhiernichtschreiben sagte, dass fast(!) nur Straftäter abgeschoben wurden die eine Gefahr für das deutsche Volk darstellen.
Zählt Passfälschung auch dazu?

Also natürlich ist das eine Straftat - aber so schwerwiegend dass man deshalb trotz Empfehlungen nicht nach Syrien abuzuschieben abgeschoben werden kann?
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« Zuletzt geändert: 29.01.2010 um 07:09:35 von Tippi » 
Grund: Realnamen entfernt 
 
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fons
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Antwort #128 - 28.01.2010 um 22:27:50
 
Mir reicht das nun.

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