Hallo elissa,
ja, er könnte schon noch abgeschoben werden - vieles hängt da von der weiteren Entwicklung ab.
Dein Kind würde ja mit der Geburt ein deutsches werden. - Wenn Dein Freund zweifelsfrei als Vater dieses Kindes feststünde und Du ihm gleichzeitig das Personensorgerecht über Euer Kind mit übertragen würdest (das will sicher gut überlegt sein, denn das ist schon eine weitreichende Entscheidung), dann hätte er in der Folge einen Anspruch auf Ertelung einer
AE zur Ausübung der Personensorge über Euer gemeinsames Kind. (In der Folge müsste das Sorgerecht durch ihn natürlich auch tatsächlich ausgeübt werden.)
Nicht unerheblich ist allerdings in diesem Kontext die Frage nach einem gültigen Pass Deines Freundes. - Während eines laufenden Asylverfahrens ist es ihm nicht zuzumuten sich mit seinen Heimatbehörden in Verbindung zu setzen, um einen Pass zu erhalten. Insoweit würde es schwierig, wenn er nicht schon im Bestz eines gültigen Passes ist.- Ist er allerdings nur noch geduldet, hat er sogar eine Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung. - Und der Pass wäre sehr notwendig, um letztlich einen wirksamen Eintrag in die Geburtsurkunde Eures Kindes vornehmen zu lassen (dazu ist ein einwandfreier Nachweis der Identität des Kindsvaters - durch Pass - nötig).
Auch eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung sowie eine entsprechende Erklärung zum Sorgerecht wären dann möglich. - Setzt Euch dazu bitte mit dem Jugendamt in Verbindung.
Dann wäre da noch das Problem, dass der Anspruch auf Erteilung der
AE zur Ausübung der Personensorge grundsätzlich an eine Einreise mit dem
erforderlichen Visum gebunden ist.
Wenn er als Asylbewerber mit gültigem Pass hier ist und er nach der Geburt Eures Kindes die
AE beantragt, wird man von ihm eine Ausreise zum Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens nicht verlangen können. - Hat er jedoch zum Zeitpunkt der Geburt nur noch eine Duldung, stünde es im Ermessen der Behörde das Nachholen des Visaverfahrens zu verlangen oder darauf zu verzichten.
Soweit in aller Kürze und Gedrängtheit ein paar wichtige Informationen. -
Wie Du siehst, ist die Materie alles andere als einfach und hier aus dem Forum heraus nur schwer ganz umfassend, und vor allem mit Rücksicht auf Einzelfallspezifisches, hinreichend zu erläutern.
Ich empfehle Dir/Euch daher, Kontakt zu einer guten Migrations- oder Flüchtlingsberatungsstelle in Eurer Nähe aufzunehmen. - Vielleicht gibt es in Eurem Umfeld auch eine Beratungsstelle
dieses Vereins
. (Blaues bitte anklicken!) - Auch von dort könnte Hilfe möglich sein.
Natürlich kannst Du aber auch hier weiter nachfragen.
=schweitzer=