johnboyy schrieb am 03.11.2009 um 13:34:01:Ist das üblich dass ein Antrag in 7 monaten überhaupt nicht bearbeitetworden ist?
Nein, das ist nicht üblich - und damit willkommen bei
i4a, johnboyy.
johnboyy schrieb am 03.11.2009 um 13:34:01:Die Dame sagte Sie hat mit meiner Antrag noch nichts angefangen, nichts gemacht, und des ganze dauert ca 15 monaten.
Wenn wirklich eine solche Aussage gemacht worden ist, ist das eine Unverschämtheit.
Im Verwaltungsverfahren ist eine grundsätzlich maximale Antragsbearbeitungsfrist von drei Monaten festgeschrieben. - Im Bereich Einbürgerungsanträge wird das in den seltensten Fällen einzuhalten sein, da es sich bei diesem Verfahren um ein sehr komplexes handelt, an dem einzelfallbezogen viele unterschiedliche Stellen und Behörden zu beteiligen sind. -
Aber eine so pauschale und nicht begründete Aussage, wie sie Deine Sachbearbeiterin hier getroffen hat, ist damit noch längst nicht gerechtfertigt.
Eine Bestätigung des Antragseingangs sollte mittlerweile zum guten Ton gehören. Sollte absehbar sein, dass die Antragsbearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen wird, ist das dem Antragsteller mit entsprechender Begründung mitzuteilen.
Auf erstmalige Nachfrage nach so langer Zeit, wie in Deinem Falle (sieben Monate!!!), wäre einzelfallbezogen zu reagieren und Auskunft zu geben. (Auskunftspflicht der Behörde im laufenden Verwaltungsverfahren)
Die Aussagen, die die Dame in Deinem Falle getroffen hat, wären für mich Anlass, mich höflich aber bestimmt an deren Vorgesetzten, und, wenn das auch nicht hilft, an die Fachaufsicht (Bezirksregierung bzw. Innenministerium) zu wenden.
Ich schreibe das alles sehr bestimmt, dennoch auch mit einer gewissen Vorsicht.
Denn, es kann, wie schon angedeutet, triftige Gründe dafür geben, dass sich ein Einbürgerungsverfahren auch mal über Monate zieht, ohne das ein Fortschritt passiert - nur ein Stichwort: Sicherheitsüberprüfung bei Antragstellern aus bestimmten Herkunftsländern.
Aber Du hast als Antragsteller in solch einem Falle auch das Recht, insbesondere auf Nachfrage, angemessen informiert zu werden. - Für den Fall, dass unbegründet ein Antrag über einen längeren Zeitraum nicht bearbeitet wird, gäbe es ansonsten das Rechtsmittel der Untätigkeitsklage. - Ich würde aber zunächst den von mir hier angedeuteten Weg gehen. - Vielleicht hatte die Sachbearbeiterin ja auch einfach "nur" einen schlechten Tag ...
=schweitzer=