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Studienzeit bei Einbürgerung berücksichtigt? (Gelesen: 10.476 mal)
Elios
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20.10.2009 um 23:00:41
 
Guten Tag,

ich bin neu im Forum und habe einige Fragen zur Einbürgerung. Ich hoffe, dass diese Fragen bisher noch nicht diskutiert wurden, jedenfalls konnte ich noch nichts dazu finden. Das Forum ist ja schon ziemlich umfangreich….

Also ich bin libanesische Herkunft und lebe seit März 2002 in Deutschland. Meinen ersten Aufenthalt habe ich im Juni 2002 bekommen. Ich hab hier studiert und seit einer Woche bin ich fertig mit meinem Studium und auf der Suche nach Arbeit. Den Einbürgerungstest habe ich bereits mit 33 von 33 Punktbestanden. Außerdem habe ich mich in Deutschland insgesamt ca. 5 Jahre ehrenamtlich engagiert, darunter als Wohnheimsprecher im Studentenwohnheim, beim Akademischen Auslandsamt,…

Jetzt meine Fragen:

Ich möchte gerne wissen in welchen Bundesland meine Studienzeit anerkannt wird und wo die Einbürgerung ohne große Probleme funktioniert? Wisst ihr, ob ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ein Grund ist, mir die Einbürgerung zu verweigern? Kann man sich einbürgern lassen, wenn man noch in der sechsmonatigen Probezeit ist?
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reinhard
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Antwort #1 - 20.10.2009 um 23:13:18
 
Lies Dir dazu doch mal durch, was oben (Knopf "Einbürgerung") unter "Studenten-AE" steht. Das müsste die meisten Fragen von Dir beantworten, und Du kannst gezielter nachfragen nach dem, was speziell bei Dir noch unklar ist.
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Elios
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Antwort #2 - 21.10.2009 um 11:37:05
 
Hallo Reinhard,

erstmal danke für dein Antwort.
Was ich gelesen habe antwortet nur die hälfte meine erste frage, es bleibt noch die zweite hälfte und die zwei andere Fragen:

wo die Einbürgerung ohne große Probleme funktioniert? Wisst ihr, ob ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ein Grund ist, mir die Einbürgerung zu verweigern? Kann man sich einbürgern lassen, wenn man noch in der sechsmonatigen Probezeit ist?
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reinhard
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Antwort #3 - 21.10.2009 um 13:02:43
 
Kommt darauf an.

Wenn Du in einem Bundesland lebst, was Die Studienzeiten voll anerkennt (darüber hast Du ja jetzt was gelesen), und mehr als acht Jahre hier bist, kommt es ja auch die Lebensunterhaltssicherung nur insofern an, als Du nicht mutwillig und absichtlich von öffentlicher Hilfe leben kannt.

Aber das ist ja hinter dem Knopf alles eräutert, insofern wäre es tatsächlich besser, Du sagst konkret, welches Problem Du hast. Wenn Du Dein Bundesland dazu sagst, die Zeiten dazu sagst, könnte man besser antworten. So könnte man eher 30 Möglichkeiten annehmen, nach denen Du vielleicht fragen willst.
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Elios
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Antwort #4 - 30.10.2009 um 00:44:44
 
Also um Präziser zu sein:

- Ich Wohne seit ungefähr siebeneinhalb Jahren in Deutschland.
- am 12 Oktober 2009 bin ich fertig mit meinem Studium als Dipl. Wirtschaftsinformatiker, und bin fleißig auf der suche nach Stelle.
- Außerdem habe ich mich in Deutschland insgesamt ca. 5 Jahre ehrenamtlich engagiert, darunter als Wohnheimsprecher im Studentenwohnheim, beim Akademischen Auslandsamt,…. Diese ehrenamtliche Zeiten sollen eigentlich dienen die Zeit von acht auf sieben Jahre kürzen, oder mindestens zeigen dass ich ein engagierter mench, und dass ich mich integriert habe.

Momentan wohne ich in Trier, da habe ich angerufen und wollte mich informieren wie sieht es aus mit einbürgerung. Mir wurde gesagt dass Studien Zeiten werden in Trier nicht angerechnet. Obwohl oben (Knopf "Einbürgerung") unter "Studenten-AE" steht : "In den Bundesländern
Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen
werden solche Zeiten jedoch im Bereich des § 10 StAG nicht angerechnet." und wurde nichts gesagt dass das auch in
Rheinland-Pfalz
der Fall ist!
So Momentan zweifle ich an den Ganzen Thema.

Meine Fragen:

1- Ich möchte wissen in welchem Bundesland, läuft die Einbürgerung am einfachesten, unabhängig wo ich nachher Arbeit finde, weil ich dachte, wenn ich weiss in welchem Bundesland das alles einfach läuft, dann kann ich mich dort als erste Wohnsitz anmelden, und alles da erledigen, und wo ich arbeite als zweite Wohsitz.

2- da ich die meiste Stellen, wo ich mich beworben habe auf Zwei Jahre befristete Verträge sind, ist die frage, ist ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ein Grund ist, mir die Einbürgerung zu verweigern?

3- Kann ich mich einbürgern lassen, wenn ich noch in der sechsmonatigen Probezeit , oder soll ich erst warten bis die Probezeit vorbei ist?

vielen Dank im vorraus für ihre Antworten
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Odysseus
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Antwort #5 - 30.10.2009 um 07:44:09
 
Elios schrieb am 30.10.2009 um 00:44:44:
1- Ich möchte wissen in welchem Bundesland, läuft die Einbürgerung am einfachesten, unabhängig wo ich nachher Arbeit finde, weil ich dachte, wenn ich weiss in welchem Bundesland das alles einfach läuft, dann kann ich mich dort als erste Wohnsitz anmelden, und alles da erledigen, und wo ich arbeite als zweite Wohsitz.

Nein, es geht bei der EB nicht um den Erstwohnsitz, sondern um den tatsächlichen Lebensmittelpunkt - und der wird in der Regel dort angenommen, wo auch gearbeitet wird.

Elios schrieb am 30.10.2009 um 00:44:44:
2- da ich die meiste Stellen, wo ich mich beworben habe auf Zwei Jahre befristete Verträge sind, ist die frage, ist ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ein Grund ist, mir die Einbürgerung zu verweigern? 

Nein, idR nicht. Es wird ggf. die Probezeit abgewartet, aber die Befristung sollte kein Problem sein.


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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Blaise
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Antwort #6 - 30.10.2009 um 21:15:46
 
Elios schrieb am 30.10.2009 um 00:44:44:
...Mir wurde gesagt dass Studien Zeiten werden in Trier nicht angerechnet.


Da haben die Kollegen in Trier wohl was falsches gesagt! Das Innenministerium in Mainz hat festgelegt, dass Studienzeiten in Rheinland-Pfalz als rechtmäßiger und gewühnlicher Aufenthalt anerkannt werden.
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Antwort #7 - 08.02.2010 um 13:41:48
 
Hallo,

also ich hab heute wieder das Einbürgerungsamt in Trier angerufen, und wurde mir gesagt dass ich Anspruchseinbürgerung nach §10 habe, da ich seit 8 Jahren in Deutschland lebe, eine Aufenthalt nach § 18 habe, und die Studienzeiten angerechnet werden, somit das Problem ist gelöst.

Jetzt habe ich drei Fragen und zwar, am 1. April werde ich mit neuer Job anfangen, der meine Studienspezialisierung anspricht, allerdings April und Mai werden Trainings Monaten sein und ich werde nur 1000€ Brutto verdienen, und die Unterkunft für die zwei Monaten wird von der Unternehmen gestellt.
Ab Juni wird richtig los und werde ich natürlich mehr verdienen.

So meine fragen lauten:

1- denkt Ihr dass wenn ich die Verdienstnachweise gebe, wo dran steht dass ich 1000€ Brutto verdient habe, wird dass eine Schlechte eindrück geben und wird mein Einbürgerung gefährden?

2- Ist es lieber, dass ich erst warte bis ich anfangen mehr als  1000€ Brutto zu verdienen, um meine Einbürgerungsantrag zu stellen?

3- oder weiviel ich verdiene spielt keine rolle, haupt sache dass ich keine Hilfe von der Stadt beantrage?

Danke für euer Antworten und noch schönen Tag
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Antwort #8 - 08.02.2010 um 13:46:20
 
Bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG kommt es lediglich darauf an, dass man Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV - Arbeitslosengeld II) oder SGB XII tatsächlich nicht bezieht.

Weitere Anforderungen hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung bestehen bei der Einbürgerung nach dieser Vorschrift nicht.

Du brauchst Dir also insoweit keinerlei Sorgen zu machen.

Stell Deinen Antrag - viel Erfolg!

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Antwort #9 - 08.02.2010 um 18:27:42
 
Hallo Schweitzer,
vielen Dank für deine Antwort!
ich werde dann loslegen.
Gruß
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Antwort #10 - 12.05.2010 um 22:09:32
 
Gruß An alle,

Wieder brauche ich euere Hilfe bzw eueren Rat.
Also, ich habe die gesamte Unterlagen vorbereitet, ausser eine und zwar der Mietvertrag. Der Grund ist, meine Freundin (bald meine Verlobte) und ich wohnen wir zusammen in eine 43qm Wohnung, der Mietvertrag laüft unter ihr Name. Hier sind meine Fragen:  Soll meine Freundin einen Brief schreiben um zu bewesien dass wir zusammen Wohnen und dass sie die Mieterin ist? Wenn ja, was soll sie drin Schreiben, soll sie schreiben dass wir die Mietkosten teilen oder nicht?  Was genau soll sie schreiben, damit ein vernunftigen brief am ende wird? Wäre sehr dankbar, wenn ihr mir Paar Ideen geben könntet.

Viele Grüße
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Antwort #11 - 13.05.2010 um 09:09:57
 
Ich denke, Du bräuchtest eine aktuelle Meldebescheinigung - mit der ist dann belegt, dass Du bei Deiner Freundin wohnst. Wahrscheinlich ist auch eine extra Bescheinigung vom Vermieter notwendig - denn der müsste schon wissen, bzw. damit einverstanden sein und darauf gründend bestätigen, dass Du auch in der Wohnung lebst.  - Da aus dem Mietvertrag offenbar nicht hervorgeht, dass Du mit in der Wohnung lebst, wäre das eigentlich die einzige Möglichkeit, das zu belegen.

Endgültige verbindliche Auskunft kann Dir aber nur Deine EBH geben.

=schweitzer=
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Antwort #12 - 13.05.2010 um 10:09:54
 
Eine Meldebescheinigung ist normalerweise nicht erforderlich, weil die Einbürgerungsbehörde selbst bei der Meldebehörde nachfragt (soweit dies erforderlich ist...).

Elios, falls Du nach § 10 StAG eingebürgert wirst (Du hast doch die 8 Jahre fast voll?), ist wahrscheinlich gar kein Mietvertrag erforderlich. Falls die Einbürgerung nach § 9 erfolgt, sind Nachweise über die Mietkosten und anders erforderlich. Da solltest Du vielleicht nochmal bei der EBH nachfragen.
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Antwort #13 - 13.05.2010 um 13:40:11
 
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
@ Blaise: ich wohne in Deutschland seit genau 8 Jahren und 2 Monaten.
Ich werde morgen das Ausländeramt anrufen und nachfragen, was sie genau brauchen.

Euch noch ein schönen Tag
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Antwort #14 - 19.09.2010 um 16:28:32
 
Hallo zusammen,

ich habe nun meinen Antrag zur Einbürgerung am 31. Mai bei einer Sachbearbeiterin abgegeben, die meine Sachbearbeiterin vertreten hat. Sie hatte mir versichert, dass ich alle Unterlagen bis auf den 3.Einkommensnachweis eingereicht habe. Den fehlenden Einkommensnachweis habe ich Ende Juni nachgereicht. Außerdem versicherte sie mir, dass ich nach drei Monaten eine Antwort erhalte. Sie bat mich darum, innerhalb dieser drei Monate nicht nach dem Status meines Antrags zu fragen.

Da ich nach 3,5 Monaten keine Antwort hatte, habe ich letzte Woche nachgefragt und habe dabei erfahren, dass meine Sachbearbeiterin nicht mehr dort arbeitet, die Mitarbeiterin, die mir im Mai Auskunft gegeben hatte, sagte mir jedoch, dass ich noch zwei weitere Einkommensnachweise (Juli+August) einreichen müsse und dass sie darüber hinaus auf eine Übersicht über meinen Aufenthalt in Deutschland warte. Diesen müssen ihre Kollegen im Ausländeramt ausstellen, die im Büro nebenan sitzen. Es ist allerdings nicht klar, wie lange das alles nun dauert. Die Einkommensnachweise habe ich direkt nachgereicht.

Wie soll ich das Ganze nun deuten? Haben sie mit meinem Antrag noch nicht angefangen oder gibt es irgendein Problem? Kann ich den Prozess irgendwie beschleunigen? Brauche ich möglicherweise sogar einen Anwalt?

Danke im Voraus für euren Rat!
Schönen Sonntag noch
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