Also um Präziser zu sein:
- Ich Wohne seit ungefähr siebeneinhalb Jahren in Deutschland.
- am 12 Oktober 2009 bin ich fertig mit meinem Studium als Dipl. Wirtschaftsinformatiker, und bin fleißig auf der suche nach Stelle.
- Außerdem habe ich mich in Deutschland insgesamt ca. 5 Jahre ehrenamtlich engagiert, darunter als Wohnheimsprecher im Studentenwohnheim, beim Akademischen Auslandsamt,…. Diese ehrenamtliche Zeiten sollen eigentlich dienen die Zeit von acht auf sieben Jahre kürzen, oder mindestens zeigen dass ich ein engagierter mench, und dass ich mich integriert habe.
Momentan wohne ich in Trier, da habe ich angerufen und wollte mich informieren wie sieht es aus mit einbürgerung. Mir wurde gesagt dass Studien Zeiten werden in Trier nicht angerechnet. Obwohl oben (Knopf "Einbürgerung") unter "Studenten-AE" steht : "In den Bundesländern
Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen
werden solche Zeiten jedoch im Bereich des § 10
StAG nicht angerechnet." und wurde nichts gesagt dass das auch in
Rheinland-Pfalz
der Fall ist!
So Momentan zweifle ich an den Ganzen Thema.
Meine Fragen:
1- Ich möchte wissen in welchem Bundesland, läuft die Einbürgerung am einfachesten, unabhängig wo ich nachher Arbeit finde, weil ich dachte, wenn ich weiss in welchem Bundesland das alles einfach läuft, dann kann ich mich dort als erste Wohnsitz anmelden, und alles da erledigen, und wo ich arbeite als zweite Wohsitz.
2- da ich die meiste Stellen, wo ich mich beworben habe auf Zwei Jahre befristete Verträge sind, ist die frage, ist ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ein Grund ist, mir die Einbürgerung zu verweigern?
3- Kann ich mich einbürgern lassen, wenn ich noch in der sechsmonatigen Probezeit , oder soll ich erst warten bis die Probezeit vorbei ist?
vielen Dank im vorraus für ihre Antworten