Ruuk schrieb am 25.11.2009 um 02:37:34:Wie würde die
ABH dann das Visum verlängern?
Währe das dann eine Duldung??
"Visum verlängern" bedeutet "Visum verlängern" und nicht
"Duldung erteilen". Es wäre also ein "Visum". Allerdings be-
steht darauf kein Anspruch.
Du solltest im Übrigen jetzt versuchen, das Visum "ändern" zu
lassen. Bis zum 15.12. sind es noch drei Wochen, das Problem
ist jetzt bekannt und die Verlängerung eines Visums ist grund-
sätzlich ausgeschlossen, wenn die Umstände, die eine Ver-
längerung erforderlich machen, bereits vor der Einreise bekannt
waren. Sollte das Visum nicht geändert bzw. neu erteilt werden,
kannst Du nachher immer noch sagen, dass Du es versucht hast.