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Ändert Schwangerschaft Befristung? (Gelesen: 4.222 mal)
sisi
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19.09.2009 um 12:47:40
 
Ich habe mal eine Frage.Mein Mann wurde 2007 abgschoben nach 457a.Abschiebung erfolgte aus dem Massregelvollzug.Habe nach Heirat 2008 bei AB vorgesprochen wg.Befristung und die hatten mir dann mitgeteilt es sei noch zu früh und ich soll den Antrag später nochmal stellen.Bei Nachfrage beim Anwalt,wg.evtl.Aufhebung der Schengenausschreibung,teilte dieser mir mit,dass eine solche i.d.R.bestehen bleibt,solange die Befristung für D steht-ausser es liege ein Härtefall vor,z.B.eine Schwangerschaft.Was würde denn das dann bringen?Dass mein Mann dann nach Österreich dürfte und nach D nicht und ich treffe ihn dann an der Grenze?
Ich bin nicht zwar nicht schwanger und habe auch nicht vor eine solche zu bdenutzen um eine kürzere Einreisefrist zu erzielen,trotzdem interessiert mich,wie die AB in einem solchen Fall reagieren würde?Muten die einem dann zu das Kind im Ausland zu bekommen,oder dass man dann alleine in D ist?
Danke für Infos!
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Antwort #1 - 19.09.2009 um 14:17:15
 
now your man he is in austria ?
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sisi
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Antwort #2 - 19.09.2009 um 15:25:19
 
no in croatia
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Antwort #3 - 19.09.2009 um 15:37:21
 
because i was hire befor and i have abgschoben and they send me back to italia and there i get my permet of stay and i come hire again because i have married german and they sed its ok but you most pay the abgschoben kosten and then its work
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Zak
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Antwort #4 - 19.09.2009 um 17:42:12
 
sisi schrieb am 19.09.2009 um 12:47:40:
vorgesprochen wg.Befristung und die hatten mir dann mitgeteilt es sei noch zu früh und ich soll den Antrag später nochmal stellen

Hi,
das kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn Du den Antrag stellst, ist über diesen zu
entscheiden.
Es wird sehr wahrscheinlich nicht
auf sofort befristet, aber Ihr habt dann wenigstens
schon Mal die Gewissheit, wie lange Ihr noch
warten müsst, bis Dein Mann wieder einreisen könnte.

Ist Euch die Befristungsentscheidung durch Ordnungsverfügung
bekannt gemacht und es ändert sich etwas in dem Sachverhalt - z.B. Deine Schwangerschaft-
könnt Ihr einen Antrag auf
Wiederaufgreifen des Verfahrens stellen, damit
die getroffene Befristungsentscheidung unter Berück
sichtigung der Änderungen eventuell zu Eurem Vorteil
geändert werden wird.

capwink9
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sisi
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Antwort #5 - 19.09.2009 um 18:01:16
 
Danke für deine Info.Es war so,dass der Sachbearbeiter meinte,er würde einen Befristungsantrag ablehnen,wenn ich ihn jetzt stellen würde.Sagte mir,dass ich mit 8 Jahren rechnen muss,d.h.bis 2015 und den Antrag dann erst in diesem Jahr stellen soll.Er würde dann praktisch dann befristet werden,so dass dann nur paar Monate nach Antrag mein Mann einreisen könnte..Habe damals meinen Anwalt gefragt,der meinte der Sachbearbeiter hätte acuh damals befristen können,eben damit wir Bescheid wissen-muss das aber nicht und es wär besser nochmal einen Antrag zu stellen,wenn mein Mann lange genug aus D weg ist,um vorweisen zu können,dass er jetzt ein normales Leben führt.Damals war er erst 6 Monate weg.Habe jetzt vor Anfang des Jahres nochmal den Antrag zu stellen,denn im Sommer nä.Jahres ist mein Mann 3 Jahre weg und ich will jetzt einfach mal wissden,wie lange wir warten müssen und finde diese 8 Jahre mündl.Aussage des Sachb.ehrlich gesagt auch zu lange,bzw.will das schwarz auf weiss.
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reinhard
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Antwort #6 - 19.09.2009 um 20:35:31
 
sisi schrieb am 19.09.2009 um 18:01:16:
Danke für deine Info.Es war so,dass der Sachbearbeiter meinte,er würde einen Befristungsantrag ablehnen,wenn ich ihn jetzt stellen würde.Sagte mir,dass ich mit 8 Jahren rechnen muss,d.h.bis 2015 und den Antrag dann erst in diesem Jahr stellen soll.Er würde dann praktisch dann befristet werden,so dass dann nur paar Monate nach Antrag mein Mann einreisen könnte..Habe damals meinen Anwalt gefragt,der meinte der Sachbearbeiter hätte acuh damals befristen können,eben damit wir Bescheid wissen-muss das aber nicht und es wär besser nochmal einen Antrag zu stellen,wenn mein Mann lange genug aus D weg ist,um vorweisen zu können,dass er jetzt ein normales Leben führt.Damals war er erst 6 Monate weg.Habe jetzt vor Anfang des Jahres nochmal den Antrag zu stellen,denn im Sommer nä.Jahres ist mein Mann 3 Jahre weg und ich will jetzt einfach mal wissden,wie lange wir warten müssen und finde diese 8 Jahre mündl.Aussage des Sachb.ehrlich gesagt auch zu lange,bzw.will das schwarz auf weiss.


Ich kenne das auch von Ausländerbehörden so, dass sie mir (wenn ich Beratung mache) sagen,: "Wir befristen auf drei Jahre, stellen Sie den Antrag in 2,5 Jahren". Normalerweise kann man sich darauf einlassen.

Acht Jahre ist bei einer Straftat eher normal, andere ABHs sagen im ersten Zugriff "15 Jahre". Das liegt völlig im Rahmen – wenn keine Gründe für eine schnellere Befristung sprechen. Solche Gründe wären eine Ehefrau, die wartet. Wichtigere Gründe wären ein Kind, das wartet (weil man einer erwachsenen Frau mehr Geduld zumutet als einem Kind).

Die Aufhebung der Schengen-Sperre erfolgt nach drei Jahren automatisch, wenn die ABH nicht verlängert. Dann könntet Ihr Euch in Österreich treffen (er darf ja visumfrei dort hin). Die Aufhebung der Sperre für Deutschland erfolgt nur auf Antrag und meistens auch erst, wenn die Kosten der Abschiebung bezahlt sind.

Schriftlicher Antrag, um Bescheid zu wissen: Er kann eine Befristung auf drei Jahre, hilfsweise (d.h. wenn sie ablehnen) auf fünf Jahre, hilftsweise auf acht Jahre beantragen. Dann kann der Antrag im Prinzip nicht abgelehnt werden, sondern nur der erste und zweite Teil. Damit hätte er einen Bescheid, gegen den Ihr ggf. klagen könnt oder deren Änderung Ihr beantragen könnt, wenn sich bei Euch etwas ändert.
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sisi
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Antwort #7 - 20.09.2009 um 11:36:53
 
reinhard schrieb am 19.09.2009 um 20:35:31:
Ich kenne das auch von Ausländerbehörden so, dass sie mir (wenn ich Beratung mache) sagen,: "Wir befristen auf drei Jahre, stellen Sie den Antrag in 2,5 Jahren". Normalerweise kann man sich darauf einlassen.

Acht Jahre ist bei einer Straftat eher normal, andere ABHs sagen im ersten Zugriff "15 Jahre". Das liegt völlig im Rahmen – wenn keine Gründe für eine schnellere Befristung sprechen. Solche Gründe wären eine Ehefrau, die wartet. Wichtigere Gründe wären ein Kind, das wartet (weil man einer erwachsenen Frau mehr Geduld zumutet als einem Kind).

Die Aufhebung der Schengen-Sperre erfolgt nach drei Jahren automatisch, wenn die ABH nicht verlängert. Dann könntet Ihr Euch in Österreich treffen (er darf ja visumfrei dort hin). Die Aufhebung der Sperre für Deutschland erfolgt nur auf Antrag und meistens auch erst, wenn die Kosten der Abschiebung bezahlt sind.

Schriftlicher Antrag, um Bescheid zu wissen: Er kann eine Befristung auf drei Jahre, hilfsweise (d.h. wenn sie ablehnen) auf fünf Jahre, hilftsweise auf acht Jahre beantragen. Dann kann der Antrag im Prinzip nicht abgelehnt werden, sondern nur der erste und zweite Teil. Damit hätte er einen Bescheid, gegen den Ihr ggf. klagen könnt oder deren Änderung Ihr beantragen könnt, wenn sich bei Euch etwas ändert.



Ist das sicher mit den 3 Jahren Schengensperre?Dachte die fällt mit der Deutschlandsperre und nicht früher?Wenn das wirklich so ist,wären für uns auch 8 Jahre kein Thema-da es nach Österreich ja für mich(München)und ihn(Zagreb)ein Katzensprung ist Augenrollen
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Antwort #8 - 20.09.2009 um 12:28:10
 
sisi schrieb am 20.09.2009 um 11:36:53:
Schengen-Sperre erfolgt nach drei Jahren automatisch, wenn die ABH nicht verlängert


Hi Sisi,
das funktioniert aber nur, wenn die ABH
nicht verlängert. Bei begangenen Straftaten
ist das aber sehr wahrscheinlich.
Frag vorher lieber nach, bevor Ihr die Sache
mit Österreich versucht.

capwink9
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reinhard
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Antwort #9 - 20.09.2009 um 12:30:51
 
Eine Schengen-Sperre dauert immer drei Jahre, sie muss aktiv von der ABH verlängert werden (Begründung: Er bildet eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung). Ob Deine ABH das macht, weiß ich nicht.

Die Sperre beginnt mit der Abschiebung / Ausreise. Er kann dann nach Ablauf der drei Jahre durch Selbstauskunft feststellen, ob die Schengen-Sperre gestrichen ist. Die ABH könnte Dir auch erzählen, ob sie was macht oder nichts. Macht sie nichts, wird die Sperre automatisch gelöscht.
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sisi
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Antwort #10 - 20.09.2009 um 19:30:15
 
Vielen Dank für eure Infos.Natürlich werden wir da vorher Auskunft einholen.Meint ihr wir sollen mit dem Befristungsantag auch warten,bis die 3 Jahre um sind.Das wäre in einem halben Jahr?
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Antwort #11 - 20.09.2009 um 19:51:52
 
sisi schrieb am 20.09.2009 um 19:30:15:
Vielen Dank für eure Infos.Natürlich werden wir da vorher Auskunft einholen.Meint ihr wir sollen mit dem Befristungsantag auch warten,bis die 3 Jahre um sind.Das wäre in einem halben Jahr?


Nach einer Straftat gibt es immer eine längere Sperre als "normal". Verkürzt wird die Zeit dann nur, wenn es wichtige Gründe (Ehefrau, Kleinkinder) gibt.

Er kann sich also Zeit lassen und den Antrag dann stellen, wenn er sich eine realistische Chance ausrechnen, dass die Sperre dann innerhalb der nächsten sechs Monate auch endet.

Hat er denn geklärt, wie hoch die Abschiebekosten waren und was er zu bezahlen hat? Er könnte ja jetzt mit einer Ratenzahlung schon anfangen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 26.09.2009 um 15:17:59
 
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