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Einbürgerungszeit - Verkürzung? (Gelesen: 1.849 mal)
PePe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.08.2009 um 16:14:26
 
Schön guten Tag,


ich bin in D schon fast 7 Jahre. Im Moment besitze ich NE und ich möchte gerne sobald wie möglich meinen Einbürgerung bewerben.

Ich habe bei " Rechtssammlung" und bei andere Posts durchgeguckt und möchte an die Experten eine Frage stellen.

Um die möglichkeit "Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf 7 Jahre" zu nutzen, ich weiß ich muss:

- Einbürgerungstest absolvieren
- ZD + Orientierungkurs Bescheinungen an BAMF zustellen um eine Bescheinigung zu bekommen

Jetzt meine Frage: muss man sowieso Orientierungskurs  absolvieren (ca. 40 Std + Prüfung) oder mit den Einbürgerungstest genug wäre?

Danke in voraus auf eure expert Antwort.

MFG

Pp

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jivan
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Antwort #1 - 17.08.2009 um 17:07:07
 
Ich bin kein expert aber die Sachen sind mir bekannt:

Integrationskurs heißt:

1. Sprachunterricht 600 Stunden - dies kannst du umgehen wenn du ZD (mindestens B1) hast

2. 45 Stunden Orientierungskurs + Orientierungstest- dieser kannst du nicht umgehen.

Orientierungskurs ist von Inhalt fast gleich zu dem Inhalt des Einbuergerungstest aber um das Intergrationszertifikat muss du ZD + Orientierungskurs (und der dazu gehörenden Test machen).

BTW in welchem Bundesland bist du und warst du schon Student am Anfang. Mir geht es um die Anrechnung der Studienzeiten
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PePe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.08.2009 um 16:30:14
 
Hallo jivan

danke deine Antwort.

Wegen Orientierungskurs, so habe ich mich gedacht...

Ich bin in Berlin. Ich bin in D von Anfang an als IT Fachkraft (§18).

Ich denke Studienzeit ist immer als 50% gerechnet, aber bin ich überhaupt kein Expert.

Viel Glück beim Einbürgerung

Pp
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