Anonymia schrieb am 08.08.2009 um 12:10:02:ich habe vor kurzem die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, doch irgenntwie kann ich an meiner marokkanischen nicht loslassen. Nun würde mich interessieren, ob es möglich ist, auch die marokkanische legal zu behalten??
Selbst wenn du wolltest, könntest du die marokkanische Sta. nicht ablegen, einmal Marokkaner(in), immer Marokkaner(in)...
Anonymia schrieb am 08.08.2009 um 12:10:02:Ich meine auch mit der Verzischtserklärung werde ich im eigenem Land als marokkanische Staatsbürgerin behandelt, wenn ich den Personalausweis behalte. Eine Aberkennung der Marokkanischen Staatbürgerschaft gibt es ja in Marokko nicht, soweit ich es verstanden habe. Darf ich auch den marokkanischen Pass behalten und den marokkanischen Personalausweis? Ist das legal?
Kann sein dass die
EBH dir diese Ausweise abnehmen will, macht aber keinen Unterschied, da du Marokkanerin blebst, kannst du dir selbstverständlich jederzeit wieder deren Ausweispapiere austellen lassen.
Anonymia schrieb am 08.08.2009 um 12:10:02:Wie schaut es dann bei einer Eheschliessung aus?? Mit der deutschen Staatsbürgerschaft kann ich ja nicht mehr im Konsulat heiraten. Und mein Zukünfter will auch nicht hier im STandesamt heiraten, ich auch nicht. Wir wollten eigentlich marokkanisch STandesamtlich heiraten, das Problem aber, wir kommen nicht vor nächsten Sommer nach Marokko. Welche Möglichkeit haben wir dann noch für eine Eheschliessung?
Dazu kannn ich dir nix sagen.