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Marokkanisch-deutsche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 3.046 mal)
Anonymia
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.08.2009 um 12:10:02
 
HAllo

ich habe vor kurzem die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, doch irgenntwie kann ich an meiner marokkanischen nicht loslassen. Nun würde mich interessieren, ob es möglich ist, auch die marokkanische legal zu behalten??

Ich meine auch mit der Verzischtserklärung werde ich im eigenem Land als marokkanische Staatsbürgerin behandelt, wenn ich den Personalausweis behalte. Eine Aberkennung der Marokkanischen Staatbürgerschaft gibt es ja in Marokko nicht, soweit ich es verstanden habe. Darf ich auch den marokkanischen Pass behalten und den marokkanischen Personalausweis? Ist das legal?

Bislang bin ich mit der marokkanischen Staatsbürgerschaft sehr gut gefahren, obwohl ich hier geboren bin hatte ich über die ganzen Jahre nie Probleme damit, bis auf die Tatsache, das die im Konsulat etwas Schwierigkeiten machen.

Wie schaut es dann bei einer Eheschliessung aus?? Mit der deutschen Staatsbürgerschaft kann ich ja nicht mehr im Konsulat heiraten. Und mein Zukünfter will auch nicht hier im STandesamt heiraten, ich auch nicht. Wir wollten eigentlich marokkanisch STandesamtlich heiraten, das Problem aber, wir kommen nicht vor nächsten Sommer nach Marokko. Welche Möglichkeit haben wir dann noch für eine Eheschliessung?

Danke und gruss
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.08.2009 um 13:56:34
 
Anonymia schrieb am 08.08.2009 um 12:10:02:
ich habe vor kurzem die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, doch irgenntwie kann ich an meiner marokkanischen nicht loslassen. Nun würde mich interessieren, ob es möglich ist, auch die marokkanische legal zu behalten??

Selbst wenn du wolltest, könntest du die marokkanische Sta. nicht ablegen, einmal Marokkaner(in), immer Marokkaner(in)... Zwinkernd

Anonymia schrieb am 08.08.2009 um 12:10:02:
Ich meine auch mit der Verzischtserklärung werde ich im eigenem Land als marokkanische Staatsbürgerin behandelt, wenn ich den Personalausweis behalte. Eine Aberkennung der Marokkanischen Staatbürgerschaft gibt es ja in Marokko nicht, soweit ich es verstanden habe. Darf ich auch den marokkanischen Pass behalten und den marokkanischen Personalausweis? Ist das legal?

Kann sein dass die EBH dir diese Ausweise abnehmen will, macht aber keinen Unterschied, da du Marokkanerin blebst, kannst du dir selbstverständlich jederzeit wieder deren Ausweispapiere austellen lassen.

Anonymia schrieb am 08.08.2009 um 12:10:02:
Wie schaut es dann bei einer Eheschliessung aus?? Mit der deutschen Staatsbürgerschaft kann ich ja nicht mehr im Konsulat heiraten. Und mein Zukünfter will auch nicht hier im STandesamt heiraten, ich auch nicht. Wir wollten eigentlich marokkanisch STandesamtlich heiraten, das Problem aber, wir kommen nicht vor nächsten Sommer nach Marokko. Welche Möglichkeit haben wir dann noch für eine Eheschliessung?

Dazu kannn ich dir nix sagen.
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« Zuletzt geändert: 08.08.2009 um 14:09:04 von maki »  
 
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Anonymia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.08.2009 um 14:04:00
 
Erst einmal danke für diese Infos. Zweiters, auf das du leider keine antwort wusstest wäre auch wichtig.

Shoukran
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Mike65
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.08.2009 um 16:31:15
 
Zitat:
Wie schaut es dann bei einer Eheschliessung aus?? Mit der deutschen Staatsbürgerschaft kann ich ja nicht mehr im Konsulat heiraten. Und mein Zukünfter will auch nicht hier im STandesamt heiraten, ich auch nicht. Wir wollten eigentlich marokkanisch STandesamtlich heiraten, das Problem aber, wir kommen nicht vor nächsten Sommer nach Marokko. Welche Möglichkeit haben wir dann noch für eine Eheschliessung?

Ist Dein Zukünftiger Deutscher oder Marokkaner? Im ersten Fall wäre eine Eheschliessung in D natürlich die weitaus einfachste Möglichkeit. In MA sollte es auch möglich sein, wenn zumindest einer der Partner einen marokannischen Pass hat, allerdings ist die Prozedur dann sehr komplex und zeitaufwändig. Von der Deutschen Botschaft Rabat gibt es da einen Schriebhttp://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04/Konsularischer__Service/downloa.... Ansonsten gibt es natürlich noch viele andere Orte, wo ausländische Paare heiraten können, z.B. hier:
http://www.vegas-online.de/heiraten.htm Smiley

Gruss
Mike
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 19.08.2009 um 16:38:40
 
maki schrieb am 08.08.2009 um 13:56:34:
Kann sein dass die EBH dir diese Ausweise abnehmen will, macht aber keinen Unterschied, da du Marokkanerin blebst, kannst du dir selbstverständlich jederzeit wieder deren Ausweispapiere austellen lassen.

Warum sollten das die deutschen Behörden tun ?
Es ist doch bekannt, daß Marokkaner unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden und somit ihre MAR-Staatsangehörigkeit behalten. 
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