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Passbeschaffung Nigeria (Gelesen: 25.369 mal)
curleen1984
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27.07.2009 um 21:29:49
 
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe wie alle ein Problem:
Mein Mann ist Nigerianer. Sind seit 5 Jahren zusammen.Er hat 2002 Asyl beantragt (falsche Identität...). Haben nun in Frankreich geheiratet und jetzt benötigt er einen Pass, um hier alles mögliche in die Wege zu leiten. Wir sind nun auch langsam am Ende unserer Kräfte. Er war nun bei der Boschaft in Berlin und man bat ihn, folgende Dinge zu besorgen (ich schreibe es mal genauso, wie Sie es uns auf einen Zettel geschrieben haben:

1. letter from the Ausländerbehörde indicate nationality and need to obtain passport (wie kann ihm die Ausländerbehörde denn bescheinigen, welche NAtionalität er hat, wenn die es doch gar nicht wissen???- die wollen doch seinen PAss haben und die Botschaft widerum eine Bescheinigung der ABH, woher er kommt???
2. original copy of notar (for change of name/nationality)- verstehe ich gar nicht- was soll ich beglaubigen lassen?
3. photocopy of birth certificate- ok versteh ich, haben wir.
4.2 passport photo- versteh ich- haben wir
5. 350€- haben wir gelatzt und noch viel mehr
6. photocopy of Asylon Ausweis- haben wir ihn´m geschickt-Problem: Duldung ist seit einem Jahr ca, abgelaufen.
So jetzt müssen wir zunächst wissen, ob man die Sachen tatsächlch benötigt und wenn ja wie wir daran kommen. Es wäre nett, wenn uns jemand Tipps geben könnte.
EInen schönen Abend noch
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Antwort #1 - 27.07.2009 um 22:30:04
 
curleen1984 schrieb am 27.07.2009 um 21:29:49:
2. original copy of notar (for change of name/nationality)- verstehe ich gar nicht- was soll ich beglaubigen lassen?


Das heißt "Original des Notars (im Fall einer Namensänderung oder eines Staatsangehörigkeitswechsels)". Vielleicht ist "original copy of notarisation" (Beglaubigung) im Falle einer Namensänderung gemeint.
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Antwort #2 - 27.07.2009 um 23:17:02
 
Hallo
wenn die nigerianer in der Bostschaft einen grün lackierten Furz haben wollen ist das deren sache da kann D nichts dreinreden.
Das einzige in deinem Post was deutsches Ausländerrecht betrifft ist die falsche Identität und die abgelaufenen Duldung, aber dazu hast du ja keine Fragen
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Antwort #3 - 28.07.2009 um 10:37:06
 
curleen1984 schrieb am 27.07.2009 um 21:29:49:
Haben nun in Frankreich geheiratet und jetzt benötigt er einen Pass,

Wie habt ihr in Frankreich ohne Paß und Dokumente geheiratet? Frankreich hat auch bestimmte Vorschriften. Wie konnte er nach Frankreich reisen?

Alles sehr Strange. Wenn er in Frankreich einen Aufenthalt (?) hat, kann er ja auch dort zur Botschaft gehen und sich eine Paß holen.

Hier muss er erst einmal zur AB und alles auf den Tisch legen. Er scheint ja illegal hier zu sein.

Alles merkwürdig!
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Antwort #4 - 28.07.2009 um 14:06:57
 
curleen1984 schrieb am 27.07.2009 um 21:29:49:
1. letter from the Ausländerbehörde indicate nationality and need to obtain passport (wie kann ihm die Ausländerbehörde denn bescheinigen, welche NAtionalität er hat, wenn die es doch gar nicht wissen???- die wollen doch seinen PAss haben und die Botschaft widerum eine Bescheinigung der ABH, woher er kommt???


Die ABH macht normalerweise eine Bescheinigung in der Art: Wir sind bereit, ihm eine AE zu geben, wenn er einen gültigen Pass vorlegt. Fragt doch mal bei der ABH, ob sie solch ein Schreiben geben.

Zitat:
2. original copy of notar (for change of name/nationality)- verstehe ich gar nicht- was soll ich beglaubigen lassen?


Kostet ein paar Euro, würde ich aber versuchen: Eidesstattliche Versicherung über den richtigen Namen und Geburtsdatum/-ort und Erklärung, im Asylverfahren den falschen Namen Sowieso benutzt zu haben, Stempel und Bändchen vom Notar und auch bei der Ausländerbehörde verwendungsfähig. Notar einfach aus dem Telefonbuch suchen.

Aber warte noch, ob hier User mit Erfahrung in solchen Dingen sind. Ich hatte mit der nigerianischen Botschaft noch nichts zu tun, kenne solche ähnlichen Fragen nur von Leuten, die mit anderen Botschaften zu tun haben.

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Antwort #5 - 28.07.2009 um 17:10:35
 
Hallo, danke für die Hilfe. Haben morgen einen Termin bei einem Notar und werden versuchen, mit der ABH zu kommunizieren. Werden die Dokumente besorgen und einfach hoffen. Aber vielen Dank, bin schon ein wenig ruhiger.
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Antwort #6 - 31.07.2009 um 10:27:31
 
Soviel ich weiss muss er eine Identitätserklärung bei einem Notar abgeben damit die richtige Identität festgestellt ist. Kostet aber auch einiges.
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Gabriele
 
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Antwort #7 - 31.07.2009 um 20:10:49
 
Mit wieviel Geld muss ich denn rechnen. Unser Notartermin wurde nämlich verschoben, sonst wüsste ich das schon. Hatte gestern schon mal im Netzt recherchiert aber leider nichts gefunden. Vielen Dank im Voraus.
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Antwort #8 - 05.08.2009 um 14:22:31
 
Er muss zum Notar und ihm gegenüber aussagen, wer er ist. Das unterschreibt er dann vor dem Notar und bekommt es ausgehändigt. Kostet ca. 40 €.

Viel Erfolg!
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curleen1984
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Antwort #9 - 15.09.2009 um 21:37:27
 
Guten Abend zusammen,

wir waren nun beim Notar und mein Mann hat die eidesstattliche Versicherung mit der Identitätsänderung abgegeben. Dies wurde alles zu der ABH (eidesstattliche Versicherung, Geburtsurkunde; Heiratsurkunde aus Frankreich mit deutscher Übersetzung) geschickt zusammen mit der Bitte, uns diese Bescheinigung, die die Botschaft zur Erstellung eines Passes benötigt, zuzuschicken. Die Botschaft möchte eine Bescheinigung von der ABH haben, in der steht, dass er warscheinlich Nigerianer ist und sich nun um Passbeschaffung kümmern muss.Jetzt kam die Antwort von der ABH: Er solle sich zunächst wieder in seiner Gemeinschaftsunterkunft ( wo er seit 2008 nicht einmal mehr war und daher abgemeldet wurde) anmelden; anschließend würden Sie ihm wieder eine Duldung ausstellen und ihm eine Erlaubnis zur Reise nach Berlin geben (er muss zur Reise nach Berlin seinen Landkreis verlassen). Außerdem benötigen Sie eine internationale Heiratsurkunde. Die Antwort hört sich an sich nicht schlecht an aber ich habe natürlich Angst, dass man ihn direkt auf der Ausländerbehörde "einsackt" und ihn versucht, abzuschieben. Man hat ja nun die ganzen Personalien. Wie ist denn da eure Erfahrung?Kann ich denen glauben und er soll mit den Unterlagen zur ABH. Letztendlich bleibt uns ja warscheinlich eh nichts anderes übrig aber ich möchte wissen, ob ich mit Sorge an die Sache gehen muss oder ob das der übliche Weg ist. Kann man ihn denn noch abschieben?Haben ja in Frankreich geheiratet. Ist es möglich, dass unser Anwalt von der ABH fordert, dass ihm als Vertreter die Duldung, die Bescheinigung etc. zugeschickt wird und er gar nicht persönlich dorthin muss?Unser Anwalt meinte, wir sollen erstmal hinfahren aber ich muss sagen, dass der Anwalt sich bis jetzt auch noch nicht die größte Mühe gegeben hat. Daher wiß ich es echt nicht. Würde mich über Antworten frreuen und wünsche euch allen noch einen schönen Abend.
Liebe Grüße
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curleen1984
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Antwort #10 - 19.09.2009 um 17:02:43
 
Warum antwortet mir denn keiner?
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Antwort #11 - 19.09.2009 um 17:15:31
 
curleen1984 schrieb am 19.09.2009 um 17:02:43:
Warum antwortet mir denn keiner?


Weil dir das nur deine ABH beantworten kann
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Antwort #12 - 19.09.2009 um 17:19:51
 
curleen1984 schrieb am 19.09.2009 um 17:02:43:
Warum antwortet mir denn keiner?

Vielleicht weil sich dein Text so ganz ohne Absätze unheimlich schwer liest. Das möchte sich wohl keiner antun. Zwinkernd

Aber ich würde sagen, weil es auf deine Fragen ...
Zitat:
Wie ist denn da eure Erfahrung?Kann ich denen glauben

... nun wirklich keine seriöse Antwort gibt.

Es geht um DEINEN Mann und DEINE ABH. Was sollen dir dann Erfahrungen anderen Männer mit anderen ABHs helfen?

Zitat:
Kann man ihn denn noch abschieben?Haben ja in Frankreich geheiratet.

Andere heiraten in Dänemark und bekommen auch im Anschluss keine AE, weil mit dem falschen Visum eingereist wurde.

Asylverfahren und AE wegen Heirat sind zwei unterschiedliche Sachen. Durch die Heirat ist das Asylverfahren ja noch lange nicht erledigt. Und wenn er nicht als Asylant anerkannt wird, könnte man die Ausreise mit Nachholung des entsprechenden Visumsverfahren verlangen.

Sollte er als Asylant anerkannt werden, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

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reinhard
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Antwort #13 - 19.09.2009 um 20:58:41
 
curleen1984 schrieb am 15.09.2009 um 21:37:27:
Er solle sich zunächst wieder in seiner Gemeinschaftsunterkunft ( wo er seit 2008 nicht einmal mehr war und daher abgemeldet wurde) anmelden; anschließend würden Sie ihm wieder eine Duldung ausstellen und ihm eine Erlaubnis zur Reise nach Berlin geben (er muss zur Reise nach Berlin seinen Landkreis verlassen). Außerdem benötigen Sie eine internationale Heiratsurkunde. Die Antwort hört sich an sich nicht schlecht an.


Ja, das klingt gut so. Er soll aufenthaltsrechlich dort anknüpfen, wo er zuletzt legal war, dann kann der weitere Weg in Legalität entwickelt werden.

Zitat:
aber ich habe natürlich Angst, dass man ihn direkt auf der Ausländerbehörde "einsackt" und ihn versucht, abzuschieben. Man hat ja nun die ganzen Personalien. Wie ist denn da eure Erfahrung?Kann ich denen glauben und er soll mit den Unterlagen zur ABH. Letztendlich bleibt uns ja warscheinlich eh nichts anderes übrig aber ich möchte wissen, ob ich mit Sorge an die Sache gehen muss oder ob das der übliche Weg ist. Kann man ihn denn noch abschieben?


Theoretisch kann man ihn natürlich abschieben. Aber das ist sehr selten und nur in bestimmten Konstellationen schon mal passiert – meistens gab es dann noch etwas, was die deutsche Ehefrau nicht wusste, frühere Straftaten oder so. Die Anforderung gerade dieser Dokumente wie Heiratsurkunde, die ja nicht für eine Abschiebung, sondern für eine Aufenthaltserlaubnis benötigt werden, spricht deutlich dagegen.

Entscheiden tut Deine Ausländerbehörde, aber Du hattest ja gefragt, was andere glauben. Dein Anwalt wird die ABH von anderen Verfahren besser kennen.
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Antwort #14 - 20.09.2009 um 22:17:45
 
Danke Reinhard,
Antwort hat mich schon ein wenig beruhigt.

Wir sind jetzt 5 Jahre zusammen und Straftaten, von denen ich nichts weiß, dürfte es nicht geben. Er hat 2 Mal im Gefängnis geesessen, da er seinen Landkreis mehrmals verlassen hat und kontrolliert wurde.Einmal waren das 3 Monate und dann ein ganzes Jahr. Na ja die Höhe der Strafe liegt glaube daran, dass man "solche" in BAyern etwas härter bestraft. Ich hoffe, dass dies natürlich nicht so ins Gewicht fällt. Wir hoffen nun einfach das Beste. Müssen da ja nun eh durch. Ich hoffe, eine Zusammenarbeit mit der ABH ist möglich.Danke auf jeden Fall und einen schönen Wochenstart.

LG
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Antwort #15 - 20.09.2009 um 22:21:19
 
@ steini 007:

Guten Abend,

doch ich finde schon, dass mir Erfahrungen anderer Ausländerbehörden und anderer Ausländer helfen können, mich auf diesen Termin vorzubereiten. Erfahrungen anderer haben noch nie geschadet. Klar eine endgültge Antwort gibt es darauf nicht aber eine Richtung, in die ich denken könnte.

Einen schönen Abend noch.

LG
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Antwort #16 - 21.09.2009 um 08:15:25
 
curleen1984 schrieb am 20.09.2009 um 22:17:45:
Er hat 2 Mal im Gefängnis gesessen, da er seinen Landkreis mehrmals verlassen hat und kontrolliert wurde. Einmal waren das 3 Monate und dann ein ganzes Jahr.

Das glaubst Du doch wohl nicht ernsthaft ?
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Antwort #17 - 21.09.2009 um 08:44:23
 
reinhard schrieb am 19.09.2009 um 20:58:41:
Die Anforderung gerade dieser Dokumente wie Heiratsurkunde, die ja nicht für eine Abschiebung, sondern für eine Aufenthaltserlaubnis benötigt werden, spricht deutlich dagegen

Ohne die Heiratsurkunde ist eine fehlerfreie Ermessensentscheidung gar nicht möglich. Eine positive Wertung kann ich daraus allerdings nicht erkennen.

curleen1984 schrieb am 20.09.2009 um 22:17:45:
Er hat 2 Mal im Gefängnis geesessen, da er seinen Landkreis mehrmals verlassen hat und kontrolliert wurde.Einmal waren das 3 Monate und dann ein ganzes Jahr. Na ja die Höhe der Strafe liegt glaube daran, dass man "solche" in BAyern etwas härter bestraft. 

Wenn du das so glaubst, bist du sehr gutgläubig. Wegen der unerlaubten mehrfachen Ortsabwesenheit wird keine Bestrafung in diesem Umfang vorgenommen. Lass dir einmal genau sagen, was wirklich der Grund für die Inhaftierung war.
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Antwort #18 - 21.09.2009 um 08:49:42
 
steini007 schrieb am 21.09.2009 um 08:44:23:
Ohne die Heiratsurkunde ist eine fehlerfreie Ermessensentscheidung gar nicht möglich. Eine positive Wertung kann ich daraus allerdings nicht erkennen.


Und über allem schwebt noch die offene Frage wie die TS denn ohne Pass in FR geheiratet hat.
Die ABH´s ziehen sich die Hose nicht mit einer Zange an.
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Antwort #19 - 21.09.2009 um 16:12:40
 
Also,
es ist durchaus so, dass man in bestimmten Bundesländern für das Verlassen des Landkreises eine höhere Strafe bekommt. Glauben tuts keiner aber es ist so. Es war die Höchststrafe, die er bekommen hat. 5 Kontrollen, die jeweils mit 3 Monaten bestraft wurden. Da es widerholt vorkam, hatte man da keine Gnade mehr. Ich war bei Gerichtsverhandlungen etc. dabei und weiß sehr wohl, dass es wahr ist. Wie gesagt, wir sind nicht seit vorgestern zusammen, sondern seit 5 Jahren. Habe Urteile zu Hause. Bayern geht mit solchen Sachen einfach sehr streng um.
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Antwort #20 - 29.09.2009 um 19:22:37
 
Habe jetzt ma noch ne Frage,

waren bei der ABH und man hat uns folgendes gesagt:

Man wir ihm nun die gewünschte Bescheinigung zur Erstellung des Passes ausstellen, anschließend sollen wir Pass und internationale Heiratsurkunde mitbringen. Dann dauert es wohl ca. 1 Woche ( Schockiert/Erstaunt) und man wird ihm seinen Aufenthalt geben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass er bis zur Regelung den Landkreis nicht verlässt.

Sie meinte außerdem, dass die Tatsache, dass sein Lebensunterhalt durch mein Gehalt gesichert ist, die Angelegenheit einfacher machen würde.

Muss ich denn nicht, bevor er seinen Aufenthalt bekommt, zum Standesamt in meiner Stadt (anderes Bundesland als seine ABH) und meine Ehe eintragen lassen???HAben ja in Frankreich geheiratet.Muss ich dort erst hin, wenn er seinen Aufenthalt bekommen hat???

Das klang mir jetzt irgendwie alles zu unkompliziert. Gibt die ABH ihm den Aufenthalt, ohne dass ich in meinem Wohnort irgendetwas geklärt habe?

Ich würde gerne die Schritte kennen, die wir jetzt nacheinander abarbeiten müssen. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Er hält sich zur Zeit in seinem Landkreis auf und wartet auf die Erstellung der von der Botschaft angeforderten Bescheinigung.

Liebe Grüße und einen schönen Abend.
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Antwort #21 - 30.09.2009 um 10:18:07
 
sigi-n schrieb am 21.09.2009 um 08:49:42:
Und über allem schwebt noch die offene Frage wie die TS denn ohne Pass in FR geheiratet hat.
Die ABH´s ziehen sich die Hose nicht mit einer Zange an.
heiraten ohne Pass in FR und 1 Jahr gefängnis für unerlaubte Anwesenheit = Münchhausen lässt grüssen


Das Frage ich mich schon die ganze Zeit. Wie konnte er nach Frankreich reisen und dort heiraten?
Mit seinem Paß oder Paß eines Freundes? Dann ist s ja nicht so doll mit der Ehrlichkeit
Benötigt man in Frankreich nicht auch Dokumente für die Eheschliessung?
Mir ist bekannt, dass einer der Verlobten dort gemeldet sein muß, bevor man dort heiraten kann oder darf. Hohe Strafe für Verlassen des Duldungskreises? Normalerweise Geldstrafe! Auch bei mehrmaligen Vergehen.

Die ABH wird wohl ein paar Fragen haben. Besser sollte. Die Nase wird sooooooooooooooooo lang.

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Antwort #22 - 20.11.2009 um 13:56:41
 
Hallo zusammen,

ich habe da noch eine Frage bzw. ein Problem- ich bin mir noch nicht ganz sicher:

Haben die gesamten Unterlagen abgegeben und einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung ausgefüllt. Beim Abgeben dieses Antrages sagte man uns, dass die Bearbeitung des Antrages 3 Wochen Zeit in Anspruch nehmen würde.

Diese drei Wochen sind am kommenden Montag vorüber und heute hat mein Mann Post bekommen von der Polizei. Er soll wegen Erschleichung des Aufenthaltstitels (§95 AufG) am nächsten Freitag zu einer Anhörung kommen.

Was ist das denn nun????Ist das etwas "normales", da man ja nun seine Identität ändern musste oder womit hat dies nun etwas zu tun???Bekommt er nun erstmal keinen Aufenthalt?


Ich würde mich über gaaaaaaaaanz schnelle Antworten freuen, da solche Nachrichten leider immer zum Wochenende hin kommen, wenn man nichts mehr regeln, nachfragen oder erledigen kann Ärgerlich

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende
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Antwort #23 - 20.11.2009 um 14:40:08
 
@curleen1984

Du erwartest von uns Hilfestellung, beantwortest aber Fragen wie man ohne Pass in Frankreich heiraten kann überhaupt nicht.

Wie soll man dann seriös antworten oder ist das die Antwort hierzu:
curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 13:56:41:
da man ja nun seine Identität ändern musste

... sprich er hat einfach den Pass eines anderen benutzt?

Dann dürfte die Eheschließung auch nicht rechtens sein und dann gäbe es keine Grund für einen Aufenthalt in Deutschland.

Mittlerweile nimmt das ganze doch eine sehr anrüchige Form an und du erwartet Antworten zu illegalen Angelegenheiten.

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Antwort #24 - 20.11.2009 um 15:28:35
 
Hallo steini007,

er ist mit seinem Pass nach Frankreich gereist und hat dort mit seinem Pass geheiratet. Es wurden keine Pässe anderer benutzt. Was soll ich denn dazu noch sagen?

Das mit der Identität war das Problem, dass er mit falschen Angaben Antrag auf Asyl gestellt hat und nach Ablehnung des Asylantrages eine Duldung bekommen hat mit falschen Angaben. Dass dies natürlich falsch ist, ist uns klar und ist auch nicht vertretbar- das weiß ich.

Wir haben das ja nun auch aufgeklärt und er wird dafür auch eine gerechtfertigte Strafe bekommen-so soll es ja auch sein.

Ich möchte gerne wissen, ob dieser Vorwuf mit der Erschleichung des Aufenthaltes mit diesen Falschangaben, die nun korigiert worden sind, etwas zu tun hat oder warum man ihm sonst diesen Vorwurf macht. Was könnten noch Gründe für genau diesen Vorwurf sein?

Liebe Grüße

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Antwort #25 - 20.11.2009 um 15:41:22
 
Danke, dass du die von verschiedenen Usern gestellte Frage beantwortet hat.

Damit wird aber die Ausgangsfrage umso unverständlicher:

curleen1984 schrieb am 27.07.2009 um 21:29:49:
Haben nun in Frankreich geheiratet und jetzt benötigt er einen Pass, um hier alles mögliche in die Wege zu leiten.

... da du nun schreibst ...
curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:28:35:
er ist mit seinem Pass nach Frankreich gereist und hat dort mit seinem Pass geheiratet.


curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:28:35:
Ich möchte gerne wissen, ob dieser Vorwuf mit der Erschleichung des Aufenthaltes mit diesen Falschangaben, die nun korigiert worden sind, etwas zu tun hat oder warum man ihm sonst diesen Vorwurf macht. Was könnten noch Gründe für genau diesen Vorwurf sein?

Nach Bekanntwerden der richtigen Identität hat vermutlich die ABH ein Strafverfahren eingeleitet, so dass die Staatsanwaltschaft die Polizei als ermittelnde Behörde hinzuzieht um sich über den genauen Ablauf ein Bild zu verschaffen.

Ob noch andere Sachen anhängig sind, kann hier keiner beurteilen. Wir kennen den Fall deines Mannes doch gar nicht.
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Antwort #26 - 20.11.2009 um 15:53:45
 
Hallo steini007,

sämtliche Unterlagen sind abhanden gekommen  und daher musste ein neuer Pass erstellt werden.

Welche Strafen sind bei solchen Delikten denn üblich?Wird eine Aufenthaltsgenehmigung unter solchen Umständen denn trotzdem erteilt? Hat das eine dann noch was mit dem anderen zu tun?

Ist die ABH verpflichtet, deswegen ein Strafverfahren einzuleiten?Meine Frage zielt dahin, zu wissen ob das der "normale " Weg ist, mit dieser Angelegenheit umzugehen (seitens der ABH) und das die gängige Vorgehendweise ist oder ob ich mir jetzt Sorgen machen muss bezüglich der Erteilung des Aufenthaltes.

Danke trotzdem.
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Antwort #27 - 20.11.2009 um 16:11:38
 
Wenn man in Frankreich heiratet benötigt man auch Unterlagen. Geburtsurkunde, etc. ODER?
An die Experten: Wenn beide in Frankreich geheiratet haben, gehen die Dokument nicht auch nach Nigeria, zwecks Überprüfung?
Er hatt ein Duldung und hat den Pass der ABH "unterschlagen", dann nach Frankreich? Soweit ich es kenne muss einer der Verlobten dort 30 Tage Aufenthalt haben, besser gemeldet sein. Wie hat man das gemacht ohne Visa im Pass?

Ist sehr undurchsichtig. Kann mich ja täuschen. Strafanzeige: Passunterschlag und/oder die Falschangaben und/oder verlassen des Duldungskreises, etc., etc, etc.
Die Experten wissen es auch nicht, da man nicht die gesamt Geschichte kennt!
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Antwort #28 - 20.11.2009 um 16:29:11
 
Lisa2014 schrieb am 20.11.2009 um 16:11:38:
Wenn beide in Frankreich geheiratet haben, gehen die Dokument nicht auch nach Nigeria, zwecks Überprüfung?

Das liegt an den Weisungen der einzelnen Aussenministerien.

Es gibt Länder die führen keine Urkundenprüfung durch und legalisieren noch Urkunden, während die deutschen Botschaften die Legalisation bereits eingestellt haben.

curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:53:45:
sämtliche Unterlagen sind abhanden gekommenund daher musste ein neuer Pass erstellt werden.

... dann hat er sicherlich eine Verlustanzeige bei der Polizei gemacht.

curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:53:45:
Welche Strafen sind bei solchen Delikten denn üblich?

Die Antwort hierzu steht in § 95 AufenthG.

curleen1984 schrieb am 20.11.2009 um 15:53:45:
Wird eine Aufenthaltsgenehmigung Aufenthaltserlaubnis unter solchen Umständen denn trotzdem erteilt?


Wie soll das hier jemand beantworten können, wo so viele Ungereimtheiten oder Unglücksfälle zusammen kommen.

Man versetze sich in die Lage der ABH, die solche Antworten zu Hauf hört.

Die Glaubwürdigkeit ist erst einmal dahin.

Nachdem die richtige Identität bekannt ist, kann von deinem Mann das Nachholen des Visumsverfahren gefordert werden. Die Heirat in Frankreich eröffnet ihm keinen Rechtsanspruch ohne Ausreise eine AE zu erhalten.



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Antwort #29 - 20.11.2009 um 16:34:14
 
Danke für eure Antworten.

@steini: "Unglücksfälle " ist das richtige Wort. Werden sehen, ob das alles noch glücklich endet...
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Antwort #30 - 03.12.2009 um 18:33:00
 
Guten Abend zusammen,

habe noch ein Problem:

Mein Mann hat nun seine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr von seiner ABH in Bayern bekommen. Nun sind wir zu unserem Einwohnermeldeamt gegangen, um ihn 1. bei mir anzumelden und 2. unseren Status auf verheiratet zu ändern. Beides wollte man nicht machen.

In Frankreich wurde kein Ehefähigkeitszeugnis von uns verlangt. Er musste aus Nigeria eine Bescheinigung bringen, dass er ledig ist aber von den deutschen Behörden hat man dies nicht verlangt. Warum nicht, weiß ich nicht. Nun hat uns unser Anwalt gesagt, dass wir hier trotz alle dem als verheiratet gelten, da wir innerhalb der EU geheiratet haben. Die Standesbeamtin heute meinte, dass sie die Ehe nicht akzeptiert, er hätte keinen Aufenhalt bekommen dürfen und wir ALLE Unterlagen bringen müssen, u.a. das Ehefähigkeitszeugnis. Was ist das denn jetzt?Ich möchte die Ehe nicht nachbeurkunden lassen, sondern lediglich unseren Status als verheiratet eintragen lassen.

Was machen wir denn nun?????

Liebe Grüße und einen schönen Abend
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Antwort #31 - 03.12.2009 um 18:53:44
 
Wenn die Standesbeamtin berechtigte Zweifel hat, dass dein Mann nicht ehefähig - gewesen - ist, dann hat sie das Recht, die eherelevanten Unterlagen zu prüfen. Da dein Mann aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen kommt, macht es die Angelegenheit noch etwas prekärer.

Fälle in denen ein deutsches Standesamt eine im Ausland geschlossene nochmals überprüfen läßt, kommen hier im Forum gelegentlich vor.

Du könntest vielleicht noch einmal mit der Standesamtsaufsicht den Fall besprechen, warum man die Ehefähigkeit nochmals prüfen möchte.
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Antwort #32 - 03.12.2009 um 19:00:35
 
Danke steini007,

sie hat aber von generell gesprochen. Sie hat nicht davon gesprochen, dass sie seine Ehefähigkeit anzweifelt. Aber wenn wir kein Ehefähigkeitszeugnis hatten, kann man es im Nachhinein von uns verlangen?

Was ist denn, wenn die deutschen Behörden an den französischen Unterlagen etwas auszusetzen hätten?Wenn die Unterlagen für die deutschen Behörden nicht ausreichend gewesen wären, um zu heiraten?Könnten Sie es verweigern, uns als verheiratet einzutragen?Wenn er nächstes Jahr seinen Aufenthalt verlängern möchte, könnten die dies verweigern, weil die sich weigern, uns als verheiratet zu betrachten???

Liebe Grüße
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Antwort #33 - 03.12.2009 um 19:10:04
 
Es geht nicht um die französische Eheurkunde, sondern es geht um die eherelevanten Dokumente deines Mannes, wie Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, die ja aus Nigeria kommen.

curleen1984 schrieb am 03.12.2009 um 19:00:35:
Könnten Sie es verweigern, uns als verheiratet einzutragen?

In dem vor längerer Zeit besprochenen Fall im Forum, wurde eine bereits eingetragene Ehe wieder als "ledig" geführt bzw. beide Eheleute als ledig geführt.

curleen1984 schrieb am 03.12.2009 um 19:00:35:
Wenn er nächstes Jahr seinen Aufenthalt verlängern möchte, könnten die dies verweigern, weil die sich weigern, uns als verheiratet zu betrachten???

Solange wird wohl die Prüfung der Dokumente nicht dauern. Wenn sich allerdings im Nachhinein ein Ehehindernis herausstellt, hätte das natürlich auch auf den Aufenthaltsstatus deines Mannes entsprechende Auswirkungen.
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Antwort #34 - 03.12.2009 um 19:12:48
 
Was würde man denn als "Ehehindernis" betrachten (außer dass er bereits verheiratet gewesen wäre). Gibt es noch ander Ehehindernisse?
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Eduard
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Antwort #35 - 03.12.2009 um 22:20:55
 
curleen1984 schrieb am 03.12.2009 um 18:33:00:
Nun sind wir zu unserem Einwohnermeldeamt gegangen, um ihn 1. bei mir anzumelden und 2. unseren Status auf verheiratet zu ändern. Beides wollte man nicht machen.

Die Standesbeamtin heute
meinte, dass sie die Ehe nicht akzeptiert, er hätte keinen Aufenhalt bekommen dürfen und wir ALLE Unterlagen bringen müssen, u.a. das Ehefähigkeitszeugnis. 


Hat Euch das Meldeamt zum Standesamt geschickt?

Wurde hier schon öfters diskutiert, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Statt Euch aufzufordern, Eure Ehe in D nachbeurkunden zu lassen, hat das Einwohnermeldeamt die Prüfung in Eigenverantwortung vorzunehmen. Dabei kann das Standesamt zwar (vom Einwohnermeldeamt!) hinzugezogen werden, die Anforderungen sind aber in der Regel andere als für eine Nachbeurkundung.

Inbesondere bezweifle ich stark, ob die Anerkennung (nicht: die Nichtbeurkundung) einer französischen Heiratsurkunde verweigert werden kann, nur weil irgendwelche Urkunden nicht zur Zufriedenheit des Standesamtes ausfallen. Dazu müssten tatsächliche Anhaltspunkte für ein bestehendes Ehehindernis vorliegen.
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Antwort #36 - 04.12.2009 um 08:55:52
 
Guten Morgen Eduard,

danke für deine Antwort. Genau so denke ich es mir nämlich auch. Um eine Nachburkundung geht es uns gar nicht. Wir waren beim Einwohnermeldeamt und die Dame hat dann die Standesbeamtin dazugeholt. Diese hat uns dann mit den ganzen Vorwürfen bombadiert (EU hätte nichts damit zu tun, Aufenthalt hätte nicht erteilt werden dürfen, ALLE Unterlagen noch mal einreichen). Dann durften wir unverrichteter Dinge wieder gehen.

Wir sollten heute zur Ausländerbehörde und ihn dort anmelden mit dem Status (Familienstand-ungeklärt). irgendwie weiß ich jetzt nicht, was ich als nächstes machen soll...

Bekommt er denn jetzt trotzdem solche Sachen wie Lohnsteuerkarte etc.???Kann ich ihn trotzdem bei mir in der Krankenkasse anmelden???

Ein schönes Wochenende.
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Antwort #37 - 04.12.2009 um 09:11:18
 
curleen1984 schrieb am 04.12.2009 um 08:55:52:
Bekommt er denn jetzt trotzdem solche Sachen wie Lohnsteuerkarte etc.???

Das Ausstellen der Lohnsteuerkarte dürfte kein Problem sein.
Die Steuerklasse wird dann erst einmal die Klasse I sein, solange der Familienstand nicht geklärt ist.

curleen1984 schrieb am 04.12.2009 um 08:55:52:
Kann ich ihn trotzdem bei mir in der Krankenkasse anmelden???

Da könnte sich ein neues Problemfeld ergeben, weil so manche KK erst die Mitaufnahme als Familienmitglied vornehmen, wenn die AE vorliegt.
Auch zu dieser Problematik findest du hier aktuelle Threads.
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Antwort #38 - 04.12.2009 um 09:21:15
 
Aber eine AE hat er ja bekommen-laut Standesbeamtin zwar nicht berechtigt aber er hat ja in seinem Pass einen Aufenthalt für ein Jahr...
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Antwort #39 - 04.12.2009 um 09:33:49
 
curleen1984 schrieb am 04.12.2009 um 09:21:15:
Aber eine AE hat er ja bekommen

... dann verstehe ich nicht warum ...
curleen1984 schrieb am 04.12.2009 um 08:55:52:
Wir sollten heute zur Ausländerbehörde und ihn dort anmelden mit dem Status (Familienstand-ungeklärt). 

Die Akte wird von seiner früheren ABH zur aktuellen ABH geschickt.

Unabhängig davon müßte das Meldeamt aus melderechtlichen Gründen die Anmeldung annehmen.

Würde die neue ABH vom Standesamt informiert, dass eine nochmale Überprüfung der Ehevoraussetzungen stattfinden soll?
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Antwort #40 - 04.12.2009 um 10:23:06
 
Das Einwohnermeldeamt teilte uns mit, dass die nur für EU-Bürger zuständig wären und wir ihn bei der Ausländerbehörde anmelden müssen. Familienstand ungeklärt kann ich nicht nachvollziehen, weil der aufenthalt nach §28 erteilt wurde, also weil wir verheiratet sind.

Bis jetzt wurde noch keiner über die Prüfung informiert. Man knallte uns ja nur vor den Kopf "alles Schwachsinn" und damit konnten wir wieder gehen.

Kann mir jemand genau sagen, welche Schritte ich jetzt gehen soll/muss?
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Antwort #41 - 04.12.2009 um 10:31:39
 
Wenn in deiner Kommune die ABH für die melderechtlichen Belange der ausländischen Bürger zuständig ist, dann dürfte es doch keinerlei Probleme geben, nachdem die frühere ABH die AE erteilt hat.

Wenn dein Mann nun als verheiratet angemeldet wird, sollte es auch mit der richtig ausgestellten Lohnsteuerkarte keine Probleme geben.
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Antwort #42 - 08.12.2009 um 09:25:49
 
Hallo zusammen,
ich weiß gar nicht, ob ich schon hätte einen neuen Thrad eröffnen sollen aber ch schreib einfach mal hier weiter:

Nachdem uns das Einwohnermeldeamt mitgeteilt hat, dass diese nur für EU-Bürger zuständig sind und wir die Anmeldung von ihm bei der ABH vornehmen sollen, sind wir nun heute dorthin.

Die haben sich geweigert, ihn bei mir anzumelden, da sie keine "Grundlage" dafür sieht, ihn bei mir anzumelden, da die Ehe noch nicht eingetragen ist. Für mich ist aber schon dadurch eine Grundlage geschaffen, dass er einen Aufenthaltserlaubnis §28) für ein Jahr bekommen hat. Ich teilte ihr mit, dass das Einwohnermeldeamt uns mitgeteilt hat, dass die Anmeldung gar kein Problem ist- es müsste zunächst "Familienstatus ungeklärt" geschrieben werden. Auch dies nahm sie nicht an.

Wir sind also wieder gegangen ohne Anmeldung. Was mach ich denn nun?Irgendwann kommen sie uns noch an, dass wir keine eheliche Gemeinschaft führen, weil er nicht bei mir gemeldet ist.
Besteht eine Verpflichtung, die Anmeldung anzunehmen?

Liebe Grüße
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Antwort #43 - 08.12.2009 um 18:52:12
 
Hat keiner eine Antwort für mich???
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Antwort #44 - 08.12.2009 um 19:37:51
 
curleen1984 schrieb am 08.12.2009 um 09:25:49:
Besteht eine Verpflichtung, die Anmeldung anzunehmen?

Hierzu solltest du einmal in das Meldegesetz in deinem Bundesland schauen. Dort ist geregelt bis wann man sich anmelden muss.

Wenn du das geklärt hast, meldest du entweder deinen Mann formlos mittels Brief an. Dann müßte die Behörde ohnedies reagieren oder du setzt der Behörde eine kurze Frist, die Anmeldung anzunehmen und drohst mit einer Klage vor dem VG.
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