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Reststrafe,Einreisesperre,Heirat ect. (Gelesen: 33.076 mal)
Ruuk
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19.07.2009 um 13:29:09
 
Sorry habe jetzt keinen anderen Betreff gefunden der alles einbindet!
Versuch es kurz und verständlich zu machen!

Wurde 1999 abgeschoben wegen BTM Strafe von 3 jahren und 6 monaten bekommen davon 17 Monate U-Haft und 9 Monate zwangstherapie ala Paragraf64§
danach abgeschoben.

Heute habe ich 2 kinder die in deutschland leben eine verlobte mit der ich heiraten will mein anwalt hat die befristung beantrag ausländeramt wollte eine arbeitsbescheinigung,Zentralregistereintrag von Statsanwaltschaft und eine Haarprobe haben wurde jetzt alles zugestellt laut anwalt soll sperre sobal die Papiere eingegangen sind aufgehoben werden.Kann das so schnell geschehen??

Wollte dann ein Heiratsvisum beantragen da meine frau gerne bei ihrer Familie heirate würde und ich ja sowiso hier niemanden habe,währe das möglich??

Und was ist mit meiner Reststrafe verjährt die nicht nach 10 jahren oder muss da erstmal mit der Statsanwaltschaft verhandelt werden??

Würde mich freuen wenn mir da jemand ein paar antworen geben könnte!!

Danke sehr!!
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Antwort #1 - 19.07.2009 um 13:45:20
 
Kein Experte, nur meine 2 cents:

Sofern deine Freundin und damit eure gemeinsamen Kinder deutsch sind, kannst du ein FZF-Visum zu deinen Kindern beantragen (vorausgesetzt die Vaterschaft/Sorgerecht is anerkannt).
Die Wahrscheinlichkeit, dass du das erhälst (bzw der Rechtsanspruch) ist größer, als ein Visum zur Eheschließung.
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Ruuk
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Antwort #2 - 19.07.2009 um 13:50:11
 
Vaterschaftsanerkenung wurde beim deutschen konsulat gemacht!
Also hät ich mehr glück bei einer Familienzusammenführung als bei einer Eheschliesung deiner meinung nach??
Wird da denn das Visum vom Konsulat oder beim zuständigen Ausländeramt gegeben??
Also wer währe denn da zuständig??
Danke!
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Antwort #3 - 19.07.2009 um 14:26:33
 
Mit Glück hat das nicht viel zu tun.
Als Vater dt. Kinder hast du ein Recht auf Familienzusammenführung (bzw die Kinder haben ein Recht auf ihren Vater).
Ein Recht aufs Heiraten gibt's so nicht.

Der Weg ist in beiden Fällen der gleiche:
Visumsantrag bei Konsulat abgeben, wird bearbeitet, Meinung der ABH wird hinzugezogen. Wie das mit der strafrechtlichen Seite/Befristung aussieht? Bin kein Experte (aber die melden sich schon noch zu Wort  Zwinkernd)
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Ruuk
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Antwort #4 - 19.07.2009 um 15:22:32
 
Hab jetzt nen Anwalt beauftragt sich mit der damaligen Stantsanwaltschaft in kontakt zu setzen und zu fragen ob das nicht verjährt ist!

Im netz steht es ja das es nach 10 Jahren verjährt aber denke mal in dieser situation nummer sicher gehen!!
Danke.
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reinhard
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Antwort #5 - 19.07.2009 um 16:16:24
 
Es sind ja zwei getrennte Sachen.
Die Ausländerbehörde stimmt der Befristung zu und löscht die Einreiseperre. Die Entscheidung, ob das sofort passiert oder später, bekommst Du über Deinen Anwalt. Falls Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du dagegen auch klagen. Wenn die Einreisesperre aufgehoben ist, kannst Du ein Visum zur FZF zu Deinen deutschen (!) Kindern beantragen und solltest es normalerweise bekommen.

Wenn Du dann einreist, wäre eine Reststrafe entweder abzusitzen oder zu erlassen (Begnadigung) oder auszusetzen oder sie wäre verjährt – das musst Du bzw. Dein Anwalt getrennt klären. Einreisen dürftest Du auch, wenn noch eine Reststrafe offen ist, dann musst Du nur damit rechnen, dass die Polizei Dich direkt vom Flughafen erst mal ins Gefängnis bringt.

Übrigens: Nach Deinem Profil bist Du weiblich, aber Vater.
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Ruuk
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Antwort #6 - 19.07.2009 um 17:44:03
 
Danke euch.

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Antwort #7 - 19.07.2009 um 18:25:24
 
@Ruuk schreibt in seinem Profil, daß er deutscher Staatsangehöriger ist. Da kann doch etwas nicht stimmen ?
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Antwort #8 - 19.07.2009 um 19:23:03
 
Nach § 79 StGB verjährt eine Strafe von unter 5 Jahren nach 10 Jahren (gerechnet ab Datum der Abschiebung). Aber vor Einreise bitte über den Anwalt bestätigen lassen. Sicher ist sicher!
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Ruuk
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Antwort #9 - 19.07.2009 um 22:25:38
 
Saxonicus schrieb am 19.07.2009 um 18:25:24:
@Ruuk schreibt in seinem Profil, daß er deutscher Staatsangehöriger ist. Da kann doch etwas nicht stimmen ?



Also erstmal danke an alle dir etwas zu de Thema geschriebe haben.

Aber das hier nerft wirklich,ist das dir so wichtig??
Wenn ja dann kläre ich dich mal auf,er nicht aber ICH denn ich bin seine schwester und ich bin ne FRAU und Mutter!!!!!!

Ich hofe das berfriedigt die dene sowas eher wichtig ist!

Dem rest nochmals Danke!!
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Antwort #10 - 19.07.2009 um 22:34:20
 
Ruuk schrieb am 19.07.2009 um 22:25:38:
Aber das hier nerft wirklich,ist das dir so wichtig??
Wenn ja dann kläre ich dich mal auf,er nicht aber ICH denn ich bin seine schwester und ich bin ne FRAU und Mutter!!!!!!

Ich hofe das berfriedigt die dene sowas eher wichtig ist!


Ist halt verwirrend für den ein oder anderen, wenn dann in der "ich"-Form geschrieben wird Zwinkernd Und ein Visum für Deutsche nach Deutschland gibt's nicht Zwinkernd
Sei's drum - deinem Bruder und der Schwägerin viel Erfolg.
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Ruuk
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Antwort #11 - 20.07.2009 um 14:04:09
 
Vielen Dank!!
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Antwort #12 - 24.07.2009 um 23:44:52
 
Vinzent2m schrieb am 19.07.2009 um 19:23:03:
Nach § 79 StGB verjährt eine Strafe von unter 5 Jahren nach 10 Jahren (gerechnet ab Datum der Abschiebung). Aber vor Einreise bitte über den Anwalt bestätigen lassen. Sicher ist sicher!



Hallo ich schreib gleich in der ICH form,nicht das es wieder verständnissprobleme gibt.

Kann mir jemand mehr zu obrigen sache sagen??
Hat da jemand etwas erfahrung mit??

Hatten letztens ein gespräch mit nem Strafverteidiger der aber sagte das es in der Regel NIE verjährt?!?!?
Hammer schlag für uns.
Weil dies angeblich immer wieder zu nem richter kommen würde und es praktisch dan nie zu 10 Jahren kommen würde!

Also um erlich zu sein kann ich es leider garnicht richtig erklären,weil ich es selbst überhauot nicht verstande habe!

Also würde mich ja echt freuen wenn sich da jemand einigermasen auskennt!!

Vielen Dank!!
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reinhard
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Antwort #13 - 25.07.2009 um 13:12:07
 
Das sollte Dein Verwandter mit "seiner" Staatsanwaltschaft klären, wie es bei ihm speziell ist. Aber Vinzent2m ist da schon Experte. Deine Antwort hast Du also schon, Du hast Dich jetzt nur durch eine andere Auskunft verunsichern lassen.

Bei einem Strafverteidiger, den Du fragst, kommt es immer darauf an, ob das nun sein Spezialgebiet ist oder er das auch nur aus der Ferne einschätzt.

Eine Umfrage hier im Forum nützt Deinem Verwandten ja nichts, weil er sowieso für sich selbst früher oder später nachfragen muss. Das könnte er jetzt auch sofort machen (oder Du mit einer entsprechenden Vollmacht).
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Antwort #14 - 25.07.2009 um 13:47:54
 
Hallo Reinhart@.
Also habe schon einen Strafverteidiger beauftragt der uns diese auskunft gegeben hat.
Laut seiner auskunft verjährt sowas nicht da die strafe nur zur abschiebung ausgesetzt wird.
Aber irgentwie wiederspircht sich das ja.
Habe mal Geggogelt wegen dem §79 was ja Vinzent2m seine aussage zu stimmt.
Aber du wirst recht haben das wird der Verteidiger mit dem Statsanwalt erst mal besprechen müssen alles andere währe  nur spekulation,ander seitz ist es ja ein toller neuanfang kaum da und a wieder in den knast!
Was ja wirklich nicht spasieg ist da die kinder schon so alnge warten und den Vater dann noch im Knast besuchen müssen um ihn zu sehen.Nun ja!!
Ich dachte blos,vielleicht hat das ja schon jemand hinter sich und kann mri auskunft geben wie es bei ihm abgelaufen ist oder noch leuft!

Aber beispiel,ausländeramt hebt einreseverbot auf Vater beantragt FZF bekommt sie dürfte er praktisch einreisen?!?!
Trifft das zu,oder kann da die statsanwaltschaft Veto bzw.einreise verhindern wegen dieser offenen strafe??

Danke euch!! Smiley
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reinhard
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Antwort #15 - 25.07.2009 um 14:15:25
 
Wenn es so ist, dass die Strafe ausgesetzt wurde wegen der Abschiebung – und wegen irgendwas nicht verjährt ist:

Dann läuft es nach Aufhebung der Einreisesperre so:

• Entweder er wird bei der Einreise auf dem Flughafen verhaftet und direkt ins Gefängnis gebracht.
• Oder die Staatsanwaltschaft setzt den Haftbefehl aus, der meldet sich direkt nach der Einreise freiwillig beim Gefängnis und wird aufgenommen.
• Oder die Staatsanwaltschaft setzt den Haftbefehl aus, und nach Einreise verhandelt er direkt mit der Staatsanwaltschaft über Begnadigung oder Aussetzen der Reststrafe zur Bewährung.

Also: Die Staatsanwaltschaft verhindert eine Einreise nicht, hat damit direkt auch nichts zu tun. Wenn die Sache nicht verjährt ist, bleibt er einfach "ausgeschrieben" und die Bundespolizei stellt das in dem Moment fest, wo er bei der Einreise durch die Kontrolle geht.
Deshalb ist es auf jeden Fall nötig, VOR der Einreise mit der Staatsanwaltschaft alles zu klären, und zwar für den jeweiligen Einzelfall.

Falls eine Strafe bei der Einreise noch nicht verjährt ist, sind die Kinder und die Perspektive für ihn in seiner neuen Familie auch ein gutes Argument, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen oder ihn zu begnadigen. Es gibt aber Fälle, wo die Betroffenen nach der Einreise doch noch ein oder zwei Monate im Knast sitzen, weil über die Anträge erst nach persönlicher Anhörung entschieden wird. Das ist dann aber nur eine kleine Verzögerung im Vergleich zur "großen" Wartezeit durch die Einreisesperre.

In Deinem Fall denke ich, Vinzent hat Recht, aber fragen müsst Ihr trotzdem noch mal.
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Antwort #16 - 25.07.2009 um 19:07:59
 
Danke Reinhart@!!

Ich würde es ja zu gerne glauben das Vincent recht hat,leider ist dei enteuschung dann zu heftig fals es ncht so währe.

Werde jetzt erstmal en Anwalt beauftragen das so schnell wie möglich zu klären!

Danke hier aber trozdem nochmal!!
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Antwort #17 - 26.07.2009 um 18:40:32
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Ruuk
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Antwort #18 - 26.07.2009 um 23:03:30
 
So wie man halt so ist ungeduldig.

Kann man sich eigentlich vorab mit der dann zuständigen ausländerbehörde eine anhörung bzw. nen termin machen um die sache vorab mal zu diskutieren??

Und währe sowas sinnvoll,die leute haben ja bestimmt viel zu tun und wir wollen ja auch keinem auf die Nerfen gehen aber wenn bei der Antragstellung auf die FZF die zuständige AB zugezoge wird könnte man ja mal anfragen wie man das am reibungslosesten und schnellsten weg klären kann.

Arbeitgeber steht auch schon zu verfügung und würde sofort nen Arbeitsvertrag austellen würde sowas Helfen im Sinne der beschleunigung??

Weis,weis sowas kann und wird nur die zuständige behörde entscheiden aber einige von dem Moderatoren ect. sind ja tätig im Amt.

Danke euch!
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Antwort #19 - 29.07.2009 um 00:37:20
 
Schade das es zu meiner obrigen frage keine antworten gab aber nur gut.

Habe ne ander frage meine Frau will meine kinder für ca.3 wochen zu mir in die Türkei schicken und das aber mit meiner schwester!
Also meine Frau kommt nicht mit,meine Kinder haben Reisepässe reicht das oder muss man da noch was anderes machen zb. Vollmacht ect.

Kennt sich da denn jemand aus??

Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte!

Danke schön!
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Antwort #20 - 29.07.2009 um 08:10:29
 
Ruuk schrieb am 26.07.2009 um 23:03:30:
Kann man sich eigentlich vorab mit der dann zuständigen ausländerbehörde eine anhörung bzw. nen termin machen um die sache vorab mal zu diskutieren??


Ich denke, das sollte möglich sein. -

Bitte einfach um einen Beratungstermin als Verlobte eines türkischen Staatsangehörigen mit gemeinsamen Kindern - im Zweifel kannst Du ja ankündigen, dass Eure Ausgangssituation ein wenig speziell und kompliziert ist und Du Duch deshalb im Vorfeld sachkundig informieren möchtest. -

Den Behörden obliegt auch eine Informations- und Beratungspflicht, und wenn ein Bürger in diesem Sinne entsprechend langfristig vorab um einen Termin bittet, müsste ihm dieser auch gewährt werden.

Anlässlich dieses Termins könntest Du dann nach den Modalitäten mit Blick auf die Befristung der Einreisesperre fragen, auf die große Wahrscheinlichkeit einer möglichen Arbeitsaufnahme durch Deinen Partner nach der Einreise verweisen usw.

Ruuk schrieb am 29.07.2009 um 00:37:20:
Also meine Frau kommt nicht mit,meine Kinder haben Reisepässe reicht das oder muss man da noch was anderes machen zb. Vollmacht ect.


Also, wenn Ihr beide das Personensorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, sollte es eigentlich ohne was Besonderes gehen ( - an dieser Stelle noch der Hinweis. Für den Familiennachzug des Vaters zu den Kindern ist nicht nur die nachgewiesene Vaterschaft erforderlich, sondern der Vater muss auch nachweislich personensorgeberechtigt über die Kinder sein - ich gehe aber davon aus, dass das bei Euch der Fall ist).

Ansonsten: Es kann ja nicht schaden, eine Vollmacht/Einverständniserklärung zu verfassen - damit solltet Ihr dann in jedem Falle auf der sicheren Seite sein.


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(P.S. - Vielen Dank noch für Dein kleines Post in meinem Vorstellungsthread - habs nicht übersehen  Zwinkernd)

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Antwort #21 - 29.07.2009 um 11:54:45
 
Ruuk schrieb am 26.07.2009 um 23:03:30:
So wie man halt so ist ungeduldig.

Kann man sich eigentlich vorab mit der dann zuständigen ausländerbehörde eine anhörung bzw. nen termin machen um die sache vorab mal zu diskutieren??

Und währe sowas sinnvoll,die leute haben ja bestimmt viel zu tun und wir wollen ja auch keinem auf die Nerfen gehen aber wenn bei der Antragstellung auf die FZF die zuständige AB zugezoge wird könnte man ja mal anfragen wie man das am reibungslosesten und schnellsten weg klären kann.

Arbeitgeber steht auch schon zu verfügung und würde sofort nen Arbeitsvertrag austellen würde sowas Helfen im Sinne der beschleunigung??

Weis,weis sowas kann und wird nur die zuständige behörde entscheiden aber einige von dem Moderatoren ect. sind ja tätig im Amt.

Danke euch!


Du (bzw. die Verlobte) sollte dort beim Anruf fragen, ob sie eine Vollmacht vorlegen muss (vielleicht hat sie es ja auch schon). Die Ausländerbehörde darf grundsätzlich nur dem Betroffenen Auskunft geben, dann seinem Rechtsanwalt.

Und denk daran, dass es zwei getrennte Sachen sind. Die ABH entscheidet über Einreisesperre und Zustimmung zum Visum. Auch wenn beides positiv entschieden wird:

Solange mit der Staatsanwaltschaft nichts geklärt ist, kann er dann bei der Einreise gleich verhaftet werden. Die Bundespolizei (Flughafen) sieht ja nur den Eintrag im Computer, sie kennt den Hintergrund nicht und kann auch über nichts verhandeln.

Bei der Klärung mit der Staatsanwaltschaft ist möglich:
1) es ist verjährt, es gibt keine Ausschreibung (Haftbefehl) mehr.
2) Sie ergänzen den Eintrag, dass er einreisen kann ohne Festnahme. Im Gegenzug verspricht er, drei oder vier Tage später bei ihnen aufzutauchen und alles zu klären.
3) Er soll nach der Einreise zurück in den Knast und von dort aus die Begnadigung oder was auch immer beantragen. Dann kann eben die Fahrt vom Flughafen zu den Kindern drei oder vier Monate dauern.

Einreisesperre / ABH: Du hast sicherlich bei ähnlichen Fragen hier im Forum schon gelesen, dass die Entscheidung nach BTM-Delikten länger dauert. Die ABH verlangt meistens Nachweise aus der Türkei (Haarprobe, Registerauszug), dass er nach der Abschiebung nichts mehr mit Drogen zu tun hatte und nicht mehr damit zu tun hat.
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Antwort #22 - 29.07.2009 um 22:17:56
 
schweitzer schrieb am 29.07.2009 um 08:10:29:
Ich denke, das sollte möglich sein. -

Bitte einfach um einen Beratungstermin als Verlobte eines türkischen Staatsangehörigen mit gemeinsamen Kindern - im Zweifel kannst Du ja ankündigen, dass Eure Ausgangssituation ein wenig speziell und kompliziert ist und Du Duch deshalb im Vorfeld sachkundig informieren möchtest. -

Das muss/soll in dem zuständigen Ausländeramt geschehen spricht wo miene Frau wohnt??


Den Behörden obliegt auch eine Informations- und Beratungspflicht, und wenn ein Bürger in diesem Sinne entsprechend langfristig vorab um einen Termin bittet, müsste ihm dieser auch gewährt werden.

Werden wir sofort machen!



Anlässlich dieses Termins könntest Du dann nach den Modalitäten mit Blick auf die Befristung der Einreisesperre fragen, auf die große Wahrscheinlichkeit einer möglichen Arbeitsaufnahme durch Deinen Partner nach der Einreise verweisen usw.

Ok,das werden wir gleic machen,einen Arbeitsvertrag könnt ich gleich vorweisen!





Also, wenn Ihr beide das Personensorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, sollte es eigentlich ohne was Besonderes gehen ( - an dieser Stelle noch der Hinweis. Für den Familiennachzug des Vaters zu den Kindern ist nicht nur die nachgewiesene Vaterschaft erforderlich, sondern der Vater muss auch nachweislich personensorgeberechtigt über die Kinder sein - ich gehe aber davon aus, dass das bei Euch der Fall ist).

Das muss ich jetzt passen,also ich habe hier in Istanbul am Deuschen konsulat die Vaterschaft beatragt habe eine 5fache bescheinigung bekommen und es wurde auch(glaub)grundbuch eingetragen.
Dann sollten wir eine dieser 5 bescheinigungen an die zuständige behörde geben da kinder damals in NRW auf die welt kamen muste diese bescheinigung dort hin leider hat die zuständige Dame bi heute die noch nicht eingetragen das wir neue Geburtsurkunden bekommen haben auf den nachdruck meiner Frau dies geschah vor 2 Tagen hat sie gesagt das sie es sofort erledigen wird.
Nun warten wir auf das ergebniss und die neuen Geburtsurkunden!Vorher wird wohl nix gehen,oder??


Ansonsten: Es kann ja nicht schaden, eine Vollmacht/Einverständniserklärung zu verfassen - damit solltet Ihr dann in jedem Falle auf der sicheren Seite sein.

Sollte diese Eigenhädig ausgestellt werden,oder sollte das Noteriel gemacht werden hier in der Tükei werden die damit nicht viel anfangen können?!?!?!

=schweitzer=


(P.S. - Vielen Dank noch für Dein kleines Post in meinem Vorstellungsthread - habs nicht übersehen  Zwinkernd)


Kein Ding,wenn wir in einem anderen Forum währen würde ich glatt sagen,Na tisct der aber auf.RESPECT!!!
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Antwort #23 - 29.07.2009 um 22:37:14
 
PS.Habe gerade erfahren das es am Standesamt in NRW eingetrage wurde und wir neue Geburtsurkunden und Internationale geburtsurkunden zugeschickt bekommen sprich miene Frau bekommt!Meine Vaterschaft ist jetzt Offiziell anerkannt und ich steh jetzt in den neuen Geburturkunden mit drinne!
Bin ich dann Automatisch Personensorgeberechtigter so wie du es geschrieben hattest schweitze@????
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Antwort #24 - 29.07.2009 um 23:57:10
 
reinhard schrieb am 29.07.2009 um 11:54:45:
Du (bzw. die Verlobte) sollte dort beim Anruf fragen, ob sie eine Vollmacht vorlegen muss (vielleicht hat sie es ja auch schon). Die Ausländerbehörde darf grundsätzlich nur dem Betroffenen Auskunft geben, dann seinem Rechtsanwalt.

Habe ich ihr heute mitgeteilt,sie wird sich erkundigen!


Und denk daran, dass es zwei getrennte Sachen sind. Die ABH entscheidet über Einreisesperre und Zustimmung zum Visum. Auch wenn beides positiv entschieden wird:

Solange mit der Staatsanwaltschaft nichts geklärt ist, kann er dann bei der Einreise gleich verhaftet werden. Die Bundespolizei (Flughafen) sieht ja nur den Eintrag im Computer, sie kennt den Hintergrund nicht und kann auch über nichts verhandeln.

OK,haben nun einen Anwalt damit beauftragt der sich erstens mit der Akte vetraut machen will und danach (hoff ich)sich mit dem zuständigen Statsanwalt in verbindun setzten wird,wurde aber leider erst die woche damit beauftragt,somit denk ich wird es leider lange auf sich warten lassen bis wir da was erfahren werden?!?!?!


Bei der Klärung mit der Staatsanwaltschaft ist möglich:
1) es ist verjährt, es gibt keine Ausschreibung (Haftbefehl) mehr.
2) Sie ergänzen den Eintrag, dass er einreisen kann ohne Festnahme. Im Gegenzug verspricht er, drei oder vier Tage später bei ihnen aufzutauchen und alles zu klären.
3) Er soll nach der Einreise zurück in den Knast und von dort aus die Begnadigung oder was auch immer beantragen. Dann kann eben die Fahrt vom Flughafen zu den Kindern drei oder vier Monate dauern.

Gut da muss ich sagen das mir die ersten 2 Vorschläge gefallen würden bei dem 3. Vorschlag find ich es blöd das es dann eventuell die kinder mitbekommen würden was meine Frau arg Traurig stimmen läst.ich dagegen würde es machen wenn ich dann endlich bei meiner Familie währe!!


Einreisesperre / ABH: Du hast sicherlich bei ähnlichen Fragen hier im Forum schon gelesen, dass die Entscheidung nach BTM-Delikten länger dauert. Die ABH verlangt meistens Nachweise aus der Türkei (Haarprobe, Registerauszug), dass er nach der Abschiebung nichts mehr mit Drogen zu tun hatte und nicht mehr damit zu tun hat. 


Schon geschehen,Haaranalyse wurde in München gemacht befund Negativ(nix anderes zu erwarten)Registereinzug von Statsanwaltschaft wurde verlangt auch kein eintrag bis der aus Deutschland von damals(also straffrei,natürlich)und es wurde eine Arbeitsbescheinigung verlangt dem ich auch nachgekommen bin und von 2 meiner alten Arbeitgeber übersetzt abgelifert habe also die Angeforderten Unterlagen sind seit letztem Mittwoch bei der damals zuständigen ABH.


Sorry wegen der zu groß geratenen schrift,war eigentlich anders beabsichtigt!!! Steinigung Steinigung Steinigung Steinigung

Tippi Änderung:
Du kannst innerhalb von 15 Minuten nach dem Absenden
ein Posting ändern - nutze die Zeit  22

habe die Schrift mal kleiner gemacht
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Antwort #25 - 30.07.2009 um 00:02:19
 
@
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Ich lege dir mal die Tipps vom Team ans Herz.
Hier
  bekommst du auch das richtige zitieren erklärt.

Das erleichtert das lesen und verstehendeiner Postings.
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Antwort #26 - 30.07.2009 um 00:14:47
 
Tippi schrieb am 30.07.2009 um 00:02:19:
Ich lege dir mal die Tipps vom Team ans Herz.
Hier
bekommst du auch das richtige zitieren erklärt.

Das erleichtert das lesen und verstehendeiner Postings. 


OK,glaub einiges habe ich sogar kapiert!!
DANKE.
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Antwort #27 - 30.07.2009 um 09:02:51
 
Ruuk schrieb am 29.07.2009 um 22:17:56:
Das muss/soll in dem zuständigen Ausländeramt geschehen spricht wo miene Frau wohnt??


Ja. -

Ruuk schrieb am 29.07.2009 um 22:37:14:
Bin ich dann Automatisch Personensorgeberechtigter so wie du es geschrieben hattest schweitze@?


IMHO nicht.- Da es sich um "uneheliche" Kinder handelt ist m.E. eine Erklärung zur Personensorge beim Jugendamt durch die Mutter der Kinder erforderlich, wenn auch der Kindsvater die Personensorge übertragen bekommen soll. - Dies wäre dann die Voraussetzung für entsprechende Angaben des Vaters bei der Botschaft.

Da dieses Thema aber nicht wirklich "meine Baustelle" ist, erkundige Dich bitte noch einmal genau bei Deinem Jugendamt. - Das ist wichtig, denn "nur" wegen der feststehenden und in der Geburtsurkunde vermerkten Vaterschaft, wird es kein FZF-Visum geben - es muss ein Nachweis des Personensorgerechts vorliegen!

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Antwort #28 - 30.07.2009 um 22:06:15
 
Hmm,sorry wenn ich jetzt nochmal frage aber welches Jugendamt währe das dann??

Da wo die Kinder zu Welt kamen sprich NRW oder da wo sich meine Frau inclusive Kinder jetzt gemeldet währen/sind????

Und hat dann die Vaterschaftsanerkennung ja nur die wirkung das ich als Vater erkannt worden bin?!?!
Wenn ich das so sagen darf!
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Antwort #29 - 30.07.2009 um 22:13:23
 
Ruuk schrieb am 30.07.2009 um 22:06:15:
Da wo die Kinder zu Welt kamen sprich NRW oder da wo sich meine Frau inclusive Kinder jetzt gemeldet währen/sind????


Da wo Frau und Kinder jetzt gemeldet sind.

Ruuk schrieb am 30.07.2009 um 22:06:15:
Und hat dann die Vaterschaftsanerkennung ja nur die wirkung das ich als Vater erkannt worden bin?!?!


Exakt. - Wenn nicht doch schon irgendeine Erklärung zur Personensorge existiert - aber dazu bzw. zur Abgabe eine solchen Erklärung müsste eben das Jugendamt konsultiert werden.

Ist aber ja kein Beinbruch -

also alles Gute!


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Antwort #30 - 30.07.2009 um 22:23:03
 
Vielen Dank.
Wird gleich erledigt!
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Antwort #31 - 06.08.2009 um 10:05:02
 
So bin jetzt auch Offiziell Personensorgeberechtigter meiner Kinder.
Mach mich ja schon stolz muss ich sagen!

Jetzt habe ich mal ne ganz Blöde Frage:Wie lange dauert es wenn alle unterlagen die vom Ausländeramt geforder worden sind beim Ausländeramt vorliegen die Sperre aufgehoben wird??
Kann mir da jemand was zu sagen??

Währe Dankbar!!
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Antwort #32 - 06.08.2009 um 11:09:52
 
Ruuk schrieb am 06.08.2009 um 10:05:02:
Kann mir da jemand was zu sagen??


Nicht wirklich - denn da ist einzelfallbezogen in unterschiedlichem Umfang zu checken - dauert also schon deshalb unterschiedlich lange. -

Urlaubszeit, Ferienzeit, Krankenstand in der Behörde, konkrete Arbeitsbelastung, Abhängigkeit von der "Schnelligkeit" anderer Behörden - das alles sind Größen, die eine Rolle spielen, letztlich hier aber unbekannt sind.

Wenns länger als 2- 3 Monate dauert, würde ich allerdings schon mal freundlich nachfragen ...  Zwinkernd

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Antwort #33 - 06.08.2009 um 15:08:03
 
Ja da z.Z. ja auch Urlaub in diesem meinem Bundesland ist muss das ja auch berücksichtigt werden.
Also die verlangten Unterlagensind seit ca.3 wochen dort.

Du meinst ca.2-3 Monate sind schmerzgrenze,dann werden wir uns wohl in Gedult übenr müssen.

Meine Kid´s haben am 2.Oktober geburtstag währe ein schönes Geschenk fals es bis dahin klappen sollte.

Vielen Dank schweizer@.
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Antwort #34 - 07.08.2009 um 11:03:44
 
Hey Leute,habe gestern erfahren das die sperre eigentlich schon aufgehoben währe wenn,ja wenn da nicht das Forensich-Toxikologische Centrum München geschlampt hätte!

Die haben den zuständigen im Ausländeramt zwar das gutachten geschickt(eigentlich hätten alle unterlagen zusammen hin sollen und nicht ein´s von da und ein´s von dort) was ja auch nicht sein sollte aber haben nicht dazu geschrieben wem das eigentlich gehört.

Der gute Man sagt er habe eine Haaranalyse bekommen weiß aber nicht von wem die sein solle,deswegen konnte er diese sperre nicht aufheben!

Mist und ich kann jetzt warten bis das ganze geklärt ist.

Ich bin so was von sauer auf die,ich glaub das den garnicht bewusst ist was die für eine Arbeit machen und wie wichtig das für manche Menschen sein kann.

Wer ist eigentlich für die Kontrolle dieser Institute zuständig,kann mir da jemand was sagen??


PS:Hab gerade mit dem Institut Tel.
Grundsätzlich wird bei den Gutachten NIE ein Name genannt!
Also wie kann den sowas sein,die Ergebnisse können ja von Hinz und Kunz sein,woher soll der gute Man vom Ausländeramt denn wissen wessen Haare das sind.Wie soll der das den zu ordnen???
Was ist das denn für eine Arbeit die da gemacht wird,das kann doch nicht richtig sein?????
Oder wird das so gemacht????
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« Zuletzt geändert: 07.08.2009 um 11:20:20 von Ruuk »  
 
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Antwort #35 - 07.08.2009 um 16:50:14
 
Sie bekommen im Institut eine Probe zur Untersuchung und dazu irgendeine Nummer / Aktenzeichen. Dann kannst Du sie nicht bestechen – Du kannst Ihnen zwar 1000 Euro geben, damit Dein drogenabhängiger Verwandter als "sauber" attestiert wird, aber sie haben eben nur Nummern auf den Proben und wissen nicht, was zu wem gehört.

Aber sobald sie das Ergebnis zurückschicken, müsste die ABH das zuordnen können.

Bei Schlamperei: De4in Schwager (?) hat ja die Aufhebung der Sperre bei der ABH beantragt, also ist die ABH sein Ansprechpartner. Wenn irgendwas nicht funktioniert, kann er sich über die Verzögerung nur bei der ABH beschweren - und entsprechend beim Landrat / Bürgermeister als Dienstaufsicht bzw. Innenministerium als Fachaufsicht.

Die Auftragsvergabe ans Labor macht die ABH, die kann sich über falsche Zuordnung beim Labor beschweren oder künftige Aufträge an ein anderes Labor geben. Oder lief es über die Botschaft?

Auf jeden Fall ist es ziemlich schwierig, sich über solch eine Verwechselung oder fehlende Zuordnung zu beschweren. Man kann nur hoffen, dass sie jetzt schnell machen.
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Antwort #36 - 07.08.2009 um 21:08:53
 
Hallo Reinhart@

Ja wir hatten das über den zuständigen Arzt des Deutschen Konsulat´s in Istanbul gemacht der diesem Labor eine schrifliche bescheinigung plus kopie des Ausweises ect. mitgesendet hat.

Der Arzt hatte ja 2 seiten auch was dazu geschrieben wo er wie die Haare entfernt hat und zu wem die gehören Plus Daumenabdruck und und und.!!

Diese Labor hat auch der Arzt bestimt.

Und das mit der Bestechung funktioniert glaub ich nicht,den wie gesagt der Botschaft´s Arzt will ja alles sehen!!

Also bei uns ist das alles anders abgelaufen wie du das beschreibst,weder die ABH das Labor bestimmt noch wollten sie das ich das über diesen arzt mache ich dachte mir halt das das alles Hand und Fuß hat und die ABH keine Zweifel haben soll machen wir das sicher!!

Schade das es so gelaufen ist jetzt,hat mich ziemlich mitgenommen,da wir schon längst den antrag auf FZF stellen könnten!!
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Antwort #37 - 08.08.2009 um 20:09:13
 
Wenn er nach § 456 a StP0 abgeschoben worden ist, ist auf dem entsprechenden Beschluss in der Regel auch die Frage der Verjährung bzw. Haftbefehls angeführt.
Bin mir recht sicher, dass die Reststrafe nach 10 Jahren verjährt ist. Aber bitte über die StA abklären lassen. Sicher ist sicher und ich arbeite innerhalb der Justiz bin jedoch weder Anwalt noch Jurist.
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Antwort #38 - 09.08.2009 um 12:19:11
 
Ja Vincent2m@

Haben einen Strafverteidiger zu gezogen der das mit der Staatsanwaltschaft abklärt wie das Handgehabt wurde/wird aber der Anwalt muss erst Akteneinsicht beantragen vorher kann er nix sagen hat er gesagt!

Hoffe bloß das sie verjährt,meine Meinung ist bei solchen fällen sollte man das doch Verjähren lassen.
Ich finde das halt kein besonders guten Neustart,habe 2 Kinder und nen Festen Arbeitsvetrag schon.
Fakt ist das Mist gebaut worden ist aber genau so ist es Fakt das auch wirklich gebüßt wird 10 Jahre in einem für sich fremden Land ist echt kein Pappenstiel,ich meiner seitz kann wirklich sagen das ich es bereut habe was ich getan hab.
Und das jeden einzelnen Tag die letzten 10 Jahre lang!!!
Ich bin 1973 in die BRD eingereist als Arbeiterfamilie,habe lediglich alle 1-2 Jahre einen Monat Urlaub gemacht habe kaum verwandte hier spreche bis heute besser Deutsch als Türkisch(das wird sich auch nie ändern habe ich gemerkt)
Was ich auch gemerkt habe ist das dieses Land nie mein Heimatland werden wird!!
Und das schreib ich hier jetzt nicht einfach so rein weil es gut Klingen mag sonder weil ich das die letzten 10 Jahre gemerkt habe!

Habe da aber eine andere frage,die würde an die Leute hier gehen die sich im Ausländeramt auskennen.

Ist es rein theoretisch möglich das das Ausländeramt das Visum ausgibt,also ohne das man das Konsulat zwischen schaltet,versteht ihr was ich meine??

So wie ich das sehe ist das Konsulat in solchen fällen ja nur der Vermittler,oder irre ich mich da???

Würde mich sehr freuen wenn ich da Antwort bekommen würde.
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Antwort #39 - 10.08.2009 um 17:47:29
 
Ruuk schrieb am 09.08.2009 um 12:19:11:
Ist es rein theoretisch möglich das das Ausländeramt das Visum ausgibt,also ohne das man das Konsulat zwischen schaltet,versteht ihr was ich meine??

So wie ich das sehe ist das Konsulat in solchen fällen ja nur der Vermittler,oder irre ich mich da???

Visa gibt es nur bei den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat). Nur bei bestimmten Visa ist die Hinzuziehung der Inlandsbehörden (ABH) überhaupt erforderlich, die aber selbst keine Visa erteilen können.

Auch bei diesen zustimmungspflichtigen Visa hat immer die Auslandsvertretung die ultimative Entscheidung zu treffen.
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Antwort #40 - 10.08.2009 um 21:17:32
 


Also habe in einem anderen Fred von Reinhart@ gelesen das es so ableuft:

) Die Botschaft sammelt diesen und weitere Anträge mit allen Unterlagen, packt das irgendwann in einen großen Sack und schickt diesen per Kurier an das Außenministerium in Berlin.

2) Das Außenministerium schickt alle Unterlagen, die mit Visum / Einwanderung zu tun haben, weiter an das Bundesverwaltungsamt in Köln.

3) Das Bundesverwaltungsamt sortiert alles, guckt es schon mal durch und verteilt es dann bundesweit auf die zuständigen Behörden, also diesen Visumantrag an die Ausländerbehörde bei Dir.


Aber warum wird dann die zuständige ABH zugezogen??
Was haben die dann jetzt für meine Situation für eine Rolle??
Fragezeichen Fragezeichen

Würde mich freuen wenn mich da jemand aufklären würde!!

Danke!!

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Antwort #41 - 18.08.2009 um 10:49:10
 
Das bezog sich auf eine völlig andere Situation.

Es lohnt sich nicht, Antworten beliebig zu mischen.
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Antwort #42 - 18.08.2009 um 10:58:57
 
Sorry dachte jetzt das es sich im allgemeinen so verhält.

Kannst du mir dann bitte erklären wie es in meinem/unseren Fall währe????

Also versteh ich es jetzt so das der ablauf dann anders währe,oder Reinhart@??

Wenn ich´s nicht versteh bitte um nachsicht,will es ja verstehen desewegen mein gebohre!!
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Antwort #43 - 18.08.2009 um 11:06:11
 
Visa für einen Besuch (Einreise - Aufenthalt - Ausreise) bearbeitet das Konsulat alleine. Das betrifft Besuchsvisa, Touristenvisa, Geschäftsvisa etc.

Visa für eine Einwanderung (auf Zeit oder auf Dauer) werden an die ABH weitergeleitet, und nur wenn die zustimmt wird der Antrag vom Konsulat weiter bearbeitet. Das betrifft FZF-Visa, Studenten, Sprachkurse, Au-Pair, Arbeit etc.

In deinem Fall geht es ja um die Befristung einer Sperre. Wenn das klappt, darf Dein Schwager wieder einen Visumantrag stellen. Und dann wird die ABH beteiligt, falls er ein Visum zur FZF beantragt. Sie wird nicht beteiligt, wenn er ein Besuchsvisum beantragt.
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Antwort #44 - 18.08.2009 um 11:20:45
 
Hmm,sorry glaub hast da was nicht mitbekommen Reinhart@!

Die befristung ist jetzt schon erfolgt,sogar ein schritt weiter der Herr von der Ausländerbehörde hat gestern gesagt das er die sperre bis Mittwoch aufhebt.

Und ich stell jetzt den antrag auf FZF zu meinen Kindern.

So ist der stand der dinge.

Jetzt warte ich auf die bestätigung das ich die auch dem Konsulat mitgeben kann.

Hab ich was ausgelassen???
Weis ich jetzt nciht!!
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Antwort #45 - 18.08.2009 um 11:26:48
 
Ja, und der Visumantrag FZF zu den Kindern läuft dann die Schleife über die ABH, weil es um Einwanderung geht. Da darf das Konsulat den Antrag nur bearbeiten, wenn vorher die ABH zugestimmt hat.

Wenn die Sperre befristet ist, darf das Konsulat den Antrag annehmen. Dort guckt man schon mal, ob alles dabei ist: Vaterschaft geklärt, Krankenversicherung abgeschlossen, Adresse in DE vorhanden. Dann geht alles an die ABH, und die klärt dann, ob die Mutter des Kindes einverstanden ist, ob das Jugendamt gefragt werden muss etc. Und dann geht alles zurück an das Konsulat, und das entscheidet dann "ja" oder "nein".
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Antwort #46 - 18.08.2009 um 11:32:14
 
Ok Super.

Laut mitarbeiter der ABH wo die sperre damals verhängt wurde wird die sperre ja am mittwoch aufgehoben.

Ich werde denn antrag sobald ich die bestätigung habe sofort stellen bis auf das mit der versicherung habe ich ja soweit alles zusammen das geteilte sorgerecht muss nur noch vom konsulat betätigt werden.bzw.ich muss es annehmen!

Aber dann leuft das nicht den weg wie du mal beschrieben hattest über Berlin und Köln sondern direkt an die ABH am wohnort der Mutter??

Mit der ABH wurde auch schon ein termin vereinbart und die Dame hat meiner Verlobten auch geholfen diesen Antrag aus zu füllen.

Also da haben wir ein Positives echo bekommen,wo ich mich auch bedanken möchte!

Weil das ja sonst nie erwähnt wird.

Vielen dank das sie so nett waren und sich die zeit genommen haben!! Smiley
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Antwort #47 - 18.08.2009 um 11:45:59
 
Ruuk schrieb am 18.08.2009 um 11:32:14:
Aber dann leuft das nicht den weg wie du mal beschrieben hattest über Berlin und Köln sondern direkt an die ABH am wohnort der Mutter??


Nein. Botschaft / Konsulat schicken immer alle Post an die eigene Zentrale, also das Außenministerium in Berlin. Sie benutzen ja Kuriere, und es handelt sich um "Diplomatenpost", die darf also nicht kontrolliert werden.

Im Außenministerium gucken sie dann, welche Unterlagen für sie selbst sind und welche für andere Leute, Behörden etc. Alles, was Behörden des Innenministeriums betrifft, wird im großen Sack an das Bundesverwaltungsamt geschickt – alle Anträge auf Aufheben einer Sperre, alle Visumanträge von allen Botschaften weltweit.

Deine Ausländerbehörde bekommt allerdings die Nachricht, was unterwegs ist, vorab per Mail. Wenn sie nett sind, müssen sie nicht warten, bis das Papier im Umschlag da ist, sondern können schon in der Mail gucken, was kommt und was fehlt.

Das hängt nicht nur von Nettigkeit ab, sondern auch von der anderen Arbeit, Urlaub etc.
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Antwort #48 - 18.08.2009 um 12:20:30
 
Ok,vielen dank!!! Smiley
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Antwort #49 - 18.08.2009 um 18:00:36
 
reinhard schrieb am 18.08.2009 um 11:26:48:
Krankenversicherung abgeschlossen,[/color] Adresse in DE vorhanden. Dann geht alles an die ABH, und die klärt dann, ob die Mutter des Kindes einverstanden ist, ob das Jugendamt gefragt werden muss etc. Und dann geht alles zurück an das Konsulat, und das entscheidet dann "ja" oder "nein".



Reinhart@,hab im Userforum auch mal angefragt wegen der Versicherung da meinen einige ich solle da garnichts reinschreiben!
Was würdest du mir den empfehlen??

Würde dich bitten da mal rein zu lesen,wenn´s dir nix ausmacht.
Denn ich steh da jetzt wirklich voll auf´m schlauch!!!
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Antwort #50 - 19.08.2009 um 10:26:37
 
Hey Leute,
Hab grad erfahren das der zuständige Sachbearbeiter der das Verbot bearbeitet eine Begründung zur Aufhebung der einreisesperre von meiner zukünftigen und Mutter meiner Kinder haben!!

Das währe in Bayern so????

Ist da was dran??

Außerdem will er sich dann mit der zuständigen Ausländerbehörde kurzschließen,warum weshalb keine Ahnung!

Was könnte es dafür für gründe geben??

Kann mir da jemand was zu sagen??

Also doch nix von wegen heute aufheben und so,meine Anwalt hat er nix von Begründen  erzählt aber gesagt das heute die Sperre aufgehoben wird,und mit meine Glück ist mein Anwalt heute in Urlaub!

Kommt mir etwas suspekt vor,aber vielleicht teusch ich mich ja auch!?!?!?!?

Danke sehr!
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Antwort #51 - 19.08.2009 um 17:38:43
 
Das ist überall so: Wenn Du den Antrag stellst, die Sperre zu befristen, muss das begründet werden.

In Deinem Fall gibt es den besten Grund, den man sich denken kann: Das Kind. Die Begründung wäre also: "Ich habe ein deutschen Kind, um das ich mich so schnell wie möglich kümmern möchte und muss. Ich will ein Visum zur FZF / Ausübung der Personensorge beantragen. Deshalb..."

Ist 1000x besser als "ich möchte mal wieder nach Sylt..."

Das ist alles ganz normal, hundertmal im Forum nachzulesen und in Schleswig-Holstein genauso wie in Bayern.
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Antwort #52 - 19.08.2009 um 19:30:49
 
OK,alles klar.

Warum ich fragte ob es in Bayern so ist,war weil der sachbearbeiter es ausdrücklich erwähnt hat das es in Bayern so üblich währe.

Ja also die begründung soll die Mutter meiner Kinder schriftlich abgeben,bzw ein Fax würde ihm vorerst auch ausreichen hat er gesagt!
Sie solle es aber dann nochmals mit der Post schicken.

Danke dir.
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Antwort #53 - 10.09.2009 um 13:18:22
 
Also haben vor letzter woche Donnerstag die Rückführung beglichen,der SB sagte sobald er die eingangbestätigung hat schickt er die Akte meinem Anwalt.
Sind allerdings wie schon erwähnt 2 wochen her.

Ist das die regel das es so lange dauert,überwiesen wurde das Geld von Sparkasse zu Sparkasse also inerhalb eines tages.
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Antwort #54 - 10.09.2009 um 14:13:50
 
Ruuk schrieb am 10.09.2009 um 13:18:22:
Also haben vor letzter woche Donnerstag die Rückführung beglichen,der SB sagte sobald er die eingangbestätigung hat schickt er die Akte meinem Anwalt.
Sind allerdings wie schon erwähnt 2 wochen her.

Ist das die regel das es so lange dauert,überwiesen wurde das Geld von Sparkasse zu Sparkasse also inerhalb eines tages.


Du musst daran denken, dass das Tagesgeschäft vor geht.

Eine "Regel" gibt es da nicht. Du wirst die Überweisung ja an die Landeskasse, Kreiskasse oder Stadtkasse gemacht haben, wo Zahlungen für alles Mögliche eingehen. Und dann hängt es von der internen Organisation ab, wie schnell das dann (behördenintern) bestätigt wird.
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Antwort #55 - 10.09.2009 um 14:51:01
 
Die überweisung wurde an die Stadtkasse gemacht,dann hoffe ich mal ganz fest das die Organisation sich ein wenig bemüht das ganze so schnell wie möglich abzuwickeln.

Diese warterei macht mich wirklich wahnsinnig,es ist schlimmer wie im Knast!

Danke dir.
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Antwort #56 - 17.09.2009 um 14:50:19
 
Stand der Dinge,
Die Aufhebung soll erst ab 03.09.2011 Stadtfinden da die SB keinen Präzedenzfall schaffen wollen und nicht geneigt sind eine Ausnahme zu machen.

Trotz das meine Frau mit Kinder hingefahren ist sind die zwei SB wie Stein absolutes uneinverständnis nur Paragraphen im Kopf sind total im Eimer wissen nicht was wir machen sollen da es ja von Anfang an versprochen wurde die einreisesperre sofort aufzuheben und jetzt so was?!?!?!

Bitte um Hilfe und Rat wissen echt nicht mehr weiter,was können wir tun?????

Meine Frau ist absolut schockiert und sagte mir das die Leute nur Akten haben und sich absolut kein Bild machen konnte von dem was Sie erzählt hat das die Kinder schon so in Hoffnung waren und sich drauf gefreut haben das ich hier warte und wirklich davon ausgegangen bin das die sperre sofort aufgehoben wird.

Sie hätten das besprochen,Gott ich bin total aufgelöst und weiß echt nicht mehr weiter
hab grad erfahren das mein Anwalt da jetzt hinfährt meine Frau war ja heute Vormittag schon dort mit den Kindern.
Bitte bitte Leute falls jemand nen Vorschlag hat bitte ich darum!!
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Antwort #57 - 17.09.2009 um 16:13:49
 
Hat keine einen Rat??

Keiner ne Idee was man da noch machen könnte???

Bitte
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Antwort #58 - 17.09.2009 um 16:19:33
 
Beruhige dich und warte erstmal ab was der Anwalt zu sagen hat.

Wenn die ABH auf ihrem Standpunkt bleibt kannst du ja immer noch klagen, aber vielleciht kommt es gar nciht soweit.
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Antwort #59 - 17.09.2009 um 16:26:34
 
Danke für die guten Worte aber es fällt mir soo schwer das zu glauben.
So wie die SB´s sich verhalten haben sagte mein Frau das sie da keine Hoffnung hat und Sie ist wirklich eine die zu letzt die Hoffnung augiebt!

Warum zuerst versprechen und dann so handeln??

Ich kann das absolut nicht nachvollziehen!
Klagen??
In wie fern?!?!
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Antwort #60 - 17.09.2009 um 16:33:31
 
Ruuk schrieb am 17.09.2009 um 16:26:34:
Klagen??
In wie fern?!?! 


Die Entscheidung über die Befristung ist ein so genannter Verwaltungsakt. - Gegen einen Verwaltungsakt ist immer ein Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage) möglich. -

Das wird der Anwalt aber 100% wissen.

Du kannst im Moment wirklich nichts anderes machen, als abwarten. So schwer es auch fällt.

=schweitzer=
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Antwort #61 - 17.09.2009 um 16:39:29
 
Ich könnte so was von los Plärren,Gott ich weiß nicht weiter!
Diese warterei hat mich die Letzten 10 Jahre fertig gemacht,aber die letzten Monate waren so heftig echt mehr als die 10 Jahre!

Vor allem das versprechen,die Sperre wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben!

Psychische Kriegsführung??

PS:Danke.
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Antwort #62 - 17.09.2009 um 17:35:40
 
Falls meine einreise bewilligt wird währe es ein Präzedenzfall und das will Bayern nicht,darauf mein Anwalt,es gibt zig fälle wo es ab 10 Jahren bewilligt wird.

Nun wird morgen nochmals verhandelt und entscheiden!

Mit der Klage sagte mein Anwalt das es sich rausziehen kann bis zu einem Jahr!

Ich kann das nicht fassen,warum erst positiv und dann so ein Schlag?!?!?!?
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Antwort #63 - 18.09.2009 um 08:48:07
 
Also
BAYERN
bleibt bei seinem Standpunkt!
Kein Rütteln oder schütteln Aufhebung ist von sofort auf 2010 verschoben worden weil der
FREISTADT BAYERN
Präzedenzfall statuieren will und nicht an der untersten Grenze anfangen will.
Sonst könnten da ja alle kommen!!

Lieber Gott,was hast du dir dabei gedacht als du Bayern erschaffen hast??
Absolut Eiskalt,Gefühlslos und Borniert das sich alles Biegt.
Keine Kinder, sehen aus als währen sie gerade aus der Berufsschule entlassen worden,noch nie im AUSLAND gewesen.(Haben sie beide selber zu gegeben)ca.23-30 Jahre alt und eine entscheidungskraft denen die beiden SB´s absolut nicht gewachsen sind!

Sorry an die SB´s hier aber genau durch solche Leute entstehen die Vor-Nein die Urteile die über euch gesagt werden.
Das ihr gefühlslos entscheiden würdet und nur nach Akten Urteilen würdet!
Ich habe euch ja auch beim Konsulat in Istanbul letzte Woche noch gelobt,das ihr sehr Hilfreich währt und so.weil der Mitarbeiter mich Lobte das ich so Informiert wär.Was ich ohne euch ja nicht wär,aber leider gibt es dann eben genau diese Menschen die wirklich das Herz daheim lassen und nur nach ihren Paragraphen gehen und das was sie in ihre Akten zu Lesen bekommen.

Sie haben sogar die Ergebnisse des Labors in München und den Vertrauensarzt des Generalkonsulats der BRD bezweifeln wollen,die könnten ja auch gekauft sein.
Hallo??????
Also wenn man zu den Instituten oder Einrichtungen geht die von der BRD selber auferlegt werden ist das auch Beschiss???
Bitte sagt mir das das nicht normal ist bitte ihr lieben Leute da drausse,sonst verliere ich wirklich mein glauben an die Menschheit.
Ich kann das nicht fassen,ich bin so was von enttäuscht.
Ich bete darum einemal einen Fehler dieser Menschen zu erwischen die da so Tadellos meinen zu sein ohh Gott was bitte ich darum.,
Aber da das schlechte Gewissen ja doch drückt anscheinend wurde meine Frau ein Angebot gemacht,er könnte ein Besuchsvisum erhalten!
Was beinhaltet diese Visum??
Wie lange darf ich dann bei meinen Kindern bleiben?
WO muss ich das beantragen??
Wie schnell bekomme ich das??

Bitte um Antworten.
Vielen Dank.
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« Zuletzt geändert: 18.09.2009 um 09:02:08 von Ruuk »  
 
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Antwort #64 - 18.09.2009 um 09:01:48
 
Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
WO muss ich das beantragen??

Bei der deutschen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat.

Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Wie schnell bekomme ich das??

Diese Frage kann dir keiner seriös beantworten.

Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Wie lange darf ich dann bei meinen Kindern bleiben?

Auch das entscheidet die Botschaft. Aber maximal kann das Visum für drei Monate erteilt werden.

Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Was beinhaltet diese Visum??

Bei einem Schengen Visum die Möglichkeit, die Schengen Staaten zu bereisen.


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Antwort #65 - 18.09.2009 um 09:08:15
 
WOW Steini007,jetzt warst du aber mal richtig schnell!

Als meine Frau danach Fragte sagte der SB er muss die Einzelheiten mit meinem Anwalt aushandeln,hmmm was er wohl gemeint hat??

Brauch ich den da auch eine Bestätigung von der AB dafür oder kann ich da jetzt schon hinmarschieren??
Müssen die Ihr OK geben,ansonsten denke ich bin ich ja immer noch als Abgeschobener und stehe ja wahrscheinlich noch in allen PC´s ect.,Oder??

Ich Ruf heute mal gleich die Dame an die ich kenne im Konsulat,vielleicht kann die mir ja weiter helfen!
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Antwort #66 - 18.09.2009 um 09:14:09
 
Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Aber da das schlechte Gewissen ja doch drückt anscheinend wurde meine Frau ein Angebot gemacht,er könnte ein Besuchsvisum erhalten!

Wer sollte denn dieses 'Angebot' gemacht haben? Ein Besuchervisum kann jeder beantragen, doch besteht kein Rechtsanspruch darauf. Ob es erteilt wird, entscheidet die diplomatische Vertretung im Ausland. Es dürfen u. a. keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden, es muss eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € abgeschlossen werden und insbesondere die Prognose der Auslandsvertretung zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden muss positiv sein. Daher muss jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Deine Beiträge in diesem Forum auszudrucken und dem Antrag beizulegen dürfte allerdings als Beweis für die Rückkehrwilligkeit nicht allzu hilfreich sein.

Erfüllt der Antragsteller nicht die obigen Kriterien, muss der Antrag abgelehnt werden.

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Antwort #67 - 18.09.2009 um 09:24:25
 
Das Angebot hat das Ausländeramt gemacht das die Abschiebung damals gemacht hat die versprochen hat die Einreisesperre aufzuheben und dann doch noch um 1 Jahr verschoben hat weil es kein Exempel statuieren will.
Mein Beitrag dürfte nicht all zu hilfreich sein??
Ja vielleicht er letzte nicht,aber wie sieht es denn aus mit deren Versprechen die sie so in die Luft setzten??
Klar die dürfen das ne,das sind ja Götter!

Wenn du meiner Situation gerade kein Verständnis zeigen kannst,dann bitte ich dich es sein zu lassen!!
Ich habe das Gefühl das du auch zu denen gehörst die das Herz daheim lassen wenn sie in ihr Büro gehen?!?!

Mit dem Konsulat hier habe ich kein Problem,die kennen meine Problem schon allerdings hätten die auch nie erwartet das die AB auf einmal ihr versprechen bricht!
Was sind das für Öffentliche Ansprüche??
Will kein Geld vom Stadt,falls du das meinst.
Kann mein Mist selber bezahlen.
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Antwort #68 - 18.09.2009 um 09:35:26
 
Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Aber da das schlechte Gewissen ja doch drückt anscheinend wurde meine Frau ein Angebot gemacht,er könnte ein Besuchsvisum erhalten!


Wie bitte???

Seit wann kann man bei bestehender Einreisesperre ein Besuchsvisum erhalten?

Abgesehen von diesem entscheidendenden Einwand:

Ich halte dieses Angebot, wenn es so gemacht worden ist, schlicht und einfach für einen schlechten Scherz:

Wie sollte in einem Fall wie diesem hier "hinreichende Rückkehrbereitschaft" belegt werden können, jenes Moment, dass immer noch das häufigste ist, wenn es um die Gründe für das Scheitern von Besuchsvisaverfahren geht?

Ansonsten:

Bei allem Frust: - Bitte im Interesse dieses Forums wieder mehr an die sachlich-/fachliche Ebene denken.


=schweitzer=


Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 09:24:25:
Wenn du meiner Situation gerade kein Verständnis zeigen kannst,dann bitte ich dich es sein zu lassen!!
Ich habe das Gefühl das du auch zu denen gehörst die das Herz daheim lassen wenn sie in ihr Büro gehen?!?!


Das habe ich eben erst gesehen -

Ruuk, nochmal, bei allem Verständnis - lass bitte solche persönlichen Angriffe!

=schw.=
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Antwort #69 - 18.09.2009 um 09:36:55
 
Verstehe ich jetzt nicht steini007??

Also der SB hat meiner Frau heute früh gesagt er könne aber ein Besuchsvisum erhalten!

Wort wörtlich,dann sie;wie das ist wie lange ich da bleiben kann und wie lange es dauert bis ich es bekomme?ß
ER.das würde er dann mit meinem Anwalt besprechen!
Will dieser Mensch nun nochmal ein versprechen brechen,oder uns verarschen??
Sorry,aber ein anders Wort finde ich da jetzt wirklich nicht dafür!

Sachlich,sachlich weist du wie schwer mir das jetzt fällt??
Gott,seit ca.1-1/2 Monaten hält uns diese SB hin mit diesen versprechen die einreisesperre sofort aufzuheben,wie willst du da sachlich bleiben steini=???????

Sorry,ich bin einfach Grade absolut Fertig.
Ich warte auf das hier seit 10 Jahren,es sind ein drittel meines Lebens.
Habe meine Kinder einmal gesehen in echt,hatte mich so auf dieses versprechen gefreut.
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Antwort #70 - 18.09.2009 um 13:25:44
 

Hallo,
in anderen Ländern wäre man günstigsten Fall mit 25 Jahren Gefängnis, wenn nicht gar mit der Todesstrafe bedacht worden und Du jammerst hier, weil man Dich nicht wieder einreisen lassen will.
Solchen BTM-Tätern sollte man auch in 100 Jahren keine Wiedereinreise gestatten, schließlich hast Du von vornherein gewußt worauf Du Dich einläßt.
Nun mußt Du auch mit den Konsequenzen Deines Fehlverhaltens leben.
Mein Mitleid mit solchen Leuten tendiert gegen Null.

Saxonicus

Danke dir,sehr nett.
Manchmal frage ich mich was du überhaupt in solch einem Board zu tun hast deine berichte gehen ziemlich Rechts habe das gefühl das du so nen Kleiner Glatzkopf bist der aus dem Osten kommt.
Ich möcte keine Komentare mehr von dir,steck sie dir wo hin aber lass mich damit in ruhe!
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Antwort #71 - 18.09.2009 um 13:30:58
 
Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 09:36:55:
Will dieser Mensch nun nochmal ein versprechen brechen,oder uns verarschen??
Sorry,aber ein anders Wort finde ich da jetzt wirklich nicht dafür!


Sorry Ruuk,
versuch doch bitte mal deine Wünsche und die Realität zu trennen, das machst du leider sehr oft in deinem Posts.
Du gehst Reinhard an er verstehe etwas nicht richtig, die Einreisesperre wäre schon befristet, nur weil dir jemand gesagt hat die Befristung würde am naechsten Mittwoch erfolgen. Du spricht von Versprechen, verarschen etc. aber schriftlich hast du nichts. Ein SB kann auch helfen wollen, aber seine Hilfe nicht durch bekommen. Kein SB ist an deiner Situation schuld.
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Antwort #72 - 18.09.2009 um 13:42:29
 
Ich mach hier niemanden für meine schulden verantwortlich!!!

Ich gebe aber auch keine versprechen ab die ich nicht einhalten kann.

Er hätte ja auch sagen können das er nicht alleinig verantwortlich ist und es andere auch entscheiden müssen.
Dies wurde uns nie gesagt!!

Und dieser Mittwoch wurde uns meiner Frau meinem Anwalt zig male gegeben,mein Wunsch war es nie und nimmer ich hatte auch nie von einer sofortigen Aufhebung gesprochen oder vorgeschlagen das kam leider nur von deren Seite!
Weil mir jemand gesagt hat,dieser jemand ist derjenige der die Akten hat und es bearbeitet,es klingt ja so als hätte ich das aus der Luft gegriffen.
Wenn er nur einmal gesagt hätte das er es versuchen wird,es waren immer klare ansagen und wenn ich mich dann nicht auf die verlassen kann auf was den bitte schön???
Das mal klar zu stellen.

Und wann bitte bin ich reinhart angegangen???
Reinhart hat mir immer sachlich erklärt,dafür habe ich mich jedes mal bedankt?!?!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reststrafe,Einreisesperre,Heirat ect.
Antwort #73 - 18.09.2009 um 14:08:12
 
Da klinkt man sich einmal im Urlaub ein und dann sowas.  Griesgrämig
Tragt eure Streiereien woanders aus, hier nicht mehr.

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