Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Haben ein großes oder auch kleines Porblem (Gelesen: 2.031 mal)
Themen Beschreibung: Pass
Anjali
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haben ein großes oder auch kleines Porblem
16.06.2009 um 10:54:21
 
Hach ihr lieben,hallo erstmal Zwinkernd.

Ich hatte ja vor einigen Wochen geschrieben das mein Mann seine Aufenthaltsverlängerung abläuft.....Okay waren etwas spät dran aber es war so kein Problem.Nun rief ich aber letzte Woche einfach mal dort an und fragte wann wir die Verlängerung holen könnten....
Da sagte mir die Bearbeiterin das sie sie noch net fertig hat und das sie auch nicht so schnell fertig sein wird....Ich frage warum das denn ....
Sie hat wohl letztes Jahr in oktober einen Brief von einem Staátsanwalt bekommen,betreff ANZEIGE.In den Brief sei aber nicht ersichtlich gewesen ob meine Mann der angezeigte ist oder er nur zeuge ist.Sie rief dort an bekam aber keine auskunft,weil kein Aktenzeichen vorhanden sei....OKAY....nun Hat sie um schriftliche Stellungnahme gebeten....aber bis jetzt kam nichts....

MEINE FRAGEN WÄREN:

Was ist wenn mein Mann angezeigt wurden ist,wie läuft es dann weiter?
Hätten wir nicht ein schreiben bekommen müssen wo drin steht das gegen meinen Mann ermittelt wird?
UND
Was wäre ein Grund einen Ausländischen Mitbürger abzuschieben?

Vielen Vielen dank für eure antworten....

LG Anjali
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haben ein großes oder auch kleines Porblem
Antwort #1 - 16.06.2009 um 11:04:58
 
Siehe mal § 79 Abs. 2 AufenthG.

Und bitte beim nächsten mal aussagekräftigern Betreff
wählen
(ein Problem hat hier fast jeder).

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haben ein großes oder auch kleines Porblem
Antwort #2 - 16.06.2009 um 11:22:38
 
Hach, Du liebe - ich erinnere mich - das war die Sache mit dem "sauberen Pass", der dann nach Vernel duftete ...  Augenrollen -

Ich hatte Dein letztes Post seinerzeit zwar so verstanden, dass es keine Probleme mit der AE-Verlängerung mehr geben sollte, und wundere mich deshalb auch ein bisschen, dass die Sachbearbeiterin erst jetzt etwas von dem Brief der Staatsanwaltschaft vom Oktober spricht ...

na gut - zu Deinen Fragen:

Anjali schrieb am 16.06.2009 um 10:54:21:
Was ist wenn mein Mann angezeigt wurden ist,wie läuft es dann weiter?


Schwerste Frage. - Hat Dein Mann denn eine Ahnung, dass bzw. weshalb etwas gegen ihn vorliegen könnte? - Im Zweifel kann sich die Sache schon hinziehen und bis auf Weiteres nur eine FB ausgestellt werden. Sobald sich rausstellt, dass er nur Zeuge ist, würde er die AE sicher sehr schnell erhalten - bei einer Anzeige würde man sicher schauen, wie hoch das Strafmaß ggf. sein könnte ... - alles Weitere ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt und angesichts der kaum vorhandenen Informationen spekulativ.

Anjali schrieb am 16.06.2009 um 10:54:21:
Hätten wir nicht ein schreiben bekommen müssen wo drin steht das gegen meinen Mann ermittelt wird?


Sehe ich eigentlich so - normalerweise hätte er zunächst IMHO eine Vorladung von der Polizei bekommen müssen, die den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hätte ...

Anjali schrieb am 16.06.2009 um 10:54:21:
Was wäre ein Grund einen Ausländischen Mitbürger abzuschieben?


So schnell schießen die Preußen nicht. - Es müsste erst ein Ausweisungsgrund feststehen - siehe §§ 53 - 55 AufenthG. - Selbst, wenn das so wäre, was ja bislang offenbar nicht im Ansatz zu erkennen ist, würde er bei Eurer Konstellation besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 56 (1) Nr. 4 AufenthG genießen.

Also insoweit, solltest Du (solltet Ihr) erstmal völlig entspannt bleiben.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Anjali
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haben ein großes oder auch kleines Porblem
Antwort #3 - 16.06.2009 um 12:49:56
 
Ja der Vernel Pass.....leider hat er sein duft schon wieder verloren Griesgrämigsollte aber nicht nochmal vergessen ihn rauszunehmen....

Also sie meinte es wäre eine anzeige wegen Körperverletzung und bedrohung....aber mein Mann kann sich net entsinnen ob da was gewesen sein könnte...und ich hätte es sicher auch gemerkt....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema