Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
"heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug (Gelesen: 5.053 mal)
skip
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
26.05.2009 um 12:47:31
 
Hallo zusammen!

Folgendes Problem: Libanesischer Staatsangehöriger, verheiratet mit deutscher Frau, hatte bislang Aufenthaltstitel. Nun ist er zu ner Haftstrafe verurteilt worden, allerdings noch nicht rechtskräftig!

ABH hat ihm Bescheinigung nach § 81 IV ausgestellt, und seinen Pass eingezogen.

Er möchte nun aber wegen eines Sterbefalls in den Libanon reisen. ABH rückt natürlich den Pass nicht mehr raus, weil angeblich zu befürchten steht, dass der verschwindet.

Was für Möglichkeiten gibt es, dass der Betroffene ausreisen UND auch wieder einreisen kann?

Vielen Dank im Voraus,

viele Grüße, skip
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Antwort #1 - 26.05.2009 um 18:48:19
 
skip schrieb am 26.05.2009 um 12:47:31:
Was für Möglichkeiten gibt es, dass der Betroffene ausreisen UND auch wieder einreisen kann?

Wenige bis keine....

Die FB nach 81.4 ist zwar ein schengenwirksamer AT, mit dem die Aus- und Wiedereinreise möglich wäre, allerdings ist es erforderlich, dass der Reisepass und der bisherige AT mitgeführt wird.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Reiseausweis oder dergleichen erteilt wird, da ein gültiger Pass existiert...

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Antwort #2 - 26.05.2009 um 19:10:35
 
Hi,

welche Grundlage wurde für die Einziehung des Passes
genannt?
50 Abs. 6 dürfte wegen fehlender Ausreisepflicht wegfallen.
48 Abs. 1 wäre denkbar, stellt sich dann die Frage, welche
Maßnahme durchgeführt oder gesichert werden soll und wie lang
der Pass einbehalten werden soll. Über diesen Zeitraum lässt sich
das AufenthG nicht aus.

ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skip
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Antwort #3 - 26.05.2009 um 22:08:55
 
Danke schonmal für die Antworten. Grundlage der Passeinziehung ist wohl § 48 I.
Wie gesagt, dass Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision zum BGH wurde eingelegt. Nach Auskunft des Strafverteidigers kann das noch dauern, mind. wohl halbes bis dreiviertel Jahr.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skip
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Antwort #4 - 27.05.2009 um 13:26:10
 
Hmm... wenn hier keiner ne Lösung weiss, wirds wohl keine geben, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Antwort #5 - 28.05.2009 um 22:04:03
 
Zak schrieb am 26.05.2009 um 19:10:35:
48 Abs. 1 wäre denkbar, stellt sich dann die Frage, welche
Maßnahme durchgeführt oder gesichert werden soll

Da fielen mir §§ 46 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, 10 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 Nr. 2 PassG ein. Das Ausreiseverbot dürfte solange zulässig sein, wie die Strafsache nicht durch Freispruch, Einstellung oder Verwirkung der Strafe erledigt ist. Es müsste natürlich auch verfügt worden sein, was anscheinend nicht ausdrücklich erfolgt ist. Es ist aber davon auszugehen, dass das nachgeholt werden wird, wenn rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten, die auf die Herausgabe des Passes gerichtet sind. Von daher schätze ich die Erfolgsaussichten auf der Grundlage des hier vorgetragenen Sachverhalts nicht als gut ein.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
skip
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Antwort #6 - 08.06.2009 um 11:08:12
 
Hm, also keine Möglichkeit!? Auch nicht über nen Ersatzpass, Notausweis was auch immer? Der Gute will doch nur an einer Beisetzung eines nahen Verwandten teilnehmen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
skip
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Antwort #7 - 27.08.2009 um 14:20:11
 
Nachtrag: Nach einem Hinweis auf das noch nicht verfügte Ausreiseverbot hat die ABH den Pass gegen Vorlage von Flugtickets herausgegeben und dem Betroffenen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Auslandsaufenthalts erteilt!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema