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Einladungsbrief für Ghana (Gelesen: 12.870 mal)
Themen Beschreibung: Wie schreibe ich einen solchen Brief
littlemama80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladungsbrief für Ghana
29.04.2009 um 10:00:14
 
Ich bräuchte dringend hilfe um einen solchen brief zu schreiben!
Ich möchte jemanden den ich vor einem Monat kennengelernt habe einladen um ihn persönlich kennenzulernen. Bitte um HILFE weinend


schweitzer Änderung:
Habe Dein Doppelpost gelöscht (bitte nach dem ersten Absenden ein wenig warten und schauen, ob das Post gesandt worden ist) und Deinen Beitrag verschoben, weil es ja letztlich um eine Frage im Kontext einer Visabeantragung geht. Deshalb ist Dein Post in diesem Forum hier besser aufgehoben. -=schw.=
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littlemama80
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #1 - 29.04.2009 um 10:31:12
 
Ich habe mich schon in anderen Foren auch erkundigt und wenn ich die Wahrheit reinschreibe würde er das Visum nie bewilligt bekommen - wer läd schon jemanden ein den er noch nie gesehen hat und nur ein Monat "kennt"! Kennengelernt hab ich ihn im Facebook und wir wollen uns endlich persönlich kennenlernen! Bitte um ein paar anregungen wie man die chance erhöht daß er die Bewilligung bekommt!
Lg Little Mama
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bella_b33
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Antwort #2 - 29.04.2009 um 10:41:48
 
Schreib doch einfach die ganze Geschichte so wie in dem anderen Forum, dann können sich die Mitglieder hier eher ein Bild von der Situation machen

Gruß
Silvio
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bella_b33 94273126 bella_b142 dreysse  
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cleomi
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Alles wird gut


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland / Ghana
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Antwort #3 - 29.04.2009 um 10:45:43
 
Hallo littlemama,

also, du benötigst mehrere Dokumente:

1)
persönliches Einladungsschreiben von Dir, kann auch in Deutsch sein, wenn er aber kein Deutsch versteht lieber in Englisch

2)
du mußt eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde für ihn abgegen ( 3 Gehaltsabrechnungen vorlegen, Mietnachweiß, Breif vom Arbeitsgeber das Du unbefristet und ungekündigt beschäftigt bist ) war zumindest bei mir so

3)
Krankenversicherung für die Zeit in DEutschland für Ihn abschließen

4)
bei seinem Antrag bei der Deutschen Botschaft muß ein Rückflugticket ( noch nicht gebucht! ) vorliegen, bekommt man im Reisebüro

5)
er muß der Botschaft gegenüber glaubhaft machen, daß er auch wieder nach Ghana zurückkehrt ( Brief vom Arbeitgeber, Gehaltsabrechnungen, Eigentum etc )

Dies alles muß dem Visumsantrag ( bekommt man bei der Deutschen Botschaft ) beigelegt werden und die Gebühr muß natürlich auch bezahlt werden.

LG CLeomi
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littlemama80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #4 - 29.04.2009 um 10:47:06
 
Danke für den TIPP!

Betreff:      Persönliche Einladung für Herrn XY als Anlage für ein Besuchsvisum für Dauer von 3 bis 4 Wochen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie meine Einladung an Herrn XY bei Ihrer Entscheidung über dessen Visa - Antrag zu berücksichtigen, und mir damit zu ermöglichen, Herrn XY zeitweilig als Gast in meiner Familie und hier in Österreich begrüßen zu können.

Ich habe Herrn YX am 28. März 2009 im Internet auf www.facebook.com kennengelernt. Ich bin auf dieser Seite seit September 08 registriert und nutze diese Seite um den Kontakt zu meinen Verwandten aus Amerika aufrecht zu erhalten. Normalerweise akzeptiere ich keine Personen die ich nicht kenne in meiner „Freundesliste“, doch in diesem Fall als mir XY die „Freundschaftsanfrage“ gestellt hat, habe ich ihn akzeptiert.

Seit diesem Moment hat sich eine riesige Freundschaft entwickelt und wir beide uns endlich kennenlernen wollen. Zu dem Zeitpunkt als wir uns kennenlernten kam XY vom Begräbnis seiner Großmutter und hat im Internet jemanden gesucht um seine Trauer zu überwinden. Anfangs haben wir uns täglich nur E-Mails geschrieben und seit 2 Wochen telefonieren wir auch täglich miteinander. Wir sprechen über Gott und die Welt. Ich empfinde diese Freundschaft als Bereicherung für mein Leben. Und da ich Verwandte in Amerika habe ist es auch eine gute Praxis um meine Englischkenntnisse aufzubessern.

Zu meiner Person:
Ich bin 29 Jahre alt, seit 5 Jahren verheiratet, habe einen 3 jährigen Sohn, 4 Katzen. Nachdem mein Sohn knappe 3 Jahre ist möchte ich noch ungern eine Solche Reise auf mich nehmen um XY und seine Familie kennenzulernen. Wenn er etwas älter ist dann möchte ich auf jeden Fall seine Freundschaft in Anspruch nehmen um das Land kennenzulernen.

Was die Unterkunft betrifft wird XY die Zeit seiner Anwesenheit bei mir und meiner Familie wohnen. Es soll ja auch nicht nur ein Freundschaftsbesuch sein sondern auch eine kulturelle Bereicherung für ihn.

Anbei ist ein Lohnzettel von mir dabei, was meine finanziellen Mittel bezeugen kann. Ich bin seit dem Jahr 2002 in der gleichen Firma tätig und Vollzeitbeschäftigt. Wenn eine Verpflichtungserklärung notwenig wäre, würde ich diese dann auch unterschreiben.

Vorab bedanke ich mich für das durch Sie entgegen gebrachte Vertrauen und hoffe, dass Sie Herrn XY das beantragte Besuchsvisum gewähren werden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter den o.g. Kontaktangaben zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
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littlemama80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 29.04.2009 um 11:46:38
 
Danke CLeomi!
Das mit die Dolumente ist leichter erledigt als das mit dem Einladungsbrief!
Was ich so gehört habe kommt man mit dem nicht so leicht durch!
Es ist mir aber sehr sehr wichtig ihn kennenzulernen. Und wenn da nicht mein Kleiner wäre würde ich schon längst im Flugzeug sitzen!
Viel einfacher als ihn hier her zu bekommen!




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Einbeck
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Antwort #6 - 29.04.2009 um 16:44:36
 
Hi,
ob Dein Gast ein Visum bekommen kann wird nicht von Deiner Einladung oder der VE abhaengen, dies belegt Reisegrund und Finanzierung.
Fuer eine positive Visumsentscheidung ist die Rueckkehrbereitschaft und die Verwurzelung Deines Gastes im Heimatland wichtig und erforderlich.
Wichtig waere das er einen guten Job hat etc, evtl. schon mal gereist ist und Visen hatte, zur Thematik Rueckkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland kannst Du hier viele Info finden, suche einfach mal.

Facebook und Internet ist so eine Sache, als intensiver Nutzer des Webs will ich hier keine Diskussion anfangen, es gibt alles, positives und negatives und oft ist man hinterher erst sehr viel schlauer, ein wenig bauernschlaeue mag nicht schaden.
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bella_b33
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Antwort #7 - 30.04.2009 um 07:57:45
 
Zitat:
ob Dein Gast ein Visum bekommen kann wird nicht von Deiner Einladung oder der VE abhaengen,

natürlich hängt es auch davon ab! Wenn jemand schreibt, daß man sich nichtmal einen Monat von irgend einem Internet Chat kennt, der Typ dann noch bei der Freundin schlafen soll usw.(letzteres hat sie ja jetzt hier im Forum gleich von vornherein schon geändert). Bin ich zumindest der Meinung, daß solchen Kurzgeschichten bei den Botschaften kein großes Vertrauen geschenkt wird. Ich habe auf jeden Fall schon deutlich bessere Geschichten gelesen, welche auch mit verschiedensten Begründungen abgewiesen wurden!
Ich wurde beim Beantragen von einem irischen Visum für meine russische Frau(damals noch Verlobte) genauestens gefragt, auch wurden Beweise der damaligen Freundschaft gefordert(Bilder usw)! Wenn wir diese nicht geliefert hätten, hätte man sicher nicht das Visum bewilligt.

Ich wäre auch an Littlemamas Stelle etwas vorsichtiger, jemanden aus einem Land, in dem es schon recht elend zugeht, sofort einzuladen. Wenn er untertaucht in Österreich, dann verpflichtest Du dich ALLE Kosten zu tragen, die der Staat für seine Abschiebung usw. aufzubringen. Finde das schon sehr blauäugig!

Wie schon von Einbeck gesagt, wenn er einen glaubhafen Rückkehrgrund hat, dann ist das vielleicht nicht so schwierig.

Aber schick mal Deinen Brief ab und sag uns was dabei herauskam.

Gruß
Silvio
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Antwort #8 - 30.04.2009 um 08:48:08
 
bella_b33 schrieb am 30.04.2009 um 07:57:45:
Wenn er untertaucht in Österreich, dann verpflichtest Du dich ALLE Kosten zu tragen, die der Staat für seine Abschiebung usw. aufzubringen.

Wie kommst du darauf, dass sie die, durch den österreichischen Staat verursachten Kosten, übernehmen muss?

Die VE gilt nur gegenüber dem deutschen Staat.
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Mono
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Antwort #9 - 30.04.2009 um 10:47:01
 
steini007 schrieb am 30.04.2009 um 08:48:08:
Die VE gilt nur gegenüber dem deutschen Staat.

Wieso das denn? Wenn eine Österreicherin einen Ausländer nach Österreich einladen möchte, muss sie sich gegenüber Österreich verpflichten.

Besuchsreisen mit Einladung:

  1. Verpflichtungserklärung im Original, Unterschrift des Einladers mit Hauptwohnsitz Österreich muss gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.

  2. a) Nachweis über Einkommen oder Vermögen des Einladers (z.B. aktuelle Gehaltsbestätigungen)

     b) Gegebenenfalls Kopie des Mietvertrages, Grundbuchauszug etc.
     
     c) Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Passkopie  des Einladers (Seite 1-4)
     (bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels)

     d) Kopie des Meldezettels des Einladers
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steini007
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Antwort #10 - 30.04.2009 um 10:52:27
 
Mono schrieb am 30.04.2009 um 10:47:01:
Wenn eine Österreicherin einen Ausländer nach Österreich einladen möchte, muss sie sich gegenüber Österreich verpflichten.

Sorry! Habe überlesen, dass sie den Gast zu sich nach Österreich einladen möchte.

Demnach sind die in den Antworten # 3 und # 6 gegebenen Tipps ggf. hinfällig, weil sich diese auf einen Visumsantrag bei der deutschen Botschaft beziehen.

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littlemama80
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Antwort #11 - 02.05.2009 um 06:57:30
 
Danke Leute!
@Silvio

Natürlich - ich gebe zu daß ich vielleicht etwas blauäugig bin, doch etwas Menschenkenntnis hab ich auch. Ich kann mir nicht vorstellen daß er mir Schwierigkeiten bereiten wird. Wenn ich täglich ein bis 2 mal mit ihm telefoniere, dann bezweifle ich das. Die ganze Sache ist doch etwas komplizierter als ich im Brief geschildert habe.
Mit persönlich ist es sehr wichtig ihn endlich kennenzulernen. Und daß er nach dem Besuch wieder zurückkehrt ist selbstverständlich.

Er hat ja noch nicht einaml mit dem Gedannken gespielt hier in Ö bleiben zu wollen - im Gegenteil, er wollte unbedingt daß ich mal nach Ghana komme um seine Familie kennenzulernen. Er ist glücklich dort wo er ist und so schlecht geht es ihm dort nicht. Er hatnur den selben Wunsch- mich endlich kennenzulernen. Alles andere kommt dann glaub ich von selbst!

Also soll ich den Brief noch etwas abändern? Und wie?

lg littlemama
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