Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
"Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann? (Gelesen: 6.361 mal)
juliane80
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
11.04.2009 um 08:03:09
 
Guten Morgen,

ich plane, meinen Freund in Ghana zu heiraten.

Kürzlich beriet mich ein Anwalt des iaf-Vereins in Berlin, der meinte, eine Klage vor dem Kammergericht Berlin im Fall der Visumverweigerung kostet ca. 1.500 €.

Deckt eine Rechtsschutzversicherung eine solche Klage? Auf welches Rechtsgebiet bezieht sich eine solche Klage, und kann mir jemand ein Versicherungsunternehmen empfehlen, mit welchem er/sie gute Erfahrungen gemacht hat? hä? unentschlossen

Vielen Dank schon jetzt.  Smiley

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 11.04.2009 um 08:13:29 von juliane80 »  
 
IP gespeichert
 
Frankhh
Newbie
*
Offline


i4a rocks! THX for help!
:-)


Beiträge: 5

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #1 - 11.04.2009 um 08:54:43
 
Hallo Juliane,

das ist doch die letzte Möglichkeit, wenn das Visum wirklich abgelehnt wurde. So weit würde ich noch nicht denken.
Warum sollte dein (Bald-)Ehemann kein Visum bekommen?

In meinem Bekanntenkreis wurde jetzt ein Visum erteilt, obwohl der deutsche Ehemann 42 Jahre älter ist als seine ghanaische Ehefrau. Hat zwar 1 Jahr gedauert wg. Verdacht auf Scheinehe, aber sie hat das Visum.  Daumen hoch

Mein deutscher Bekannter hatte auch einen Anwalt zu Rate gezogen. Der gab ihm den Rat, erstmal selbst alles zu regeln. Und nur wenn es wirklich Probleme gibt wollte er aktiv eingreifen und mit der Botschaft bzw. der ABH sprechen. Als Grund nannte er, dass sich die Botschaft bzw. ABH sonst unter Druck gesetzt fühlen könnte und aus Trotz versuchen könnte den Ehegattennachzug zu verzögern... Auch meine Anwältin - Fachanwältin für Familienrecht - äußerte sich so.

Viel Glück!
Frank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #2 - 11.04.2009 um 09:21:38
 
Hallo Juliane,
das Ausländerrecht gehört zum Bereich des Verwaltungsrechts und mir ist keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die dieses versichert. Hinzu kommt, dass dein Mann der Kläger wäre, sprich, die Versicherung müsste von ihm abgeschlossen sein.

Außerdem haben Rechtsschutzversicherungen immer eine Ausschlussklausel für Schadensfälle, die vor dem Abschluss der Versicherung entstanden - darauf würde es hier wohl hinauslaufen.

Man kann allerdings auch in solchen Fällen Prozesskostenhilfe beantragen, wenn das eigenen Einkommen - inklusive des Ehegatten - zu niedrig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
juliane80
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #3 - 12.04.2009 um 11:40:32
 
Danke für Eure Antworten. Ich sorge mich, da ich schon einmal verheiratet war mit einem Afrikaner, so dass man mir tatsächlich eine Scheinehe unterstellen könnte. Daher meine Bedenken.

@Frankhh: Vielen Dank für die pn. Das muss ich erstmal "verdauen". Da kommt ja einiges auf uns zu. Augenrollen

@Reni: Ich würde die Versicherung ja "rein prophylaktisch" schon jetzt abschließen. Heiraten wollen wir zum Ende dieses Jahres. Allerdings wäre ich ja von der Verweigerung seines Visums ebenfalls betroffen und damit "klageberechigt"? Eine solche Entscheidung beeinflusst als Ehefrau meines Mannes ebenfalls mein Leben.  Ärgerlich Ärgerlich

Wobei mir der Berliner Anwalt im Beratungsgespräch tatsächlich Unsinn erzählte. Er meinte, es bestünde ein Rechtsanspruch auf ein Visum zur Eheschließung in Deutschland. Hier bei info4alien.de erfuhr ich, dass das "Ermessenssache" der Botschaft sei. Mit welcher Art Anwälte arbeitet der iaf-Verein zusammen? Fragwürdig, oder   ? weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ikh34
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 110

zu Hause, Germany
zu Hause
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #4 - 12.04.2009 um 11:49:23
 
Wenn du deinen Freund *in* Ghana heiratest (1.Posting), habt ihr (er) einen Rechtsanspruch auf das Visum zu Familienzusammenführung.
Anders ist es, wenn ein Visum zum Eheschließung (in Deutschland) beantragt wird ("Hochzeitsvisum").
Da hat dir der Anwalt also eigentlich keinen Unsinn erzählt  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Matt
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #5 - 16.07.2009 um 18:28:41
 
Um noch einmal auf das Thema zurückzukommen: Der user Reni schrieb, mein Ehemann müstse klagen,  nicht ich. Soweit mir jedoch bekannt ist, ist mir auch die Klage erlaubt, da ich als Ehefrau unmittelbar betroffen wäre? hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #6 - 16.07.2009 um 20:13:19
 
juliane80 schrieb am 11.04.2009 um 08:03:09:
Kürzlich beriet mich ein Anwalt des iaf-Vereins in Berlin, der meinte, eine Klage vor dem Kammergericht Berlin im Fall der Visumverweigerung kostet ca. 1.500 €.

Deckt eine Rechtsschutzversicherung eine solche Klage? Auf welches Rechtsgebiet bezieht sich eine solche Klage, und kann mir jemand ein Versicherungsunternehmen empfehlen, mit welchem er/sie gute Erfahrungen gemacht hat?


Selbst wenn es ein Rechtschutzversicherung gäbe, die Ausländerrecht mit abdeckt - ich habe auf die Schnelle keine gefunden - würde es Dir nichts nutzen. Denn es kann ja nur der Antragsteller klagen, und der müsste dann zum Zeitpunkt einer Klage eine gültige Rechtsschutzversicherung haben.

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Matt
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #7 - 18.07.2009 um 17:49:56
 
Ich wurde falsch verstanden. Es geht mir nicht (mehr) um die Rechtsschutzversicherung.  Cool

Ich hatte hier wissen wollen, ob es stimmt, dass ich als ebenfalls betroffene Ehefrau gegen die Ablehnung des Visums für meinen Mann klagen kann? Möchte mich nochmals dessen vergewissen.

Denn ich hatte das Verwaltungsgericht in Berlin-Moabit angeschrieben, mit welchen Kosten ich bei einer solchen Klage zu rechnen hätte und schildete meinen "Fall", ob als betroffene Ehefrau... usw.

Ich erhielt eine detaillierte Kostenauf-schlüsselung. Davon, dass mein Mann zu klagen hätte und NICHT ich, war nicht die Rede. Ich möchte bitte wissen, ob das so tatsächlich korrekt ist.  hä?

Vielen Dank. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #8 - 18.07.2009 um 18:32:08
 
@ Matt

Sofern du eine Vollmacht deines Mannes hast, kannst du alleine Klagen. Auch könntest du zusammen mit deinem Mann Klage einreichen, weil auch du Interesse hast, dass er nach Deutschland kommt.
Alleine - ohne Vollmacht - und ohne dass dein Mann Klage erhebt, kannst du nicht klagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Greift" Rechtsschutzversicherung bei Visumverweigerung für Ehemann?
Antwort #9 - 19.07.2009 um 09:36:33
 
Steini, da habe ich schon anderes gesehen. Tatsaechlich wird ja auch in das Recht des dt. Ehegatten auf Begruendung der ehel. Lebensgemeinschaft in D eingegriffen - es gibt Gerichte, die so eine Klage zulassen. Der Regelfall ist es aber nicht, daher hatte ich das in meiner Antwort vernachlaessigt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema