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Grenzubertittsbescheinigung (Gelesen: 6.749 mal)
Zak
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i4a, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #15 - 03.04.2009 um 17:03:14
 
Bei dem Sachbearbeiter oder wenn die
Beschwerde sich gegen den SB richtet,
bei seinem Vorgesetzten.

ende
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Anni77
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #16 - 03.04.2009 um 19:10:50
 
jetflyer schrieb am 31.03.2009 um 14:03:43:
Ist denn dein Visum /AE in Deutshland bereits abgelaufen? Oder wofür brauchst Du die GÜB bei der Ausreise?


Ja mein AE ist abgelaufen, und Auslanderbehorde hat mir eine Fiktionbescheinigung noch fuer 3 Wochen beantragt,dann als ich schon nach Hause  fahren sollte ,hat ABH meine Fiktionbescheinigung von mir abgenommen und anstatt mir eine Grenzubertrittsbescheinigung gegeben, und hat gesagt dass ich mit diesem Dokument soll nach Hause fahren.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 11.04.2009 um 11:30:10
 
Anni77 schrieb am 03.04.2009 um 19:10:50:
Ja mein AE ist abgelaufen, und Auslanderbehorde hat mir eine Fiktionbescheinigung noch fuer 3 Wochen beantragt,dann als ich schon nach Hause  fahren sollte ,hat ABH meine Fiktionbescheinigung von mir abgenommen und anstatt mir eine Grenzubertrittsbescheinigung gegeben, und hat gesagt dass ich mit diesem Dokument soll nach Hause fahren.


Wenn Dein Heimatland nicht an Deutschland grenzt, bleibt nur der See- oder Luftweg. Fiktionsbeschenigung gibt es nur für die Bearbeitungsdauer des AE-Antrags. Zwischenzeitlich hat die ABH Deinen AE-Antrag offenbar abschließend geprüft und abgelehnt.

Gruß, ULF
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