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Philippinen: Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde nach Hochzeit (Gelesen: 4.594 mal)
Adamski
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26.02.2009 um 09:31:21
 
Ich habe im Januar meine jetzige Frau in Cebu City geheiratet.

Bevor ich das Ehefähigkeitszeugnis bekam mussten wir schon eine Urkundenprüfung machen, die auch mehrere Monate dauerte, mit Detektei von der Botschaft und zahlreichen extra-Urkunden.

Jetzt soll die Heiratsurkunde auch nochmal überprüft werden. ohne Vertrauensanwalt. Was wird da geprüft und wie lange dauert das wohl?

Ist die Heiratsurkunde dann rechtskräftig und ich kann die Hochzeit eintragen in Deutschland?
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Antwort #1 - 26.02.2009 um 09:37:11
 
Adamski schrieb am 26.02.2009 um 09:31:21:
Was wird da geprüft und wie lange dauert das wohl?


Das mag allein die Botschaft wissen oder diese freundliche Kollegin: Wahrsagerin

Adamski schrieb am 26.02.2009 um 09:31:21:
Ist die Heiratsurkunde dann rechtskräftig und ich kann die Hochzeit eintragen in Deutschland?  


Wenn die Botschaft auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente, einschließlich der geprüften Heiratsurkunde das Visum erteilt, kann die Eheschließung auch ohne Probleme nach der Einreise unter Vorlage der Personalpapiere (Pass, Personalausweis) und der übersetzten Eheurkunde bei der Meldestelle in Deutschland angemeldet und damit die letzte Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehegatten durch die ABH hergestellt werden.

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Antwort #2 - 26.02.2009 um 10:11:38
 
Zitat:
kann die Eheschließung auch ohne Probleme nach der Einreise ....


Im Prinzip gebe ich dir ja Recht, allerdings gibt es auch diesen Fred

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1234387480

GRüße
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Antwort #3 - 26.02.2009 um 10:25:27
 
Ja, jetflyer, ich konnte mit meiner Antwort natürlich nicht ausschließen, dass es im Einzelfall noch Probleme geben kann. -

Der Thread, den Du hier anführst, hat nun allerdings ein Problem zum Gegenstand, was nach meinen langjährigen Erfahrungen keineswegs ein übliches ist. - Auch aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass für die Aufnahme meiner Frau in die Familienvversicherung der KV die Vorlage der Meldebescheinigung (Bescheinigung über die Abnmeldung der Ehe bei der Meldebehörde bzw. dann der erteilten AE vollauf genügt hat.

Normalerweise sollte den KV mittlerweile klar sein, dass ein ausländischer Ehegatte eines Deutschen, der mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und seine Ehe bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet hat, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der AE hat. - Damit ist die Voraussetzung für die Aufnahme in die KV (Familienversicherung) bei einem sozialversicherungsspflichtig beschäftigten Ehepartner klar gegeben.

Alles was davon abweichend im Getriebe der deutscher Verwaltungsinstanzen passiert oder eben auch nicht, passiert IMHO ausschließlich aus Rechtsunsicherheit und - missverständnis.

Insoweit gehe ich davon aus, dass es hier nicht nötig war, den Themenstarter auf alle eventuell aus solcher Unsicherheit oder solchem Missverstehen irgendwie möglich resultierbaren Problemkonstellationen hinzuweisen.

Ich hoffe einfach, dass er davon verschont bleibt! Die Chancen dafür sollten so schlecht nicht stehen ...

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Antwort #4 - 26.02.2009 um 11:11:19
 
Das sehe ich genauso lieber -Schweitzer-

Persönlich habe ich auch keine solchen Probleme gehabt. Ich würde da auch vorgehen nach dem Motto: Keine schlafenden Hunde wecken und ruhig-bestimmt die Sache angehen..
GRüße aus dem Norden

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Antwort #5 - 26.02.2009 um 20:26:25
 
Adamski schrieb am 26.02.2009 um 09:31:21:
Jetzt soll die Heiratsurkunde auch nochmal überprüft werden. ohne Vertrauensanwalt. Was wird da geprüft und wie lange dauert das wohl?


Wer will denn die Heiratsurkunde prüfen und warum?
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Antwort #6 - 27.02.2009 um 12:34:03
 
Blaise schrieb am 26.02.2009 um 20:26:25:
Wer will denn die Heiratsurkunde prüfen und warum?


Die deutsche Botschaft, per Amtshilfeersuchen des ALBs.
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Antwort #7 - 27.02.2009 um 19:03:15
 
Wenn eine ausländische Urkunde von einer deutschen Auslandsvertretung überprüft wurde, wird dies normalerweise auf der Urkunde vermerkt.

Auf dem Vermerk steht, welche Behörde die Überprüfung veranlasst hat; dann kann von dieser Behörde die Stellungnahme über die Prüfung der Urkunde angefordert werden.

Deshalb ist eine erneute Überprüfung der Urkunde meist nicht mehr erforderlich.

Vielleicht weisen Sie Ihre Ausländerbehörde darauf hin, bei welcher Behörde die o.g. Stellungnahme zu erhalten ist.

Blaise
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Antwort #8 - 28.02.2009 um 16:21:37
 
Adamski schrieb am 26.02.2009 um 09:31:21:
Jetzt soll die Heiratsurkunde auch nochmal überprüft werden. ohne Vertrauensanwalt. Was wird da geprüft und wie lange dauert das wohl?

Blaise schrieb am 27.02.2009 um 19:03:15:
Deshalb ist eine erneute Überprüfung der Urkunde meist nicht mehr erforderlich.


Ich denke in diesem thread hat sich ein ziemliches Missverständnis eingeschlichen.

Der TS hat:

In D das EFZ beantragt. Dazu wurden Urkunden (Geb-Urkunde etc) seiner Verlobten dem Standesamt vorgelegt. Das Standesamt hat mit diesen Urkunden eine Urkudenprüfung durchführen lassen, die auch normal abgeschlossen wurde.

Dann hat der TS auf den Philippinen geheiratet.

Die Heiratsurkunde kommt nun im Zuge des FZ-Visums zur ABH.
Dieses HU war und konnte garnicht Gegenstand der Urkundenprüfung sein, weil es sie zum Zeitpunkt der erstellung des EFZ noch garnicht gab.

Daher fordert die ABH nun "nochmal" eine Prüfung der Heiratsurkunde.
(Irgendwie legitim, denn gerade die HU begründet ja den Rechtsanspruch)

Der TS möchte nun offenbar wissen, was im Detail die Botschaft nun noch prüft.

hge


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Antwort #9 - 28.02.2009 um 21:50:14
 
Hallo,

hge2001 schrieb am 28.02.2009 um 16:21:37:
Daher fordert die ABH nun "nochmal" eine Prüfung der Heiratsurkunde.
(Irgendwie legitim, denn gerade die HU begründet ja den Rechtsanspruch)
Der TS möchte nun offenbar wissen, was im Detail die Botschaft nun noch prüft. 


Das habe ich tatsächlich überlesen. Danke für den Tipp hge

... dann wird wohl die "formale" Echtheit der Heiratsurkunde überprüft. Das wurde ja vorher noch nicht gemacht!

Blaise
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Antwort #10 - 03.03.2009 um 13:59:45
 
hge2001 schrieb am 28.02.2009 um 16:21:37:
Ich denke in diesem thread hat sich ein ziemliches Missverständnis eingeschlichen.

Der TS hat:

In D das EFZ beantragt. Dazu wurden Urkunden (Geb-Urkunde etc) seiner Verlobten dem Standesamt vorgelegt. Das Standesamt hat mit diesen Urkunden eine Urkudenprüfung durchführen lassen, die auch normal abgeschlossen wurde.

Dann hat der TS auf den Philippinen geheiratet.

Die Heiratsurkunde kommt nun im Zuge des FZ-Visums zur ABH.
Dieses HU war und konnte garnicht Gegenstand der Urkundenprüfung sein, weil es sie zum Zeitpunkt der erstellung des EFZ noch garnicht gab.

Daher fordert die ABH nun "nochmal" eine Prüfung der Heiratsurkunde.
(Irgendwie legitim, denn gerade die HU begründet ja den Rechtsanspruch)

Der TS möchte nun offenbar wissen, was im Detail die Botschaft nun noch prüft.

hge




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