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Wohnung in EU Miltivisum für 1 Jahr ? (Gelesen: 3.786 mal)
78oleg
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03.02.2009 um 21:23:55
 
Hallo
Ich habe eine außergewöhnliche Frage und zwar:
-Wenn man eigene Wohnung in EU besitz, kann man als Ausländer aus OST-EUROPA ein Visum für 1 Jahr mit dem Aufenthalt von 6 Monaten in Schengen beantragen.
---Meine Frage in welchem Gesetz steht es, wo finde ich diese Aussage ob die richtig oder falsch ist ?
Vielen Dank im Voraus.

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maki
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Antwort #1 - 03.02.2009 um 21:30:44
 
78oleg schrieb am 03.02.2009 um 21:23:55:
Wenn man eigene Wohnung in EU besitz, kann man als Ausländer aus OST-EUROPA ein Visum für 1 Jahr mit dem Aufenthalt von 6 Monaten in Schengen beantragen.

Man kann auch ein sog. "unechtes Jahresvisum" erhalten, ohne eine Wohnung in der EU zu besitzen.
Die Anforderungen, speziell die Rückerbereitschaft, sollten aber erfüllt sein.
Kanst ja mal suchen, gab's hier schon ein paar mal.

Schengenvisa werden im SDÜ geregelt.
Kommando zurück, die GKI ist das richtige Dokument, Kapitel 5, Seite 13, Punkt 1.5.
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Daddy
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Antwort #2 - 03.02.2009 um 21:41:52
 
78oleg schrieb am 03.02.2009 um 21:23:55:
Wenn man eigene Wohnung in EU besitz, kann man als Ausländer aus OST-EUROPA ein Visum für 1 Jahr mit dem Aufenthalt von 6 Monaten in Schengen beantragen


1. Beantragen kann man alles...

2. Das unechte Jahresvisum erlaubt auch nur 3 Monate pro Halbjahr... ergibt zwar 6 Monate, aber eben in mind. 2 Aufenthalte von max. 3 Monate gesplittet.

Daddy
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78oleg
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Antwort #3 - 03.02.2009 um 21:54:19
 
Gibt es eine Erklärung dafür  hä?

maki schrieb am 03.02.2009 um 21:30:44:
Man kann auch ein sog. "unechtes Jahresvisum" erhalten, ohne eine Wohnung in der EU zu besitzen.
Die Anforderungen, speziell die Rückerbereitschaft, sollten aber erfüllt sein.
Kanst ja mal suchen, gab's hier schon ein paar mal.

Schengenvisa werden im SDÜ geregelt.
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maki
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Antwort #4 - 03.02.2009 um 22:00:09
 
78oleg schrieb am 03.02.2009 um 21:54:19:
Gibt es eine Erklärung dafür? 

Wofür denn genau?



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Antwort #5 - 03.02.2009 um 22:04:13
 
Dort steht Familienangehörige und Geschäftsleute aber nirgendswo wegen Besitz einer Immobilien. Zu jedem Gesetzt gibt es eine Aufklärung. Meine Frage war wo finde ich so was. Und ob ein Besitzt von Immobilien einen Grund ist um so ein Visum zu bekommen.
Danke
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Antwort #6 - 04.02.2009 um 01:26:06
 
78oleg schrieb am 03.02.2009 um 22:04:13:
Und ob ein Besitzt von Immobilien einen Grund ist um so ein Visum zu bekommen


Ganz einfach beantwortet, nein daraus ist kein Anspruch auf ein Visum herzuleiten, genauso wie es kein Grund zur Ablehnung wäre.

Ein Schengen-Visum gibt es wenn die Erteilungsvoraussetzungen für ein solches und dazu gehört u.a. Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland etc. erfüllt sind.
Ganz einfach.
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78oleg
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Antwort #7 - 08.02.2009 um 18:05:21
 
Also es gibt kein Gesetzt wo konkret drin steht?
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Antwort #8 - 09.02.2009 um 07:29:06
 
78oleg schrieb am 08.02.2009 um 18:05:21:
Also es gibt kein Gesetzt wo konkret drin steht?

nein, gibt es nicht. Lese doch einfach mal die Antwort von Einbeck durch, dann hast Du alles.
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Antwort #9 - 15.02.2009 um 20:20:43
 
ok vielen Dank
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