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Schengenweite Einreisesperre? (Gelesen: 26.483 mal)
namrearak
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07.01.2009 um 01:37:23
 
Hallo leute

ich habe ein problem und ich wurde mich sehr freuen wenn sich jemand mit mein stuiation kennen wurde..

ich wurde im jahr 2005 von Deutschland abgeschoben.
ich bin schon mit der ABH im kontakt und zahle auch mein abschiebungskosten regelmassig in raten. und mein einreisesperre so wie ABH sagt ist fur ganze schengen und ich wohne durch mein eheschliessung schon zeit 1 jahre in polen obwohl polen auch im schen ist. kann mir bitte mal jemand das erklaren warum ??
was soll ich jetzt denken? ist es nur fur deutschland oder fur ganze schengen ?
ich wurde mich uber ein schnelles antwort sehr freuen. ich danke euch allen ..

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Tippi
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Antwort #1 - 07.01.2009 um 02:13:24
 
Ich habe dir einen eigenen Thread eröffnet und dein Doppel-
post gelöscht.

Gruß

Tippi
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Antwort #2 - 07.01.2009 um 08:46:18
 
Die schengenweite Einreisesperre gilt, wenn ich mich an eine Expertenantwort hier richtig erinnere, grundsätzlich für drei jahre, die für Deutschland hingegen zunächst unbefristet (Die nachträgliche Befristung müsste also bezogen auf Deutschland gesondert beantrat werden). - Wenn in Deinem Falle zum Zeitpunkt Deiner Einreise nach Polen die schengenweite Einreisesperre schon abgelaufen war (also nehmen wir mal an die galt von Februar 2005 an drei Jahre lang, also bis Februar 2008), dann würde das Deine Situation erklären.

Alles andere sollten die polnischen Behörden am Besten wissen.

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Antwort #3 - 07.01.2009 um 23:44:08
 
@ namrearak

ich habe dein erneutes Doppelpost in einem bereits erledig-
ten Thread gelöscht.

Wenn du noch Fragen hast stelle sie bitte hier.

Gruß

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namrearak
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Antwort #4 - 08.01.2009 um 00:31:52
 
schweitzer

Vilen Dank fur dein antwort 
die drei jahren waren aber zu der zeit punk nicht abgelaufen.
ich bin im 26,07,2005 abgeschoben und am december 2007 bin ich nach polen gekommen ..

mein abschiebungs kosten waren fast 7000 euro. und habe 4000 schon bazahlt und habe jetzt auch ein antrag gestellt das es jetzt zum mindestens fur das schengener gebiet sofort befristet werden soll. da das gesamte erst nach dem das ganze geld bezahlt wurde  befristen wird  ich weiss es nicht ob das geht ...??
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Antwort #5 - 08.01.2009 um 08:42:57
 
namrearak schrieb am 08.01.2009 um 00:31:52:
die drei jahren waren aber zu der zeit punk nicht abgelaufen.


Hmm, dann verstehe ich die sache nicht wirklich ...

namrearak schrieb am 08.01.2009 um 00:31:52:
da das gesamte erst nach dem das ganze geld bezahlt wurdebefristen wirdich weiss es nicht ob das geht ...?? 


Den Antrag kannst Du jetzt schon stellen, bei der ABH, über die seinerzeit Deine Abschiebug/Ausweisung lief. Die sollten Dir auch sagen können, ob die Einreisesperre nach wie vor für ganz Schengen (was ich mir wegen der offenbar erlaubten Einreise nach Polen allerdings dann nicht erklären könnte) oder nur noch für Deutschland gilt. - Wann und bis wann dann befristet wird, ist eine einzelfallbezogene Sache, die von hier aus nicht vorauszusagen ist. Wichtig: Der Befristungsantrag sollte eine Begründung enthalten.

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Antwort #6 - 08.01.2009 um 13:48:37
 
die haben es mir mit geteilt wo ich am Anfang den Antrag auf ein befristung gestellt habe, das es für Deutschland und ganze schengen ist.

und habe jetzt da ich ja schon in schengen wohne, ein antrag gestellt das es zum mindesten jetzt sofort fur das schengen aufgehoben werden soll. jetzt weiss ich nicht ob die das machen. Danke.
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reinhard
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Antwort #7 - 08.01.2009 um 16:16:23
 
Es ist möglich, dass der Eintrag für Schengen schon aufgehoben wurde - entweder deine ABH war so nett, oder die polnischen Behörden haben das wegen Deiner Ehe gemacht. Aber da es auch sein kann, dass das nicht ordentlich erledigt wurde - beantrage das lieber sofort noch mal bei deiner ABH und schicke ihnen eine Kopie Deiner Aufenthaltserlaubnis für Polen.

Nicht dass Du im Urlaub in Spanien Probleme bekommst.
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Antwort #8 - 08.01.2009 um 16:36:01
 
Vielen dank Reinhard für dein Antwort.. ich habe den Antrag für befristung vor 8 Monate gestellt und seitdem sind wir auch im Kontakt und den Antrag für schengen habe ich vor 2 Monaten gestellt. ich habe ABH heute angerufen der sagt das er schon fertig hat und mir die nächste tage es schickt ..Was soll das bedeuten? gibt es die möglichkeit das es für schengen schon aufgehoben ist? Danke
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reinhard
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Antwort #9 - 08.01.2009 um 18:12:04
 
Ja, die Möglichkeit besteht. Er will Dir vermutlich am Telefon keine klare Auskunft geben, weil es ja auch jemand anders sein könnte, der nur Deine Stimme nachmacht. Also warte auf den Brief, der sollte ja in ein bis zwei Wochen da sein, und vielleicht ist Dein erstes Problem schon gelöst.

Wenn Du ohne SIS-Eintrag mit dem polnischen Aufenthaltstitel visumfrei in Europa reisen darfst, musst Du trotzdem auf die Aufhebung der Sperre für Deutschland warten, bevor Du nach Deutschland fährst. Du darfst so lange auch nicht durchfahren, sondern musst mit dem Schiff nach Schweden oder über die Slowakei nach Frankreich.
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Antwort #10 - 08.01.2009 um 18:53:26
 
vielen dank für den Antwort

habe noch ein frage..

konnte Deutschland jetzt immer noch sagen das es für ganze schengen bleiben soll. was auch heißen wurde das ich aus Polen raus muss?

konnten sie mir das bitte klaren ? Danke.
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reinhard
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Antwort #11 - 08.01.2009 um 19:17:46
 
Nein. Wenn Polen Dich reingelassen hat, gilt das. Normalerweise gucken die vorher bei SIS nach und entscheiden dann, ob sie Dich trotz deutscher Sperre reinlassen - wenn Du mit einer Polin verheiratet bist, ist das meistens wichtiger als die Sperre.

Sobald sie dich reinlassen, müsstest Du gleichzeitig keine Sperre mehr haben. Aber, wie gesagt, warte noch mal auf den Brief Deiner Ausländerbehörde, dann hast Du eine klare schriftliche Information.

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Antwort #12 - 08.01.2009 um 19:36:32
 
weisst du was reinhard??

ich habe mein Antrag auf ein aufenthalt in Polen erst 9 tage vor den Beitritts des schengene beantragt also Polen war ab 21.12.2007 im schengen und ich habe es am 12,12,2007 beantragt und nach 3 monate prüfung bis auf die Scheinehe hat Polen mir ein aufenthaltstitel erteilt. meinst du die haben damals auch im SIS nachgeprüft?? Danke
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Antwort #13 - 08.01.2009 um 19:39:20
 
Die haben es ja bei der Polizei, grenzen und innenministerium geprüft
ich weiss nur nicht ob die damals im SIS nach geschaut haben.
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Antwort #14 - 08.01.2009 um 19:42:46
 
namrearak schrieb am 08.01.2009 um 19:36:32:
weisst du was reinhard??

ich habe mein Antrag auf ein aufenthalt in Polen erst 9 tage vor den Beitritts des schengene beantragt also Polen war ab 21.12.2007 im schengen und ich habe es am 12,12,2007 beantragt und nach 3 monate prüfung bis auf die Scheinehe hat Polen mir ein aufenthaltstitel erteilt. meinst du die haben damals auch im SIS nachgeprüft?? Danke


Es hilft Dir nichts, wenn ich jetzt rate.
In dem Brief, den Du bekommst, wird es drinstehen.

Aber wenn Du in Polen einen legalen Aufenthalt hast, dann kann Deutschland Dir keine Sperre für Polen geben. Und normalerweise darfst Du mit einem polnischen Aufenthaltstitel in alle anderen Länder reisen (außer nach Deutschland, wo die Sperre weiter gilt).
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Antwort #15 - 08.01.2009 um 19:45:09
 
Vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen..

ich bin nur bisschen stressig und kann sogar Nacht nicht schlaffen ..

ich danke für eure antworten ..
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Antwort #16 - 08.01.2009 um 19:51:27
 
Es könnte doch aber auch so sein, dass alles seinen geregelten Weg ging...

Du sagst, dass du im Dezember 2007 nach Polen gekommen bist, seit dem 21.12.2007 ist Polen Schengen- Vollanwender.

Nun ist mir aktuell nicht bekannt, seit wann Polen im Vorgriff Zugriff auf das SIS hatte und so gegebenenfalls ins Konsultationsverfahren ging.

Ich kann mir vorstellen, dass der polnische AT erst erteilt wurde, nachdem D die SIS- Ausschreibung zurückgenommen hat, das Konsultationsverfahren also ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Aber wie andere schon gesagt haben, abschließend kann dass nur deine ABH beantworten.

Im Übrigen sieht Art. 21 SDÜ eine Einschränkung der Reiserechte nur bei nationalen Ausschreibungen für das entsprechende Land vor... rein schengensystematisch darf es keine SIS- Ausschreibung zur Einreiseverweigerung für Personen geben, die sich rechtmäßig (mit AT) in einem Schengenstaat aufhalten.

Daddy Zwinkernd

Änderung:
...etwas lang für mein Post gebraucht Zwinkernd
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Antwort #17 - 08.01.2009 um 20:00:19
 
Vielen dank Daddy Smiley
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Antwort #18 - 08.01.2009 um 20:24:46
 
ich habe noch ein frage ...

ich habe noch 49 tage aufenthalt auf mein aufenhaltstittel (es wurde schon für verlängerung bereits beantragt) und mein frage ist
Darf ich jetzt nach dänemark fahren um mein Schwester zu besuchen? oder muss muss mein aufenthalt mindestens noch 3 Monate gültig sein bevor es endet
gibt es so was oder kann ich bis letzte Tag ausreisen?? Danke
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Antwort #19 - 08.01.2009 um 20:31:53
 
namrearak schrieb am 08.01.2009 um 20:24:46:
Darf ich jetzt nach dänemark fahren um mein Schwester zu besuchen?

Ja

namrearak schrieb am 08.01.2009 um 20:24:46:
oder muss muss mein aufenthalt mindestens noch 3 Monate gültig sein bevor es endet  

Nein

Du darfst dich während der Gültigkeit in DK aufhalten... am letzten Tag solltest du jedoch wieder in Polen sein... besser noch ein paar Tage vorher, um die Verlängerung des AT in den Pass (den du hoffentlich hast) eintragen zu lassen.

Daddy

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Antwort #20 - 08.01.2009 um 20:42:27
 
Smiley warum schreiben sie hoffentlich ?? gibt es die möglichkeit das die es mir nicht geben ?

sonst habe ich es .. und Polen gibt es nicht auf Pass sondern ein Karte ..Danke ..
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Antwort #21 - 08.01.2009 um 20:57:36
 
Hoffentlich bezog sich auf deinen Pass, denn ohne Pass keine Reise Zwinkernd

Die polnische Karte dürfte nur der AT sein, der Pass muss aber auch dabei sein...

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Antwort #22 - 08.01.2009 um 20:59:37
 
Vielen dank für den antworten .

sie haben mir viel geholfen. ich Wunsche ihnen ein schone Abend noch.
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Antwort #23 - 11.01.2009 um 13:57:09
 
Für weitere antworten währe ich sehr dankbar. Libe grüsse  an allen die hier sind..
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Antwort #24 - 12.01.2009 um 17:42:24
 
Hallo Freunde,
mein polnische ABH will jetzt von mir ein Bescheid dafür das ich mit Deutsche ABH wegen mein Befriedung der einreisesperre im Kontakt bin, und ich habe dafür bei der ABH angerufen und den Beamter darum gebieten. er hat gesagt das er das demnächst mir sendet,

oder sollte ich schriftlich darum bieten?
wird er es mir auch so senden???

würde mich über ein schnelles Rat sehr freuen, den ich möchte morgen da anrufen.. Traurig DANKE

Zu den letzte Beitrag, die Polnische ABH will es jetzt weil ich mein aufenthalt hier zum Verlängerung beantragt habe.. Danke


Tippi Änderung:
Ich habe deine Postings zusammengefügt.
Bitte nutze doch die Änderungsmöglichkeit.
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Antwort #25 - 12.01.2009 um 18:42:12
 
namrearak schrieb am 12.01.2009 um 17:42:24:
oder sollte ich schriftlich darum bieten?
wird er es mir auch so senden???


Woher sollen wir das wissen? Er sagt, er schickt Dir das. Du fragst uns, ob er das wirklich macht.

Frag seine Frau.

Wenn Du sicher sein willst, schick noch einen kurzen freundlichen Brief, Fax oder Mail. Aber wenn er am Telefon zusagt, den Brief loszuschicken, warum sollte er das dann nicht machen?
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Antwort #26 - 12.01.2009 um 19:15:07
 
Reinhard

ich meinte damit nur ob alles schrifflich sein muss ... nicht mehr.
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Antwort #27 - 12.01.2009 um 19:34:27
 
namrearak schrieb am 12.01.2009 um 19:15:07:
schrifflich sein muss 


Hi namrearak,

schriftlich ist immer besser. So hast Du immer einen Nachweis
in der Hand !!

ende
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Antwort #28 - 13.01.2009 um 00:26:58
 
Danke Zak..
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Antwort #29 - 14.01.2009 um 18:34:41
 
Hallo Lieber Freunde

ich habe den Brief von ABH bekommen, und da steht das  über mich weiter in SIS Ausschreibung gibt. also das mein einreisesperre für schengen ist, und das er damit einverstanden ist das ich weiter in Polen bleibe,,

he was soll das den heißen? wenn ich in Polen ein AT besitze wie kann mein einreisesperre für ganze schengen sein? wenn ich mit polnische AT in ganze schengen reisen darf (ohne Deutschland natürlich)

Danke für eure antworten ...
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Antwort #30 - 14.01.2009 um 21:15:54
 
Das passt nicht zusammen ...

Entweder Deutschland liefert Polen genügend Gründe, dass der AT eingezogen wird oder die SIS- Ausschreibung ist auf die nationale Einreisesperre zurückzufahren...

Zitat:
Artikel 25 SDÜ

(1) [..]

(2) Stellt sich heraus, daß der Drittausländer, der über einen von einer der Vertragsparteien erteilten gültigen Aufenthaltstitel verfügt, zum Zwecke der Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist, konsultiert die ausschreibende Vertragspartei die Vertragspartei, die den Aufenthaltstitel erteilt hat, um zu prüfen, ob ausreichende Gründe für die Einziehung des Aufenthaltstitels vorliegen.

Wird der Aufenthaltstitel nicht eingezogen, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück, wobei es ihr unbenommen bleibt, den betroffenen Drittausländer in die nationale Ausschreibungsliste aufzunehmen.


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Antwort #31 - 14.01.2009 um 21:37:55
 
Ich weiss es nicht was da nicht passt ... aber es steht wirklich so.. 
der beamter hatt soger geschrieben,, das er damit einverständniss ist , das ich weiter in Polen bleiben soll...
ich weiss gar nicht mehr wasich denken soll,.. Danke
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« Zuletzt geändert: 14.01.2009 um 21:54:36 von namrearak »  
 
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Antwort #32 - 14.01.2009 um 21:40:58
 
namrearak schrieb am 14.01.2009 um 21:37:55:
das er damit einverständniss ist , das ich weiter in deitschland bleiben soll...


Und das passt 3mal nicht ...

Kannst du den Brief der ABH mal einscannen, anonymisieren und hier einstellen ... dann kann man vielleicht mehr sagen Zwinkernd
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Antwort #33 - 14.01.2009 um 21:55:18
 
ich sollte polen schreiben habe falsch geschrieben Smiley sorry
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Antwort #34 - 15.01.2009 um 00:35:44
 
Ok. ich versuche den brief den ich von ABH bekommen habe zum mitteilen Smiley es ist genau so wie er gesendet hat an mein ehefrau Smiley
(übrigens mein ehefrau studiert Medizin in HH)aber ich glaube er kennt sich auch nicht wirkich damit aus das mein einreisesperre jetzt nur noch für Deutschland sein soll oder???

Danke für eure aufmerksamkeit und wertvollen antworte  Zwinkernd


Türkische Staatsang. Xxxxxxxxxx

Sehr geehrte Frau xxxxxx

Grundsätzlich kann ich mitteilen, das die ausweisungs- und abschiebebedingten Sperren
Jeweils nur einheitlich für das gesamte Schengen-gebiet aufgehoben werden können.

Da ihre Ehemann jedoch bereits über eine Aufenthaltserlaubnis für polen verfügt, bin ich mit einer entsprechenden Verlängerung dieser Erlaubnis für polen auch einverstanden. Anliegend sende ich die erbetene Bescheinigung für die polnischen Behörden.

Ggf. bitte ich Sie, sich nochmals schriftlich zu äußern, was konkret mit der ,,teilweise Aufhebung,, beabsichtigt ist. Sollte ihr Ehemann z.b. den Zuzug nach Hamburg anstreben,
währe hierfür ein Visumsantrag  über die deutsche Auslandsvertretung in- Polen erforderlich.

Mit freundlichen grüssen
Im Auftrag

Herr xxxxxxx

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« Zuletzt geändert: 15.01.2009 um 01:08:51 von namrearak »  
 
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Antwort #35 - 15.01.2009 um 15:26:35
 
namrearak schrieb am 15.01.2009 um 00:35:44:
Grundsätzlich kann ich mitteilen, das die ausweisungs- und abschiebebedingten Sperren
Jeweils nur einheitlich für das gesamte Schengen-gebiet aufgehoben werden können.

[...]

Ggf. bitte ich Sie, sich nochmals schriftlich zu äußern, was konkret mit der ,,teilweise Aufhebung,, beabsichtigt ist. Sollte ihr Ehemann z.b. den Zuzug nach Hamburg anstreben, währe hierfür ein Visumsantrag  über die deutsche Auslandsvertretung in- Polen erforderlich.

Was habt ihr denn beantragt? Die SIS- Ausschreibung zur Einreiseverweigerung nur für ein paar Staaten aufzuheben?

namrearak schrieb am 15.01.2009 um 00:35:44:
Da ihre Ehemann jedoch bereits über eine Aufenthaltserlaubnis für polen verfügt, bin ich mit einer entsprechenden Verlängerung dieser Erlaubnis für polen auch einverstanden. Anliegend sende ich die erbetene Bescheinigung für die polnischen Behörden.

Das klingt doch positiv...

Also antwortet der ABH doch einfach was ihr möchtet... Rücknahme der SIS- Ausschreibung, Befristung der Einreisesperre für D oder beides...
Wobei, wenn ich Art. 25 SDÜ richtig lese, die SIS- Ausschreibung bei Nichteinziehung des AT  zurückzuziehen wäre.
Aber das mögen die Kollegen der ABHn besser beantworten Zwinkernd

Gruß
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Antwort #36 - 15.01.2009 um 16:13:31
 
Daddy schrieb am 15.01.2009 um 15:26:35:
Wobei, wenn ich Art. 25 SDÜ richtig lese, die SIS- Ausschreibung bei Nichteinziehung des ATzurückzuziehen wäre.


So isses  Daddy Smiley, die nationale Ausschreibung kann dann bestehen bleiben.

Sollte der TS auch die nationale Ausschreibung "beseitigten" wollen, müsste ein Antrag auf Befristung der Wirkungen von 11 I AufenthG gestellt werden.

ende
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Antwort #37 - 15.01.2009 um 16:27:19
 
Habe nicht so genau verstanden Smiley

z.b. darf ich mit mein AT jetzt nach Dänemark fahren... zum mein schwester?

Er schreibt aber auch
Ihr Ehemann xxxxxxxxx geb. xxxxxxx nach Ausweisung und Abschiebung zwei Einreisesperren in das Gebiet der Schengener Staaten hat und die Voraussetzungen für die Ausschreibung im Schengen-informationssystem weiter vorliegen..

Danke.

Übrigens wir haben beantragt das Deutschland den einreisesperre nur die Nationalle Ausschreibung aufrecht erhalten soll. da ich ja ein Aufenthaltstitel von  ein schengenland besitze ... und diesen Brief hat er als Antwort gesendet ,,
P.s : Nach Art.25 SDÜ , wie kann der Beamter von ABH zu polnische Behörden schreiben, dass die Ausschreibung in das SIS weiter vorliegen in dem er mein das er damit einverstanden ist das mein Aufenthalt in Polen verlängern soll.. ???? das passt doch auch nicht zusammen oder.. ?
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« Zuletzt geändert: 15.01.2009 um 17:30:43 von namrearak »  
 
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Antwort #38 - 15.01.2009 um 17:48:02
 
Nach dem Schreiben hat die Ausländerbehörde nicht klar verstanden, was Du beantragen wolltest. Möglicherweise hat Deine Frau sich unklar ausgedrückt.

Du solltest der Ausländerbehörde jetzt noch einmal einen Brief schreiben:

Zitat:
1) Vielen Dank für das Einverständnis mit dem polnischen Aufenthaltstitel. Nach Artikel 25 des Schengener Übereinkommens ist damit gleichzeitig die Ausschreibung zurückzuziehen. Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, dass Sie das gleichzeitig gemacht haben. Der Hintergrund meiner Bitte ist eine geplante Reise nach Dänemark.

2) Bezüglich der Einreiseperre nach Deutschland beantrage ich, diese zu befristen.


Dann müsste die Ausländerbehörde auch eine Antwort geben, bei der sie diese zwei Punkte getrennt beantworten. Nach deren Brief glauben sie, Du wolltest den SIS-Eintrag gelöscht haben, um nach Hamburg zu ziehen.
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Antwort #39 - 15.01.2009 um 20:25:12
 
Ich habe ein frage ..  unentschlossen

wenn ich an ABH ein Antrag stelle, in wieviele zeit spätestens müssen sie mir ein Antwort geben ???

also wie lange zeit nimmt sich ABH ??

Danke für antworten .. Zwinkernd
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Antwort #40 - 15.01.2009 um 20:29:29
 
Im Prinzip sollte die Antwort innerhalb von drei Monaten kommen.

Am besten gibst Du jemandem hier Vollmacht, die / der sich mit Deinem Fall auskennt und jederzeit Kontakt zu Dir hat, dann können vielleicht Rückfragen schneller geklärt oder weitergeleitet werden.

Wenn auch andere Behörden beteiligt sind oder mehrere Ausländerbehörde, kann es auch mal länger dauern, dann solltest Du oder deine Bevollmächtigte aber zwischendurch Nachricht erhalten, warum es länger dauert.
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Antwort #41 - 15.01.2009 um 20:57:43
 
ich möchte an ABH dashier jetzt schiecken Smiley
hört es sich gut an ???  Smiley Zwinkernd


Sehr geehrter Herr xxxxxxx

Ich habe durch meine Ehefrau Ihren Schreiben von 13.01.2009 zum unseren letzten Antrag erhalten. Und da es ja Ihnen nicht bekannt ist, was meine Ehefrau konkret, wie Sie es ausgedrückt haben, mit der „teilweisen  Aufhebung “, und wie sie in einem Schreiben an Sie von 14.11.2008 formuliert hat: mit „der Befristung der Einreisesperre für Schengenraum ohne Deutschland“  gemeint hatte, möchte ich mich selbst schriftlich äußern.
.

Sie haben geschrieben (Grundsätzlich kann ich mitteilen, dass die Ausweisung- und abschiebebedingten Sperren jeweils nur einheitlich für das gesamte Schengen-Gebiet  aufgehoben werden können.)


Laut Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
Kapitel 5 –  Aufenthaltstitel und Ausschreibung zu Einreiseverweigerung
Artikel 25.

(1) [ .. ]

(2) Stellt sich heraus, dass der Drittausländer, der über einen von einer der Vertragsparteien erteilten gültigen Aufenthaltstitel verfügt, zum Zwecke der Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist, konsultiert die ausschreibende Vertragspartei die Vertragspartei, die den Aufenthaltstitel erteilt hat, um zu prüfen, ob ausreichende Gründe für die Einziehung des Aufenthaltstitels vorliegen.

Wird der Aufenthaltstitel nicht eingezogen, so zieht die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung zurück, wobei es ihr unbenommen bleibt, den betroffenen Drittausländer in die nationale Ausschreibungsliste aufzunehmen.


Übrigen sieht Art. 21 SDÜ eine Einschränkung der Reiserechte nur bei nationalen Ausschreibungen für das entsprechende Land vor. rein Schengensystematisch darf es keine SIS- Ausschreibung zur Einreiseverweigerung für Personen geben, die sich rechtmäßig (mit AT) in einem Schengenstaat aufhalten.




Antrag :

(1) Vielen Dank für das Einverständnis mit dem polnischen Aufenthaltstitel. Nach Artikel 25 des Schengener Übereinkommens ist damit gleichzeitig die Ausschreibung zurückzuziehen. Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, dass Sie das gleichzeitig gemacht haben. Der Hintergrund meiner Bitte ist z.B. eine geplante Reise nach Dänemark.


(2) Da ich laut gesetzt rechtmäßig über einen von einer der Vertragsparteien erteilten gültigen Aufenthaltstitel verfüge, entweder konsultieren Sie die Polischen Behörden, um zu prüfen, ob ausreichende Gründe für die Einziehung meines Aufenthaltstitel vorliegen oder nehmen Sie mich nur in die nationale Ausschreibungsliste auf, und die Schengener Informationssystem (SIS) Ausschreibungen in dem Fall der Einreiseverweigerung werden aufgehoben.

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


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Antwort #42 - 16.01.2009 um 11:57:45
 
Nu ja...

Auch wenn ich nicht bei einer ABH arbeite, antworte ich mal.

Ich find' den Brief ok, wobei ich den 2. Antrag streichen würde, da überflüssig. Im Prinzip reicht die Bestätigung, dass die SIS- Ausschreibung gelöscht ist.

Andere Frage... in deinem Ausgangspost schreibst du, dass du deine Abschiebekosten bereits abzahlst... Warum beantragst du nicht gleichzeitig die Befristung der Einreisesperre für Deutschland?
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Antwort #43 - 16.01.2009 um 12:02:43
 
Weil mein Frau kein Deutsche ist,  daher es wird erst befristet wenn das ganze Geld bezahlt wurde.. also nicht während die raten ..
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Antwort #44 - 19.01.2009 um 19:16:09
 
Was ist eigentlich unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung?
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Antwort #45 - 19.01.2009 um 19:59:25
 
Hi namrearak,

da guck mal hier http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#38

ende
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Antwort #46 - 19.01.2009 um 21:37:09
 
Vielen Dank Zak  Zwinkernd

Ich habe noch ein frage,
mein ABH sagt, da meine Frau kein Deutsche ist und nur in Deutschland wohnt und dort studiert, wird mein einreisesperre nur nachdem ich ganze Abschiebungkosten bezahlt habe befristet, (bei Deutsche Ehegatten z.B.wird es während der raten befristet) gibt es eigentlich einen gesetzt womit ich mich dagegen Beschwerden konnte?? das es trotzdem jetzt befristet wird? Danke
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Antwort #47 - 19.01.2009 um 22:42:24
 
Hallo,

ich versteh das ganze Theater nicht...Du bist doch mit einer Polin verheiratet und genießt demzufolge abgeleitete Freizügigkeit (in der EU- ausser Polen). Eine bestehende SIS Ausschreibung muss daher gelöscht werden. Und Deutschland kann Dich nur unter bestimmten Voraussetzungen national ausschreiben. Es kommt darauf an, aus welchen Gründen Du abgeschoben worden bist.
???

cabbi
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Antwort #48 - 20.01.2009 um 13:11:02
 
Ich wurde nach dem 58 I AufenthG abgeschoben.

die sache verstehe ich auch nicht genau,
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Antwort #49 - 20.01.2009 um 19:13:47
 
namrearak schrieb am 19.01.2009 um 21:37:09:
mein ABH sagt, da meine Frau kein Deutsche ist und nur in Deutschland wohnt und dort studiert, wird mein einreisesperre nur nachdem ich ganze Abschiebungkosten bezahlt habe befristet, (bei Deutsche Ehegatten z.B.wird es während der raten befristet) gibt es eigentlich einen gesetzt womit ich mich dagegen Beschwerden konnte?? das es trotzdem jetzt befristet wird? Danke


Nein, so direkt gibt es das nicht. Es ist aber tatsächlich so: Auch wenn Du keine Einreisesperre hättest, wäre es für eine ausländische Studentin nicht leicht, die Zustimmung zu einem Visum zu erreichen.

Wie lange brauchst Du denn mit der Ratenzahlung noch? Wenn Du gegen die Sperre gerichtlich vorgehen willst, ist immer die Frage, ob das Gericht schnell entscheidet. Du musst Anwalt und Gerichtsgebühren im voraus bezahlen, und Du kannst verlieren.

Es könnte für Dich sinnvoller sein, das Geld für die Ratenzahlung zu verwenden und schnell damit fertig zu werden – dann wird die Sperre ja aufgehoben.
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Antwort #50 - 20.01.2009 um 20:20:53
 
Aber wozu den ein Visum??? ich habe doch ein AT womit ich ohne Visum einreisen darf naja jetzt kann ich ja ehe nicht wegen mein einreisesperre  Griesgrämig

mein Abschiebungkosten waren 7000 Euro und davon habe ich 4000 schon bezahlt..

P.s: aber mein Frau ist EU Bürgerin, und sie hat doch ein Freizügigkeit und sie arbeitet auch in Deutschland
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Antwort #51 - 20.01.2009 um 20:27:29
 
Habe ein andere frage,,,,,,,,

Ich wurde nach dem 58 I AufenthG abgeschoben. und auf wie lange zeit würden die es befristen? z.B. 3 oder 4 Jahren oder 5 ????

hat  jemand Ahnung?
und das mein ABH in Schleswig-holstein ist, macht das ein unterschied???

DANKE Zwinkernd
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Antwort #52 - 21.01.2009 um 07:34:54
 
Hi namrearak,

die genauen Fristen kann Dir nur die zuständige ABH
mitteilen. Am Besten dort mal nachfragen.

ende
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Antwort #53 - 21.01.2009 um 11:45:33
 
namrearak schrieb am 20.01.2009 um 20:27:29:
und das mein ABH in Schleswig-Holstein ist, macht das ein unterschied???


Und Schleswig-Holstein ist immer ein Unterschied. Hier kannst Du bei der Ausländerbehörde immer anrufen und fragen, Du kannst auch bei der Fachaufsicht im Innenministerium fragen.

Ich glaube, bei Dir ist die Frist nicht das Problem, sondern die Bezahlung der restlichen 3000 Euro.
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Antwort #54 - 21.01.2009 um 13:19:47
 
Die restlichen 3000 Euro werde ich spätestens im märz bezahlt haben. ich hoffe das es dann befristet wird  Zwinkernd
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Antwort #55 - 21.01.2009 um 13:24:25
 
namrearak schrieb am 21.01.2009 um 13:19:47:
Die restlichen 3000 Euro werde ich spätestens im märz bezahlt haben. ich hoffe das es dann befristet wird  Zwinkernd


Ich denke, wenn es im März 2009 sowieso erledigt ist, ist das Bezahlen der schnellste Weg. Alles andere würde länger dauern.

Wenn Du die letzte Rate überwiesen hast, schick auf jeden Fall parallel einen Brief: Bitte um eine Bestätigung, dass keine Schulden mehr offen sind. Wenn das Landesamt beteiligt ist, könnten sie auch Zinsen berechnen, so dass ein "Rest" bleibt. Da solltest Du schriftlich anfragen, damit Du sicher bist.
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Antwort #56 - 21.01.2009 um 13:36:10
 
Vielen dank für den Rat. Zwinkernd

ich habe vor etwa 8 Monate bevor ich kosten bezahlt habe, habe ich ein Antrag gestellt und gesagt das Mann auf die Zinsen verzichten soll, und der ABH war damit einverstanden, das reicht doch. oder soll ich trotzdem schreiben??. Danke.
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Antwort #57 - 21.01.2009 um 13:44:56
 
Ich würde auf jeden Fall mit der letzten Rate einen Brief schicken mit der Bitte um Bestätigung. Es kann immer mal eine Zahlung falsch oder verzögert gebucht werden, weil Du ja nicht an die Ausländerbehörde, sondern an die Kreisverwaltung überweist. Mit der Bestätigung bist du sicher. Es gibt hier auch Ausländerbehörde, die die Abschlusszahlung unaufgefordert bestätigen. Schick einfach den Brief, die paar Cent hast Du auch noch, und dadurch kommt Deine Akte mit dem Befristungsantrag wieder ganz nach oben auf den Stapel.
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Antwort #58 - 21.01.2009 um 13:48:58
 
es mal danke für eure Aufmerksamkeit,

ich war gestern bei mein polnische ABH wegen mein Verlängerung wegen AT. und dort habe ich gefragt ob ich jetzt nach Dänemark fahren kann, Mann hat gesagt ich soll mich bei Dänische Konsulat wenden und sie werden es entscheiden ob ich ein Visum bekomme oder nicht,weil ich zwei      
einreisesperren für das Gebiet des schengener Staaten habe,
mein frage ist was ist wenn ich jetzt mit Polnischen AT einfach nach Dänemark fahre??
und was bedeutet ZWEI einreisesperren?
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Antwort #59 - 21.01.2009 um 13:56:08
 
Ich würde dem Rat folgen und diese Frage dem dänischen Konsulat stellen. Besser wäre es, erst die Einreiseperren aufheben zu lassen.

Über die zweite Einreisesperre müsstest Du uns etwas sagen, nicht wir Dir. In welchem anderen Land warst Du schon illegal? Wurdest Du schon aus einem anderen Land abgeschoben, eventuell zurück nach Deutschland?
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Antwort #60 - 21.01.2009 um 14:10:45
 
Nein absolut nicht..
ich wurde nur von Deutschland abgeschoben. und daher habe ich mir gedacht vielleicht ist das einmal wegen SIS und einmal wegen Nationale sperre für Deutschland??? oder ist ausweisung und abschiebung??

P.S: in den alle erste brief von ABH stand das ich ein einreisesperre für Deutschland und das gebiet schengener staaten habe.
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« Zuletzt geändert: 21.01.2009 um 14:39:16 von namrearak »  
 
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Antwort #61 - 21.01.2009 um 23:35:07
 
Also kann mir jemand vielleicht sagen was den begriff bedeutet

(zwei einreisesperren für das Gebiet schengener Staaten)  ? ?
Danke
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Antwort #62 - 22.01.2009 um 10:41:36
 
namrearak schrieb am 21.01.2009 um 23:35:07:
Also kann mir jemand vielleicht sagen was den begriff bedeutet
(zwei einreisesperren für das Gebiet schengener Staaten)  ? ?
Danke


Das bedeutet, dass außer der Sperre, von der Du uns erzählt hast, noch eine zweite Sperre eingetragen ist, von der Du uns noch nichts erzählt hast.

Deine polnische Ausländerbehörde hat Dir das gesagt. Wenn Du das nächste mal dort bist – der Sachbearbeiter soll mal so nett sein, den Bildschirm zu drehen, dann kannst Du die Information abschreiben.

Ansonsten kenne ich mich mit dem polnischen Datenrecht nicht aus, ob es auch eine offizielle Möglichkeit gibt.
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Antwort #63 - 22.01.2009 um 12:03:08
 
Reinhard,

ich wurde aber nur von Deutschland ausgewiesen und abgeschoben sonst kein andere land. ich war ja nur in Deutschland so bald ich mich kenne. Zwinkernd
diese begriff muss etwas anderes bedeuten oder

P.S: das hatt mir der Deutsche ABH geschrieben nicht polnischen,
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Antwort #64 - 22.01.2009 um 12:14:46
 
namrearak schrieb am 22.01.2009 um 12:03:08:
ich wurde aber nur von Deutschland ausgewiesen und abgeschoben sonst kein andere land. ich war ja nur in Deutschland so bald ich mich kenne.
diese begriff muss etwas anderes bedeuten oder

Dann beantrage doch beim AZR eine Auskunft über Deine gespeicherten Daten, dann weißt Du genau warum und inwieweit die Einreisesperre besteht.
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Antwort #65 - 22.01.2009 um 12:17:07
 
namrearak schrieb am 22.01.2009 um 12:03:08:
ich wurde aber nur von Deutschland ausgewiesen und abgeschoben sonst kein andere land. ich war ja nur in Deutschland so bald ich mich kenne. Zwinkernd


Daher hast Du eine Einreisesperre.

Zitat:
P.S: das hatt mir der Deutsche ABH geschrieben nicht polnischen


Aber da Du nach Deutschland nicht kannst, habe ich Dir vorgeschlagen, bei Deiner Ausländerbehörde mal zu fragen. Die können ins SIS reingucken. Wenn sie es Dir nicht einfach zeigen, musst Du Dir etwas anderes überlegen. Ich dachte, mein Vorschlag ginge für Dich am einfachsten und schnellsten.
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Antwort #66 - 22.01.2009 um 14:32:59
 
Habe mal ein ganz andere frage.


§ 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
Eine Befristung erfolgt nicht, wenn ein Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

und BTMG zählt auch davon...?? Danke  Zwinkernd
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Antwort #67 - 22.01.2009 um 14:35:51
 
namrearak schrieb am 22.01.2009 um 14:32:59:
und BTMG zählt auch davon

Nein.
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Antwort #68 - 22.01.2009 um 16:57:35
 
Ich habe ja ein Schengenweiten einreisesperre, und  z.B.: wenn ich mit mein polnische AT die mir nach Art.25 SDÜ gleichzeitig erlaubt in schengener Raum zu reisen (außer Deutschland natürlich) nach Dänemark fahre und dort sieht man das es in SIS steht .. hat jemand vielleicht Ahnung was dann passieren würde?? Danke
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Antwort #69 - 22.01.2009 um 18:01:52
 
Du hast doch jetzt schon mehrfach Antwort bekommen. Warum fragst Du immer wieder das Gleiche? Willst Du Deine Ausländerbehörde nicht fragen? Dort bekommst Du die Information. Von uns gäbe es höchstens Vermutungen, und die kennst Du jetzt schon.
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Antwort #70 - 22.01.2009 um 19:39:13
 
Denke auch dass das Fass langsam voll ist

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