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Schengenweite Einreisesperre? (Gelesen: 26.693 mal)
namrearak
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Antwort #60 - 21.01.2009 um 14:10:45
 
Nein absolut nicht..
ich wurde nur von Deutschland abgeschoben. und daher habe ich mir gedacht vielleicht ist das einmal wegen SIS und einmal wegen Nationale sperre für Deutschland??? oder ist ausweisung und abschiebung??

P.S: in den alle erste brief von ABH stand das ich ein einreisesperre für Deutschland und das gebiet schengener staaten habe.
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« Zuletzt geändert: 21.01.2009 um 14:39:16 von namrearak »  
 
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namrearak
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Antwort #61 - 21.01.2009 um 23:35:07
 
Also kann mir jemand vielleicht sagen was den begriff bedeutet

(zwei einreisesperren für das Gebiet schengener Staaten)  ? ?
Danke
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reinhard
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Antwort #62 - 22.01.2009 um 10:41:36
 
namrearak schrieb am 21.01.2009 um 23:35:07:
Also kann mir jemand vielleicht sagen was den begriff bedeutet
(zwei einreisesperren für das Gebiet schengener Staaten)  ? ?
Danke


Das bedeutet, dass außer der Sperre, von der Du uns erzählt hast, noch eine zweite Sperre eingetragen ist, von der Du uns noch nichts erzählt hast.

Deine polnische Ausländerbehörde hat Dir das gesagt. Wenn Du das nächste mal dort bist – der Sachbearbeiter soll mal so nett sein, den Bildschirm zu drehen, dann kannst Du die Information abschreiben.

Ansonsten kenne ich mich mit dem polnischen Datenrecht nicht aus, ob es auch eine offizielle Möglichkeit gibt.
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namrearak
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Antwort #63 - 22.01.2009 um 12:03:08
 
Reinhard,

ich wurde aber nur von Deutschland ausgewiesen und abgeschoben sonst kein andere land. ich war ja nur in Deutschland so bald ich mich kenne. Zwinkernd
diese begriff muss etwas anderes bedeuten oder

P.S: das hatt mir der Deutsche ABH geschrieben nicht polnischen,
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Antwort #64 - 22.01.2009 um 12:14:46
 
namrearak schrieb am 22.01.2009 um 12:03:08:
ich wurde aber nur von Deutschland ausgewiesen und abgeschoben sonst kein andere land. ich war ja nur in Deutschland so bald ich mich kenne.
diese begriff muss etwas anderes bedeuten oder

Dann beantrage doch beim AZR eine Auskunft über Deine gespeicherten Daten, dann weißt Du genau warum und inwieweit die Einreisesperre besteht.
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reinhard
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Antwort #65 - 22.01.2009 um 12:17:07
 
namrearak schrieb am 22.01.2009 um 12:03:08:
ich wurde aber nur von Deutschland ausgewiesen und abgeschoben sonst kein andere land. ich war ja nur in Deutschland so bald ich mich kenne. Zwinkernd


Daher hast Du eine Einreisesperre.

Zitat:
P.S: das hatt mir der Deutsche ABH geschrieben nicht polnischen


Aber da Du nach Deutschland nicht kannst, habe ich Dir vorgeschlagen, bei Deiner Ausländerbehörde mal zu fragen. Die können ins SIS reingucken. Wenn sie es Dir nicht einfach zeigen, musst Du Dir etwas anderes überlegen. Ich dachte, mein Vorschlag ginge für Dich am einfachsten und schnellsten.
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namrearak
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Antwort #66 - 22.01.2009 um 14:32:59
 
Habe mal ein ganz andere frage.


§ 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
Eine Befristung erfolgt nicht, wenn ein Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

und BTMG zählt auch davon...?? Danke  Zwinkernd
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Antwort #67 - 22.01.2009 um 14:35:51
 
namrearak schrieb am 22.01.2009 um 14:32:59:
und BTMG zählt auch davon

Nein.
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namrearak
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Antwort #68 - 22.01.2009 um 16:57:35
 
Ich habe ja ein Schengenweiten einreisesperre, und  z.B.: wenn ich mit mein polnische AT die mir nach Art.25 SDÜ gleichzeitig erlaubt in schengener Raum zu reisen (außer Deutschland natürlich) nach Dänemark fahre und dort sieht man das es in SIS steht .. hat jemand vielleicht Ahnung was dann passieren würde?? Danke
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reinhard
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Antwort #69 - 22.01.2009 um 18:01:52
 
Du hast doch jetzt schon mehrfach Antwort bekommen. Warum fragst Du immer wieder das Gleiche? Willst Du Deine Ausländerbehörde nicht fragen? Dort bekommst Du die Information. Von uns gäbe es höchstens Vermutungen, und die kennst Du jetzt schon.
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Antwort #70 - 22.01.2009 um 19:39:13
 
Denke auch dass das Fass langsam voll ist

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