Danke Mono, Für die ausführliche und verständliche Erklärung der Vorschriften zur Berechnung von Fristen.
Ich wusste, dass ich mich auf die User von
i4a verlassen kann.
Das Ergebnis gibt mir ein bisschen Hoffnung, dass ich diesem Unternehmen nicht für noch ein weiteres Jahr Geld geben muss für einen Dienst, der sowieso nicht sonderlich von Kundenfreundlichkeit gezeichnet war.
Mono schrieb am 24.11.2008 um 00:36:49:Welche Berechnung hat denn die Unternehmung aufgemacht, der du die Kündigung geschickt hast?
Sie haben bis jetzt leider noch keine Berechnung vorgelegt.
Aber so, wie es aussieht, ist die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr nicht in Ordnung.
Ich meine, der Dienst wurde zum ersten Mal am 18. 1. 2007. in Anspruch genommen und dadurch eindet die Mindestvertragslaufzeit
am 18. 1. 2009. Es wurde mit 2 monatiger Frist dazu gekündigt.
Es wurde von ihrer Seite lediglich schriftlich mitgeteilt, dass es ihnen leid tut, dass gekündigt wurde und nebenbei wird als Datum der 18. 1. 20
10 erwähnt.
Außerdem wird "netterweise" ein günstigerer Tarif für diesen Dienst angeboten,
was übrigens automatisch zu einer Verlängerung des Vertragsbverhältnisses um 24 Monate führt. Darauf wird man als Kunde aber nicht hingewiesen,
sondern es steht nur in den AGBen. Das finde ich schon fies.
Bin zum Glück darauf nicht reingefallen.
Man kann natürlich versuchen, sie anzuschreiben und zu erklären,
dass es sich um einen "Fehler" ihrerseits Handeln könnte.
Aber ich glaube nicht, dass es etwas bringen würde.
Wie kann man sich denn theoretisch gegen so was wehren?
Nochmals vielen Dank für die Erklärungen!