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Kündigungsfrist verstrichen? (Gelesen: 3.672 mal)
Abrakadabra
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23.11.2008 um 19:23:18
 
Hallo,

ist die Kündigung eines Vertrages, dessen Mindestlaufzeit noch bis
zum 18. 1. 2009. läuft als fristgerecht anzusehen, wenn sie in schriftlicher Form am 17. 11. 2008. per Post geschickt wurde und am
18. 11. 2008. nachweislich (Rückschein) beim Unternehmen eingegangen ist? Oder war das zu spät?
Laut AGBs des Unternehmens kann der Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
Wurde die Frist im oben beschriebenen Fall eingehalten?
Das Unternehmen hat geschrieben, dass sie die Kündigung annehmen, aber erst zum 18. 1. 2010. Also ein Jahr später.   Schockiert/Erstaunt
Kennst sich vielleicht  denn hier jemand auf dem Gebiet aus?
Ich kenne nur die Vorschriften des §§ 189 - 193 BGB.
Wie würde man sie in diesem Fall hier anwenden? Also "rückwärts"? Finde ich ein bisschen knifflig in dem Fall.
Bin für jeden Tipp dankbar!
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« Zuletzt geändert: 23.11.2008 um 19:33:48 von Abrakadabra »  
 
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.11.2008 um 22:10:24
 
Also rechnen wir mal rückwärts:

1. Monat:  19.12.08 - 18.01.09
2. Monat:  19.11.08 - 18.12.08

Du musst hierzu im § 187 Abs. 1 BGB nachschauen. Der 'Ereignistag' (hier: Zugang der Kündigung) zählt bei der Berechnung der Frist nicht mit. Somit ist der Zugang der Kündigung am 18.11.08 noch fristgerecht, da zwei volle Monate bis Vertragsende (19.11.08 - 18.01.09) verbleiben.

Es gibt für die Fristen eine ganz einfache Faustregel:

Ist die Frist nach Wochen berechnet, haben der Tag des Zugangs der Kündigung und das Vertragsende denselben Wochentagsnamen (also Zugang an einem Dienstag, Ende an einem folgenden Dienstag); bei Monatsfristen haben sie denselben Datumstag(also Zugang am 18. eines Monats; Ende an einem folgenden 18. des Monats).

Mono

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« Zuletzt geändert: 23.11.2008 um 22:21:10 von Mono »  
 
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Abrakadabra
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Antwort #2 - 23.11.2008 um 22:49:18
 
@Mono, danke für die schnelle Antwort!
Mono schrieb am 23.11.2008 um 22:10:24:
(also Zugang am 18. eines Monats; Ende an einem folgenden 18. des Monats).


Aber, wenn man vorwärts rechnet und der 18. nicht mitzählt, dann gehen zwei Monate nach dieser Regel bis zum 19. 1. 23:59 und das ist genau einen Tag zu spät.
Warum komme ich nun zu diesem Ergebnis?

edit: Wenn der 18. nicht mitzählt, heißt es nach dem oben genannten Paragraphen, dass das Ereignis auf den 19. 11. 0:00 verlegt wird.
Enden dann 2 Monate am 19. 1. um 23:59 oder am 18. 1. um 23:59?

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« Zuletzt geändert: 23.11.2008 um 23:17:13 von Abrakadabra »  
 
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.11.2008 um 00:36:49
 
Nein, da ist ein Denkfehler. Ich versuche es einmal, in zwei Schritten zu erklären:

1. Schritt:

Ein Kalenderjahr läuft vom 01.01. bis 31.12. und nicht vom 01.01 bis 01.01. der Folgejahres.

Ein Jahr läuft beispielsweise vom 19.11.07 bis 18.11.08 (und nicht bis 19.11.08).

Ein Kalendermonat (z. B. Oktober) läuft vom 01.10. bis 31.10. (und nicht bis 01.11.) und eine Woche beispielsweise von Mittwoch bis Dienstag (und nicht Mittwoch bis  Mittwoch).

Wenn das verinnerlicht wurde, geht es weiter mit dem

2. Schritt

Bei der Frage, wann eine Frist beginnt, kommt es darauf an, ob es eines bestimmten Ereignisses bedarf, um eine Frist auszulösen, oder nicht.

Fangen wir mit dem zweiten Fall (kein Ereignis) an: Du mietest eine Ferienwohnung vom 23.11. bis 30.11.08. Dann zählt der erste Tag mit, d. h. du kannst am 23.11. dort einziehen, denn er liegt innerhalb der Frist.

Anders in dem von dir geschilderten Fall. Hier bedarf es eines Ereignisses (Zugang des Kündigungsschreibens), damit die Frist in Gang gesetzt wird. Der Zugang war am 18.11.08. Die Zwei-Monats-Frist beginnt erst am 19.11. zu laufen, wobei der erste Monat vom 19.11. bis 18.12.08 und der zweite Monat vom 19.12.08 bis 18.01.09 läuft. Die Frist beträgt also genau zwei Monate, wie im Vertrag vereinbart.

Probe: Frist wird nach Monaten berechnet, d. h. Ereignistag und Fristende haben dasselbe Datum, in diesem Fall den 18. Stimmt also!

Von der Ereignis-Regelung gibt es nur eine Ausnahme:

Beim wichtigsten Ereignis im Leben eines Menschen, nämlich seiner Geburt, zählt der Ereignistag bei der Berechnung des Lebensalters mit. Wenn also jemand am 19.06.2001 geboren wurde, vollendet er am 18.06.2002 (!) sein erstes Lebensjahr. Am 19.06.2002 feiert er den ersten Tag seines zweiten Lebensjahres. Da er jedoch auf der Geburtstagstorte nur eine Kerze ausblasen durfte, ist er der irrigen Meinung, er sei am 19.06.2002 ein Jahr alt geworden und schleppt diesen Denkfehler womöglich sein ganzes Leben mit sich herum, sofern er nicht gerade eine Jahrtausendgrenze überschreitet und die Diskussionen darüber mitverfolgt, ob das neue Jahrtausend nun am 01.01.2000 oder aber erst am 01.01.2001 begonnen hat.

Ich hoffe, ich habe dich nicht noch mehr verwirrt. Welche Berechnung hat denn die Unternehmung aufgemacht, der du die Kündigung geschickt hast?

Mono
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Eduard
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Antwort #4 - 24.11.2008 um 10:06:20
 
???

Zitat:
Am 19.06.2002 feiert er den ersten Tag seines zweiten Lebensjahres. Da er jedoch auf der Geburtstagstorte nur eine Kerze ausblasen durfte, ist er der irrigen Meinung, er sei am 19.06.2002 ein Jahr alt geworden


Sorry, aber ... . Natürlich ist er am 19.6. 2002 ein Jahr alt geworden (und im mathematischen Sinn, wenn er am 18.6.2001 um 12:32 Uhr geboren wurden, dann wird er genau am 19.6.2002 um 12:32 Uhr ein Jahr alt). Wann soll er dann feiern? Am 18.6. ist er offensichtlich noch nicht ein Jahr alt.

Eduard
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.11.2008 um 10:51:50
 
Eduard schrieb am 24.11.2008 um 10:06:20:
und im mathematischen Sinn, wenn er am 18.6.2001 um 12:32 Uhr geboren wurden, dann wird er genau am 19.6.2002 um 12:32 Uhr ein Jahr alt


Ja, ja die Mathematiker!  Augenrollen

In einen Bus ohne Fahrgäste steigen vier Personen ein und eine Haltestelle später fünf Personen aus. (Fahrer bleibt unberücksichtigt)

Erklärungen:

Biologe: Die haben sich unterwegs vermehrt.

Physiker: Es liegt ein zu vernachlässigender Messfehler vor.

Mathematiker: Wenn jetzt einer zusteigt, ist der Bus leer (4-5+1=0)

Der Gesetzgeber denkt beim Lebensalter nicht in Minuten, sondern in Tagen und zählt den Geburtstag als ganzen Tag mit.

Die Fragestellung lautet: An welchem Tag vollendet jemand das erste Lebensjahr? Das ist bei Geburt am 19.06. der 18.06. des Folgejahres. Wie alt jemand wird, ist eine umgangssprachliche, unpräzise Ausdruckweise, die zu unklaren Ergebnissen und immer wieder zu Diskussionen führt und sich deshalb so in Gesetzestexten nicht findet.

Hier noch ein Beispiel:

Früher gab es einmal Mutterschaftsurlaub bis zu dem Tag, an dem das Kind den sechsten Lebensmonat vollendet. Geburtstag: 19.06.02. Vollendung des 6. Lebensmonats: 18.12.02., 24:00 Uhr

Was meinst du, an welchem Tag die Mütter (nicht nur Blondinen!) dann erst wieder im Betrieb erscheinen wollten? Richtig, die wollten erst am 20.12. wieder anfangen und den 19.12., an dem sie hätten arbeiten müssen, blau machen.

Das Jahresende feiert man ja auch am 31.12., 24:00 Uhr, und nicht erst im Laufe des 01. Januars.

Wie gesagt, ich wollte nicht noch zusätzliche Verwirrung stiften und habe nur versucht zu erläutern, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Kommst du denn zu einer anderen Lösung?

Mono


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« Zuletzt geändert: 24.11.2008 um 11:06:37 von Mono »  
 
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Abrakadabra
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Antwort #6 - 24.11.2008 um 14:34:59
 
Danke Mono, Für die ausführliche und verständliche Erklärung der Vorschriften zur Berechnung von Fristen.
Ich wusste, dass ich mich auf die User von i4a verlassen kann.  Smiley

Das Ergebnis gibt mir ein bisschen Hoffnung, dass ich diesem Unternehmen nicht für noch ein weiteres Jahr Geld geben muss für einen Dienst, der sowieso nicht sonderlich von Kundenfreundlichkeit gezeichnet war.


Mono schrieb am 24.11.2008 um 00:36:49:
Welche Berechnung hat denn die Unternehmung aufgemacht, der du die Kündigung geschickt hast?


Sie haben bis jetzt leider noch keine Berechnung vorgelegt.
Aber so, wie es aussieht, ist die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr nicht in Ordnung.
Ich meine, der Dienst wurde zum ersten Mal am 18. 1. 2007. in Anspruch genommen und dadurch eindet die Mindestvertragslaufzeit
am 18. 1. 2009.  Es wurde mit 2 monatiger Frist dazu gekündigt.

Es wurde von ihrer Seite lediglich schriftlich mitgeteilt, dass es ihnen leid tut, dass gekündigt wurde und nebenbei wird als Datum der 18. 1. 2010 erwähnt.  Schockiert/Erstaunt
Außerdem wird "netterweise" ein günstigerer Tarif für diesen Dienst angeboten,
was übrigens automatisch zu einer Verlängerung des Vertragsbverhältnisses um 24 Monate führt. Darauf wird man als Kunde aber nicht hingewiesen,
sondern es steht nur in den AGBen. Das finde ich schon fies.
Bin zum Glück darauf nicht reingefallen.
Man kann natürlich versuchen, sie anzuschreiben und zu erklären,
dass es sich um einen "Fehler" ihrerseits Handeln könnte.
Aber ich glaube nicht, dass es etwas bringen würde.
Wie kann man sich denn theoretisch gegen so was wehren?

Nochmals vielen Dank für die Erklärungen!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.11.2008 um 15:29:10
 
Moin,

Abrakadabra schrieb am 24.11.2008 um 14:34:59:
Man kann natürlich versuchen, sie anzuschreiben und zu erklären,
dass es sich um einen "Fehler" ihrerseits Handeln könnte.
Aber ich glaube nicht, dass es etwas bringen würde.
Wie kann man sich denn theoretisch gegen so was wehren?


Nach dem Hinweis auf richtiges Datum der Vertragsbeendung: Nichtinanspruchnahme der Leistungen ab Vertragsende, Rückholung von Abbuchungen...

Gruß, ULF
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Eduard
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Antwort #8 - 24.11.2008 um 16:49:09
 
@mono:

Einigen wir uns darauf, dass Du, was die juristischen Fristen anbelangt, richtig liegst, dass die Juristerei aber nicht der Weisheit letzter Schluss ist .

Dass ein Witz kein Gegenargument ist, dazu muss ich mich wohl nicht weiter auslassen - vielleicht sollte ich meine nächsten Beiträge mal mit Witzen über Juristen, ABH-Mitarbeiter etc. würzen. Damit mache ich mich hier bestimmt sehr beliebt.  Ärgerlich

Gruß
  Eduard
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Tippi
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Antwort #9 - 24.11.2008 um 17:06:26
 
Der Worte und Rechnerei sind genug gewechselt.

Was das Übrige angeht ..... Ärgerlich

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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