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Freiwillige ausreise (Gelesen: 6.782 mal)
StR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.10.2008 um 17:15:41
 
Hallo zusammen.

Weil ich ein Duldung habe (4 jahre), schick mir ABH Briefe über freiwillige Ausreise. Da ich schon mehrmals hingegangen bin und zugeteilt, dass ich nicht über meiner freiwillige Ausreise interessiert bin, trotzdem schick mir ABH solche Briefe ständig.

Die Frage ist nur wann hört es auf? Ich habe jetzt keine Lust mehr, dorthin zu Laufen und wieder anhören, dass in einem schönem Tag zwangsweie Abgschoben werde,  werde auf Abschiedhaft gebrahcht, das ist meine letzte Chance u.s.w.

Kann man das nicht irgendwie ABH klar machen, dass ich nicht an feiwillige Ausreise interessiere, und ob ABH (gesetzlich) darf so viele Briefe  mir zushicken?

Danke an alle Antworten.
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Muleta
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Antwort #1 - 23.10.2008 um 17:34:23
 
StR schrieb am 23.10.2008 um 17:15:41:
Kann man das nicht irgendwie ABH klar machen, dass ich nicht an feiwillige Ausreise interessiere, und ob ABH (gesetzlich) darf so viele Briefe  mir zushicken?


was genau ist Dein Duldungsgrund?!?

Muleta
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ronny
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Antwort #2 - 23.10.2008 um 17:39:01
 
Ein heißer Tip, den ständigen "lästigen" Nachfragen zu entgehen wäre der Ausreisepflicht nachzukommen.

Schon mal drüber nachgedacht?
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ChicaLoca
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Antwort #3 - 23.10.2008 um 17:56:29
 
Muleta schrieb am 23.10.2008 um 17:34:23:
was genau ist Dein Duldungsgrund?!?

ist der Grund nicht eigentlich egal ???
sieht so aus, als dass er vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ist - sonst hätte er ja keine Duldung.
Und wenn die ABH schon so nett ist und ihn ständig zur freiwilligen Ausreise auffordert, da ansonsten abgeschoben werden muss, wird es wohl keinerlei Möglichkeiten mehr geben, dass er in Deutschland bleiben kann.

ronny schrieb am 23.10.2008 um 17:39:01:
den ständigen "lästigen" Nachfragen zu entgehen wäre der Ausreisepflicht nachzukommen.

dem kann ich mich nur anschließen

@StR
viele "lästige" Briefe wirst du von der ABH jetzt wohl nicht mehr kriegen
es ist wohl eher mit einem persönlichen "Besuch" zu rechnen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Muleta
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Antwort #4 - 23.10.2008 um 18:04:07
 
ChicaLoca schrieb am 23.10.2008 um 17:56:29:
ist der Grund nicht eigentlich egal ???


könnte man meinen - ist aber nicht notwendig so: wenn die Ausreise aus rechtlichen Gründen unmöglich ist (und eigentlich eine AE 25.5 zu erteilen wäre), dann wäre die ständige Aufforderung zur freiwilligen Ausreise in der Tat überflüssig und durch konsequente Rechtsverfolgung zwecks AE-Erteilung wohl auch zu stoppen.

Wenn eine Abschiebung möglich wäre, müsste die ABH ja nicht Briefe zum Thema freiwillige Ausreise schreiben - zumindest nicht mehrfach.

Muleta

P.S. wobei in bestimmten Konstellationen auch statt Post von der ABH auch Post von der Staatsanwaltschaft denkbar wäre...
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ronny
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Antwort #5 - 23.10.2008 um 18:07:00
 
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reinhard
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Antwort #6 - 23.10.2008 um 18:33:35
 
StR schrieb am 23.10.2008 um 17:15:41:
Hallo zusammen.

Weil ich ein Duldung habe (4 jahre), schick mir ABH Briefe über freiwillige Ausreise. Da ich schon mehrmals hingegangen bin und zugeteilt, dass ich nicht über meiner freiwillige Ausreise interessiert bin, trotzdem schick mir ABH solche Briefe ständig.

Die Frage ist nur wann hört es auf? Ich habe jetzt keine Lust mehr, dorthin zu Laufen und wieder anhören, dass in einem schönem Tag zwangsweie Abgschoben werde,  werde auf Abschiedhaft gebrahcht, das ist meine letzte Chance u.s.w.

Kann man das nicht irgendwie ABH klar machen, dass ich nicht an feiwillige Ausreise interessiere, und ob ABH (gesetzlich) darf so viele Briefe  mir zushicken?

Danke an alle Antworten.


Wenn die Ausländerbehörde dich (mehrfach) auffordert, freiwillig das Gesetz zu befolgen und auszureisen, Du Dich aber weigerst, ist das ein Haftgrund. Die Ausländerbehörde könnte also einen Haftbefehl (Abschiebehaft, Abschiebung) beantragen.

Das wird sie machen, sobald eine Abschiebung auch möglich ist. Dabei kommt es darauf an, aus welchem Land Du kommst und welche Papiere Du mit hattest und abgegeben hast.

Zur Frage, wie lang und oft die Ausländerbehörde das macht: Solange bis sie Erfolg hat. Das heißt, sie fordert Dich dazu auf, bis Du es machst oder bis sie es selbst organisieren kann.

Wenn Du etwas dagegen machen willst, solltest Du Dich erst über deine rechtliche Situation und Deine Chancen informieren. Dafür ist es entscheidend zu wissen, warum Du geduldet wirst. Deshalb oben die Frage - wenn Du das nicht beantworten kannst oder willst, ist es auch nicht möglich, Dir wirklich gute Tipps zu geben.

Ob Du an einer freiwilligen Ausreise interessiert bist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
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StR
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Antwort #7 - 23.10.2008 um 20:24:20
 
An die vielen Ihre Antworten erst mal vielen Dank.

Schließe ich mich zur
ChicaLoca
, es sollte eigentlich ganz egal zu sein meine Asyl Geschichte, denn ich glaube auch aber die Gesetzte für alle sind gleich , ob Marokanna ob Serbie ob Amerkaner, es heißt gebe keine Rasen und Glauben Unterschieden für Gesetzt. Weiß ich aber sicher eines. Wenn man einen Asyl benatragt und es wird  abgelehnt dann sollte der person abgeschoben zu werden.

Allerdings habe ich gefragt ob ich beim Gerichtshof nicht beschweren kann. Weil ich finde es ideotisch 10 mal dorthin zu laufen, und 10 mal erklären dass ich  am besten in Deutschland bleiben werde. Und ja konnt ihr mich zu abschiebhaft bringen, ja ich habe alles kapiert, dass damit ich meine pflichte (ob ich es überhaupt habe?) nicht nachvollziehen werde.


ronny
versuch mal mir
Danke
zu sagen (ich weis dass ist für dich schwer) weil ich probiere irgendeine Wege zu finden von den Problemen was ich und Deutschalnd hatten, damit wir unsere gemeinsame Leben leichtzuführen können, und nicht wie die Andere (meistens) in ihren 4-eckigen Zimmern: "Ich nicht sprechen Deutsch, ich nicht verstehen, ich bleieben Deutschland".
Danke
dass du zu mir so aufmerksam bist.
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reinhard
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Antwort #8 - 23.10.2008 um 20:46:37
 
StR schrieb am 23.10.2008 um 20:24:20:
Allerdings habe ich gefragt ob ich beim Gerichtshof nicht beschweren kann. Weil ich finde es ideotisch 10 mal dorthin zu laufen, und 10 mal erklären dass ich  am besten in Deutschland bleiben werde. Und ja konnt ihr mich zu abschiebhaft bringen, ja ich habe alles kapiert, dass damit ich meine pflichte (ob ich es überhaupt habe?) nicht nachvollziehen werde.


Das kommt darauf an. Um diese Frage beantworten zu können, müsstest Du erst sagen, warum Du geduldet wirst. Es kommt eben darauf an, aus welchem Land Du kommst und warum Du nicht abgeschoben worden bist. Wenn Du das nicht sagen willst, kannst Du auch keine konrekte Antwort oder einen Tipp bekommen.
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Antwort #9 - 23.10.2008 um 21:32:41
 
Komme ich aus Russland, besitze keinen russischen pass. Also da ich keine ruse bin sondern ein Armenier schlägt mir ABH vor nach Armenien zu fahren , wo ich überhaupt nicht gelebt habe und daher habe kein Haus wo ich mich aufhalten konnte. Ich glaube ich habe das Recht nicht in einen Land zu fahren wo ich nicht zu suchen habe. Geboren ursprünglich in Azeradgan.
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Antwort #10 - 23.10.2008 um 21:53:43
 
Wenn Du Aserbaidschan vor 1998 verlassen hast, bist Du nach dem 1998 erlassenen Staatsangehörigkeitsgesetz ausgebürgert worden. Es kommt also darauf an, ob Du in Russland die russische Staatsangehörigkeit erworben hast. Die armenische Staatsangehörigkeit kannst Du nur bekommen, wenn Du Dich längere Zeit rechtmäßig dort aufgehalten hast.

Wenn Du also weder die aserbaidschanische noch die russische  Staatsangehörigkeit hast, kannst Du bei der Ausländerbehörde einen Staatenlosen-Pass beantragen. Das musst Du möglichst systematisch mit Deinen Aufenthaltszeiten und deinem jeweiligen Status begründen (z.B. Leben in Russland ohne Propiska). Dann musst Du natürlich erst einmal abwarten, wie die Ausländerbehörde auf diesen Antrag reagiert. Klagen kannst Du noch lange nicht – es könnte aber sein, dass Du die Frage der Staatsangehörigkeit dann irgendwann auch von einem Gericht entscheiden lassen musst.

Die Ausländerbehörde fordert Dich zur Ausreise auf, weil Du faktisch staatenlos bist und nicht abgeschoben werden kannst. Ich denke, langfristig kannst Du also dagegen vorgehen, du musst nur die Staatenlosigkeit sehr solide begründen (nachweisen kannst Du sie vermutlich nicht).
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Antwort #11 - 23.10.2008 um 22:01:47
 
Zitat:
Das musst Du möglichst systematisch mit Deinen Aufenthaltszeiten und deinem jeweiligen Status begründen (z.B. Leben in Russland ohne Propiska).
Heißt es soll ich irgendwie beweisen, dass ich in Russland seit 1998 gehalten habe?


Die Idee "Staateslosen-Pass beantragen" finde ich toll, was soll ich dafür machen oder wie läuft es?

Danke.
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Antwort #12 - 23.10.2008 um 22:09:05
 
Du kannst einfach einen Brief an die Ausländerbehörde schreiben. Darin musst Du möglichst gut belegen
  • wann genau Du Aserbaidschan verlassen hast
  • von wann bis wann Du in Russland gelebt hast, mit welchem Status


Wenn Du 1998 nicht in Aserbaidschan gelebt hast, hast Du keine aserbaidschanische Staatsangehörigkeit. Du bist ja auch nicht in der heutigen "Republik Aserbaidschan" geboren, sondern in der SSR Aserbaidschan, oder?

Wenn Du in Russland keinen Aufenthaltsstatus hast und 1994 deine (vermutlich) sowjetische Staatsangehörigkeit nicht in eine russische umgeschrieben wurde, hast Du auch keine russische Staatsangehörigkeit.

Und dann schreibst Du einfach: Da ich staatenlos bin, beantrage ich einen Staatenlosen-Pass.

Ich denke aber, das Verfahren wird etwas länger und komplizierter. Deshalb wäre es gut, wenn Du sofort nach einer guten Beratungsstelle in Deiner Gegend suchst, die sich mit dieser Frage auskennt. Es gibt mehrere Tausend Menschen mit demselben Problem, also könnte es damit auch Erfahrung geben.

Die Ausländerbehörde wird nicht einfach zustimmen, sondern nach Beweisen fragen, einer Geburtsurkunde aus Aserbaidschan, Belegen dafür wann Du das Land verlassen hast und so weiter. Versuch das möglichst genau zu rekonstruieren und such Dir Hilfe (Beratungsstelle), bevor Du den Brief losschickst.

Außerdem musst Du Dir Gedanken machen, Dir einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu suchen. Die oder der sollte zuerst versuchen, die Kosten über Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu bekommen. Damit kennen sich die meisten Rechtsanwälte, die im Ausländer- und Asylrecht arbeiten, gut aus.
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Antwort #13 - 23.10.2008 um 22:25:26
 
Lieber
reinhard
,

Zitat:
wann genau Du Aserbaidschan verlassen hast
von wann bis wann Du in Russland gelebt hast, mit welchem Status


das habe ich schon bei meinem Interviu (bei ZAB) genauestens geschildert wann und wie lange ich mich gehalten habe. Das Verwaltungsgericht abgelehnt hat, grund sei: (kurzgefasst) Ich kann trotzdem nach Azerbajdgan wiederkehren weil angeblich in Azerbajdgan gibts viele Organisationen die helfen den Menschen zurückzukehren und es für mich nicht gefährlich sei.

Meinen Sie, soll ich wieder alles schildern und nach ABH  schicken damit einen Staatenlosen-Pass beantragen?

Über Bertungsstelle in meiner Gegend nicht gehört. Wie findet man sie?

Eine Rechtsanwalt habe ich schon, wenn er davon (Beratungsstelle) wissen soll, dann würde ich ihn gern  fragen.
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reinhard
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Antwort #14 - 23.10.2008 um 22:37:14
 
Die Frage kann ich nicht beantworten. Das kann nur jemand, der das Protokoll der BAMF-Anhörung, den Bescheid, die Klagebegründung Deines Rechtsanwaltes und das Urteil ganz gelesen hat. Eine Kurzfassung reicht da nicht, weil man dabei sehr genau sein muss.

Dann frag doch Deinen Anwalt, ob er Chancen sieht, einen Staatenlosen-Pass zu beantragen.

Wenn im Urteil steht, dass Du nach Aserbaidschan zurück kannst: Nimmt das Verwaltungsgericht denn an, dass Du die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit hast?

Frag Deinen Rechtsanwalt, ob er den Lagebericht Aserbaidschan des Auswärtigen Amtes vom 17. Juni 2008 hat. Dort sagt das Auswärtige Amt, dass Armeniern aus Aserbaidschan konsequent die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit verweigert wird, wenn sie 1998 nicht in Aserbaidschan gelebt haben (Stichtag: 1. 10. 1998).
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