StR schrieb am 23.10.2008 um 17:15:41:Hallo zusammen.
Weil ich ein Duldung habe (4 jahre), schick mir
ABH Briefe über freiwillige Ausreise. Da ich schon mehrmals hingegangen bin und zugeteilt, dass ich nicht über meiner freiwillige Ausreise interessiert bin, trotzdem schick mir
ABH solche Briefe ständig.
Die Frage ist nur wann hört es auf? Ich habe jetzt keine Lust mehr, dorthin zu Laufen und wieder anhören, dass in einem schönem Tag zwangsweie Abgschoben werde, werde auf Abschiedhaft gebrahcht, das ist meine letzte Chance u.s.w.
Kann man das nicht irgendwie
ABH klar machen, dass ich nicht an feiwillige Ausreise interessiere, und ob
ABH (gesetzlich) darf so viele Briefe mir zushicken?
Danke an alle Antworten.
Wenn die Ausländerbehörde dich (mehrfach) auffordert, freiwillig das Gesetz zu befolgen und auszureisen, Du Dich aber weigerst, ist das ein Haftgrund. Die Ausländerbehörde könnte also einen Haftbefehl (Abschiebehaft, Abschiebung) beantragen.
Das wird sie machen, sobald eine Abschiebung auch möglich ist. Dabei kommt es darauf an, aus welchem Land Du kommst und welche Papiere Du mit hattest und abgegeben hast.
Zur Frage, wie lang und oft die Ausländerbehörde das macht: Solange bis sie Erfolg hat. Das heißt, sie fordert Dich dazu auf, bis Du es machst oder bis sie es selbst organisieren kann.
Wenn Du etwas dagegen machen willst, solltest Du Dich erst über deine rechtliche Situation und Deine Chancen informieren. Dafür ist es entscheidend zu wissen, warum Du geduldet wirst. Deshalb oben die Frage - wenn Du das nicht beantworten kannst oder willst, ist es auch nicht möglich, Dir wirklich gute Tipps zu geben.
Ob Du an einer freiwilligen Ausreise interessiert bist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.