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Reform des Personenstandsrecht (Gelesen: 1.373 mal)
80Jutta
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reform des Personenstandsrecht
20.10.2008 um 17:54:35
 
Hallo
Ich habe bezüglich des Personenstandsrecht, das ab 1.1.2009 gilt gelesen, dass Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre sind, Archiven übergehen werden. Kann ich dann keine Geburtsurkunden meiner Vorfahren mehr bekommen?  Und: zu welchem Archiv muss ich dann gehen? Und sind Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre sind, tatsächlich ab dem 2.1.2009 nicht mehr im Standesamt zu finden. Oder gibt es eine Übergangszeit?
Danke
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reform des Personenstandsrecht
Antwort #1 - 20.10.2008 um 18:17:13
 
Hallo,

ja es ist richtig, dass es ab 01.01.2009 Aufbewahrungsfristen geben wird, die im heutigen PStG nicht existierten (Geburt 110, Heirat 80, Sterbefall 30 Jahre nach dem jew. Ereignis).

Nach Ablauf der Frist müssen die Bücher zwingend den Archiven angeboten (=übergeben) werden.

Es gibt weder eine Übergangsfrist, noch eine Ausnahme von der Abgabepflicht.

Die Standesämter dürfen nach Ablauf der Frist keine Personenstandsurkunde mehr ausstellen.

ABER:

Die Bücher werden in aller Regel weiter bei den Gemeinde-/ Stadtarchiven aufbewahrt werden. Beglaubigte Kopien nach allg. Archiv-Recht sind zulässig.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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