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Konsulat verliert Pass - was nun? (Gelesen: 4.543 mal)
GermanKhampa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.10.2008 um 18:39:05
 
Erstmal vielen dank für das Forum - wir waren schon oft hier

Zur Zeit sitzen wir völlig mit den Nerven runter vor dem Bildschirm. Die Situation ist eigentlich hoffnungslos, vielleicht hat hier jemand eine Idee oder einen guten Rat - wir wissen nicht mehr weiter...

Die Story

Wir sind ein tibetisch-deutsches Paar mit Kleinkind. Unser Traum war ein Urlaub in Sikkim, denn meine Frau wollte viele Jahre nach ihrer Flucht endlich wieder tibetisch-indische Kultur einatmen. Jahre haben wir gebraucht um von den deutschen Behörden einen grauen "Reisepass für Ausländer" zu bekommen. Übrigens sehr nette Mitarbeiter die alles was irgendwie geht möglich gemacht haben...

Rechtzeitig haben wir Visa beim indischen Konsulat in München beantragt und auch bekommen. Nur der Name meiner Frau war falsch geschrieben und eine Mitarbeiterin des Konsulates bat uns den Pass nochmal zurückzuschicken um den Namen zu ändern damit wir keine Probleme bekommen. Das war am 29.9.. Am 30.9. um 9:30 kam der Pass in München an und wurde von einem Mitarbeiter gegengezeichnet (Postauskunft - Einschreiben). Letzten Freitag haben wir angerufen und gefragt wo der Pass bleibt und ob alles ok ist, denn wir fliegen am 29.10.!

Die Mitarbeiterin des Konsulates in München hat gesagt, sie könnten den Pass nicht finden, er sei leider weg!!! Ersatzausweis ist nicht, denn der dauert Minimum 4 Wochen und wir fliegen in knapp 14 Tagen!!! Heute erneut Anruf - der Pass bleibt verschwunden. Sie wollen weiter suchen...
"Unsere" Sachbearbeiterin sagt sie würde es einfach nicht schaffen in so kurzer Zeit (14 Tage) einen Ersatzausweis zu besorgen mit dem wir nach Indien reisen können - keine Chance...

Was können wir machen, außer Tränen zu vergießen. Wir sind am Boden zerstört und suchen nach Ideen. WAS KÖNNEN WIR BLOß MACHEN? BLEIBEN WIR JETZT ZUHAUSE? Fliegt das Flugzeug ohne uns und alles -Geld und Traum- ist futsch - fertig!

ODER HAT JEMAND EINE IDEE? Egal welcher Rat - wir klammern uns an jeden Strohhalm....

weinend weinend weinend
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Knepfle
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Antwort #1 - 14.10.2008 um 09:52:29
 
Hallo!

Wenn Ihr deswegen nicht in den Urlaub fahren könnt würde ich das Konsulat auffordern, die Euch dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Nicht nur für die Reise, auch für den Reiseausweis für Ausländer, den ihr dann neu beschaffen müßt. Vielleicht wäre es nicht schlecht dies jetzt schon zu tun. So etwas wird nicht gerne an die Versicherung weitergeleitet, und würde vielleicht dazu motivieren, nochmal intensiv nach dem Reiseausweis zu suchen.

Grüße,

Knepfle

P.S.: Habt Ihr ne Reiserücktrittsversicherung?
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Eduard
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Antwort #2 - 14.10.2008 um 20:06:07
 
(Nur am Rande:

Knepfle schrieb am 14.10.2008 um 09:52:29:
P.S.: Habt Ihr ne Reiserücktrittsversicherung?


Die zahlt in solchen Fällen nicht. (Passverlust, Schwierigkeiten mit Visum etc. zählt nicht zu den versicherten Ereignissen.)

Eduard)




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Saxonicus
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Antwort #3 - 14.10.2008 um 22:46:41
 
Knepfle schrieb am 14.10.2008 um 09:52:29:
das Konsulat auffordern, die Euch dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen. 

Da werdet Ihr wohl wenig Glück haben. Diplomaten sind unangreifbar und unterliegen nicht nicht inländischen Recht.
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Knepfle
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Antwort #4 - 15.10.2008 um 07:51:57
 
Saxonicus schrieb am 14.10.2008 um 22:46:41:
Diplomaten sind unangreifbar und unterliegen nicht nicht inländischen Recht.


Worauf sie sich bei einem verschlampten Pass sicher nicht berufen werden. Es geht da ja nicht um hohe Politik sondern um einen Fehler, den man eingestehen kann.
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Eduard
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Antwort #5 - 15.10.2008 um 14:16:21
 
Knepfle schrieb am 15.10.2008 um 07:51:57:
Worauf sie sich bei einem verschlampten Pass sicher nicht berufen werden. Es geht da ja nicht um hohe Politik sondern um einen Fehler, den man eingestehen kann.


Habe mal ein bisschen gegoogelt, und demnach umfasst die diplomatische Immunität auch die Immunität vor zivilrechtlicher Verfolgung (z.B. Schadenersatzklagen). D.h. das Konsulat kann Schadenersatz leisten, eingeklagt werden kann das aber nicht.

Übrigens betrifft m. W. die Mehrheit der Fälle, in denen Diplomaten in D ihre Immunität in Anspruch nehmen, ganz banale Verkehrsverstöße, Falschparken, überhöhte Geschwindigkeit etc.

Eduard
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Antwort #6 - 15.10.2008 um 14:21:56
 
Hoi,

Eduard schrieb am 15.10.2008 um 14:16:21:
Übrigens betrifft m. W. die Mehrheit der Fälle, in denen Diplomaten in D ihre Immunität in Anspruch nehmen, ganz banale Verkehrsverstöße, Falschparken, überhöhte Geschwindigkeit etc.


bitte beim Topic bleiben!

GermanKhampa schrieb am 13.10.2008 um 18:39:05:
Ersatzausweis ist nicht, denn der dauert Minimum 4 Wochen und wir fliegen in knapp 14 Tagen!!!  

Warum? Es gibt auch Reiseausweise für Ausländer,
die als vorläufige Dokumente ausgestellt werden,
also ohne Bestellung bei der Bundesdruckerei. Ab
zur ABH!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #7 - 15.10.2008 um 15:06:39
 
Ich wollte den TS ja nicht vorgreifen und die freudige Nachricht ihn selbst schreiben lassen---
Aber  sensationell,der Pass ist wieder da sensationell
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Eduard
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Antwort #8 - 15.10.2008 um 19:39:44
 
Mick schrieb am 15.10.2008 um 14:21:56:
bitte beim Topic bleiben!


???

Meine Bemerkung war als konkretes Gegenargument gedacht gewesen zu:

Zitat:
Worauf sie sich bei einem verschlampten Pass sicher nicht berufen werden. Es geht da ja nicht um hohe Politik sondern um einen Fehler, den man eingestehen kann.


Aber gut, dass der Pass wieder da ist ...

Eduard





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GermanKhampa
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Antwort #9 - 17.10.2008 um 20:48:38
 
In der Tat: Der Pass ist wieder da! Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Wir sind die letzten Tage wirklich durch die Hölle gegangen und dachten schon alles ist aus! Gestern sind wir nach München gebrettert (lockere 700km) um den Pass selbst zu holen und nun schauen wir ihn dauernd an - der Krampf löst sich langsam...

Schlußfolgerungen?

1. Gib nie aus den händen was Dir wichtig ist. Wir werden IMMER persönlich vorsprechen oder wir lassen soviel Zeit das die Ausstellung von Ersatz möglich ist (vier Wochen)
2. Agressivität (Schadenersatzklage) nutzt im Umgang mit Behörden garnichts. Ich habe immer auf unsere verzweifelte Situation hingewiesen und an Mitgefühl appeliert - das half besser. Bei Drohungen schalten die auf stur - fertig. Für indische Behörden gilt das im Besonderen.
3. man kann zwar ein Konsulat verklagen, zumindest theoretisch, praktisch bringt das aber absolut nix, die Reise tritt man dann garantiert nicht an.
4. Wie gesagt - man muß jemanden innerhalb der Behörde finden der einem helfen will - ganz persönlich und das war bei uns der Fall denke ich. Ohne diejenige hätten wir es sicher nicht geschafft.

danke all denjenigen die uns helfen wollten und konnten!

Namgyal und Peter
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Antwort #10 - 18.10.2008 um 00:32:39
 
GermanKhampa schrieb am 17.10.2008 um 20:48:38:
3. man kann zwar ein Konsulat verklagen, zumindest theoretisch, praktisch bringt das aber absolut nix, die Reise tritt man dann garantiert nicht an.

Nein, weder theoretisch noch praktisch, jedenfalls nicht in Deutschland, wenn es um hoheitliches Handeln der Botschaft einer fremden Macht geht. Klage in Indien wäre natürlich möglich Zwinkernd
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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