Peter_junghans schrieb am 08.10.2008 um 16:16:33:Letzteres überraschte mich ein wenig, weil die Richtlinien für Arbeitnehmer weniger streng sind
Welche Richtlinien? Wenn ein Arbeitgeber erst nach 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit ein Attest fordert, ist das reines Goodwill von ihm bzw. in einer Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag geregelt.
Peter_junghans schrieb am 01.11.2008 um 09:53:01:Ich weiß im Augenblick nicht mal, ob unser Hausarzt für den einen Tag eine Vetretung hat, werde dies aber herausfinden.
Das dürfte nicht schwer sein. Ich kenne ausschließlich Ärzte, die außerhalb der Praxiszeiten (und das ist auch nachts und in der Mittagspause) einen AB laufen haben, wann die Praxis wieder besetzt ist und wo für den Notfall der Vertreter angesagt wird.
Peter_junghans schrieb am 01.11.2008 um 09:53:01:In diesem Fall zahle ich mit Freuden dann lieber selbst der Sprachschule die entgegangenen Subventionen für diesen Tag.
Wahrscheinlich geht es den Trägern nicht nur um die Bezahlung, sondern auch darum, dass Leute ja von der Behörde verpflichtet sind am Integrationskurs teilzunehmen. Folglich ist der Träger der Behörde gegenüber verpflichtet mitzuteilen, wenn ein(e) Teilnehmer(in) nicht ordnungsgemäß teilnimmt bzw. nicht entschuldigt ist.
Was wenn die Behörde dann sagt "Du hast nicht ordnungsgemäß teilgenommen, also verpflichten wir Dich, ein zweites mal teilzunehmen - aber dafür gibt es keinen Zuschuss mehr"...