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Von Slowenien nach Deutschland (Gelesen: 1.868 mal)
Slovenka
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Von Slowenien nach Deutschland
08.08.2008 um 13:59:34
 
Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig.

Also, es geht halt darum dass ein Bekannter in Slowenien lebt und er nach Deutschland (Krefeld) kommen will.

Er möchte hier leben weil seine Freundin hier lebt.

Ich weiß, dass man bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen muss.

Wie ist es denn mit dem Aufenthalt?

Muss Sie denn eine Arbeit haben, damit er überhaupt hier bleiben darf?

Sie hat eine Wohnung und bis dahin viell. auch nen Job.

Muss er denn wieder zurück, wenn beide keine Arbeit finden?

Sorry, aber ich kenn mich damit nicht aus, und ich soll halt nachfragen.

Telefonisch hab ich es gestern schon bei verschiedenen Ämtern versucht, aber die haben mich immer nur weiter geleitet.

Ach so, die Freundin hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.

Grüße

Cuba_79

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inge
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 08.08.2008 um 14:42:27
 
Slovenka schrieb am 08.08.2008 um 13:59:34:
Ach so, die Freundin hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ist egal, weil Freundin 1.0 nix zählt, Ehefrau 0.1 Beta allerdings schon.

Bleiben kann er auch ohne Arbeit. Lebensunterhalt muss gesichert sein und KV muss vorliegen. Sozialhilfe/ALG2 etc wird er aber ja wohl nicht bekommen.

Wenn er eine Arbeitserlaubnis-EU bekommt, kann er natürlich angestellt arbeiten. Ansonsten nur als Selbständiger.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.08.2008 um 16:00:57
 
Slovenka schrieb am 08.08.2008 um 13:59:34:
Wie ist es denn mit dem Aufenthalt?  

Drei Monate kann er hier bleiben, dann heißt es wieder für drei Monate Abschied nehmen. Zwinkernd

Slovenka schrieb am 08.08.2008 um 13:59:34:
Muss Sie denn eine Arbeit haben, damit er überhaupt hier bleiben darf?

Er muss seinen LU sicherstellen und eine KV haben, damit er seine EU-Freizügigkeit dauerhaft in Anspruch nehmen kann.

Slovenka schrieb am 08.08.2008 um 13:59:34:
Muss er denn wieder zurück, wenn beide keine Arbeit finden?

LU kann auch durch andere Einkünfte (Mieteinnahmen, Zinsen usw.) sichergestellt werden.

Slovenka schrieb am 08.08.2008 um 13:59:34:
Telefonisch hab ich es gestern schon bei verschiedenen Ämtern versucht, aber die haben mich immer nur weiter geleitet.

... letztendlich zu info4alien. Zwinkernd

trixie



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Slovenka
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.08.2008 um 17:47:42
 
Vielen Dank Euch beiden! Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.08.2008 um 15:01:18
 
Slovenka schrieb am 08.08.2008 um 13:59:34:
Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig.

Also, es geht halt darum dass ein Bekannter in Slowenien lebt und er nach Deutschland (Krefeld) kommen will.

Er möchte hier leben weil seine Freundin hier lebt.

Ich weiß, dass man bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen muss.

Wie ist es denn mit dem Aufenthalt?


http://www.laibach.diplo.de/Vertretung/laibach/de/04/Leben__und__Arbeiten/dwnldd...

Gruß, ULF
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Slovenka
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 13.08.2008 um 10:41:19
 
ulf schrieb am 10.08.2008 um 15:01:18:


Danke Ulf!!

Werde es weiterleiten!!!

Gruß
Slovenka
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