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Problematische lat. Schreibung eines kyrill. Namens - muss das sein? (Gelesen: 6.436 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 29.08.2008 um 12:24:08
 
A_aus_D schrieb am 27.08.2008 um 20:09:47:
Jedenfalls braucht er nächstes Jahr tatsächlich ohnehin einen neuen Pass, weil der alte ausläuft. Er wird ihn wohl in Moskau oder beim Konsulat Frankfurt machen lassen - trotzdem will er versuchen, dass man ihm dann ein "Gorbatschow" hineinschreibt anstelle des "Gorbachev", der jetzt dort steht. Vielleicht gelingt es ihm? Dann bräuchte man nicht einmal den Antrag bei Gericht, denn man sagte uns, dass man die Schreibweise des Passes auf jeden Fall als Ehenamen wählen dürfe!


Von manchen Konsulaten ward auch schon der Eintrag: "Der Familienname schreibt sich für den deutschen Rechtskreis 'soundso'." überliefert, wobei das Datenblatt des Passes selbst unangetastet blieb.

Ein solcher Eintrag sollte von deutschen Behörden beachtet werden.

Gruß, ULF
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Blaise
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Antwort #16 - 29.08.2008 um 14:58:55
 
ulf schrieb am 29.08.2008 um 12:24:08:
Von manchen Konsulaten ward auch schon der Eintrag: "Der Familienname schreibt sich für den deutschen Rechtskreis 'soundso'." überliefert, wobei das Datenblatt des Passes selbst unangetastet blieb.

Solch Überlieferung ward noch nicht gesehen, es ward mir von anderen Kollegen auch nicht darüber berichtet.

Ob er Quellen oder Nachweise nennen kann?

Auch die angebliche Formulierung der Konsulate mag unglücklich sein, denn ausländische Behörden können den Namen der eigenen Staatsangehörigen nur für den eigenen Rechtskreis festlegen (der natürlich nach IPR von deutschen Behörden zu beachten ist). Eine ausländische Festlegung der Namenschreibweise nur für den deutschen Rechtskreis scheint mir fragwürdig zu sein ...

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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