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Probleme mit der Ausländerbehörde (Gelesen: 17.004 mal)
trixie
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Antwort #15 - 22.07.2008 um 22:01:15
 
scarlett schrieb am 22.07.2008 um 21:51:49:
Staatenlos bin ich ja seit ca. 1 1/2 Monaten, vorher war ich ja Vietnamesin.  

D. h. du hast während des Einbürgerungsverfahrens im Ausland gelebt und bist als Staatenlose wieder nach Deutschland eingereist. Auch die EBH hätte darüber informiert werden müssen.

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Antwort #16 - 22.07.2008 um 22:12:16
 
trixie schrieb am 22.07.2008 um 22:01:15:
D. h. du hast während des Einbürgerungsverfahrens im Ausland gelebt und bist als Staatenlose wieder nach Deutschland eingereist. Auch die EBH hätte darüber informiert werden müssen.

trixie


Das Einbürgerungsamt wusste von meinem Auslandsaufenthalt und hat nichts gesagt (sogar die Beamten am Flughafen (beim Rückflug nach Dtl.) wussten nicht von der 6 M. Regel und haben mich einfach "rein gelassen". Ich hatte noch meinen vietnam. Pass als ich wieder nach Dtl. eingereist bin. (Juni 2008)
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Antwort #17 - 22.07.2008 um 22:21:28
 
scarlett schrieb am 22.07.2008 um 22:12:16:
(sogar die Beamten am Flughafen (beim Rückflug nach Dtl.) wussten nicht von der 6 M. Regel und haben mich einfach "rein gelassen". Ich hatte noch meinen vietnam. Pass als ich wieder nach Dtl. eingereist bin. (Juni 2008)  


Die wissen schon von der Regel ... nur konnten sie deinen Auslandsaufenthalt mangels (deutschem)  Stempelabdruck im Pass nicht zweifelsfrei auf 6 Monate festmachen ...

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Antwort #18 - 22.07.2008 um 22:28:49
 
@ daddy [quote author=183D3838255C0 link=1216747728/17#17 date=1216758088]

Die wissen schon von der Regel ... nur konnten sie deinen Auslandsaufenthalt mangels (deutschem)  Stempelabdruck im Pass nicht zweifelsfrei auf 6 Monate festmachen ...

Bist du dir sicher? Die müssten doch an meinem Visum, das ich von der amerik. Botschaft erhalten habe, erkennen, dass ich > 6 Monate im Ausland war, oder?
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Antwort #19 - 22.07.2008 um 22:35:54
 
scarlett schrieb am 22.07.2008 um 22:28:49:
Bist du dir sicher? Die müssten doch an meinem Visum, das ich von der amerik. Botschaft erhalten habe, erkennen, dass ich > 6 Monate im Ausland war, oder? 

Von Berufswegen sollte ich sicher sein ... und allein aufgrund eines Visums kann man nicht erkennen, ob jemand wie lange im Ausland war ... hätte ja auch eine zwischenzeitliche Rückkehr nach D erfolgen können ...

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Antwort #20 - 22.07.2008 um 22:44:16
 
scarlett schrieb am 22.07.2008 um 22:28:49:
Die müssten doch an meinem Visum, das ich von der amerik. Botschaft erhalten habe, erkennen, dass ich > 6 Monate im Ausland war, oder?  

Auch wenn es so wäre, könnte die ABH einer späteren Rückreise zugestimmt haben. Den Antrag hierzu kann man auch während der Abwesenheit im Ausland stellen.

@ Daddy
Wird eigentlich bei der ABH nachgefragt oder eine Mitteilung abgegeben, wenn lt. Reisepass eine längere Abwesenheit vermutet wird?

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Antwort #21 - 22.07.2008 um 22:53:44
 
trixie schrieb am 22.07.2008 um 22:44:16:
Auch wenn es so wäre, könnte die ABH einer späteren Rückreise zugestimmt haben. Den Antrag hierzu kann man auch während der Abwesenheit im Ausland stellen.

trixie


Das ist ja das Problem. Ich wusste einfach nicht von dieser 6 Mon. Regelung.  Habe die ganze Zeit nur an das Stipendium gedacht und wenn man in NYC kostenlos studieren darf, dann denkt man einfach nicht an die Ausländerbehörde und ihre Genehmigung. War einfach ein dummer Fehler! Wird die Ausländerbehörde nun Verständnis für mich haben?
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Antwort #22 - 22.07.2008 um 22:55:30
 
trixie schrieb am 22.07.2008 um 22:44:16:
Wird eigentlich bei der ABH nachgefragt oder eine Mitteilung abgegeben, wenn lt. Reisepass eine längere Abwesenheit vermutet wird?

An der Grenze kann es bei festgestellten Auslandsaufenthalten über 6 Monaten im Einzelfall sogar zu einer Zurückweisung aufgrund des erloschenen ATs kommen ...

Sofern Unklarheiten bestehen und über die ABH keine abschließende Klärung herbei geführt werden kann, wird diese über die Erkenntnisse informiert, die Einreise selbstredend gestattet ...

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Antwort #23 - 22.07.2008 um 23:19:35
 
trixie schrieb am 22.07.2008 um 20:49:39:
Du müßtest versuchen die vnesische StA wieder zu erlangen, damit dir die ABH auch wieder einen "vernünftigen" AT geben kann.

Was soll das denn bringen? Dann dauert das Theater mit der Ausbürgerung ja noch mal eine kleine Ewigkeit, irgendeinen Vorteil sehe ich nicht. Auch Staatenlose können schließlich einen Aufenthaltstitel erhalten.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #24 - 22.07.2008 um 23:41:48
 
tapir schrieb am 22.07.2008 um 23:19:35:
Was soll das denn bringen? Dann dauert das Theater mit der Ausbürgerung ja noch mal eine kleine Ewigkeit, irgendeinen Vorteil sehe ich nicht. Auch Staatenlose können schließlich einen Aufenthaltstitel erhalten.

Also kann ich in meinem Fall auf einen Aufenthaltstitel hoffen, ja?
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Antwort #25 - 23.07.2008 um 00:05:41
 
scarlett schrieb am 22.07.2008 um 23:41:48:
Also kann ich in meinem Fall auf einen Aufenthaltstitel hoffen, ja?

Das kann ich so nicht ohne weiteres beurteilen, jedenfalls steht nicht bereits die Staatenlosigkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegen.
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Antwort #26 - 23.07.2008 um 00:11:23
 
tapir schrieb am 23.07.2008 um 00:05:41:
Das kann ich so nicht ohne weiteres beurteilen, jedenfalls steht nicht bereits die Staatenlosigkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegen.


Was wird die Ausländerbehörde in einem solchen Fall tun?
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Antwort #27 - 23.07.2008 um 00:31:30
 
tapir schrieb am 22.07.2008 um 23:19:35:
Was soll das denn bringen? Dann dauert das Theater mit der Ausbürgerung ja noch mal eine kleine Ewigkeit, irgendeinen Vorteil sehe ich nicht. Auch Staatenlose können schließlich einen Aufenthaltstitel erhalten.  

Es geht hier nicht alleine darum, dass auch ein Staatenloser auch einen AT haben kann, sondern die Nachteile und Probleme des täglichen Lebens, die damit verbunden sind. maki, glaube ich, kann ein Lied davon singen, dass es nicht lustig ist, ein Staatenloser gewesen zu sein. Er hatte sich damals seine mazedonische Staatsangehörigkeit wieder "geholt", damit die Welt wieder mehr in Ordnung war.

Zitat:
Was wird die Ausländerbehörde in einem solchen Fall tun?

Das wird dir nur deine freundliche ABH mitteilen können. Wir können hier nur spekulieren; dafür ist aber die Börse da. Auch da gibt es Verlierer und das nicht zu wenig. Zwinkernd

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Antwort #28 - 23.07.2008 um 00:41:18
 
trixie schrieb am 23.07.2008 um 00:31:30:
Es geht hier nicht alleine darum, dass auch ein Staatenloser auch einen AT haben kann, sondern die Nachteile und Probleme des täglichen Lebens, die damit verbunden sind. maki, glaube ich, kann ein Lied davon singen, dass es nicht lustig ist, ein Staatenloser gewesen zu sein. 

Das ist klar, dass das nicht lustig ist. Ich rege dennoch an, zunächst mal die aufenthaltsrechtliche Situation zu bewältigen. Anschließend würde ich das Gespräch mit der EBH suchen, Stichwort § 8 StAG. Mit gutem Willen kann diese nämlich nach dieser Vorschrift einbürgern (einen Anspruch gibt es natürlich nicht). Die offensichtlich vorhandenen (Stipendium in NYC) besonderen Begabungen sollten dabei natürlich in die Waagschale geworfen werden.
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Antwort #29 - 23.07.2008 um 00:49:09
 
tapir schrieb am 23.07.2008 um 00:41:18:
Die offensichtlich vorhandenen (Stipendium in NYC) besonderen Begabungen sollten dabei natürlich in die Waagschale geworfen werden.  

Zu dem müßte allerdings der Lebensunterhalt gesichert sein.

Hierzu hat sich der TS aber bisher noch nicht geäußert.

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