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2 Apostillen in Kolumbien? (Gelesen: 2.505 mal)
ChicaLinda
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 2 Apostillen in Kolumbien?
17.07.2008 um 16:23:11
 
Hallihallo!

Bin neu hier und hab schon versucht über die Suchfunktion Infos zu fiinden aber ohne Erfolg  Traurig

Folgende Frage hätte ich: Mein kolumbianischer Verlobter wühlt sich gerade durch seinen Part des Papierkrams für ein Nationales Visum und hat 2 verschiedene Aussagen bekommen bezüglich der Apostillen für seine Dokumente: Letzte Woche hieß es noch sie müssen erst übersetzt werden und dann kommt die Apostille drauf und fertig. Vorgestern hieß es er müsse seine Dokumente erst mit Apostille versehen, dann übersetzen lassen und dann nochmal ne Apostille draufmachen lassen. Stimmt das?? Kann ich mir gar nicht vorstellen, wollen die da nur doppelt abkassieren oder hab ich diese Info bis jetzt immer übersehen? Hab das nämlich noch nirgends so gelesen.

Vielen Dank im Voraus,
Grüße,
Marion
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inge
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Beiträge: 4.002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 17.07.2008 um 17:50:09
 
Die Apostille wird von einer Behörde des Heimatlandes aufgebracht.
Wieso sollte eine Heimatbehörde eine Übersetzung benötigen?

Eine Übersetzung ist keine Urkunde, da ja nicht von einer Behörde. Also KANN die Heimatbehörde (die die Sprache ja sowieso nicht lesen könnte) gar keine Apostille aufbringen.

"Normal" ist so:
Urkunde (bzw beglaubigte Kopie) aus A von der zuständigen Behörde aus A mit Apostille versehen lassen. Mit der apostillierten Urkunde zu einem Übersetzer der von der Botschaft von B zugelassen/zertifiziert/wasuachimmer ist und in die Sprache von B übersetzen lassen. Das ganze dann bei der Botschaft vorlegen.
Guckst du:
http://www.bogota.diplo.de/Vertretung/bogota/de/04/Konsularabteilung/_C3_9Cberse...
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.07.2008 um 19:28:15
 
ChicaLinda schrieb am 17.07.2008 um 16:23:11:
Letzte Woche hieß es noch sie müssen erst übersetzt werden und dann kommt die Apostille drauf und fertig.

Also die Übersetzung hat nichts mit der Apostille zu tun. Diese kann sowohl vorher oder nachher durchgeführt werden.

trixie
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ChicaLinda
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.07.2008 um 14:33:35
 
Danke Euch beiden für die Antwort.

Tja dann war es wie so oft, man bekommt viel Falschinformation selbst von den betreffenden öffentlichen Stellen selbst...

Smiley Grüße *wink*
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