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Reisen ohne Pass (Gelesen: 20.163 mal)
Spah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.07.2008 um 18:58:16
 
Hi,


wie ist das zu werten, wenn ein TÜrke mit dänischem Aufenthaltstitel (AT Karte) reist ohne seinen Pass mitzuführen und in Flensburg (hinter der Grenze) kontrolliert wird?

Ordnungswidrigkeit weil ohne Pass ?
Muss der dann wieder nach DK zurück, darf er weitereisen ? Bekommt er Ersatzpapiere von der Polizei ? Wird er Abgeschoben oder zurückgewiesen ?
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 14.07.2008 um 08:31:04
 
er wird wohl zurück nach DK müssen und seinen Pass holen müssen
Grenzübertritt ohne gültigen Pass ist nicht gestattet
und da spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Spah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.07.2008 um 08:55:28
 
Der Grenzübertritt ist ja vollendet.
Nach welcher Rechtsgrundlage muss er zurück nach DK ?

Er besitzt einen Pass und führt einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengenstaates mit sich.


Das nicht Mitführen ist ja ne Ordnungswidrigkeit und deswegen wieder zurück ? Sprengt das nicht den Grundgedanken von Schengen ?
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Daddy
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Antwort #3 - 14.07.2008 um 09:27:08
 
Hi ...

Er kann sich nicht auf das SDÜ und insbesondere nicht auf das Reiserecht nach 21 SDÜ berüfen, da er die Voraussetzungen nach 21 (1) und 5 (1) a SDÜ nicht erfüllt (fehllendes Reisedokument / Grenzübertrittspapier).
Somit fällt er unter die nationale Gesetze, welche eine Befreiung von der Visumpflicht aufgrund eines AT eines anderen Schengenstaates nicht vorsieht.
Insofern hält er sich mE ohne erforderlichen AT auf, da SDÜ nicht anwendbar.

Dass das Nichtmitführen eines Passes beim Grenzübertritt nur eine OWi darstellt, kann dies mE vernachlässigt werden.

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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Daddy
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Antwort #4 - 14.07.2008 um 10:07:51
 
Nochmals ich ...

erst mal eine Satzkorrektur, streiche "dies" in
Zitat:
Dass das Nichtmitführen eines Passes beim Grenzübertritt nur eine OWi darstellt, kann dies mE vernachlässigt werden.


Die sonstigen Fragen hab' ich vergessen zu beantworten...

Spah schrieb am 13.07.2008 um 18:58:16:
Muss der dann wieder nach DK zurück, darf er weitereisen ?

Da er, wie oben gesagt, mE unerlaubt in D ist, scheidet eine Weiterreise selbstredend aus.

Spah schrieb am 13.07.2008 um 18:58:16:
Bekommt er Ersatzpapiere von der Polizei ?

Durch die BPol mit Sicherheit nicht und für die Kollegen der Länder kann ich das nahezu ausschließen.

Spah schrieb am 13.07.2008 um 18:58:16:
Wird er Abgeschoben oder zurückgewiesen ?

Abschieben wäre eine Möglichkeit, aber ich denke eher, dass eine Zurückschiebung anstehen könnte (Ermessen mal außen vor gelassen). Eine Zurückweisung kann nur vor dem Grenzübertritt erfolgen.

Daddy
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.07.2008 um 10:45:41
 
Wieso nur Ordnungswidrigkeit und nicht Straftat (§ 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG)?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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inge
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Antwort #6 - 14.07.2008 um 10:51:57
 
Weil der Ausländer anscheinend einen Pass besitzt. Und in §3 ist ja erstmal NUR der Besitz gefordert.
Das nicht Mitführen des Passes (welchen man besitzt) wäre dann ja wohl "nur" §98 Abs 3 Nr. 3:
Zitat:
(3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig  [...] einen Pass oder Passersatz nicht mitführt


NACHTRAG: Passbesitz ist natürlich nur ne Annahme, da ja nicht explizit bestätigt.
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Daddy
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Antwort #7 - 14.07.2008 um 11:03:12
 
Hi...

§ 3 AufenthG verlangt den Besitz eines Passes, somit auch § 95 Abs. 1 Ziff. 1...
Der TS gibt an, dass er im Besitz eines PAsses ist, der aber dummerweise in DK verblieben ist... somit "nur" § 98 Abs. 3 Ziff. 3...

Allerdings durch die Nichtanwendbarkeit des SDÜ wird er AT- pflichtig und einen solchen hat er nicht...

Daddy


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Spah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.07.2008 um 08:31:21
 
@ Daddy

wieso findet 21 SDÜ keine Anwendung, wenn er den Pass nicht mitführt ?


Ist er tatscählcih unerlaubt, wenn er seinen Pass bei der Einreise nicht mitgeführt hat ?
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inge
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Antwort #9 - 16.07.2008 um 09:06:05
 
@Spah:
Worum geht's denn überhaupt?
a) Er hat ne OWi kassiert und wurde zurückgeschickt
b) Er hat ne Anzeige bekommen und wurde zurückgeschickt
c) Er wurde zurückgeschickt
d) akademische Frage
?
Bei a und b steht üblicherweise der Rechtsweg offen.
Gegen c kann man sich nicht wehren
d ... ?
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Spah
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Antwort #10 - 16.07.2008 um 09:10:50
 
1.
kann man den wirklich wegen ner Owi "zurückschicken" ?

2.
kann oder muss man Passersatzpapiere ausstellen ?
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Antwort #11 - 16.07.2008 um 09:26:37
 
1. Nein. Er wird zurückgeschickt, um seinen Pass zu holen. Das ist nicht zu beanstanden. Oder meinst du es funktioniert, wenn er sagt "Hab ich jetzt nicht dabei, zeig ich ihnen dann in 2 Wochen"

2. Nein. Welchen Grund sollte es geben? "Ups, ich hab meinen Pass vergessen. Stellen sie mir mal schnell einen Passersatz aus" ??? Einen Pass/Ausweis bekommt man von seinem Heimatstaat. Erst wenn dies nicht möglich oder unzumutbar ist, sollen andere Staaten in die Passhoheit des anderen Staates eingreifen.

Auf Verlangen hat man nachzuweisen, dass Einreise- bzw Aufenthaltsvoraussetzungen vorliegen. Ohne Rückkehr nach DK ist das vermutlich nicht möglich. Es sei denn, man ist bereit, 3-6 Stunden auf der Wache zu verbringen, bis einem ein Freund den Pass mal schnell vorbeibringt.

Im übrigen kann "nicht mitführen" des Passes verschiedene Gründe haben. Einer davon ist Schusseligkeit. Andere sind ggfs weniger harmlos. Es steht den nationalen Behörden wohl frei, das zu prüfen.

PS: Die Frage nach dem Hintergrund deiner Fragen ist allerdings immer noch nicht wirklich beantwortet. a, b, c, d?
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trixie
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Antwort #12 - 16.07.2008 um 09:34:09
 
Spah schrieb am 16.07.2008 um 08:31:21:
wieso findet 21 SDÜ keine Anwendung, wenn er den Pass nicht mitführt ?

Es muss erst einmal geprüft werden, ob die betreffende Person ein gültiges Reisedokument hat. So nach dem Motto "hab ich schon nur nicht dabei" wird wohl nicht ausreichen.

trixie
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Spah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 16.07.2008 um 10:55:10
 
@ Inge

zu 1.


Grenze zu DK ist ne Schengen Grenze, d.h. bei der Kontrolle ist der BÜrger schon eingereist da funktioniert m.W. "zurückschicken" nicht mehr - also müsste er, weil er seinen Pass vergessen hat, abgeschoben werden ?!

Zumal er ja seinen DK Aufenthaltstitel vorlegt halte ich das für ungünstig.

zu 2.

Die Grenzpolizei kann doch Passersatzpapiere ausstellen ?!
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Antwort #14 - 16.07.2008 um 11:04:44
 
Ist das Vorenthalten von Fakten und Nichtbeantworten von Nachfragen jetzt eigentlich Absicht, oder nur normale Ignoranz?

Zitat:
"zurückschicken" nicht mehr - also müsste er, weil er seinen Pass vergessen hat, abgeschoben werden ?!

Der mitschreibende Experte nannte den Vorgang bereits "Zurückschiebung". Ich vertraue da mal voll auf Daddy's Sachkenntnis. "Abschiebung" wäre ja ein Vorgang, dem üblicherweise mehr vorausgeht als "nur" ein versehentlich (?) unerlaubter Aufenthalt.

Zitat:
Die Grenzpolizei kann doch Passersatzpapiere ausstellen ?!

Vermutlich. Aber die stellen offensichtlich keine aus (siehe Daddy's Post), nur weil der Betroffene keinen Bock hat, seinen vorhandenen (?) Pass zu holen.

NACHTRAG:
zb Info: http://www.bundespolizei.de/nn_249932/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passe...
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