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(Vor)namensänderung - wie läuft es ab? (Gelesen: 7.988 mal)
parser
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06.07.2008 um 08:07:51
 
Hallo zusammen,
da man in der Region Hannover die Einbürgerungsurkunde während einer Zeremonie bekommt
http://www.hannover.de/de/buerger/pres_med/RH_pm-2006ff/RH_pm-2007Q4/pm366.html
, wurde vorher die mir beim Termin bei der Einbürgerungsstelle gezeigt. Ich sollte prüfen, ob keine Fehler in der Urkunde geben. Ich habe keine Fehler gefunden, nun habe ich Gedanken darüber, ob wirklich keine Fehler gaben:-//. In der Urkunde wurden mein Vorname dann Vatername und Nachname angegeben. Jetzt stellt sich die Frage, wenn ich die deutsche Ausweisdokumente (Personal- bzw. Reisepass) beantragen würde, würde auch der Vatername als die Vorname-Bestandsteil in die Pässe übernommen?

Im meinem Reisepass, der die Ukraine besitzt;-)  (btw ich stamme aus der Ukraine, bin (ehe war) ein „jüdischer“ Kontingentsflüchtling), waren nur Vorname und Nachname angegeben.

Außerdem, habe ich noch weitere Frage: In der Urkunde stand der Vorname, der ich wie im Reisepass angeben habe. Wie der Ukraine üblich ist, wurde der Vorname  auf Ukrainisch übersetzt. Ich würde gern wieder mein "echter" Vorname haben.

Vielen Dank für eure Tipps
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ronny
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Antwort #1 - 06.07.2008 um 10:51:28
 
Hallo

schau mal bei Hinweise zum Prsonenstandsrecht nach dem Art. 47 EGBGB, der sollte bei Dir anwendbar sein. Je nachdem ob Du als Konti noch ein Altfall bist,  könnte der Art. 47 ggf. noch vor der Einbürgerung zur Anwendung kommen.

Hattest Du einen blauen Reiseauswis für Flüchtlinge? Wurde die Wartezeit zur Einbürgerung deswegen verkürzt?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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parser
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Antwort #2 - 06.07.2008 um 12:12:24
 
ronny schrieb am 06.07.2008 um 10:51:28:
Hallo

schau mal bei Hinweise zum Prsonenstandsrecht nach dem Art. 47 EGBGB, der sollte bei Dir anwendbar sein. Je nachdem ob Du als Konti noch ein Altfall bist,  könnte der Art. 47 ggf. noch vor der Einbürgerung zur Anwendung kommen.

Hattest Du einen blauen Reiseauswis für Flüchtlinge? Wurde die Wartezeit zur Einbürgerung deswegen verkürzt?

Grüße
Ronny Zwinkernd

Danke für den Hinweis.
Nun die Antworten:
1. Ich nehme stark an, dass ich noch als  Altfall für die EBH gelte.

2. Ich habe keinen blauen Reisepass für Flüchtlinge. Ich hatte einen ukrainischen Reisepass.

3. Zu Wartezeit zur Einbürgerung: das Einbürgerungsverfahren dauetre 2 Jahre 1 Monat und ein paar Tage;-)

P.S Wird also Vatername als Bestandteil des Vorname von der Einbürgerungsurkunde übernommen werden, wenn ich bevor schon wieder einen Termin bei EBH nicht ausmache?
P.S Ich hab noch ein bischen Zeit, da die Zeremonie in ein paar Wochen stattfindet

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Mikael321
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Antwort #3 - 06.07.2008 um 12:48:11
 
Du stellst beim Standesamt einen Antrag auf Angleichung der Namesführung. Ich glaube das kannst du aber erst machen, wenn du eingebürgert bist. ( Also nach Übergabe der Einbürgerungsurkunde) Ich würde die Angleichung aber sofort danach beantragen, noch bevor du einen Antrag auf Pass oder Perso stellst. Sonst musst du die mit dem neuen Namen, nochmal beantragen. Der Vorgang war bei meiner Frau kostenlos . Vielleicht stellst du dann gleich noch einen Antrag auf eine Nachbeurkundung deiner Geburt . Dann bekommst du dann noch eine neue ( Deutsche) Geburtsurkunde, und musst nicht immer mit der alten UDSSR Urkunde rumlaufen.  War bis auf das Ausstellen der Geburtsurkunde (7EU) auch kostenlos .

Dann bekommst du eine deutsche Geburtsurkunde, und so einen Zettel : http://picasaweb.google.de/NISNEIYOU/1/photo#5219848715637495298

Micha

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ronny
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Antwort #4 - 06.07.2008 um 13:56:18
 
Hallo,

das

parser schrieb am 06.07.2008 um 12:12:24:
1. Ich nehme stark an, dass ich noch alsAltfall für die EBH gelte. 


hätte nur etwas gebracht, wenn Du den blauen Ausweis gehabt hättest.

Denn dann wäre der Vatersname nicht in die Einbürgerungsurkunde reingekommen, da anerkannte Flüchtlinge breits dem deutschen Recht unterliegen. Und bei einigen Kontingentfällen wurde in der Vergangenheit so verfahren.

Jetzt mußt Du allerdings erst Deutscher sein, um dann die Möglichkeiten des Art. 47 EGBGB nutzen zu können.

D.h. erst die Einbürgerungsurkunde mit dem Vatersnamen und dem Vornamen so wie er im Pass stand, danach dann VOR Beantragung des Personalausweises eine Angleichung beim Standesamt. Dann den Perso und den Reisepass beantragen ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 06.07.2008 um 15:08:55
 
Nochmal Danke Augenrollen
Ich hätte dann noch ein paar Fragen:

1. Wie lange dauert das Verfahren der Angleichung der Namesführung?
Das Problem liegt daran, dass nach dem ich die Einbürgerungsurkunde bekomme, haben wir nicht so viel Zeit übrig: wir fliegen ins Urlaub. Bis jetzt dachte ich mir, dass ich ein vorläufiger Reisepass dafür beantrage...

2. Wird die Heiratsurkunde und Tochters Geburtsurkunde auch "per magic" angepasst (ich bin in D seit 6 Jahren gehereitet. Ehefrau ist auch Ausländerin, die Tochter ist ca 4Jahre jung.) oder muss man die Änderungen in diesen Urkunden extra beantragen?
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ronny
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Antwort #6 - 06.07.2008 um 19:17:45
 
parser schrieb am 06.07.2008 um 15:08:55:
Bis jetzt dachte ich mir, dass ich ein vorläufiger Reisepass dafür beantrage...



1. Wäre in einem solchen Fall durchaus sinnvoll Zwinkernd

Wie lange es dauern wird, keine Ahnung. Auf alle Fälle gibts Pässe und Persos nicht von heute auf morgen. Die werden zentral in Berlin gedruckt.

2. Der Geburtseintrag der Tochter kann m.E. nicht fortgeschrieben werden, da sich die Namensänderung nicht auf das Kind erstreckt. üßte man aber nochmal nachschauen wie es im neuen PStG geregelt wird...

Der Heiratseintrag wird (heute noch das FamBuch) fortgeschrieben.

Sollte eigentlich automatisch geschehen...

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #7 - 06.07.2008 um 21:30:15
 
ronny schrieb am 06.07.2008 um 19:17:45:
...
Wie lange es dauern wird, keine Ahnung. Auf alle Fälle gibts Pässe und Persos nicht von heute auf morgen. Die werden zentral in Berlin gedruckt.
...


Ich habe eigentlich gemeint, wie lange das Verfahren der Angleichung der Namesführung dauert.

Wäre die Angleichung der Namesführung binnen eines Tages dauern, könnte ich mit der Bescheinigung zum Bürgeramt gehen und sowohl vorläufigen Reisepass als auch den Personalausweis beantragen.

Wenn die Angleichung der Namesführung mehr als ein Tag dauern würde, würde ich beim Bürgeramt nur den vorläufigen Reisepass beantragen, wo meiner alte Vorname stünde.

Nach dem Urlaub würde ich dann den Personalausweis beantragen, dabei würde ich schon die Bescheinigung  über die  Angleichung der Namesführung haben.
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Antwort #8 - 06.07.2008 um 22:26:02
 
parser schrieb am 06.07.2008 um 21:30:15:
Ich habe eigentlich gemeint, wie lange das Verfahren der Angleichung der Namesführung dauert.
Bei uns hat es 4 Tage gedauert. Vielleicht würde ich da jetzt schon mal beim Standesamt  nachfragen. Die könnten ja vielleicht auch schon jetzt was in die Wege leiten, da deine Einbürgerung ja durch ist . Antrag bearbeiten, und am Tag der Einbürgerung entscheiden . Wie lange das normalerweise dauert, wird dir hier im Forum sicher keiner beantworten können . Das ist bei jeder Behörde anders . Von sofort bis 3 Monaten, ist IMHO alles möglich .


Michael
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Antwort #9 - 07.07.2008 um 22:48:34
 
Mikael321 schrieb am 06.07.2008 um 22:26:02:
Bei uns hat es 4 Tage gedauert. Vielleicht würde ich da jetzt schon mal beim Standesamt  nachfragen. Die könnten ja vielleicht auch schon jetzt was in die Wege leiten, da deine Einbürgerung ja durch ist . Antrag bearbeiten, und am Tag der Einbürgerung entscheiden . Wie lange das normalerweise dauert, wird dir hier im Forum sicher keiner beantworten können . Das ist bei jeder Behörde anders . Von sofort bis 3 Monaten, ist IMHO alles möglich .


Michael

Hi Michael,
ich bedanke mich für den Hinweis!
Ich hätte doch eine Frage, die auf den Thread zurück führt
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168442550/15

Verstehe ich richtig, würde ich schon einen Personalausweis bzw. den Reisepass (nicht vorl. Reisepass), wo der Vatername neben Vorname angegeben würde, würde ich schon wesenitlich mehr dafür als Gebühr bezahlen (Also zwischen 150 -b is 250 Euro?
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Antwort #10 - 18.07.2008 um 09:55:24
 
Mikael321 schrieb am 06.07.2008 um 22:26:02:
Bei uns hat es 4 Tage gedauert. Vielleicht würde ich da jetzt schon mal beim Standesamt  nachfragen. ...

Michael


Ich habe nachgefragt, nun habe ich die Bescheinigung über Namensänderung!Smiley Dadurch, dass ich die Bescheinigung aus EBH vorgelegt habe, wurde die Bescheinigung über Namensänderung ausgestellt. Die habe ich wiedrum zu EBH gebracht, damit in der Einbürgerungsurkunde mein richiger Vorname ohne Vatername eingetragen wird
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Antwort #11 - 18.07.2008 um 10:12:36
 
parser schrieb am 07.07.2008 um 22:48:34:
ich bedanke mich für den Hinweis!
Ich hätte doch eine Frage, die auf den Thread zurück führt
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168442550/15
Sorry für die späte Rückmeldung, aber ich habe es gerade erst gelesen. Dieser Thread ist älter, und war noch vor den Änderungen im Personenstandsrecht. Wie du selber siehst, ist es heute deutlich einfacher geworden, seinen wirklichen Namen wieder zu bekommen, oder seinen Vatersnamen abzulegen. Durchgedreht

Michael
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Antwort #12 - 18.07.2008 um 10:27:22
 
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Antwort #13 - 18.07.2008 um 13:21:41
 
parser schrieb am 18.07.2008 um 10:27:22:
Es gibt noch eine weitere Frage:-[[


Und ??

Was hat die mit Personenstandsrecht zu tun ??

Junger Freund Du mußt geduldiger werden ...
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